Besoldungstabelle Berlin Lehrer: Gehalt, Schulformen und Zulagen aktuell
Berlin hat eine bewegte Geschichte der Lehrerverbeamtung: 18 Jahre lang gab es keine Verbeamtung – seit dem Schuljahr 2022/23 ist sie zurück. Dazu kommen Berliner Besonderheiten wie die Hauptstadtzulage und ein besonderes Familienzuschlagsystem. Alle Gehälter aus dem dbb-PDF Berlin, gültig ab 1. Januar 2026.
Die Berliner Geschichte: 18 Jahre ohne Verbeamtung – seit 2022 zurück
Von 2004 bis 2022 wurden neu eingestellte Lehrer in Berlin ausschließlich als Tarifbeschäftigte angestellt – ein bundesweites Unikat. Dieser Zustand endete im Schuljahr 2022/23.
Seit Schuljahr 2022/23: Neu eingestellte Lehrkräfte werden bei Erfüllung aller Voraussetzungen wieder regulär verbeamtet. Parallel können Bestandslehrkräfte (Tarifbeschäftigte) bis zum 31. Dezember 2026 auf Antrag nachträglich verbeamtet werden – geregelt durch das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz vom 10. Februar 2023.
Altersobergrenze: Verbeamtung nur bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres (bei Übergabe der Urkunde). Wer älter ist oder die Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt Tarifbeschäftigte/r in E13 TV-L.
Kein Zwang: Eine Verbeamtung kann auch abgelehnt werden. In diesem Fall bleibt man Tarifbeschäftigte/r – ohne Nachteilsausgleich, außer in Ausnahmefällen.
Tarifbeschäftigte vs. Beamte: Tarifbeschäftigte Lehrkräfte werden nach E13 TV-L vergütet. Beamte erhalten A12 oder A13 nach der Berliner Besoldungsordnung. Der entscheidende Netto-Vorteil der Verbeamtung liegt in der Beihilfe, der PKV-Möglichkeit und der deutlich höheren Pension – bei vergleichbaren Bruttogehältern.
Welches Gehalt bekomme ich je nach Schulform und Laufbahn?
Berlin unterscheidet mehrere Laufbahnzweige innerhalb der Laufbahnfachrichtung Bildung. Die Zuordnung bestimmt die Besoldungsgruppe:
Laufbahn „Lehrer“ (A12) ist der Laufbahnzweig für Lehrkräfte ohne fachwissenschaftliche Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern. Er betrifft vor allem ältere Bestandslehrkräfte. Neu eingestellte Lehrkräfte mit regulärer Lehramtsausbildung (Staatsexamen oder Master of Education) werden in der Regel A13 zugeordnet.
Sonderpädagogik-Amtszulage (A13 Fußnote 1 Berliner LBesO A): 168,02 €/Monat ab 1. Januar 2026. Damit liegt die Sonderpädagogik-Besoldung in Berlin höher als an Gymnasien – ein bundesweites Alleinstellungsmerkmal.
Grundgehalt A13 nach Erfahrungsstufe (ab 1. Januar 2026)
Alle Beträge direkt aus dem dbb-PDF Berlin, gültig ab 1. Januar 2026. Berlin hat 8 Stufen und beginnt mit Stufe 1:
Gymnasium / Berufliche Schulen (Studienrat): + Studienratszulage Nr. 27c = 113,11 €. Einstieg: 4.875,48 + 113,11 = 4.988,59 € · Endstufe: 6.251,85 + 113,11 = 6.364,96 €
Sonderpädagogik: + Amtszulage = 168,02 €. Einstieg: 4.875,48 + 168,02 = 5.043,50 € · Endstufe: 6.251,85 + 168,02 = 6.419,87 €
Sonderzahlung (Dezember): Feste Beträge: A5–A9: 1.550 € · A10 und höher: 900 € · Anwärter: 500 € · + 50 € je Kind. Die 1.550 € für A5–A9 sind bundesweit mit die höchsten Werte in dieser Kategorie.
