Besoldungstabelle Bayern für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
17. März 2026 · 10 Min. Lesezeit
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Besoldungstabelle Bayern für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Besoldungstabelle Bayern für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Schulform? Was verdienen Referendare? Wie viel mehr bringen Ehe und Kinder? Alles erklärt – gültig ab 1. Februar 2025, Quelle: dbb-Besoldungstabelle Bayern.

Wie funktioniert die Besoldung für Lehrer in Bayern?

Verbeamtete Lehrkräfte erhalten eine gesetzlich geregelte Besoldung nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG). Sie setzt sich zusammen aus Grundgehalt (nach Gruppe und Erfahrungsstufe), Strukturzulage (für Gymnasium/Berufsschule), Orts- und Familienzuschlag (abhängig von Ortsklasse, Ehe und Kindern) sowie einer jährlichen Sonderzahlung im Dezember.
Besonderheit Bayern – Stufenplan A12 → A13: Grund- und Mittelschullehrkräfte werden schrittweise von A12 auf A13 angehoben. Der Stufenplan läuft von Januar 2024 bis September 2028 (+80 €/Jahr). Alle anderen Lehrämter (Realschule, Gymnasium, Sonderpädagogik, Berufsschule) starten bereits jetzt in A13.

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Lehrkraft?

A 12 Grundschule & Mittelschule (Übergangsphase bis 2028)
Lehrkräfte mit Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Mittelschulen. Einstieg in Stufe 4. Jährlich +80 € Zulage (ab Jan. 2024) bis zur vollständigen Überführung in A13 zum 1. September 2028. Bayern ist damit eines der letzten Flächenländer ohne A13 für alle Lehrämter.
A 13 Realschule, Sonderpädagogik & Förderschule
Lehrkräfte mit Befähigung für das Lehramt an Realschulen oder das Lehramt für Sonderpädagogik (Förderschulen). Einstieg in Stufe 3. Keine Strukturzulage.
A 13 + Strukturzulage Gymnasium & Berufsschulen (höherer Dienst)
Studienräte/Studienrätinnen mit Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an Berufsschulen. Einstieg in Stufe 3 mit Strukturzulage nach Art. 33 Satz 1 BayBesG: 111,85 €/Monat. Diese Zulage ist ruhegehaltsfähig.
A 14 / A 15 / A 16 Beförderungsämter – nur über Funktionsstellen
A14 und höher werden nicht automatisch durch Zeitablauf erreicht, sondern ausschließlich durch Besetzung einer Funktionsstelle:
· A14 (Oberstudienrat): stellv. Schulleitung, Seminarleitung, Koordination Oberstufe
· A15 (Studiendirektor): Schulleitung, Seminarleitung
· A16 (Oberstudiendirektor): Schulleitung größerer Gymnasien / Berufsschulen
Ohne Bewerbung auf und Übertragung einer solchen Stelle bleibt man dauerhaft in A13.

Stufenplan A12 → A13: Wo steht Bayern gerade?

Für Grund- und Mittelschullehrkräfte in A12 wird jährlich eine Zulage von +80 €/Monat gewährt, bis 2028 die vollständige Überführung in A13 erfolgt:
Jan. 2024
+80 €/Monat
Jan. 2025
+80 € = +160 €/Monat
Jan. 2026
+80 € = +240 €/Monat
Jan. 2027
+80 € = +320 €/Monat
Jan. 2028
+80 € = +400 €/Monat
Sept. 2028
Vollständig A13
Grün = bereits erreicht · Blau = aktueller Stand (2025). Ab September 2028 erhalten auch neu eingestellte Grund- und Mittelschullehrkräfte direkt A13 als Eingangsamt.

Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Stufe (ab 01.02.2025)

Direkt aus der offiziellen dbb-Besoldungstabelle Bayern. Bayern startet in A12 bei Stufe 4, in A13 bei Stufe 3. Stufenrhythmus: Stufen 2–5 je 2 Jahre · Stufen 6–8 je 3 Jahre · Stufen 9–11 je 4 Jahre:
Stufe A 12 (GS / MS) A 13 (RS / Sonderpäd.) A 13 + Strukturzulage (Gym. / BS) A 14 (Oberstudienrat) A 15 (Studiendirektor)
Stufe 2 4.527,30 € 5.247,58 € 5.359,43 € 5.612,74 € 6.445,94 €
Stufe 3 (Einstieg A13) 4.720,21 € 5.460,02 € 5.571,87 € 5.888,22 € 6.688,31 €
Stufe 4 (Einstieg A12) 4.915,43 € 5.601,65 € 5.713,50 € 6.071,93 € 6.930,61 €
Stufe 5 5.046,61 € 5.743,29 € 5.855,14 € 6.255,61 € 7.172,96 €
Stufe 6 5.177,76 € 5.884,96 € 5.996,81 € 6.439,27 € 7.415,30 €
Stufe 7 5.308,94 € 6.026,59 € 6.138,44 € 6.622,96 € 7.657,60 €
Stufe 8 5.440,11 € 6.168,25 € 6.280,10 € 6.806,64 €
Stufe 9 (Endstufe A12) 5.571,28 €
Strukturzulage Gymnasium/Berufsschule: 111,85 €/Monat (Art. 33 Satz 1 BayBesG) – ruhegehaltsfähig. Berechnung: Grundgehalt + 111,85 €.

Jährliche Sonderzahlung (Dezember): Ab A12 = 65 % von 1/12 der Jahresbezüge + 84,29 % des Familienzuschlags. Bis A11 = 70 %.

