Besoldungstabelle Sachsen für Lehrer: Einheitlich A13 für alle Schulformen
Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, das alle vollständig ausgebildeten Lehrkräfte unabhängig von der Schulform nach A13 besoldet – Grundschule, Oberschule, Förderschule und Gymnasium gleich. Alle Zahlen aus der offiziellen dbb-Besoldungstabelle Sachsen, gültig ab 1. Februar 2025.
Sachsen zahlt alle Lehrämter gleich: A13 für alle
Während in vielen anderen Bundesländern Grundschullehrkräfte noch immer nach A12 besoldet werden oder sich noch in einem Stufenplan zur Anhebung befinden, hat Sachsen bereits seit Jahren eine einheitliche Besoldung in A13 für alle vollständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer. Schulformunterschiede beim Gehalt gibt es in Sachsen nicht.
A13 für alle vollständig ausgebildeten Lehrkräfte: Ob Grundschule, Oberschule, Förderschule, Gymnasium oder Berufsbildende Schule – der Einstieg erfolgt immer in A13, Stufe 1. Es gibt keine schulformspezifischen Zulagen oder Studienratszuschläge wie in anderen Ländern. Das vereinfacht das System erheblich.
Verbeamtung bis mindestens 2030: Sachsen verbeamtet Lehrkräfte aktuell befristet bis zum 31. Dezember 2030. Wer jetzt in den sächsischen Schuldienst einsteigt, kann also mit einer Verbeamtung rechnen – was im bundesweiten Vergleich keine Selbstverständlichkeit ist.
Keine Sonderzahlung: Sachsen hat die jährliche Sonderzahlung mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 vollständig abgeschafft. Sie wurde weder ins Grundgehalt integriert noch separat ausgezahlt. Die Grundgehälter wirken dadurch niedriger als in Ländern mit integrierter Sonderzahlung wie dem Saarland oder Rheinland-Pfalz.
Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Schulform?
· A 14 (Oberstudienrat / Konrektor): Fachbereichsleitung, stellvertretende Schulleitung
· A 15 (Studiendirektor / Rektor): Schulleitung, Koordination Oberstufe
· A 16 (Oberstudiendirektor): Leitung großer Schulen
Ohne Bewerbung und Übertragung einer solchen Stelle verbleibt man dauerhaft in A13.
Grundgehalt A13 nach Erfahrungsstufe (ab 1. Februar 2025)
Alle Beträge aus der offiziellen dbb-Besoldungstabelle Sachsen. Sachsen nutzt einen 2/3/4-Jahres-Rhythmus. Neueingestellte starten immer in Stufe 1:
| Stufe | A 13 (alle Schulformen) | A 14 (Oberstudienrat) | A 15 (Studiendirektor) |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 (Einstieg) | 4.838,65 € | 4.913,01 € | 6.370,10 € |
| Stufe 2 | 5.066,79 € | 5.208,91 € | 6.695,41 € |
| Stufe 3 | 5.294,92 € | 5.504,77 € | 6.955,68 € |
| Stufe 4 | 5.523,08 € | 5.800,61 € | 7.215,93 € |
| Stufe 5 | 5.751,27 € | 6.096,52 € | 7.476,15 € |
| Stufe 6 | 5.903,37 € | 6.293,72 € | 7.736,40 € |
| Stufe 7 | 6.055,49 € | 6.491,00 € | 8.086,21 € |
| Stufe 8 | 6.207,56 € | 6.688,26 € | – |
| Stufe 9 | 6.359,71 € | 6.885,52 € | – |
| Stufe 10 (Endstufe) | 6.584,77 € | 7.162,10 € | – |
Einstiegsgehalt 4.838,65 € brutto – das ist der Wert aus der offiziellen Sachsen-Tabelle ab 1. Februar 2025. Im bundesweiten Vergleich liegt Sachsen damit im unteren Mittelfeld, was vor allem auf die fehlende Sonderzahlung zurückzuführen ist.
Endstufe nach etwa 32 Jahren: In Stufe 10 erreicht eine A13-Lehrkraft in Sachsen 6.584,77 € brutto. Die Endstufe ist nicht durch Zeit garantiert, sondern hängt von der ununterbrochenen Dienstzeit ab.
Wie lange dauert es bis zur nächsten Stufe?
Sachsen nutzt gestaffelte Erfahrungszeiten. Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst können vorverlegt werden und einen höheren Einstieg als Stufe 1 ermöglichen:
Stufen 1 bis 3
Je 2 Jahre Erfahrungszeit
Stufen 3 bis 7
Je 3 Jahre Erfahrungszeit
Stufen 7 bis 10
Je 4 Jahre Erfahrungszeit
Endstufe
Stufe 10 nach ca. 32 Jahren
Vordienstzeit
Öffentlicher Dienst anrechenbar, höherer Einstieg möglich
Beförderungsamt
Nur über Funktionsstelle, kein Zeitautomatismus
Was verdiene ich im Referendariat?