Detailübersicht: Alle Laufbahnzweige im Vergleich
| Laufbahnzweig | Bes.gruppe | Einstieg Stufe 1 | Zulage | Gesamt Einstieg | Endstufe 8 |
|---|---|---|---|---|---|
| Lehrer (allgemein) | A 12 | 4.172,65 € | – | 4.172,65 € | 5.641,30 € |
| Grundschule | A 13 | 4.875,48 € | – | 4.875,48 € | 6.251,85 € |
| Lehrer mit 2 Fächern | A 13 | 4.875,48 € | – | 4.875,48 € | 6.251,85 € |
| Sonderpädagogik | A 13 + Amtszul. | 4.875,48 € | + 168,02 € | 5.043,50 € | 6.419,87 € |
| Gymnasium / Berufl. Schulen (Studienrat) | A 13 + Studienratszul. | 4.875,48 € | + 113,11 € | 4.988,59 € | 6.364,96 € |
Berlin-Besonderheit: Sonderpädagogik liegt in Berlin mit 168,02 € Amtszulage höher als der Studienrat (113,11 €). In den meisten anderen Bundesländern ist es umgekehrt oder sie sind gleich. Das macht Berlin für Förderschullehrkräfte besonders attraktiv.
Die Hauptstadtzulage – Berlins einzigartiger Bonus
Berlin zahlt allen Beamten bis einschließlich A13 eine monatliche Hauptstadtzulage. Sie ist bundesweit einmalig und kompensiert teilweise die hohen Lebenshaltungskosten der Hauptstadt:
| Gruppe | Hauptstadtzulage | Bedingung |
|---|---|---|
| Bis einschließlich A13 (auch mit Zulagen) | 150,00 €/Monat | Ohne Abschluss eines Firmentickets |
| Ab A14 und höher | 15,00 €/Monat | Bei Abschluss eines Firmentickets |
Die Hauptstadtzulage gilt für alle Berliner Beamten bis A13 – also für Grundschullehrkräfte, Sonderpädagogen und Studienräte gleichermaßen. Sie ist ruhegehaltsfähig. Beim effektiven Gehaltsvergleich mit anderen Bundesländern muss diese Zulage berücksichtigt werden: Das tatsächliche Einstiegsgehalt eines A13-Lehrers in Berlin beträgt 4.875,48 + 150,00 = 5.025,48 € pro Monat.
Zulage für Schulen in schwieriger Lage
Lehrkräfte, die überwiegend an einer Schule in schwieriger Lage tätig sind, erhalten eine zusätzliche monatliche Zulage:
+300 €/Monat brutto bei Vollzeitbeschäftigung für alle Lehrkräfte – unabhängig von Besoldungsgruppe oder Laufbahnzweig. Bei Teilzeit wird die Zulage anteilig gewährt. Diese Zulage gilt für das Schuljahr 2024/2025 und ist ein wichtiges Instrument zur Personalgewinnung an sozialen Brennpunktschulen.
Gehalt im Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Anwärter sind Beamte auf Widerruf. Die Beträge aus dem dbb-PDF Berlin, gültig ab 1. Januar 2026:
| Laufbahnzweig | Eingangsamt | Anwärtergrundbetrag |
|---|---|---|
| Lehrer (allgemein) – Laufbahn A12 | A 9–A 11 | 1.527,45 €/Monat |
| Grundschule, Sonderpädagogik, 2-Fach-Lehrer | A 13 | 1.717,47 €/Monat |
| Gymnasium / Berufliche Schulen (Studienrat) | A 13 + Zulage Nr. 27c | 1.756,14 €/Monat |
Mit 1.717,47 € (A13) gehören die Berliner Anwärterbezüge zu den höchsten im Bundesvergleich (Hessen: 1.814,17 €, Bayern: 1.735,21 €, Thüringen: 1.743,92 €). Dazu kommt für Anwärter die jährliche Sonderzahlung von 500 € im Dezember sowie 50 € je Kind. Als Beamte auf Widerruf besteht Beihilfeberechtigung.
