Besoldungstabelle Baden-Württemberg für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
17. März 2026 · 9 Min. Lesezeit
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Besoldungstabelle Baden-Württemberg für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Besoldungstabelle Baden-Württemberg für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Schulform? Was verdienen Referendare? Wie viel mehr bringt Heirat oder ein Kind? Alles erklärt – gültig ab 1. Februar 2025, Quelle: LBV Baden-Württemberg.

Wie funktioniert die Besoldung für Lehrer in Baden-Württemberg?

Verbeamtete Lehrkräfte erhalten eine gesetzlich geregelte Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz BW (LBesGBW). Sie setzt sich zusammen aus Grundgehalt (nach Gruppe und Erfahrungsstufe) und dem Familienzuschlag (abhängig von Ehe und Kindern).
Wichtig: In Baden-Württemberg werden Grundschullehrkräfte und alte Hauptschullehrkräfte weiterhin nach A12 besoldet. Eine Anhebung auf A13 ist aktuell nicht beschlossen – anders als in Niedersachsen, NRW oder Schleswig-Holstein. Seit 2015 neu eingestellte Sekundarlehramtskräfte (WRS/HS) erhalten bereits A13.

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Schulform?

A 12 Grundschule & Altbestand Haupt-/Werkrealschule
Lehrer/innen mit Befähigung für das Lehramt an Grundschulen (Lehramt GS). Außerdem Bestandslehrkräfte an Haupt-/Werkrealschulen, die ihr Studium vor 2015 abgeschlossen haben. Einstieg in Stufe 1. BW ist eines der wenigen Bundesländer, in denen für diese Gruppe noch A12 gilt.
A 13 Sonderpädagogik, Realschule & neues Sekundarlehramt
Lehrer/innen mit Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogische Förderung, das Lehramt an Realschulen (RS) sowie Lehrkräfte mit dem neuen Sekundarlehramt WRS/HS ab Einstellung 2015 (Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule). Einstieg in Stufe 1.
A 13 + Strukturzulage Gymnasium & Berufsschulen (höherer Dienst)
Studienräte/Studienrätinnen mit Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an Berufsschulen. Das Eingangsamt ist Studienrat A13 mit zusätzlicher ruhegehaltsfähiger Strukturzulage (115,35 €/Monat). Einstieg in Stufe 1. In BW gilt dies auch für höheren Schuldienst. Für Berufsschulen in Mangelbereichen (Elektro, Metall): Anwärtersonderzuschlag von 70 % des Anwärtergrundbetrags.
A 14 / A 15 / A 16 Beförderungsämter – nur über Funktionsstellen
A14 und höher werden nicht automatisch durch Zeitablauf erreicht, sondern ausschließlich durch Besetzung einer Funktionsstelle:
· A14 (Oberstudienrat/Oberlehrerin): stellv. Schulleitung, Koordination Oberstufe, Seminarleitung
· A15 (Studiendirektor): Schulleitung, Fachbereichsleitung, Seminarleitung
· A16 (Oberstudiendirektor): Schulleitung größerer Schulen
Ohne Bewerbung und Übertragung einer solchen Stelle bleibt man dauerhaft in A13.

Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Stufe (ab 01.02.2025)

Direkt aus der offiziellen LBV-Besoldungstabelle BW. Stufenrhythmus: Stufen 1–3 je 2 Jahre · Stufen 4–6 je 3 Jahre · Stufen 7–9 je 4 Jahre:
Stufe A 12 (GS / alte WRS) A 13 (RS / Sonderpäd. / neues Sek.) A 13 + Zulage (Gym. / BS) A 14 (Oberstudienrat) A 15 (Studiendirektor)
Stufe 1 (Einstieg) 4.526,46 € 5.185,88 € 5.301,23 € 5.497,69 € 6.329,31 €
Stufe 2 4.659,15 € 5.405,13 € 5.520,48 € 5.782,02 € 6.641,90 €
Stufe 3 4.859,36 € 5.624,41 € 5.739,76 € 6.066,36 € 6.892,00 €
Stufe 4 5.062,38 € 5.770,59 € 5.885,94 € 6.255,89 € 7.142,07 €
Stufe 5 5.197,76 € 5.916,75 € 6.032,10 € 6.445,48 € 7.392,17 €
Stufe 6 5.333,10 € 6.062,93 € 6.178,28 € 6.634,99 € 7.642,24 €
Stufe 7 5.468,48 € 6.209,14 € 6.324,49 € 6.824,55 € 7.892,36 €
Stufe 8 5.603,85 € 6.355,28 € 6.470,63 € 7.014,14 €
Stufe 9 (Endstufe) 5.739,22 €
Die Strukturzulage für Gymnasium/BS beträgt ab 01.02.2025 115,35 €/Monat (gehobener Dienst A10–A13) und ist ruhegehaltsfähig. A13 Endstufe ist Stufe 8 (nach ca. 22 Dienstjahren), A12 Endstufe ist Stufe 9 (nach ca. 26 Dienstjahren).

Stufenaufstieg – wie lange bis zur nächsten Stufe?