Studienreferendarinnen und Referendare sind Beamte auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Da in Sachsen alle Lehrämter nach A13 eingestuft werden, gilt für alle Referendare derselbe Anwärtergrundbetrag – aus der offiziellen dbb-Besoldungstabelle Sachsen ab 1. Februar 2025:
| Lehramt / Schulform | Eingangsamt | Anwärtergrundbetrag |
|---|---|---|
| Alle Lehrämter (Grundschule, Oberschule, Förderschule, Gymnasium, BBS) | A 13 | 1.795,10 € brutto/Monat |
Mit 1.795,10 € zahlt Sachsen den höchsten Anwärtergrundbetrag für A13 im bundesweiten Vergleich – und da alle Lehrämter in A13 eingestuft sind, gilt dieser Satz für jeden Referendar unabhängig von der Schulform. Zum Vergleich: Hessen zahlt 1.814,17 €, RLP 1.746,71 €, Saarland 1.647,82 €.
Zusätzlich erhalten Referendare den Familienzuschlag bei Ehe oder Kindern sowie vermögenswirksame Leistungen. Als Beamte auf Widerruf besteht Beihilfeberechtigung, was beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung einen erheblichen Kostenvorteil bietet.
So verändert sich das Gehalt je nach Familienstatus
Sachsen hat einen der höchsten Ehezuschläge bundesweit. Beispiel: A13, Stufe 1 (4.838,65 € Grundgehalt) – alle Beträge exakt aus dem dbb-PDF, gültig ab 1. Februar 2025:
| Familienstatus | Familienzuschlag | Gesamtgehalt A13 Stufe 1 brutto |
|---|---|---|
| Ledig, keine Kinder | 0 € | 4.838,65 € |
| Verheiratet, keine Kinder | 271,90 € (Stufe 1) | 5.110,55 € |
| Verheiratet, 1 Kind | 271,90 € + 271,90 € = 543,80 € | 5.382,45 € |
| Verheiratet, 2 Kinder | 271,90 € + 2 × 271,90 € = 815,70 € | 5.654,35 € |
| Verheiratet, 3 Kinder | 271,90 € + 2 × 271,90 € + 773,59 € = 1.589,29 € | 6.427,94 € |
Der Familienzuschlag Stufe 1 (Ehezuschlag) beträgt in Sachsen 271,90 €/Monat – einer der höchsten Sätze bundesweit. Hessen zahlt 172,10 €, NRW 168,76 €, RLP nur 85,22 €. Ab dem dritten Kind steigt der Zuschlag auf 773,59 €/Monat pro weiterem Kind. Kindergeld wird separat ausgezahlt und ist kein Bestandteil der Besoldung.
Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?
| Bestandteil | Erläuterung |
|---|---|
| Grundgehalt | Nach Besoldungsgruppe A13 und Erfahrungsstufe gem. SächsBesG – für alle Schulformen gleich |
| Familienzuschlag Stufe 1 | 271,90 €/Monat für Verheiratete – einer der höchsten bundesweiten Sätze |
| Kinderzuschlag 1. und 2. Kind | Je 271,90 €/Monat pro Kind |
| Kinderzuschlag ab 3. Kind | Je 773,59 €/Monat pro weiteres Kind |
| Sonderzahlung | Abgeschafft seit 2011 – weder integriert noch separat ausgezahlt |
| Schulformzulage / Studienratszulage | Gibt es in Sachsen nicht – alle Lehrämter werden gleich besoldet |
| Amtszulagen (A13) | Nach Fußnoten 2–5 des SächsBesG für bestimmte Verwendungen (208,57–372,53 €) |
| Vermögenswirksame Leistungen | Fester monatlicher Betrag |
| Kindergeld | Kein Bestandteil der Besoldung – wird separat ausgezahlt |
Sachsen im Bundesvergleich
| Bundesland | Grundschule | A13 Einstieg brutto | Sonderzahlung | Ehezuschlag |
|---|---|---|---|---|
| Sachsen | A 13 ✓ | 4.838,65 € | Abgeschafft | 271,90 € |
| Hessen | A 13 (Stufenplan) | 5.018,46 € | 5 % monatl. | 172,10 € |
| Bayern | A 13 (bis 2028) | 5.247,58 € | 70 % Dez. | 165,59 € |
| NRW | A 13 (bis 2026) | 4.956,45 € | Integriert | 168,76 € |
| Saarland | A 12 ✗ | 4.077,03 € | Integriert | 160,00 € |
| Rheinland-Pfalz | A 12 ✗ | 4.956,45 € | Integriert | 85,22 € |
Sachsen punktet mit der vollständigen A13-Gleichstellung aller Lehrämter und dem hohen Ehezuschlag. Das nominell niedrigere Grundgehalt gegenüber Bayern oder Hessen erklärt sich durch die fehlende Sonderzahlung – diese fehlt schlicht und ist nicht integriert. Unterm Strich landet Sachsen im Jahresvergleich im unteren Mittelfeld.
Offizielle Quellen
Alles zur Verbeamtung, Gehaltsentwicklung und Absicherung als Lehrer in Sachsen.
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