Besoldungstabelle Hessen für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
17. März 2026 · 9 Min. Lesezeit
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Besoldungstabelle Hessen für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Besoldungstabelle Hessen für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Schulform? Was verdienen Referendare? Wie viel mehr bringen Ehe und Kinder? Alle Zahlen erklärt – gültig ab 1. Dezember 2025 nach offizieller dbb-Besoldungstabelle Hessen.

Wie funktioniert die Besoldung für Lehrer in Hessen?

Verbeamtete Lehrkräfte erhalten eine gesetzlich geregelte Besoldung nach dem Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG). Das Grundgehalt richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe. Hessen nutzt dabei ein Überleitungssystem mit Zwischenstufen für Bestandslehrkräfte. Neueingestellte starten immer bei Stufe 1.

Wichtig: Grundschule auf dem Weg zu A13. Seit August 2023 wird die Eingangsbesoldung aller Grundschullehrkräfte in Hessen schrittweise von A12 auf A13 angehoben. Der genaue Zeitraum richtet sich nach dem Landeshaushalt. Haupt und Realschule sowie Förderschule starten bereits in A13 ohne Zulage, Gymnasium und Berufliche Schulen in A13 mit Zulage.

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Lehrkraft?

A 12 Grundschule (Übergangsphase zu A13)
Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen. Einstieg in Stufe 1. Seit August 2023 wird die Eingangsbesoldung schrittweise auf A13 angehoben. Wer jetzt neu eingestellt wird, startet noch in A12, bekommt aber anteilig mehr Gehalt durch die laufende Anhebung. Hessen ist auf dem Weg zu einer einheitlichen A13-Besoldung für alle Lehrämter.
A 13 Haupt und Realschule sowie Förderschule
Lehrkräfte mit dem Lehramt an Haupt und Realschulen oder dem Lehramt für Sonderpädagogik an Förderschulen. Einstieg in Stufe 1 ohne zusätzliche Stellenzulage.
A 13 + Zulage Gymnasium und Berufliche Schulen
Studienräte an Gymnasien und an Beruflichen Schulen. Einstieg in Stufe 1 mit zusätzlicher Stellenzulage nach Nr. 13 Abs. 1 Nr. 3 der Besoldungsordnung: 116,42 €/Monat. Diese Zulage ist Bestandteil der regulären Besoldung.
A 14 / A 15 / A 16 Beförderungsämter über Funktionsstellen
Diese Besoldungsgruppen werden nicht automatisch durch Zeitablauf erreicht, sondern nur durch Besetzung einer konkreten Funktionsstelle:

· A14 (Oberstudienrat): Fachkonferenzleitung, stellvertretende Schulleitung, Seminarleitung
· A15 (Studiendirektor): Schulleitung, Seminarleitung
· A16 (Oberstudiendirektor): Schulleitung größerer Schulen

Ohne Bewerbung und Übertragung einer solchen Stelle bleibt man dauerhaft in A13.

Stufenplan Grundschule: Hessen auf dem Weg zu A13

Seit dem 1. August 2023 wird die Eingangsbesoldung aller Grundschullehrkräfte schrittweise angehoben. Die konkreten Jahresstufen richten sich nach dem Landeshaushalt und werden regelmäßig fortgeschrieben:

Aug. 2023
Start Anhebung
2024
Weitere Stufe
2025
Aktueller Stand
2026
Nächste Stufe
2027
Ziel: vollst. A13

Grün = bereits umgesetzt · Blau = aktueller Stand. Die genauen Beträge der jeweiligen Anhebungsstufen veröffentlicht das Hessische Kultusministerium jährlich. Ziel ist die vollständige Überführung aller Grundschullehrkräfte in A13.

Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Stufe (ab 1. Dezember 2025)

Hessen nutzt ein Überleitungssystem. Die Tabelle zeigt die regulären Hauptstufen. Neueingestellte starten immer bei Stufe 1:

StufeA 12 (Grundschule)A 13 (Haupt/Real, Förderschule)A 13 + Zulage (Gymnasium/BS)A 14 (Oberstudienrat)
Stufe 1 (Einstieg)4.418,04 €5.018,46 €5.134,88 €5.280,72 €
Stufe 24.626,91 €5.196,66 €5.313,08 €5.532,95 €
Stufe 34.834,36 €5.404,70 €5.521,12 €5.803,65 €
Stufe 45.045,00 €5.636,97 €5.753,39 €6.104,32 €
Stufe 55.185,25 €5.790,83 €5.907,25 €6.303,80 €
Stufe 65.329,16 €5.946,17 €6.062,59 €6.504,72 €
Stufe 75.471,64 €6.100,04 €6.216,46 €6.704,20 €
Stufe 8 (Endstufe)5.758,08 €6.409,26 €6.525,68 €7.106,05 €

Stellenzulage Gymnasium und Berufliche Schulen: 116,42 €/Monat nach Nr. 13 Abs. 1 Nr. 3 der Vorbemerkungen zur Besoldungsordnung A.

