Besoldungstabelle Saarland für Lehrer: Gehalt nach Schulform 2025
Grundschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium oder Berufsbildende Schule – welche Besoldungsgruppe gilt wofür? Was verdienen Referendare? Alle Zahlen aus der offiziellen GEW-Besoldungstabelle Saarland, gültig ab 1. Februar 2025.
Wie ist die Lehrerbesoldung im Saarland aufgebaut?
Verbeamtete Lehrkräfte im Saarland werden nach dem Saarländischen Besoldungsgesetz (SBesG) besoldet. Das Grundgehalt hängt von der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe ab. Die Besoldungsgruppe richtet sich nach der Schulform und der Lehrerlaufbahn. Neueingestellte starten in Stufe 1, wobei Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst die Einstiegsstufe erhöhen können.
Grundschule und Gemeinschaftsschule (Hauptschullehramt) bleiben bei A12. Das Saarland gehört zu den wenigen Bundesländern, die noch keinen beschlossenen Fahrplan zur Anhebung auf A13 für Grundschullehrkräfte haben. Laut GEW Saarland sind rund 2.200 Lehrkräfte an Grundschulen und 200 an Gemeinschaftsschulen betroffen. Zum Berufseinstieg bedeutet das rund 500 € weniger pro Monat als in A13. Eine politische Debatte über die Angleichung läuft.
Besonderheit Saarland: Die Gemeinschaftsschule. Das Saarland hat Haupt- und Realschulen zur Gemeinschaftsschule (GemS) zusammengeführt. An der GemS gibt es deshalb zwei verschiedene Besoldungsgruppen je nach Lehramtsbefähigung: Lehrkräfte mit Hauptschullehramt werden nach A12 besoldet, Lehrkräfte mit Realschullehramt nach A13. Beide unterrichten an derselben Schule – aber mit unterschiedlichem Gehalt.
Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Schulform?
· A 14 (Oberstudienrat): Fachbereichsleitung, stellvertretende Schulleitung, Seminarleitung
· A 15 (Studiendirektor): Schulleitung, Seminarleitung
· A 16 (Oberstudiendirektor): Leitung größerer Schulen
Ohne Bewerbung und Übertragung einer solchen Stelle bleibt man dauerhaft in A13.
Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Stufe (ab 1. Februar 2025)
Alle Beträge aus der GEW-Besoldungstabelle Saarland. Das Saarland nutzt einen 2-, 3- und 4-Jahres-Rhythmus. Neueingestellte starten immer in Stufe 1:
| Stufe | A 12 (GS, GemS Haupt) | A 13 (GemS Real, Förder) | A 13 + Zulage (Gymnasium/BBS) | A 14 (Oberstudienrat) |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 (Einstieg) | 3.822,37 € | 4.077,03 € | 4.185,29 € | 4.263,22 € |
| Stufe 2 | 3.978,49 € | 4.263,22 € | 4.371,48 € | 4.453,07 € |
| Stufe 3 | 4.134,63 € | 4.449,41 € | 4.557,67 € | 4.949,85 € |
| Stufe 4 | 4.290,87 € | 4.744,15 € | 4.852,41 € | 5.155,49 € |
| Stufe 5 | 4.450,63 € | 4.949,85 € | 5.058,11 € | 5.361,19 € |
| Stufe 6 | 4.557,11 € | 5.087,94 € | 5.196,20 € | 5.509,02 € |
| Stufe 7 | 4.663,63 € | 5.214,93 € | 5.323,19 € | 5.775,76 € |
| Stufe 8 | 4.770,15 € | 5.341,92 € | 5.450,18 € | 6.022,43 € |
| Stufe 9 (Endstufe) | 4.876,66 € | 5.468,87 € | 5.577,13 € | 6.309,18 € |
Studienratszulage Gymnasium und BBS: 108,26 €/Monat nach Nr. 14 Buchst. c der Vorbemerkungen zur Besoldungsordnung A – ab dem ersten Beschäftigungstag.
Sonderzahlung bereits im Grundgehalt enthalten: Wie in Rheinland-Pfalz hat das Saarland die jährliche Sonderzahlung seit dem 1. Juli 2009 vollständig in das monatliche Grundgehalt integriert. Es gibt keine separate Jahressonderzahlung. Die Grundgehälter erscheinen daher höher als in Ländern, die die Sonderzahlung separat auszahlen.
Besoldungserhöhung 2025: Zum 1. Februar 2025 erhöhte sich die Besoldung um 5,5 % – nach einem Sockelbetrag von 200 € brutto im November 2024. Insgesamt eine Steigerung von rund 10 % gegenüber dem Vorjahr.
Wie lange dauert es bis zur nächsten Stufe?
