Besoldungstabelle NRW für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
17. März 2026 · 9 Min. Lesezeit
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Besoldungstabelle NRW für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Besoldungstabelle NRW für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Lehrkraft? Was verdienen Anwärter im Referendariat? Und wie entwickelt sich das Gehalt über die Karriere? Alles erklärt – gültig ab 1. Februar 2025.

Was ist die Besoldungstabelle?

Verbeamtete Lehrkräfte in NRW erhalten keine tariflichen Gehälter, sondern eine gesetzlich geregelte Besoldung. Diese richtet sich nach der Besoldungsgruppe (A12, A13, A13Z) und der Erfahrungsstufe (1–12). Je länger die Dienstzeit, desto höher die Stufe – und damit das Grundgehalt.

Die Besoldung setzt sich zusammen aus: Grundgehalt + Familienzuschlag + ggf. Zulagen + vermögenswirksame Leistungen. Die aktuellen Tabellen gelten ab dem 1. Februar 2025.

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Lehrkraft?

Die Eingruppierung richtet sich nach der Lehramtsbefähigung – also nach dem angestrebten oder vorhandenen Lehramt:

A 12 + Zulage Grundschule & Sekundarstufe I
Lehrer/innen mit Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen. Einstieg in Stufe 4. Zusätzlich wird eine aufwachsende Zulage Richtung A13 gewährt – ab August 2026 erfolgt die vollständige Überführung in A13.
A 13 Sonderpädagogik
Lehrer/innen mit Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Einstieg in Stufe 5.
A 13 + Strukturzulage Gymnasium & Berufskolleg
Studienräte/Studienrätinnen mit Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder an Berufskollegs. Einstieg in Stufe 5 mit zusätzlicher ruhegehaltsfähiger Strukturzulage (§ 47c LBesG NRW).

Wichtig – aufwachsende Zulage für A12-Lehrkräfte:

Ab November 2022: +115 € / Ab August 2023: +230 € / Ab August 2024: +345 € / Ab August 2025: +460 € monatlich

Ab 1. August 2026 werden alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.

Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Stufe (ab 01.02.2025)

Das Grundgehalt steigt mit jeder Erfahrungsstufe. Die Stufenlaufzeiten betragen bis Stufe 5 je 2 Jahre, bis Stufe 9 je 3 Jahre, bis Stufe 12 je 4 Jahre:

Stufe A 12 (Grundschule / Sek. I) A 13 (Sonderpäd. / Gymnasium)
Stufe 14.263,15 €4.535,65 €
Stufe 24.388,27 €4.673,15 €
Stufe 34.525,78 €4.823,52 €
Stufe 4 (Einstieg A12)4.663,28 €4.973,91 €
Stufe 5 (Einstieg A13)4.813,69 €5.136,29 €
Stufe 64.964,07 €5.298,68 €
Stufe 75.127,38 €5.473,96 €
Stufe 85.290,68 €5.649,24 €
Stufe 95.466,94 €5.837,38 €
Stufe 105.605,20 €5.988,53 €
Stufe 115.743,45 €6.139,67 €
Stufe 12 (Endstufe)5.881,73 €6.290,80 €

Die Endstufe wird in A12 nach ca. 26 Dienstjahren, in A13 nach ca. 24 Dienstjahren erreicht. Bei anrechenbarer Berufserfahrung (z. B. im öffentlichen Dienst) kann der Einstieg in einer höheren Stufe erfolgen.

Wie lange dauert es bis zur nächsten Stufe?

