Beamter oder Angestellter als Lehrer in Rheinland-Pfalz? Gehalt, Pension und Krankenversicherung im Vergleich
Rheinland-Pfalz verbeamtet Lehrkräfte grundsätzlich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wie in Baden-Württemberg ist die Jahressonderzahlung bereits seit 2009 ins monatliche Grundgehalt integriert. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede bei Nettolohn, Beihilfe und Pension mit konkreten Zahlen für 2026.
Der wichtigste Unterschied auf einen Blick
In Rheinland-Pfalz werden Lehrkräfte mit vollständiger Lehramtsausbildung grundsätzlich verbeamtet. Das Höchstalter liegt bei 45 Jahren. Angestellte Lehrkräfte sind die Ausnahme: Quereinsteiger ohne zweites Staatsexamen, befristete Vertretungsstellen oder Personen jenseits der Altersgrenze. Grundschullehrkräfte werden in RLP weiterhin nach A12 besoldet, eine Anhebung auf A13 ist politisch diskutiert, aber noch nicht beschlossen.
Hinweis: Nettowerte für Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Beim Beamten ist ein PKV-Beitrag von ca. 320 Euro abgezogen. Die tatsächlichen Werte hängen von persönlichen Faktoren ab. Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Gehaltsvergleich: Was kommt netto an?
Rheinland-Pfalz liegt bei der Lehrerbesoldung im soliden Mittelfeld. Das A13-Grundgehalt wurde zuletzt ab Februar 2025 angehoben. Der Nettovorteil des Beamten entsteht durch den Wegfall von Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie die günstigere PKV mit Beihilfe.
| Position | Beamter A13, Stufe 1 | Angestellter E13, Stufe 1 |
|---|---|---|
| Bruttogehalt/Monat | ca. 4.956 Euro | ca. 4.800 Euro |
| Lohnsteuer | ca. 1.116 Euro | ca. 890 Euro |
| Rentenversicherung | entfällt | ca. 446 Euro |
| Arbeitslosenversicherung | entfällt | ca. 62 Euro |
| Pflegeversicherung | entfällt | ca. 115 Euro |
| Krankenversicherung GKV | entfällt (PKV stattdessen) | ca. 397 Euro |
| PKV-Beitrag Beamter | ca. 320 Euro | entfällt |
| VBL-Zusatzrente Angestellter | entfällt | ca. 20 Euro |
| Netto geschätzt | ca. 3.320 Euro | ca. 2.890 Euro |
| Monatlicher Nettovorteil Beamter | ca. 430 Euro mehr netto | |
RLP-Besonderheit Sonderzahlung: Rheinland-Pfalz hat die Jahressonderzahlung bereits seit Januar 2009 dauerhaft ins monatliche Grundgehalt integriert. Es gibt keine separate Einmalzahlung im Dezember. Die Integration entspricht rechnerisch ca. 50 Prozent eines Monatsgehalts. Angestellte im TV-L RLP erhalten ihre Jahressonderzahlung hingegen als Einmalzahlung im November in Höhe von ca. 35 Prozent eines Monatsentgelts.
Besoldung Beamter: A12 und A13 in Rheinland-Pfalz
Die aktuellen Werte gelten nach der Besoldungsanpassung ab 1. Februar 2025 (Stand 2026). Grundschullehrkräfte werden in RLP weiterhin nach A12 besoldet. Eine Anhebung auf A13 ist bisher nicht beschlossen, wird aber politisch diskutiert.
| Lehramt / Schulform | Bes.gruppe | Stufe 1 | Stufe 3 | Stufe 5 | Endstufe (Stufe 9) |
|---|---|---|---|---|---|
| Grundschule, Förderschule | A 12 | 4.462 Euro | 4.774 Euro | 5.103 Euro | 5.637 Euro |
| Realschule plus, Gymnasium, Berufsschule | A 13 | 4.956 Euro | 5.307 Euro | 5.667 Euro | 6.244 Euro |
Grundschule weiterhin A12: Rheinland-Pfalz ist neben Baden-Württemberg eines der wenigen Bundesländer, in denen Grundschullehrkräfte noch nach A12 besoldet werden. Das bedeutet rund 494 Euro weniger Grundgehalt im Monat verglichen mit A13. Eine Angleichung ist politisch möglich, aber bisher nicht beschlossen.
Entgelt Angestellte: TV-L Rheinland-Pfalz
Angestellte Lehrkräfte werden nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) vergütet. Die Eingruppierung richtet sich nach Schulform und Qualifikation. Aktuelle Bruttogehälter (Stand 2026):
| Lehramt / Schulform | Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 3 | Stufe 6 (Endstufe) |
|---|---|---|---|---|
| Grundschule (ohne vollst. Lehramtsabschluss) | E 11 | ca. 3.990 Euro | ca. 4.240 Euro | ca. 5.020 Euro |
| Grundschule (mit Lehramtsabschluss) | E 13 | ca. 4.530 Euro | ca. 4.935 Euro | ca. 6.330 Euro |
| Realschule plus, Gymnasium, Berufsschule | E 13 | ca. 4.530 Euro | ca. 4.935 Euro | ca. 6.330 Euro |
Das Bruttogehalt in E13 enthält alle Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitnehmer selbst trägt. Nach allen Abzügen liegt das Netto in E13 Stufe 1 bei rund 2.890 Euro. Der verbeamtete Gymnasiallehrer in A13 kommt auf ca. 3.320 Euro netto. Dazu fällt beim Angestellten die Jahressonderzahlung mit nur ca. 35 Prozent als Einmalzahlung im November an, während beim Beamten der entsprechende Betrag bereits monatlich integriert ist.
Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gibt es kein Wahlrecht zwischen PKV und GKV für Beamte. Beamte sind auf die individuelle Beihilfe und eine ergänzende PKV angewiesen. Angestellte sind GKV-pflichtig.
Beamter: PKV und Beihilfe
Das Land übernimmt 50 Prozent der Krankheitskosten als Beihilfe (70 Prozent ab 2 Kindern). Den Rest deckst du über eine PKV. Beitrag für Berufseinsteiger ca. 250 bis 350 Euro pro Monat, deutlich günstiger als die GKV.
Angestellter: GKV-Pflicht
Angestellte zahlen den vollen GKV-Beitrag von ca. 16,8 Prozent des Bruttos. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen ihn je hälftig. Kein Beihilfeanspruch, kein PKV-Wahlrecht.
Kein GKV-Wahlrecht
Anders als NRW bietet RLP kein Wahlrecht zwischen PKV und GKV. Wer als rheinland-pfälzischer Beamter nicht privat versicherbar ist, hat keine Alternative zur Beihilfekombination.
PKV-Anwartschaft sichern
Wer noch im Studium oder Referendariat ist, kann mit einer PKV-Anwartschaft ab 1 Euro pro Monat spätere Wechselrechte sichern, ohne sich sofort voll privat versichern zu müssen.
Pension oder Rente? Der größte langfristige Unterschied
Beamte in RLP erhalten nach 40 Dienstjahren bis zu 71,75 Prozent ihrer letzten Besoldung als lebenslange, inflationsgesicherte Pension. Die Pension wird automatisch angepasst, wenn die Besoldung steigt.
| Merkmal | Beamter RLP (Pension) | Angestellter RLP (Rente) |
|---|---|---|
| Beiträge während Berufsleben | Keine Rentenversicherung | Ca. 458 Euro/Monat (RV) |
| Zusatzversorgung | Keine nötig | VBL-Rente (geringer Betrag) |
| Versorgung nach 40 Dienstjahren | 71,75 % der Endbesoldung | GRV-Rente ca. 55 % des Netto |
| Beispiel Pension/Rente A13/E13 Endstufe | ca. 4.480 Euro brutto/Monat | ca. 2.150 Euro brutto/Monat |
| Witwen- und Waisenversorgung | 55 % der Pension | GRV-Hinterbliebenenrente |
| Lebenszeitvorteil Beamter (Schätzung 20 J.) | ca. 558.000 Euro | |
Rechenbeispiel RLP: Ein verbeamteter Gymnasiallehrer in A13 erhält nach 40 Dienstjahren eine Pension von ca. 4.480 Euro brutto pro Monat (71,75 % der Endstufe 6.244 Euro). Ein angestellter Kollege in E13 kommt mit gesetzlicher Rente und VBL auf ca. 2.150 Euro brutto. Der Unterschied von rund 2.330 Euro über 20 Rentenjahre ergibt einen Lebenszeitvorteil von ca. 558.000 Euro. Die Pension wird zudem bei jeder Besoldungserhöhung automatisch angepasst.
Wann wird man in RLP als Lehrer angestellt statt verbeamtet?
In Rheinland-Pfalz ist die Verbeamtung der Regelfall. Angestellt wird, wer eine dieser Bedingungen nicht erfüllt:
Höchstalter überschritten
In RLP darf man bei der Einstellung nicht älter als 45 Jahre sein. Für Schwerbehinderte gelten Ausnahmeregelungen.
Kein zweites Staatsexamen
Quereinsteiger ohne abgeschlossenes Referendariat werden als Tarifbeschäftigte eingestellt, weil die Laufbahnbefähigung fehlt.
Gesundheit
Wer die amtsärztliche Untersuchung nicht besteht, kann nicht verbeamtet werden und wird ggf. im Angestelltenverhältnis beschäftigt.
Befristete Stelle
Vertretungsstellen werden oft befristet als Angestelltenverhältnis besetzt, auch wenn die Person verbeamtungsfähig wäre.
Die richtige Absicherung als verbeamteter Lehrer in RLP
Mit der Verbeamtung entfällt der GKV-Schutz. Wer frühzeitig plant, spart dauerhaft Geld und schließt keine Lücken.
Fazit: Beamter oder Angestellter als Lehrer in Rheinland-Pfalz?
Rheinland-Pfalz bietet solide Bedingungen für verbeamtete Lehrkräfte. Der monatliche Nettovorteil von rund 430 Euro, die integrierte Sonderzahlung und der erhebliche Pensionsvorteil gegenüber der gesetzlichen Rente machen das Beamtenverhältnis zur klar besseren Wahl. Die Anstellung ist in RLP fast immer eine Folge rechtlicher Einschränkungen, kein freiwilliger Verzicht.
Wer verbeamtet wird, sollte die drei wichtigsten Absicherungen von Anfang an regeln: PKV, DU-Versicherung und Diensthaftpflicht. Je früher, desto günstiger.
- Verbeamtung anstreben, Höchstalter von 45 Jahren beachten
- PKV-Anwartschaft vor dem Referendariat prüfen
- DU-Versicherung mit Beamtenklausel frühzeitig abschließen
- Diensthaftpflicht vor dem ersten Unterrichtstag abschließen
- Grundschullehrkräfte: A12-Besoldung einplanen, bis eine mögliche Angleichung kommt
Alle Infos zu Besoldung, Referendariat und Absicherung als Lehrer in Rheinland-Pfalz.
Lehrer in Rheinland-Pfalz