Das Saarland nutzt einen gestaffelten Rhythmus. Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst können angerechnet werden und den Einstieg in eine höhere Stufe ermöglichen:
Stufen 1 bis 3
Je 2 Jahre Erfahrungszeit (2-Jahres-Rhythmus)
Stufen 3 bis 6
Je 3 Jahre Erfahrungszeit (3-Jahres-Rhythmus)
Stufen 6 bis 9
Je 4 Jahre Erfahrungszeit (4-Jahres-Rhythmus)
Endstufe A12/A13
Stufe 9 nach ca. 30 Jahren
Vordienstzeit
Anrechnung möglich, höherer Einstieg als Stufe 1
Beförderungsamt
Nur über freie Funktionsstelle, kein Automatismus
Was verdiene ich im Referendariat?
Studienreferendarinnen und Referendare sind Beamte auf Widerruf. Sie erhalten während des Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge. Die exakten Beträge aus der GEW-Besoldungstabelle Saarland ab 1. Februar 2025:
| Angestrebtes Lehramt | Eingangsamt | Anwärtergrundbetrag |
|---|---|---|
| Grundschule und GemS (Hauptschullehramt) | A 12 | 1.616,20 € brutto |
| GemS (Realschullehramt) und Förderschule | A 13 | 1.647,82 € brutto |
| Gymnasium und Berufsbildende Schulen | A 13 + Zulage | 1.682,56 € brutto |
Zusätzlich zum Anwärtergrundbetrag erhalten Referendare den Familienzuschlag bei Ehe oder Kindern sowie vermögenswirksame Leistungen. Der Familienzuschlag gilt laut GEW-Besoldungstabelle Saarland ausdrücklich auch für Anwärter. Als Beamte auf Widerruf besteht Beihilfeberechtigung – ein wesentlicher Vorteil bei der privaten Krankenversicherung.
Mit 1.616,20 € für A12 und 1.682,56 € für A13+Zulage gehören die Saarland-Anwärterbezüge zu den niedrigsten im Bundesvergleich. Hessen zahlt z.B. 1.860 € für A13+Zulage. Der Unterschied liegt hauptsächlich daran, dass andere Länder die Sonderzahlung separat zahlen, während das Saarland sie im Grundgehalt integriert hat – dieser Ausgleich spiegelt sich bei den Anwärterbezügen allerdings nicht vollständig wider.
So verändert sich das Gehalt je nach Familienstatus
Der Familienzuschlag im Saarland ist im Bundesvergleich großzügig gestaffelt – besonders ab dem dritten Kind. Beispiel: A13, Stufe 1 (4.077,03 € Grundgehalt), ab 1. Februar 2025:
| Familienstatus | Familienzuschlag | Gesamtgehalt A13 Stufe 1 brutto |
|---|---|---|
| Ledig, keine Kinder | 0 € | 4.077,03 € |
| Verheiratet, keine Kinder | 160,00 € (Stufe 1) | 4.237,03 € |
| Verheiratet, 1 Kind | 160,00 € + 160,81 € = 320,81 € | 4.397,84 € |
| Verheiratet, 2 Kinder | 160,00 € + 2 × 160,81 € = 481,62 € | 4.558,65 € |
| Verheiratet, 3 Kinder | 160,00 € + 2 × 160,81 € + 781,68 € = 1.263,30 € | 5.340,33 € |
Der Familienzuschlag Stufe 1 beträgt im Saarland 160,00 €/Monat – damit liegt das Saarland über Rheinland-Pfalz (85,22 €) und nah an Hessen (172,10 €). Ab dem dritten Kind springt der Zuschlag auf 781,68 €/Monat und ist damit ebenfalls solide. Der Familienzuschlag gilt laut offizieller Tabelle auch für Anwärter im Vorbereitungsdienst.
Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?
| Bestandteil | Erläuterung |
|---|---|
| Grundgehalt | Nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe gem. SBesG – inkl. integrierter Sonderzahlung |
| Studienratszulage (Gymnasium/BBS) | 108,26 €/Monat nach Nr. 14 Buchst. c – ab erstem Tag |
| Familienzuschlag Stufe 1 | 160,00 €/Monat für Verheiratete |
| Kinderzuschlag 1. Kind | 160,81 €/Monat (Stufe 2 gesamt: 320,81 €) |
| Kinderzuschlag 2. Kind | Weitere 160,81 €/Monat |
| Kinderzuschlag ab 3. Kind | Je 781,68 €/Monat pro weiteres Kind |
| Sonderzahlung | Bereits in das monatliche Grundgehalt integriert (seit Juli 2009) |
| Amtszulagen (Schulleitungen) | Für Schulleiter und Konrektoren nach Anlage 2 SBesG gestaffelt nach Schülerzahl |
| Vermögenswirksame Leistungen | Fester monatlicher Betrag |
| Kindergeld | Kein Bestandteil der Besoldung – wird separat ausgezahlt |
Offizielle Quellen
Alles zur Verbeamtung, Gehaltsentwicklung und Absicherung als Lehrer im Saarland.
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