Stufen 1–3

Je 2 Jahre Verweildauer

Stufen 4–6

Je 3 Jahre Verweildauer

Stufen 7–9

Je 4 Jahre Verweildauer

Endstufe A12

Stufe 9 – nach ca. 26 Jahren

Endstufe A13

Stufe 8 – nach ca. 22 Jahren

Vordienstzeit

Öff. Dienst, Kindererziehung → höhere Einstiegsstufe möglich

Was verdiene ich im Referendariat?

Studienreferendarinnen und -referendare sind Beamte auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. In BW richtet sich der Anwärtergrundbetrag nach der Besoldungsgruppe des angestrebten Lehramts:
Angestrebtes Lehramt Eingangsamt Anwärtergrundbetrag (mtl.) Besonderheit
Grundschule (GS) A 12 1.693,53 € brutto
Realschule / Sonderpädagogik / neues Sekundarlehramt A 13 1.726,46 € brutto
Gymnasium A 13 + Strukturzulage 1.762,62 € brutto Höherer Dienst
Berufsschulen (BS) A 13 + Strukturzulage 1.762,62 € brutto +70 % Sonderzuschlag in Mangelfächern (Elektro/Metall)
Zusätzlich zum Anwärtergrundbetrag erhalten Referendare den Familienzuschlag (bei Ehe/Kindern) und vermögenswirksame Leistungen. BW zahlt Anwärtern auch eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld-Anteil). Die genauen Beträge werden jährlich durch das LBV festgesetzt.
Referendare in Baden-Württemberg sind in der Regel Beamte auf Widerruf und damit beihilfeberechtigt – ein wichtiger Vorteil bei der privaten Krankenversicherung. Der Vorbereitungsdienst dauert in BW 18 Monate.

So verändert sich dein Gehalt: A13 nach Familienstatus

Der Familienzuschlag ist ein fester Bestandteil der Besoldung und erhöht das Bruttogehalt spürbar. Beispiel: A13, Stufe 1 (5.185,88 € Grundgehalt) in BW ab 01.02.2025 – Beträge direkt aus der offiziellen dbb-Besoldungstabelle:
Ledig, keine Kinder
5.185,88 €
5.185,88 €
Verheiratet, keine Kinder
+ 175,51 €
5.361,39 €
Verheiratet, 1 Kind
+ 175,51 + 153,45 €
5.514,84 €
Verheiratet, 2 Kinder
+ 175,51 + 2×153,45 €
5.668,29 €
Verheiratet, 3 Kinder
+ 175,51 + 2×153,45 + 989,17 €
6.657,46 €
Status Familienzuschlag (mtl.) Gesamtgehalt A13 Stufe 1 brutto
Ledig, keine Kinder 0 € 5.185,88 €
Verheiratet / eingetr. Lebenspartnerschaft, keine Kinder + 175,51 € (ehebezogen) 5.361,39 €
Verheiratet, 1 Kind + 175,51 €
+ 153,45 €
= 328,96 €
5.514,84 €
Verheiratet, 2 Kinder + 175,51 €
+ 2 × 153,45 €
= 482,41 €
5.668,29 €
Verheiratet, 3 Kinder + 175,51 €
+ 2 × 153,45 €
+ 989,17 €
= 1.471,58 €
6.657,46 €
Ab dem 3. Kind springt der Familienzuschlag massiv auf 989,17 €/Monat – das ist knapp das 6,5-fache des Satzes für das 1./2. Kind. Jedes weitere Kind bringt ebenfalls 989,17 €/Monat zusätzlich. Diese Beträge gelten ab 01.02.2025 laut offizieller dbb-Besoldungstabelle BW.

Familienzuschlag für A12-Lehrkräfte (Grundschule)

Dieselbe Systematik gilt für Grundschullehrkräfte in A12. Beispiel: A12, Stufe 1 (4.526,46 €):
Status Familienzuschlag (mtl.) Gesamtgehalt A12 Stufe 1 brutto
Ledig, keine Kinder 0 € 4.526,46 €
Verheiratet, keine Kinder + 175,51 € 4.701,97 €
Verheiratet, 1 Kind + 175,51 €
+ 153,45 €
= 328,96 €
4.855,42 €
Verheiratet, 2 Kinder + 175,51 €
+ 2 × 153,45 €
= 482,41 €
5.008,87 €
Verheiratet, 3 Kinder + 175,51 €
+ 2 × 153,45 €
+ 989,17 €
= 1.471,58 €
5.998,04 €

Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?

Bestandteil Erläuterung
Grundgehalt Richtet sich nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe (aus LBV-Tabelle BW)
Strukturzulage 115,35 €/Monat für Gymnasium & Berufsschulen (A13) – ruhegehaltsfähig
Familienzuschlag Stufe 1 175,51 €/Monat für Verheiratete / eingetr. Lebenspartnerschaft (ehebezogener Teil)
Familienzuschlag 1. + 2. Kind Je 153,45 €/Monat pro Kind
Familienzuschlag ab 3. Kind Je 989,17 €/Monat pro Kind (massiver Sprung!)
Vermögenswirksame Leistungen Fester monatlicher Betrag
Kindergeld Kein Bestandteil der Besoldung – wird separat ausgezahlt
Anwärtersonderzuschlag (Ref.) 70 % des Anwärtergrundbetrags für BS-Mangelfächer (Elektro, Metall)

Alles zur Verbeamtung, Gehaltsentwicklung und Absicherung als Lehrer in Baden-Württemberg.

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