Beihilfe für Beamte 2026: Anspruch, Höhe & Übersicht nach Bundesländern

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
24. Feb. 2026 · 8 Min. Lesezeit
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Beihilfe für Beamte 2026: Anspruch, Höhe & Übersicht nach Bundesländern

Beihilfe für Beamte: Anspruch, Höhe und Beispiele

Beamte in Deutschland profitieren von einem besonderen System der Gesundheitsversorgung: der Beihilfe. Sie unterstützt bei Krankheits-, Pflege- und Gesundheitskosten – übernimmt aber nicht automatisch alle Ausgaben vollständig. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige.

Was ist Beihilfe für Beamte?

Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss zu Gesundheitskosten. Sie erstattet einen prozentualen Anteil der sogenannten beihilfefähigen Aufwendungen – also Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Pflegeleistungen. Die Beihilfe ist dabei keine vollständige Krankenversicherung, sondern ergänzt diese. Den verbleibenden Restbetrag trägt der Beamte selbst, in der Regel über eine private Krankenversicherung.

In diesem Artikel erklären wir dir:

Wer Anspruch auf Beihilfe hat
Wie hoch die Beihilfe je Bundesland ist
Beispiele für Ledige, Verheiratete, Kinder und Pensionäre
Weiterführende Informationen und ergänzende Versicherungsoptionen

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Beihilfeberechtigt sind grundsätzlich alle Beamten sowie deren Familienmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen. Die wichtigsten Gruppen im Überblick:

Beamte

Auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit – alle Beamtenverhältnisse sind beihilfeberechtigt.

Richter

Richter haben analog zu Beamten Anspruch auf Beihilfe.

Pensionäre

Versorgungsempfänger im Ruhestand behalten ihren Beihilfeanspruch.

Ehepartner

Bei Einhaltung der jeweiligen Einkommensgrenzen beihilfeberechtigt.

Kinder

Bis zu bestimmten Alters- und Ausbildungskriterien, meist mit erhöhtem Satz.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Die Beihilfe wird als prozentualer Anteil an den beihilfefähigen Kosten erstattet. Die Höhe richtet sich nach dem Dienstherrn, dem Bundesland, dem Familienstand und dem Status (aktiv oder pensioniert). Die üblichen Richtwerte beim Bund – die in vielen Bundesländern ähnlich gelten:

50 %
Aktive, ledige Beamte
70 %
Verheiratete / Ehepartner
80 %
Kinder
70 %
Pensionäre

Wichtig: In einigen Bundesländern gibt es Einkommensgrenzen für Ehepartner sowie regionale Sondereinstufungen, z. B. höhere Kindersätze. Die genauen Regelungen erfährst du bei der zuständigen Beihilfestelle deines Bundeslandes.

Beihilfe nach Bundesländern – Übersicht

Die folgende Tabelle gibt dir einen schnellen Überblick über die Beihilfesätze in allen Bundesländern. Die meisten orientieren sich an den Bundessätzen, einzelne Länder haben jedoch abweichende Regelungen.

Bundesland Ledig (aktiv) Verheiratet Kinder Pensionäre
Bund50 %70 %80 %70 %
Baden-Württemberg50 %70 %80 %70 %
Bayern50 %70 %80 %70 %
Berlin50 %70 %80 %70 %
Brandenburg50 %70 %80 %70 %
Bremen50 %bis 70 %80 %70 %
Hamburg50 %70 %80 %70 %
Hessen50 %bis 70 %80 %70 %
Mecklenburg-Vorpommern50 %70 %80 %70 %
Niedersachsen50 %70 %80 %70 %
Nordrhein-Westfalen50 %70 %80 %70 %
Rheinland-Pfalz50 %70 %80 %70 %
Saarland50 %70 %80 %70 %
Sachsen50 %70 %80–90 % Sondersatz70 %
Sachsen-Anhalt50 %70 %80 %70 %
Schleswig-Holstein50 %70 %80 %70 %
Thüringen50 %70 %80 %70 %

Beispiel: Wie wirkt sich die Beihilfe aus?

Um zu verdeutlichen, wie die Beihilfe in der Praxis funktioniert, ein konkretes Rechenbeispiel: Ein aktiver, lediger Beamter hat Krankheitskosten in Höhe von 1.000 Euro.

Aktiver, lediger Beamter – Kosten: 1.000 €

Gesamtkosten1.000 €
Beihilfe (50 %)– 500 €
Verbleibender Eigenanteil500 €

Hat der Beamte ein beihilfeberechtigtes Kind (Satz 80 %), fallen bei kindbezogenen Kosten nur 200 Euro Eigenanteil an. Diese Restkosten werden häufig über eine ergänzende private Kranken- bzw. Beihilfeversicherung gedeckt – denn die Beihilfe allein schließt die Lücke nicht vollständig.

Warum die Beihilfe allein oft nicht ausreicht

Die Beihilfe deckt nicht alle Kosten vollständig ab. Gerade bei aufwendigeren Leistungen wie Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Krankenhausaufenthalten mit Wahlleistungen oder speziellen Heilmitteln entstehen in vielen Fällen Restkosten. Dazu kommt, dass nicht alle Leistungen überhaupt beihilfefähig sind – manche Behandlungen oder Medikamente werden von der Beihilfe grundsätzlich nicht anerkannt.

Deshalb ist eine ergänzende private Absicherung für Beamte sinnvoll – und in der Regel notwendig. Die zwei häufigsten Optionen:

Anwartschaftsversicherung

Sichert dir den späteren Beihilfeanspruch, z. B. wenn du vor Eintritt in das Beamtenverhältnis gesetzlich versichert warst. So kannst du ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV wechseln.

↗ Mehr zur Anwartschaftsversicherung

Private Krankenversicherung mit Beihilfeergänzung

Deckt den Eigenanteil ab, der nach der Beihilfe verbleibt. Gerade für junge Beamte oft günstiger als gedacht – und eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt.

↗ Mehr zur privaten Krankenversicherung

FAQ – Häufige Fragen zur Beihilfe

Was ist Beihilfe?

Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss zu Gesundheitskosten für Beamte und ihre Familien. Sie erstattet einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen.

Habe ich als Pensionär Anspruch auf Beihilfe?

Ja. Pensionäre haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe, meist mit ähnlichen Sätzen wie aktive Beamte – in den meisten Bundesländern 70 %.

Welcher Beihilfesatz gilt für Kinder?

Kinder erhalten in der Regel einen Beihilfesatz von 80 %, abhängig vom Bundesland. In Sachsen sind sogar bis zu 90 % möglich.

Muss ich selbst eine Krankenversicherung abschließen?

Ja. Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten. Den Restbetrag musst du über eine private Kranken- oder Beihilfeergänzungsversicherung absichern.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Eine Anwartschaft sichert dir den späteren Eintritt in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung – wichtig, wenn du vor Verbeamtung gesetzlich versichert warst.

Fazit

Die Beihilfe ist ein zentraler Baustein der Gesundheitsversorgung für Beamte. Sie übernimmt einen Teil der Krankheits- und Gesundheitskosten – jedoch nicht immer vollständig und nicht für alle Leistungen gleich hoch. Familienstand, Status und Bundesland bestimmen die tatsächliche Höhe.

Um Versorgungslücken zu vermeiden, lohnt es sich, die eigene Beihilfesituation genau zu kennen und durch passende private Lösungen zu ergänzen. Gerade junge Beamte sollten sich frühzeitig informieren – die Weichen für eine gute Absicherung lassen sich am besten zu Beginn des Beamtenverhältnisses stellen.

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