Besoldungstabelle Sachsen für Lehrer: Einheitlich A13 für alle Schulformen

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
18. März 2026 · 10 Min. Lesezeit
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Besoldungstabelle Sachsen für Lehrer: Einheitlich A13 für alle Schulformen

Besoldungstabelle Sachsen für Lehrer: Einheitlich A13 für alle Schulformen

Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, das alle vollständig ausgebildeten Lehrkräfte unabhängig von der Schulform nach A13 besoldet – Grundschule, Oberschule, Förderschule und Gymnasium gleich. Alle Zahlen aus der offiziellen dbb-Besoldungstabelle Sachsen, gültig ab 1. Februar 2025.

Sachsen zahlt alle Lehrämter gleich: A13 für alle

Während in vielen anderen Bundesländern Grundschullehrkräfte noch immer nach A12 besoldet werden oder sich noch in einem Stufenplan zur Anhebung befinden, hat Sachsen bereits seit Jahren eine einheitliche Besoldung in A13 für alle vollständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer. Schulformunterschiede beim Gehalt gibt es in Sachsen nicht.

A13 für alle vollständig ausgebildeten Lehrkräfte: Ob Grundschule, Oberschule, Förderschule, Gymnasium oder Berufsbildende Schule – der Einstieg erfolgt immer in A13, Stufe 1. Es gibt keine schulformspezifischen Zulagen oder Studienratszuschläge wie in anderen Ländern. Das vereinfacht das System erheblich.

Verbeamtung bis mindestens 2030: Sachsen verbeamtet Lehrkräfte aktuell befristet bis zum 31. Dezember 2030. Wer jetzt in den sächsischen Schuldienst einsteigt, kann also mit einer Verbeamtung rechnen – was im bundesweiten Vergleich keine Selbstverständlichkeit ist.

Keine Sonderzahlung: Sachsen hat die jährliche Sonderzahlung mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 vollständig abgeschafft. Sie wurde weder ins Grundgehalt integriert noch separat ausgezahlt. Die Grundgehälter wirken dadurch niedriger als in Ländern mit integrierter Sonderzahlung wie dem Saarland oder Rheinland-Pfalz.

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Schulform?

A 13 Alle Schulformen – Grundschule, Oberschule, Förderschule, Gymnasium, BBS
Alle vollständig ausgebildeten Lehrkräfte starten in A13, Stufe 1 – unabhängig davon, ob sie an einer Grundschule, Oberschule (sächsische Bezeichnung für Haupt-/Realschule), Förderschule, einem Gymnasium oder einer Berufsbildenden Schule unterrichten. Einstiegsgehalt: 4.838,65 € brutto (Stand: 1. Februar 2025). Es gibt keine Schulformzulage und keine unterschiedlichen Eingangsämter.
A 14 / A 15 / A 16 Beförderungsämter über Funktionsstellen
Höhere Besoldungsgruppen werden ausschließlich über die Übernahme konkreter Funktionsstellen erreicht:

· A 14 (Oberstudienrat / Konrektor): Fachbereichsleitung, stellvertretende Schulleitung
· A 15 (Studiendirektor / Rektor): Schulleitung, Koordination Oberstufe
· A 16 (Oberstudiendirektor): Leitung großer Schulen

Ohne Bewerbung und Übertragung einer solchen Stelle verbleibt man dauerhaft in A13.

Grundgehalt A13 nach Erfahrungsstufe (ab 1. Februar 2025)

Alle Beträge aus der offiziellen dbb-Besoldungstabelle Sachsen. Sachsen nutzt einen 2/3/4-Jahres-Rhythmus. Neueingestellte starten immer in Stufe 1:

StufeA 13 (alle Schulformen)A 14 (Oberstudienrat)A 15 (Studiendirektor)
Stufe 1 (Einstieg)4.838,65 €4.913,01 €6.370,10 €
Stufe 25.066,79 €5.208,91 €6.695,41 €
Stufe 35.294,92 €5.504,77 €6.955,68 €
Stufe 45.523,08 €5.800,61 €7.215,93 €
Stufe 55.751,27 €6.096,52 €7.476,15 €
Stufe 65.903,37 €6.293,72 €7.736,40 €
Stufe 76.055,49 €6.491,00 €8.086,21 €
Stufe 86.207,56 €6.688,26 €
Stufe 96.359,71 €6.885,52 €
Stufe 10 (Endstufe)6.584,77 €7.162,10 €

Einstiegsgehalt 4.838,65 € brutto – das ist der Wert aus der offiziellen Sachsen-Tabelle ab 1. Februar 2025. Im bundesweiten Vergleich liegt Sachsen damit im unteren Mittelfeld, was vor allem auf die fehlende Sonderzahlung zurückzuführen ist.

Endstufe nach etwa 32 Jahren: In Stufe 10 erreicht eine A13-Lehrkraft in Sachsen 6.584,77 € brutto. Die Endstufe ist nicht durch Zeit garantiert, sondern hängt von der ununterbrochenen Dienstzeit ab.

Wie lange dauert es bis zur nächsten Stufe?

Sachsen nutzt gestaffelte Erfahrungszeiten. Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst können vorverlegt werden und einen höheren Einstieg als Stufe 1 ermöglichen:

Stufen 1 bis 3

Je 2 Jahre Erfahrungszeit

Stufen 3 bis 7

Je 3 Jahre Erfahrungszeit

Stufen 7 bis 10

Je 4 Jahre Erfahrungszeit

Endstufe

Stufe 10 nach ca. 32 Jahren

Vordienstzeit

Öffentlicher Dienst anrechenbar, höherer Einstieg möglich

Beförderungsamt

Nur über Funktionsstelle, kein Zeitautomatismus

Was verdiene ich im Referendariat?

