Besoldungstabelle Niedersachsen für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
17. März 2026 · 9 Min. Lesezeit
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Besoldungstabelle Niedersachsen für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Besoldungstabelle Niedersachsen für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Schulform? Was verdienen Referendare? Wie entwickelt sich das Gehalt über die Karriere? Alles erklärt – gültig ab 1. Februar 2025. Wichtig: Seit dem 1. August 2024 gilt A13 als Einstiegsamt für alle Lehrämter in Niedersachsen.

Wie funktioniert die Besoldung für Lehrer in Niedersachsen?

Verbeamtete Lehrkräfte erhalten keine tariflichen Gehälter, sondern eine gesetzlich geregelte Besoldung nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Die Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe (A13, A14/A15) und der Erfahrungsstufe (1–9). Das Grundgehalt steigt automatisch mit der Dienstzeit.

Wichtige Änderung ab 1. August 2024: Alle Lehrkräfte an Grundschulen, Haupt- und Realschulen (GHR) werden jetzt im Einstiegsamt nach A13 besoldet – nicht mehr nach A12. Niedersachsen ist damit das erste westdeutsche Flächenland, das diese Anhebung in einem Schritt vollständig umgesetzt hat. Rund 35.500 Lehrkräfte profitieren von dieser Änderung.

A13
Einstieg für ALLE Lehrämter
A14
Oberstudienrat / Beförderung
A15
Studiendirektor / Schulleitung

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Lehrkraft?

Seit dem 1. August 2024 gilt A13 als Einstiegsamt für alle vollausgebildeten Lehrkräfte in Niedersachsen:

A 13 Alle Lehrämter – Einstiegsamt (ab 01.08.2024)
Gilt für Lehrkräfte mit Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, Haupt- und Realschulen (GHR), an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen (BBS) sowie für sonderpädagogische Förderung. Einstieg in Stufe 1. Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium
A 14 Oberstudienrat – Beförderungsamt
A14 ist kein automatisches Zeitamt, sondern an eine konkrete Funktionsstelle gebunden. Typische Wege nach A14:

· Fachseminarleitung – Leitung eines Fachseminars im Vorbereitungsdienst
· Stellvertretende Schulleitung – an Schulen mit entsprechender Bewertung
· Schulleitung kleiner Schulen (bis ca. 80 Schüler) – seit 2025 nach A14 besoldet

Ohne Bewerbung auf und Übertragung einer solchen Stelle bleibt man dauerhaft in A13.
A 15 Studiendirektor – höhere Führungs- und Seminarfunktionen
Auch A15 ist ausschließlich über eine Funktionsstelle erreichbar – nicht durch Zeitablauf. Typische Wege nach A15:

· Schulleitung mittlerer bis größerer Schulen
· Seminarleitung – Leitung eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst
· Stellvertretende Schulleitung an besonders groß bewerteten Schulen

Die Anzahl solcher Stellen ist begrenzt – eine Bewerbung und Auswahl ist zwingend erforderlich.

Die Besoldung setzt sich zusammen aus: Grundgehalt + Familienzuschlag + ggf. Zulagen + vermögenswirksame Leistungen. Die aktuellen Werte gelten ab 1. Februar 2025 (+5,5 % gegenüber Oktober 2024).

Wichtig: A14 und A15 werden nicht automatisch mit der Zeit erreicht. Beide Besoldungsgruppen sind ausschließlich an Funktionsstellen (Schulleitung, stellv. Schulleitung, Seminarleitung, Fachseminarleitung) gebunden. Ohne Bewerbung und Übertragung einer solchen Stelle bleibt man dauerhaft in A13.

Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Stufe (ab 01.02.2025)

Direkt aus der offiziellen NLBV-Besoldungstabelle. Alle Lehrämter starten in A13, Stufe 1. Stufenaufstieg: Stufen 1–4 je 2 Jahre · Stufen 5–7 je 3 Jahre · Stufen 8–9 je 4 Jahre:

StufeA 13 – Einstieg alle LehrämterA 14 (Oberstudienrat)A 15 (Studiendirektor)
Stufe 1 (Einstieg)4.802,58 €5.042,17 €6.125,73 €
Stufe 25.015,50 €5.318,23 €6.429,23 €
Stufe 35.228,39 €5.594,30 €6.672,09 €
Stufe 45.441,25 €5.870,39 €6.914,90 €
Stufe 55.583,22 €6.054,44 €7.157,75 €
Stufe 65.725,16 €6.238,50 €7.400,59 €
Stufe 75.867,09 €6.422,52 €7.643,41 €
Stufe 86.009,03 €6.606,60 €
Stufe 9 (Endstufe)6.150,96 €6.790,68 €

Grün markiert = Einstiegsstufe (A13, Stufe 1) für alle vollausgebildeten Lehrkräfte ab 01.08.2024. Bei anrechenbarer Vordienstzeit (z. B. öffentlicher Dienst, Kindererziehungszeiten) kann der Einstieg in einer höheren Stufe erfolgen.