Sonderzahlung: 5 % eines Monatsbezugs monatlich als Grundbetrag, plus jährlicher Festbetrag bis A8: 166,17 €. Sonderbetrag je Kind: 2,13 €/Monat.

Wie lange dauert es bis zur nächsten Stufe?

Hessen orientiert die Stufenzuordnung an der Berufserfahrung, nicht am Lebensalter. Neueingestellte starten nach dem Vorbereitungsdienst in Stufe 1:

Stufe 1 → 2

2 Jahre Dienstzeit

Stufen 2 bis 5

Je 3 Jahre Dienstzeit

Stufen 6 bis 8

Je 4 Jahre Dienstzeit

Endstufe A12

Stufe 8 nach ca. 26 Jahren

Endstufe A13

Stufe 8 nach ca. 26 Jahren

Vordienstzeit

Berufserfahrung im öffentlichen Dienst kann angerechnet werden

Was verdiene ich im Referendariat?

Studienreferendarinnen und Referendare sind Beamte auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Die genauen Beträge aus der offiziellen dbb-Besoldungstabelle Hessen ab 1. Dezember 2025:

Angestrebtes LehramtEingangsamtAnwärtergrundbetrag
GrundschuleA 121.772,02 € brutto
Haupt und Realschule sowie FörderschuleA 131.814,17 € brutto
Gymnasium und Berufliche SchulenA 13 + Zulage1.860,41 € brutto

Zusätzlich erhalten Referendare den Familienzuschlag bei Ehe oder Kindern sowie vermögenswirksame Leistungen. Als Beamte auf Widerruf besteht Beihilfeberechtigung, was bei der privaten Krankenversicherung ein entscheidender Vorteil ist. Das Referendariat dauert in Hessen 18 Monate.

Hessen zählt mit diesen Anwärterbezügen zu den besser zahlenden Bundesländern im bundesweiten Vergleich.

So verändert sich das Gehalt je nach Familienstatus

Der Familienzuschlag erhöht das Bruttogehalt spürbar, besonders ab dem dritten Kind. Beispiel: A13, Stufe 1 (5.018,46 € Grundgehalt) ab 1. Dezember 2025 – alle Beträge exakt aus dem dbb-PDF:

Ledig, keine Kinder
5.018,46 €
5.018,46 €
Verheiratet, keine Kinder
+ 172,10 €
5.190,56 €
Verheiratet, 1 Kind
+172,10 + 263,22 €
5.453,78 €
Verheiratet, 2 Kinder
+172,10 + 2×263,22 €
5.717,00 €
Verheiratet, 3 Kinder
+172,10 + 2×263,22 + 806,72 €
6.523,72 €
StatusFamilienzuschlagGesamtgehalt A13 Stufe 1 brutto
Ledig, keine Kinder0 €5.018,46 €
Verheiratet, keine Kinder+ 172,10 € (Stufe 1)5.190,56 €
Verheiratet, 1 Kind+ 172,10 € + 263,22 € = 435,32 €5.453,78 €
Verheiratet, 2 Kinder+ 172,10 € + 2 × 263,22 € = 698,54 €5.717,00 €
Verheiratet, 3 Kinder+ 172,10 € + 2 × 263,22 € + 806,72 € = 1.505,26 €6.523,72 €

Ab dem dritten Kind springt der Familienzuschlag auf 806,72 €/Monat – mehr als das Dreifache des Satzes für das erste und zweite Kind (263,22 €). Kindergeld wird zusätzlich und unabhängig von der Besoldung ausgezahlt.

Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?

BestandteilErläuterung
GrundgehaltNach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe (Überleitungstabelle HBesG)
Stellenzulage Gymnasium/BS116,42 €/Monat nach Nr. 13 Abs. 1 Nr. 3 der Besoldungsordnung
Familienzuschlag Stufe 1172,10 €/Monat für Verheiratete
Kinderzuschlag 1. und 2. KindJe 263,22 €/Monat pro Kind
Kinderzuschlag ab 3. KindJe 806,72 €/Monat pro Kind
Sonderzahlung (monatlich)5 % eines Monatsbezugs – laufende monatliche Auszahlung
Jahresfestbetrag (Juli)166,17 € für Besoldungsgruppen bis A8
Sonderbetrag je Kind2,13 €/Monat je Kind
Vermögenswirksame LeistungenFester monatlicher Betrag
KindergeldKein Bestandteil der Besoldung – wird separat ausgezahlt

Alles zur Verbeamtung, Gehaltsentwicklung und Absicherung als Lehrer in Hessen.

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