Studienreferendarinnen und Referendare sind Beamte auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Da in Sachsen alle Lehrämter nach A13 eingestuft werden, gilt für alle Referendare derselbe Anwärtergrundbetrag – aus der offiziellen dbb-Besoldungstabelle Sachsen ab 1. Februar 2025:

Lehramt / SchulformEingangsamtAnwärtergrundbetrag
Alle Lehrämter (Grundschule, Oberschule, Förderschule, Gymnasium, BBS)A 131.795,10 € brutto/Monat

Mit 1.795,10 € zahlt Sachsen den höchsten Anwärtergrundbetrag für A13 im bundesweiten Vergleich – und da alle Lehrämter in A13 eingestuft sind, gilt dieser Satz für jeden Referendar unabhängig von der Schulform. Zum Vergleich: Hessen zahlt 1.814,17 €, RLP 1.746,71 €, Saarland 1.647,82 €.

Zusätzlich erhalten Referendare den Familienzuschlag bei Ehe oder Kindern sowie vermögenswirksame Leistungen. Als Beamte auf Widerruf besteht Beihilfeberechtigung, was beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung einen erheblichen Kostenvorteil bietet.

So verändert sich das Gehalt je nach Familienstatus

Sachsen hat einen der höchsten Ehezuschläge bundesweit. Beispiel: A13, Stufe 1 (4.838,65 € Grundgehalt) – alle Beträge exakt aus dem dbb-PDF, gültig ab 1. Februar 2025:

Ledig, keine Kinder
4.838,65 €
4.838,65 €
Verheiratet, keine Kinder
+ 271,90 €
5.110,55 €
Verheiratet, 1 Kind
+ 271,90 + 271,90 €
5.382,45 €
Verheiratet, 2 Kinder
+ 271,90 + 2×271,90 €
5.654,35 €
Verheiratet, 3 Kinder
+ 271,90 + 2×271,90 + 773,59 €
6.427,94 €
FamilienstatusFamilienzuschlagGesamtgehalt A13 Stufe 1 brutto
Ledig, keine Kinder0 €4.838,65 €
Verheiratet, keine Kinder271,90 € (Stufe 1)5.110,55 €
Verheiratet, 1 Kind271,90 € + 271,90 € = 543,80 €5.382,45 €
Verheiratet, 2 Kinder271,90 € + 2 × 271,90 € = 815,70 €5.654,35 €
Verheiratet, 3 Kinder271,90 € + 2 × 271,90 € + 773,59 € = 1.589,29 €6.427,94 €

Der Familienzuschlag Stufe 1 (Ehezuschlag) beträgt in Sachsen 271,90 €/Monat – einer der höchsten Sätze bundesweit. Hessen zahlt 172,10 €, NRW 168,76 €, RLP nur 85,22 €. Ab dem dritten Kind steigt der Zuschlag auf 773,59 €/Monat pro weiterem Kind. Kindergeld wird separat ausgezahlt und ist kein Bestandteil der Besoldung.

Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?

BestandteilErläuterung
GrundgehaltNach Besoldungsgruppe A13 und Erfahrungsstufe gem. SächsBesG – für alle Schulformen gleich
Familienzuschlag Stufe 1271,90 €/Monat für Verheiratete – einer der höchsten bundesweiten Sätze
Kinderzuschlag 1. und 2. KindJe 271,90 €/Monat pro Kind
Kinderzuschlag ab 3. KindJe 773,59 €/Monat pro weiteres Kind
SonderzahlungAbgeschafft seit 2011 – weder integriert noch separat ausgezahlt
Schulformzulage / StudienratszulageGibt es in Sachsen nicht – alle Lehrämter werden gleich besoldet
Amtszulagen (A13)Nach Fußnoten 2–5 des SächsBesG für bestimmte Verwendungen (208,57–372,53 €)
Vermögenswirksame LeistungenFester monatlicher Betrag
KindergeldKein Bestandteil der Besoldung – wird separat ausgezahlt

Sachsen im Bundesvergleich

BundeslandGrundschuleA13 Einstieg bruttoSonderzahlungEhezuschlag
SachsenA 13 ✓4.838,65 €Abgeschafft271,90 €
HessenA 13 (Stufenplan)5.018,46 €5 % monatl.172,10 €
BayernA 13 (bis 2028)5.247,58 €70 % Dez.165,59 €
NRWA 13 (bis 2026)4.956,45 €Integriert168,76 €
SaarlandA 12 ✗4.077,03 €Integriert160,00 €
Rheinland-PfalzA 12 ✗4.956,45 €Integriert85,22 €

Sachsen punktet mit der vollständigen A13-Gleichstellung aller Lehrämter und dem hohen Ehezuschlag. Das nominell niedrigere Grundgehalt gegenüber Bayern oder Hessen erklärt sich durch die fehlende Sonderzahlung – diese fehlt schlicht und ist nicht integriert. Unterm Strich landet Sachsen im Jahresvergleich im unteren Mittelfeld.

Alles zur Verbeamtung, Gehaltsentwicklung und Absicherung als Lehrer in Sachsen.

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