Besoldungstabelle Niedersachsen für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem
Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Schulform? Was verdienen Referendare? Wie entwickelt sich das Gehalt über die Karriere? Alles erklärt – gültig ab 1. Februar 2025. Wichtig: Seit dem 1. August 2024 gilt A13 als Einstiegsamt für alle Lehrämter in Niedersachsen.
Wie funktioniert die Besoldung für Lehrer in Niedersachsen?
Verbeamtete Lehrkräfte erhalten keine tariflichen Gehälter, sondern eine gesetzlich geregelte Besoldung nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Die Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe (A13, A14/A15) und der Erfahrungsstufe (1–9). Das Grundgehalt steigt automatisch mit der Dienstzeit.
Wichtige Änderung ab 1. August 2024: Alle Lehrkräfte an Grundschulen, Haupt- und Realschulen (GHR) werden jetzt im Einstiegsamt nach A13 besoldet – nicht mehr nach A12. Niedersachsen ist damit das erste westdeutsche Flächenland, das diese Anhebung in einem Schritt vollständig umgesetzt hat. Rund 35.500 Lehrkräfte profitieren von dieser Änderung.
Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Lehrkraft?
Seit dem 1. August 2024 gilt A13 als Einstiegsamt für alle vollausgebildeten Lehrkräfte in Niedersachsen:
· Fachseminarleitung – Leitung eines Fachseminars im Vorbereitungsdienst
· Stellvertretende Schulleitung – an Schulen mit entsprechender Bewertung
· Schulleitung kleiner Schulen (bis ca. 80 Schüler) – seit 2025 nach A14 besoldet
Ohne Bewerbung auf und Übertragung einer solchen Stelle bleibt man dauerhaft in A13.
· Schulleitung mittlerer bis größerer Schulen
· Seminarleitung – Leitung eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst
· Stellvertretende Schulleitung an besonders groß bewerteten Schulen
Die Anzahl solcher Stellen ist begrenzt – eine Bewerbung und Auswahl ist zwingend erforderlich.
Die Besoldung setzt sich zusammen aus: Grundgehalt + Familienzuschlag + ggf. Zulagen + vermögenswirksame Leistungen. Die aktuellen Werte gelten ab 1. Februar 2025 (+5,5 % gegenüber Oktober 2024).
Wichtig: A14 und A15 werden nicht automatisch mit der Zeit erreicht. Beide Besoldungsgruppen sind ausschließlich an Funktionsstellen (Schulleitung, stellv. Schulleitung, Seminarleitung, Fachseminarleitung) gebunden. Ohne Bewerbung und Übertragung einer solchen Stelle bleibt man dauerhaft in A13.
Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Stufe (ab 01.02.2025)
Direkt aus der offiziellen NLBV-Besoldungstabelle. Alle Lehrämter starten in A13, Stufe 1. Stufenaufstieg: Stufen 1–4 je 2 Jahre · Stufen 5–7 je 3 Jahre · Stufen 8–9 je 4 Jahre:
| Stufe | A 13 – Einstieg alle Lehrämter | A 14 (Oberstudienrat) | A 15 (Studiendirektor) |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 (Einstieg) | 4.802,58 € | 5.042,17 € | 6.125,73 € |
| Stufe 2 | 5.015,50 € | 5.318,23 € | 6.429,23 € |
| Stufe 3 | 5.228,39 € | 5.594,30 € | 6.672,09 € |
| Stufe 4 | 5.441,25 € | 5.870,39 € | 6.914,90 € |
| Stufe 5 | 5.583,22 € | 6.054,44 € | 7.157,75 € |
| Stufe 6 | 5.725,16 € | 6.238,50 € | 7.400,59 € |
| Stufe 7 | 5.867,09 € | 6.422,52 € | 7.643,41 € |
| Stufe 8 | 6.009,03 € | 6.606,60 € | – |
| Stufe 9 (Endstufe) | 6.150,96 € | 6.790,68 € | – |
Grün markiert = Einstiegsstufe (A13, Stufe 1) für alle vollausgebildeten Lehrkräfte ab 01.08.2024. Bei anrechenbarer Vordienstzeit (z. B. öffentlicher Dienst, Kindererziehungszeiten) kann der Einstieg in einer höheren Stufe erfolgen.