Stufen 1–5

Je 2 Jahre Verweildauer pro Stufe

Stufen 6–9

Je 3 Jahre Verweildauer pro Stufe

Stufen 10–12

Je 4 Jahre Verweildauer pro Stufe

Endstufe A12

Nach ca. 26 Dienstjahren

Endstufe A13

Nach ca. 24 Dienstjahren

Anwärterbezüge im Referendariat (ab 01.02.2025)

Studienreferendarinnen und -referendare sowie Lehramtsanwärter leisten den Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Die Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe des angestrebten Lehramts:

Angestrebtes Lehramt Besoldungsgruppe Anwärtergrundbetrag (mtl.)
Grundschule & Haupt-/Real-/Sekundar-/GesamtschuleAW A 12ca. 1.700 € brutto
Sonderpädagogische FörderungAW A 13ca. 1.733 € brutto
Gymnasium & GesamtschuleAW A 13 Zca. 1.733 € brutto + Strukturzulage
BerufskollegAW A 13 Zca. 1.733 € brutto + Strukturzulage

Neben dem Anwärtergrundbetrag können je nach persönlicher Situation Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen hinzukommen. Das Referendariat endet mit der Bekanntgabe des Staatsprüfungsergebnisses.

Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?

BestandteilErläuterung
GrundgehaltRichtet sich nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe
Familienzuschlag Stufe 1 (Ehe)168,76 €/Monat (übrige Besoldungsgruppen ab A9)
Familienzuschlag 1. Kind (Stufe 2)363,63 €/Monat (Mietstufe III) – mietstufen-abhängig!
Familienzuschlag 2. Kind (Stufe 3)996,96 €/Monat (Mietstufe III) – starker Anstieg ab 2. Kind
Familienzuschlag 3. Kind (Stufe 4)1.726,77 €/Monat (Mietstufe III)
StrukturzulageFür Gymnasium & Berufskolleg (A13Z) – ruhegehaltsfähig
Aufwachsende ZulageFür A12-Lehrkräfte auf dem Weg zu A13 (bis August 2026)
Vermögenswirksame LeistungenFester monatlicher Betrag zur Vermögensbildung
KindergeldKein Bestandteil der Besoldung – wird separat nach BKGG/EStG gewährt

So verändert sich dein Gehalt nach Familienstatus

In NRW ist der Familienzuschlag mietstufen-abhängig – je teurer die Wohnregion, desto höher der Kinderzuschlag. Beispiel: A13, Stufe 1 (4.535,65 € Grundgehalt), Mietstufe III (gilt z. B. für Bielefeld, Münster, Dortmund), ab 01.02.2025:

Ledig, keine Kinder
4.535,65 €
4.535,65 €
Verheiratet, keine Kinder
+ 168,76 €
4.704,41 €
Verheiratet, 1 Kind
+168,76 + 363,63 €
5.068,04 €
Verheiratet, 2 Kinder
+996,96 € (2. Kind)
6.065,00 €
Verheiratet, 3 Kinder
+1.726,77 € (3. Kind)
7.791,77 €
Status Familienzuschlag (mtl.) – Mietstufe III Gesamtgehalt A13 Stufe 1 brutto
Ledig, keine Kinder0 €4.535,65 €
Verheiratet / eingetr. Lebenspartnerschaft, keine Kinder+ 168,76 € (Stufe 1)4.704,41 €
Verheiratet, 1 Kind+ 168,76 €
+ 363,63 €
= 532,39 €
5.068,04 €
Verheiratet, 2 Kinder+ 168,76 €
+ 363,63 €
+ 996,96 €
= 1.529,35 €
6.065,00 €
Verheiratet, 3 Kinder+ 168,76 €
+ 363,63 €
+ 996,96 €
+ 1.726,77 €
= 3.256,12 €
7.791,77 €

Wichtig – NRW ist mietstufen-abhängig: In teuren Regionen (Köln/Düsseldorf = Mietstufe VI/VII) liegt der Kinderzuschlag deutlich höher. Bei Mietstufe VI: 1. Kind 772,75 €, 2. Kind 1.484,52 €, 3. Kind 2.294,63 €. Der Familienzuschlag in NRW kann damit deutlich höher ausfallen als in anderen Bundesländern – besonders in Städten.

Ab dem 2. Kind springt der Zuschlag in NRW besonders stark. Kindergeld wird zusätzlich und unabhängig von der Besoldung ausgezahlt.

Alles zur Verbeamtung, Gehaltsentwicklung und Absicherung als Lehrer in NRW.

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