Vor deinem Referendariat stellst du entscheidende Weichen für deine spätere Absicherung. Entscheidungen zur Krankenversicherung und zur Dienstunfähigkeit wirken oft über Jahrzehnte – insbesondere mit Blick auf deine spätere Familienplanung, etwa wenn du Kinder mitversichern möchtest.
Krankenversicherung & Beihilfe verstehen
Anwartschaft rechtzeitig sichern
Dienstunfähigkeit frühzeitig absichern
Als Referendarin oder Referendar hast du Anspruch auf Beihilfe. Ob eine private oder gesetzliche Krankenversicherung für dich sinnvoll ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab – insbesondere von deinem Gesundheitszustand.
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Falls du bereits eine Anwartschaft abgeschlossen hast, unterstützen wir dich dabei, diese rechtzeitig zum Start deines Referendariats umzustellen. Hast du noch keine Anwartschaft und liegt der Beginn deines Referendariats mehr als sechs Monate in der Zukunft, kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig Optionen für die private Krankenversicherung offen zu halten.
🔍 Anwartschaft prüfen & umstellen lassen
Im Referendariat und auch danach besteht bei einer krankheitsbedingten Entlassung kein Anspruch auf Versorgung. Eine frühzeitige und passende Absicherung ist daher essenziell – insbesondere bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit.
🔍 Dienstunfähigkeit richtig absichern
Mit unseren kostenlosen Tools bekommst du eine erste Einschätzung – ganz ohne Verkaufsdruck. Die Ergebnisse sind immer mit einer persönlichen Analyse verknüpft, nicht mit einem Kauf.
Finde heraus, ob eine private Krankenversicherung mit Beihilfe für dich im Referendariat in Sachsen die richtige Wahl ist – basierend auf deiner individuellen Situation.
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Prüfe, wie gut du aktuell gegen Dienstunfähigkeit abgesichert bist und welche Optionen es speziell für Referendare gibt.
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Pension und Altersvorsorge sind wichtige Themen – aber im Referendariat noch nicht dringend. Wir beraten dich dazu gerne im persönlichen Gespräch.
Unsere Berater kennen das Beamtenverhältnis aus eigener Erfahrung und wissen, worauf es im Referendariat wirklich ankommt.
Wir zeigen dir, welche Entscheidungen im Referendariat sinnvoll sind – abgestimmt auf Sachsen, deinen Status und deine Ziele.
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Besondere Herausforderungen und Vorteile für Lehrer im öffentlichen Dienst
Der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Sachsen dauert in der Regel 18 Monate. Er kombiniert praktische Ausbildungsphasen an Schulen mit fachlicher und pädagogischer Ausbildung am Landesamt bzw. an Ausbildungseinrichtungen.
Während des Referendariats erhalten Lehrkräfte Anwärterbezüge nach der sächsischen Besoldung. Diese werden vom ersten Tag an gezahlt und können durch Familienzuschläge ergänzt werden.
Lehrkräfte im Referendariat stehen in Sachsen grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Damit besteht bereits während der Ausbildung ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen.
Als Beamter auf Widerruf besteht im Referendariat Beihilfeanspruch. Ein Teil der Krankheitskosten wird vom Dienstherrn übernommen, der verbleibende Anteil wird über eine ergänzende Krankenversicherung abgedeckt.
Der Vorbereitungsdienst endet mit dem Zweiten Staatsexamen. Dieses umfasst unter anderem Unterrichtsbesuche, Prüfungslehrproben sowie mündliche Prüfungen und ist Voraussetzung für den Einstieg in den Schuldienst.
Sachsen hat in den vergangenen Jahren die Verbeamtung von Lehrkräften wieder eingeführt. Für Absolventinnen und Absolventen des Referendariats bestehen daher grundsätzlich gute Einstellungschancen, abhängig von Schulform und Bedarf.
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