Besoldungstabelle Saarland für Lehrer: Gehalt nach Schulform 2025

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
17. März 2026 · 9 Min. Lesezeit
Teilen
Besoldungstabelle Saarland für Lehrer: Gehalt nach Schulform 2025

Besoldungstabelle Saarland für Lehrer: Gehalt nach Schulform 2025

Grundschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium oder Berufsbildende Schule – welche Besoldungsgruppe gilt wofür? Was verdienen Referendare? Alle Zahlen aus der offiziellen GEW-Besoldungstabelle Saarland, gültig ab 1. Februar 2025.

Wie ist die Lehrerbesoldung im Saarland aufgebaut?

Verbeamtete Lehrkräfte im Saarland werden nach dem Saarländischen Besoldungsgesetz (SBesG) besoldet. Das Grundgehalt hängt von der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe ab. Die Besoldungsgruppe richtet sich nach der Schulform und der Lehrerlaufbahn. Neueingestellte starten in Stufe 1, wobei Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst die Einstiegsstufe erhöhen können.

Grundschule und Gemeinschaftsschule (Hauptschullehramt) bleiben bei A12. Das Saarland gehört zu den wenigen Bundesländern, die noch keinen beschlossenen Fahrplan zur Anhebung auf A13 für Grundschullehrkräfte haben. Laut GEW Saarland sind rund 2.200 Lehrkräfte an Grundschulen und 200 an Gemeinschaftsschulen betroffen. Zum Berufseinstieg bedeutet das rund 500 € weniger pro Monat als in A13. Eine politische Debatte über die Angleichung läuft.

Besonderheit Saarland: Die Gemeinschaftsschule. Das Saarland hat Haupt- und Realschulen zur Gemeinschaftsschule (GemS) zusammengeführt. An der GemS gibt es deshalb zwei verschiedene Besoldungsgruppen je nach Lehramtsbefähigung: Lehrkräfte mit Hauptschullehramt werden nach A12 besoldet, Lehrkräfte mit Realschullehramt nach A13. Beide unterrichten an derselben Schule – aber mit unterschiedlichem Gehalt.

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Schulform?

A 12 Grundschule und GemS (Hauptschullehramt)
Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen sowie Lehrkräfte mit Hauptschullehramt an der Gemeinschaftsschule. Einstieg in Stufe 1. Kein laufender Stufenplan zur Anhebung auf A13 – das Saarland ist eines der letzten Bundesländer ohne einen solchen Beschluss. Die GEW fordert seit Jahren die Angleichung.
A 13 GemS (Realschullehramt) und Förderschule
Lehrkräfte mit dem Realschullehramt an der Gemeinschaftsschule sowie Lehrkräfte an Förderschulen. Einstieg in Stufe 1 ohne Zulage. An der Gemeinschaftsschule arbeiten damit A12- und A13-Lehrkräfte Seite an Seite – mit unterschiedlicher Besoldung.
A 13 + Zulage Gymnasium und Berufsbildende Schulen
Studienräte an Gymnasien und an Berufsbildenden Schulen (BBS). Einstieg in Stufe 1 mit der Studienratszulage nach Nr. 14 Buchst. c der Besoldungsordnung: 108,26 €/Monat. Diese Zulage ist fester Bestandteil der monatlichen Bezüge und wird vom ersten Tag an gewährt.
A 14 / A 15 / A 16 Beförderungsämter über Funktionsstellen
Diese Besoldungsgruppen werden nur durch Übertragung einer konkreten Funktionsstelle erreicht:

· A 14 (Oberstudienrat): Fachbereichsleitung, stellvertretende Schulleitung, Seminarleitung
· A 15 (Studiendirektor): Schulleitung, Seminarleitung
· A 16 (Oberstudiendirektor): Leitung größerer Schulen

Ohne Bewerbung und Übertragung einer solchen Stelle bleibt man dauerhaft in A13.

Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Stufe (ab 1. Februar 2025)

Alle Beträge aus der GEW-Besoldungstabelle Saarland. Das Saarland nutzt einen 2-, 3- und 4-Jahres-Rhythmus. Neueingestellte starten immer in Stufe 1:

StufeA 12 (GS, GemS Haupt)A 13 (GemS Real, Förder)A 13 + Zulage (Gymnasium/BBS)A 14 (Oberstudienrat)
Stufe 1 (Einstieg)3.822,37 €4.077,03 €4.185,29 €4.263,22 €
Stufe 23.978,49 €4.263,22 €4.371,48 €4.453,07 €
Stufe 34.134,63 €4.449,41 €4.557,67 €4.949,85 €
Stufe 44.290,87 €4.744,15 €4.852,41 €5.155,49 €
Stufe 54.450,63 €4.949,85 €5.058,11 €5.361,19 €
Stufe 64.557,11 €5.087,94 €5.196,20 €5.509,02 €
Stufe 74.663,63 €5.214,93 €5.323,19 €5.775,76 €
Stufe 84.770,15 €5.341,92 €5.450,18 €6.022,43 €
Stufe 9 (Endstufe)4.876,66 €5.468,87 €5.577,13 €6.309,18 €

Studienratszulage Gymnasium und BBS: 108,26 €/Monat nach Nr. 14 Buchst. c der Vorbemerkungen zur Besoldungsordnung A – ab dem ersten Beschäftigungstag.

Sonderzahlung bereits im Grundgehalt enthalten: Wie in Rheinland-Pfalz hat das Saarland die jährliche Sonderzahlung seit dem 1. Juli 2009 vollständig in das monatliche Grundgehalt integriert. Es gibt keine separate Jahressonderzahlung. Die Grundgehälter erscheinen daher höher als in Ländern, die die Sonderzahlung separat auszahlen.

Besoldungserhöhung 2025: Zum 1. Februar 2025 erhöhte sich die Besoldung um 5,5 % – nach einem Sockelbetrag von 200 € brutto im November 2024. Insgesamt eine Steigerung von rund 10 % gegenüber dem Vorjahr.

Wie lange dauert es bis zur nächsten Stufe?

Das Saarland nutzt einen gestaffelten Rhythmus. Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst können angerechnet werden und den Einstieg in eine höhere Stufe ermöglichen:

Stufen 1 bis 3

Je 2 Jahre Erfahrungszeit (2-Jahres-Rhythmus)

Stufen 3 bis 6

Je 3 Jahre Erfahrungszeit (3-Jahres-Rhythmus)

Stufen 6 bis 9

Je 4 Jahre Erfahrungszeit (4-Jahres-Rhythmus)

Endstufe A12/A13

Stufe 9 nach ca. 30 Jahren

Vordienstzeit

Anrechnung möglich, höherer Einstieg als Stufe 1

Beförderungsamt

Nur über freie Funktionsstelle, kein Automatismus

Was verdiene ich im Referendariat?

Studienreferendarinnen und Referendare sind Beamte auf Widerruf. Sie erhalten während des Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge. Die exakten Beträge aus der GEW-Besoldungstabelle Saarland ab 1. Februar 2025:

Angestrebtes LehramtEingangsamtAnwärtergrundbetrag
Grundschule und GemS (Hauptschullehramt)A 121.616,20 € brutto
GemS (Realschullehramt) und FörderschuleA 131.647,82 € brutto
Gymnasium und Berufsbildende SchulenA 13 + Zulage1.682,56 € brutto

Zusätzlich zum Anwärtergrundbetrag erhalten Referendare den Familienzuschlag bei Ehe oder Kindern sowie vermögenswirksame Leistungen. Der Familienzuschlag gilt laut GEW-Besoldungstabelle Saarland ausdrücklich auch für Anwärter. Als Beamte auf Widerruf besteht Beihilfeberechtigung – ein wesentlicher Vorteil bei der privaten Krankenversicherung.