Stufenaufstieg – wie lange bis zur nächsten Stufe?

Stufen 2–5

Je 2 Jahre Verweildauer

Stufen 6–8

Je 3 Jahre Verweildauer

Stufen 9–11

Je 4 Jahre Verweildauer

Einstieg A12

Stufe 4 – mit Vordienstzeit ggf. höher

Einstieg A13

Stufe 3 – mit Vordienstzeit ggf. höher

Vordienstzeit

Öff. Dienst, Kindererziehung → höhere Einstiegsstufe möglich

Was verdiene ich im Referendariat?

Studienreferendarinnen und -referendare sind Beamte auf Widerruf. Die Anwärterbezüge richten sich nach dem Eingangsamt des angestrebten Lehramts – exakte Beträge aus der offiziellen dbb-Besoldungstabelle Bayern ab 01.02.2025:
Angestrebtes Lehramt Eingangsamt Anwärtergrundbetrag (mtl.)
Grundschule & Mittelschule A 12 1.703,44 € brutto
Realschule & Sonderpädagogik / Förderschule A 13 1.735,21 € brutto
Gymnasium & Berufsschulen A 13 + Strukturzulage 1.770,08 € brutto
Zusätzlich: Familienzuschlag (bei Ehe/Kindern), Sonderzahlung im Dezember (70 % von 1/12 der Jahresbezüge für Anwärter bis A11) und vermögenswirksame Leistungen. Das Referendariat dauert in Bayern 2 Jahre.
Bayern zahlt unter den Bundesländern mit die höchsten Anwärterbezüge. Als Beamte auf Widerruf sind Referendare beihilfeberechtigt – ein wichtiger Vorteil für die private Krankenversicherung.

So verändert sich dein Gehalt nach Familienstatus

In Bayern richtet sich der Familienzuschlag nach der Ortsklasse (I–VII) des Wohnorts – nicht nach Mietstufen wie in NRW. Beispiel: A13, Stufe 3 (5.460,02 € Grundgehalt), Ortsklasse VII (München, Nürnberg, Augsburg – höchste Stufe), ab 01.02.2025 – exakt aus dem dbb-PDF:
Ledig, keine Kinder
5.460,02 €
5.460,02 €
Verheiratet, keine Kinder
+ 165,59 €
5.625,61 €
Verheiratet, 1 Kind
+165,59 + 531,08 €
6.156,69 €
Verheiratet, 2 Kinder
+165,59 + 531,08 + 763,33 €
6.920,02 €
Verheiratet, 3 Kinder
+ 165,59 + 531,08 + 763,33 + 812,28 €
7.732,30 €
Status Familienzuschlag (mtl.) – Ortsklasse VII (München etc.) Gesamtgehalt A13 Stufe 3 brutto
Ledig, keine Kinder 0 € 5.460,02 €
Verheiratet / eingetr. Lebenspartnerschaft, keine Kinder + 165,59 € (Stufe L / Stufe V) 5.625,61 €
Verheiratet, 1 Kind + 165,59 €
+ 531,08 €
= 696,67 €
6.156,69 €
Verheiratet, 2 Kinder + 165,59 €
+ 531,08 €
+ 763,33 €
= 1.460,00 €
6.920,02 €
Verheiratet, 3 Kinder + 165,59 €
+ 531,08 €
+ 763,33 €
+ 812,28 €
= 2.272,28 €
7.732,30 €
Ortsklassen-Unterschied: In günstiger Ortsklasse I (ländlicher Raum) liegt der Ehezuschlag bei nur 85,11 €. Der Kinderzuschlag steigt von Stufe 1: 493,00 € über Stufe 2: 482,05 € bis zzgl. je weiteres Kind: 577,10 € (Ortsklasse I). In München (Ortsklasse VII) liegen Stufe 1: 531,08 €, Stufe 2: 763,33 €, jedes weitere Kind: 812,28 €.
Kindergeld wird zusätzlich und unabhängig von der Besoldung ausgezahlt. Bayern zahlt zudem einen Sonderbetrag von 2,13 €/Monat je Kind als Teil der Sonderzahlung.

Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?

Bestandteil Erläuterung
Grundgehalt Nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe (dbb-Tabelle Bayern)
Strukturzulage (Art. 33 BayBesG) 111,85 €/Monat für Gymnasium & Berufsschulen (A9–A13) – ruhegehaltsfähig
Ortszuschlag / Ehebezogener Teil Je nach Ortsklasse I–VII: 85,11 € (OKl. I) bis 165,59 € (OKl. VII)
Kinderzuschlag Stufe 1 (1. Kind) 493,00 € (OKl. I) bis 531,08 € (OKl. VII) monatlich
Kinderzuschlag Stufe 2 (2. Kind) 482,05 € (OKl. I) bis 763,33 € (OKl. VII) monatlich
Jedes weitere Kind (ab 3. Kind) 577,10 € (OKl. I) bis 812,28 € (OKl. VII) monatlich
Jährliche Sonderzahlung (Dezember) 65 % von 1/12 der Jahresbezüge (ab A12) + 84,29 % des Familienzuschlags
Vermögenswirksame Leistungen Fester monatlicher Betrag zur Vermögensbildung
Kindergeld Kein Bestandteil der Besoldung – wird separat ausgezahlt

Alles zur Verbeamtung, Gehaltsentwicklung und Absicherung als Lehrer in Bayern.

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