Wir beraten dich zu Krankenversicherung, Dienstunfähigkeit, Vermögensaufbau und Vorsorge im Beamtenverhältnis – individuell, verständlich und speziell auf Schleswig-Holstein abgestimmt.
Individuelle Beratung zu PKV, Anwartschaft, Beihilfe & Heilfürsorge
Ansprüche und Absicherung bei Dienstunfähigkeit richtig einordnen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) & langfristige Vorsorge sinnvoll nutzen
Polizei in Schleswig-Holstein
Besondere Herausforderungen und Vorteile für Polizei im öffentlichen Dienst
Die Polizei Schleswig-Holstein umfasst unter anderem Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Wasserschutzpolizei, Bereitschaftspolizei sowie spezialisierte Einsatz- und Ermittlungsdienste. Je nach Einheit reichen die Herausforderungen von Verkehrsunfällen und Gewaltdelikten über Demonstrationslagen bis hin zu Einsätzen auf See. Diese Bandbreite bringt unterschiedliche körperliche und psychische Belastungen mit sich – von Unfallrisiken im Streifendienst bis zu Stress- und Traumafolgen in komplexen Einsatzlagen.
Polizeivollzugsbeamte stehen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Schleswig-Holstein. Dieser Status beinhaltet besondere Rechte, aber auch eigene versorgungs- und krankheitsrechtliche Regelungen, die sich von Angestellten unterscheiden.
Im aktiven Dienst erhalten Polizeibeamtinnen und -beamte in Schleswig-Holstein zumeist freie Heilfürsorge. Das heißt: Der Dienstherr übernimmt Krankheitskosten direkt, die Anwartschaft ist nur für die Phase im Ruhestand wichtig.
Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die freie Heilfürsorge und es gilt das Beihilfeprinzip. Da dann nur ein Teil der Krankheitskosten übernommen wird, sollte der Wechsel frühzeitig in die persönliche Vorsorge mit Hilfe einer Anwartschaft eingebunden werden.
Die Besoldung allein sagt wenig über deine Kaufkraft aus. Faktoren wie Steuerklasse, Familienstand, Zulagen & Vollzeit vs. Teilzeit entscheiden darüber, wie viel Nettolohn am Ende übrig bleiben. Generell kannst du dein Gehalt über die Besoldungsgruppe A9, A10 usw. oder die Entgeltstufe steigern.
Auch in Schleswig-Holstein stehen vielen Polizeibeamtinnen und -beamten vermögenswirksame Leistungen (VL) zu. Werden sie sinnvoll investiert, können sie langfristig beim Vermögensaufbau helfen und Versorgungslücken im Ruhestand minimieren.
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