Mit 1.616,20 € für A12 und 1.682,56 € für A13+Zulage gehören die Saarland-Anwärterbezüge zu den niedrigsten im Bundesvergleich. Hessen zahlt z.B. 1.860 € für A13+Zulage. Der Unterschied liegt hauptsächlich daran, dass andere Länder die Sonderzahlung separat zahlen, während das Saarland sie im Grundgehalt integriert hat – dieser Ausgleich spiegelt sich bei den Anwärterbezügen allerdings nicht vollständig wider.

So verändert sich das Gehalt je nach Familienstatus

Der Familienzuschlag im Saarland ist im Bundesvergleich großzügig gestaffelt – besonders ab dem dritten Kind. Beispiel: A13, Stufe 1 (4.077,03 € Grundgehalt), ab 1. Februar 2025:

Ledig, keine Kinder
4.077,03 €
4.077,03 €
Verheiratet, keine Kinder
+ 160,00 €
4.237,03 €
Verheiratet, 1 Kind
+160,00 + 160,81 €
4.397,84 €
Verheiratet, 2 Kinder
+160,00 + 2×160,81 €
4.558,65 €
Verheiratet, 3 Kinder
+160 + 2×160,81 + 781,68 €
5.340,33 €
FamilienstatusFamilienzuschlagGesamtgehalt A13 Stufe 1 brutto
Ledig, keine Kinder0 €4.077,03 €
Verheiratet, keine Kinder160,00 € (Stufe 1)4.237,03 €
Verheiratet, 1 Kind160,00 € + 160,81 € = 320,81 €4.397,84 €
Verheiratet, 2 Kinder160,00 € + 2 × 160,81 € = 481,62 €4.558,65 €
Verheiratet, 3 Kinder160,00 € + 2 × 160,81 € + 781,68 € = 1.263,30 €5.340,33 €

Der Familienzuschlag Stufe 1 beträgt im Saarland 160,00 €/Monat – damit liegt das Saarland über Rheinland-Pfalz (85,22 €) und nah an Hessen (172,10 €). Ab dem dritten Kind springt der Zuschlag auf 781,68 €/Monat und ist damit ebenfalls solide. Der Familienzuschlag gilt laut offizieller Tabelle auch für Anwärter im Vorbereitungsdienst.

Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?

BestandteilErläuterung
GrundgehaltNach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe gem. SBesG – inkl. integrierter Sonderzahlung
Studienratszulage (Gymnasium/BBS)108,26 €/Monat nach Nr. 14 Buchst. c – ab erstem Tag
Familienzuschlag Stufe 1160,00 €/Monat für Verheiratete
Kinderzuschlag 1. Kind160,81 €/Monat (Stufe 2 gesamt: 320,81 €)
Kinderzuschlag 2. KindWeitere 160,81 €/Monat
Kinderzuschlag ab 3. KindJe 781,68 €/Monat pro weiteres Kind
SonderzahlungBereits in das monatliche Grundgehalt integriert (seit Juli 2009)
Amtszulagen (Schulleitungen)Für Schulleiter und Konrektoren nach Anlage 2 SBesG gestaffelt nach Schülerzahl
Vermögenswirksame LeistungenFester monatlicher Betrag
KindergeldKein Bestandteil der Besoldung – wird separat ausgezahlt

Alles zur Verbeamtung, Gehaltsentwicklung und Absicherung als Lehrer im Saarland.

Mehr zu Lehrer werden im Saarland →

Das sagen unsere Kunden

Echte Bewertungen von Beamten, die wir beraten durften.

5,0
Basierend auf 20 Google-Bewertungen

Lass deine Absicherung als Beamter prüfen

Kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch – abgestimmt auf deine persönliche Situation vor und im Beamtenverhältnis.

Absicherung als Beamter prüfen