Wie lange dauert es bis zur nächsten Stufe?

Stufen 1–4

Je 2 Jahre Verweildauer pro Stufe

Stufen 5–7

Je 3 Jahre Verweildauer pro Stufe

Stufen 8–9

Je 4 Jahre Verweildauer pro Stufe

Endstufe A12/A13

Stufe 9 – nach ca. 24 Dienstjahren

Endstufe A14

Stufe 9 – nach ca. 24 Dienstjahren

Endstufe A15

Stufe 7 – nach ca. 16 Dienstjahren

Anwärterbezüge im Referendariat (ab 01.02.2025)

Studienreferendarinnen und -referendare leisten den Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf. Da alle Lehrämter nun im Einstiegsamt A13 liegen, gilt für die meisten Referendare der A13-Anwärtergrundbetrag:

Angestrebtes LehramtEinstiegsamtAnwärtergrundbetrag (mtl.)
Grundschule & Haupt-/Real-/Oberschule (GHR)A 131.662,66 € brutto
Gymnasium & GesamtschuleA 131.662,66 € brutto
SonderpädagogikA 131.662,66 € brutto
Berufsbildende Schulen (BBS)A 13 + Zulage1.701,92 € brutto

Zusätzlich zum Anwärtergrundbetrag können je nach persönlicher Situation Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen gewährt werden. Das Referendariat endet mit der Zweiten Staatsprüfung.

Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?

BestandteilErläuterung
GrundgehaltRichtet sich nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe (aus NLBV-Tabelle)
Familienzuschlag Stufe 1165,72 €/Monat für Verheiratete / eingetr. Lebenspartnerschaft (ab A9)
Familienzuschlag 1. + 2. KindJe 141,64 €/Monat pro Kind
Familienzuschlag ab 3. KindJe 498,41 €/Monat pro Kind (deutlich höherer Satz)
Allgemeine StellenzulageNach Anlage 9 NBesG – für bestimmte Funktionen
Vermögenswirksame LeistungenFester monatlicher Betrag zur Vermögensbildung
KindergeldKein Bestandteil der Besoldung – wird separat nach BKGG/EStG gewährt

So verändert sich dein Gehalt nach Familienstatus

Der Familienzuschlag erhöht das Bruttogehalt spürbar – besonders ab dem 3. Kind. Beispiel: A13, Stufe 1 (4.802,58 € Grundgehalt) in Niedersachsen ab 01.02.2025, Beträge exakt aus der NLBV-Besoldungstabelle:

Ledig, keine Kinder
4.802,58 €
4.802,58 €
Verheiratet, keine Kinder
+ 165,72 €
4.968,30 €
Verheiratet, 1 Kind
+165,72 + 141,64 €
5.109,94 €
Verheiratet, 2 Kinder
+165,72 + 2×141,64 €
5.251,58 €
Verheiratet, 3 Kinder
+165,72 + 2×141,64 + 498,41 €
5.749,99 €
StatusFamilienzuschlag (mtl.)Gesamtgehalt A13 Stufe 1 brutto
Ledig, keine Kinder0 €4.802,58 €
Verheiratet / eingetr. Lebenspartnerschaft, keine Kinder+ 165,72 € (ehebezogen)4.968,30 €
Verheiratet, 1 Kind+ 165,72 € + 141,64 € = 307,36 €5.109,94 €
Verheiratet, 2 Kinder+ 165,72 € + 2 × 141,64 € = 448,00 €5.251,58 €
Verheiratet, 3 Kinder+ 165,72 € + 2 × 141,64 € + 498,41 € = 947,41 €5.749,99 €

Ab dem 3. Kind springt der Familienzuschlag auf 498,41 €/Monat – mehr als das 3,5-fache des Satzes für das 1./2. Kind. Jedes weitere Kind bringt ebenfalls 498,41 €/Monat zusätzlich. Kindergeld wird zusätzlich und unabhängig von der Besoldung ausgezahlt.

Alles zur Verbeamtung, Gehaltsentwicklung und Absicherung als Lehrer in Niedersachsen.

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