Familienzuschlag und ergänzender Familienzuschlag in Berlin
Berlin hat ein zweigliedriges Familienzuschlagsystem: Zum regulären Familienzuschlag (§ 40 BBesG BE) kommt ein ergänzender Familienzuschlag (§ 40a BBesG BE). Wichtig: Es gibt keinen Ehezuschlag – nur Kinderzuschläge. Beispiel: A13, Stufe 1 (4.875,48 €) als Basis:
| Familienstatus | Familienzuschlag § 40 | Gesamt A13 Stufe 1 brutto |
|---|---|---|
| Ledig oder verheiratet, keine Kinder | 0 € (kein Ehezuschlag) | 4.875,48 € |
| 1 Kind | 143,01 € | 5.018,49 € |
| 2 Kinder | 2 × 143,01 € = 286,02 € | 5.161,50 € |
| 3 Kinder | 286,02 € + 819,76 € = 1.105,78 € | 5.981,26 € |
| 4. und jedes weitere Kind | je + 678,99 € | je + 678,99 € |
Ergänzender Familienzuschlag § 40a BBesG BE: Zusätzlich zum regulären Kinderzuschlag gibt es einen einkommensabhängigen Ergänzungszuschlag. Für Beamte ohne Kinder: 176,44 €/Monat. Mit einem Kind: 638,81 €/Monat. Mit zwei Kindern: 718,65 €/Monat. Dieser Zuschlag sorgt für eine Mindestalimentation und greift, wenn das Gesamteinkommen unter einem festgelegten Niveau liegt – relevant vor allem in niedrigeren Besoldungsgruppen.
Wichtige Eckdaten auf einen Blick
Verbeamtung
Seit Schuljahr 2022/23 wieder regulär · max. 52 Jahre
Hauptstadtzulage
150 €/Monat bis A13 · 15 € ab A14
Kein Ehezuschlag
Familienzuschlag nur für Kinder (§ 40 BBesG BE)
Sonderpädagogik
A13 + 168,02 € Amtszulage – höher als Studienrat
Sonderzahlung
A10+: 900 € · A5–A9: 1.550 € · Anwärter: 500 €
Schulen schw. Lage
+300 €/Monat für alle Lehrkräfte
Stufen
8 Stufen · Einstieg in Stufe 1
Gültigkeit
dbb-Tabelle ab 1. Januar 2026
Woraus setzt sich das Lehrergehalt in Berlin zusammen?
| Bestandteil | Erläuterung |
|---|---|
| Grundgehalt A12 / A13 | Je nach Laufbahnzweig, 8 Stufen, gültig ab 1. Januar 2026 |
| Studienratszulage (Nr. 27c) | 113,11 €/Monat für Gymnasium und Berufliche Schulen |
| Amtszulage Sonderpädagogik (A13 Fn 1) | 168,02 €/Monat für Lehrer an Sonderschulen / für Sonderpädagogik |
| Hauptstadtzulage (§§ 74a/b BBesG BE) | 150 €/Monat bis A13 (ohne Firmenticket) · 15 € ab A14 |
| Familienzuschlag § 40 (nur Kinder) | 1./2. Kind je 143,01 € · 3. Kind 819,76 € · 4.+ je 678,99 € |
| Ergänzender Familienzuschlag § 40a | Einkommensabhängig: keine Kinder 176,44 € · 1 Kind 638,81 € · 2 Kinder 718,65 € |
| Jährliche Sonderzahlung (Dezember) | A10+: 900 € · A5–A9: 1.550 € · Anwärter: 500 € · + 50 € je Kind |
| Zulage Schulen in schwieriger Lage | 300 €/Monat bei Vollzeit – für alle Lehrkräfte an betroffenen Schulen |
| Vermögenswirksame Leistungen | Fester monatlicher Betrag |
| Kindergeld | Kein Bestandteil der Besoldung – wird separat ausgezahlt |
Offizielle Quellen
Alles zur Verbeamtung, Laufbahn und Absicherung als Lehrer in Berlin.
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