Wie lange dauert es bis zur nächsten Stufe?
Stufen 1–4
Je 2 Jahre Verweildauer pro Stufe
Stufen 5–7
Je 3 Jahre Verweildauer pro Stufe
Stufen 8–9
Je 4 Jahre Verweildauer pro Stufe
Endstufe A12/A13
Stufe 9 – nach ca. 24 Dienstjahren
Endstufe A14
Stufe 9 – nach ca. 24 Dienstjahren
Endstufe A15
Stufe 7 – nach ca. 16 Dienstjahren
Anwärterbezüge im Referendariat (ab 01.02.2025)
Studienreferendarinnen und -referendare leisten den Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf. Da alle Lehrämter nun im Einstiegsamt A13 liegen, gilt für die meisten Referendare der A13-Anwärtergrundbetrag:
| Angestrebtes Lehramt | Einstiegsamt | Anwärtergrundbetrag (mtl.) |
|---|---|---|
| Grundschule & Haupt-/Real-/Oberschule (GHR) | A 13 | 1.662,66 € brutto |
| Gymnasium & Gesamtschule | A 13 | 1.662,66 € brutto |
| Sonderpädagogik | A 13 | 1.662,66 € brutto |
| Berufsbildende Schulen (BBS) | A 13 + Zulage | 1.701,92 € brutto |
Zusätzlich zum Anwärtergrundbetrag können je nach persönlicher Situation Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen gewährt werden. Das Referendariat endet mit der Zweiten Staatsprüfung.
Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?
| Bestandteil | Erläuterung |
|---|---|
| Grundgehalt | Richtet sich nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe (aus NLBV-Tabelle) |
| Familienzuschlag Stufe 1 | 165,72 €/Monat für Verheiratete / eingetr. Lebenspartnerschaft (ab A9) |
| Familienzuschlag 1. + 2. Kind | Je 141,64 €/Monat pro Kind |
| Familienzuschlag ab 3. Kind | Je 498,41 €/Monat pro Kind (deutlich höherer Satz) |
| Allgemeine Stellenzulage | Nach Anlage 9 NBesG – für bestimmte Funktionen |
| Vermögenswirksame Leistungen | Fester monatlicher Betrag zur Vermögensbildung |
| Kindergeld | Kein Bestandteil der Besoldung – wird separat nach BKGG/EStG gewährt |
So verändert sich dein Gehalt nach Familienstatus
Der Familienzuschlag erhöht das Bruttogehalt spürbar – besonders ab dem 3. Kind. Beispiel: A13, Stufe 1 (4.802,58 € Grundgehalt) in Niedersachsen ab 01.02.2025, Beträge exakt aus der NLBV-Besoldungstabelle:
| Status | Familienzuschlag (mtl.) | Gesamtgehalt A13 Stufe 1 brutto |
|---|---|---|
| Ledig, keine Kinder | 0 € | 4.802,58 € |
| Verheiratet / eingetr. Lebenspartnerschaft, keine Kinder | + 165,72 € (ehebezogen) | 4.968,30 € |
| Verheiratet, 1 Kind | + 165,72 € + 141,64 € = 307,36 € | 5.109,94 € |
| Verheiratet, 2 Kinder | + 165,72 € + 2 × 141,64 € = 448,00 € | 5.251,58 € |
| Verheiratet, 3 Kinder | + 165,72 € + 2 × 141,64 € + 498,41 € = 947,41 € | 5.749,99 € |
Ab dem 3. Kind springt der Familienzuschlag auf 498,41 €/Monat – mehr als das 3,5-fache des Satzes für das 1./2. Kind. Jedes weitere Kind bringt ebenfalls 498,41 €/Monat zusätzlich. Kindergeld wird zusätzlich und unabhängig von der Besoldung ausgezahlt.
Offizielle Quellen
Alles zur Verbeamtung, Gehaltsentwicklung und Absicherung als Lehrer in Niedersachsen.
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