Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz für Lehrer: Gehalt nach Schulform
Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Schulform? Was verdienen Referendare? Was bringt die Allgemeine Zulage für Gymnasiallehrkräfte? Alle Zahlen aus der offiziellen dbb-Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz – gültig ab 1. Februar 2025.
Wie ist die Lehrerbesoldung in Rheinland-Pfalz aufgebaut?
Verbeamtete Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz werden nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG RLP) besoldet. Das Grundgehalt hängt von der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe ab. Die Besoldungsgruppe richtet sich nach der Schulform. Neueingestellte starten in Stufe 1. Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst können angerechnet werden und erhöhen die Einstiegsstufe.
Grundschule bleibt vorerst bei A12. Rheinland-Pfalz gehört zu den wenigen Bundesländern, die Grundschullehrkräfte noch regulär nach A12 besolden. Anders als Bayern oder Hessen gibt es bisher keinen beschlossenen Stufenplan zur Anhebung auf A13. Im Zuge der Landtagswahl 2026 zeichnet sich politisch Bewegung ab. Wer jetzt neu eingestellt wird, sollte das bei der Schulformwahl berücksichtigen.
Hauptschullehrkräfte an Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen werden weiterhin nach A12 besoldet, auch wenn der Einsatzort eine höher besoldete Schulform ist.
Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Schulform?
· A 14 (Oberstudienrat): Fachkonferenzleitung, stellvertretende Schulleitung, Seminarleitung
· A 15 (Studiendirektor): Schulleitung, Seminarleitung, Fachleitung
· A 16 (Oberstudiendirektor): Leitung größerer Schulen
Ohne Bewerbung und Besetzung einer solchen Stelle bleibt man in A13. Diese Stellen müssen ausgeschrieben und konkret besetzt werden.
Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Stufe (ab 1. Februar 2025)
Alle Beträge aus der offiziellen dbb-Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz verwendet einen Stufenrhythmus aus 2-, 3- und 4-Jahresabständen. Neueingestellte starten in Stufe 1:
| Stufe | A 12 (Grundschule) | A 13 (Realschule+, Förder) | A 13 + Zulage (Gymnasium/BBS) | A 14 (Oberstudienrat) |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 (Einstieg) | 4.462,46 € | 4.956,45 € | 5.070,18 € | 5.197,52 € |
| Stufe 2 | 4.577,58 € | 5.091,32 € | 5.205,05 € | 5.398,50 € |
| Stufe 3 | 4.773,73 € | 5.307,34 € | 5.421,07 € | 5.678,63 € |
| Stufe 4 | 4.969,85 € | 5.523,37 € | 5.637,10 € | 5.958,80 € |
| Stufe 5 | 5.103,00 € | 5.667,38 € | 5.781,11 € | 6.145,51 € |
| Stufe 6 | 5.236,37 € | 5.811,43 € | 5.925,16 € | 6.332,30 € |
| Stufe 7 | 5.369,70 € | 5.955,41 € | 6.069,14 € | 6.519,12 € |
| Stufe 8 | 5.503,10 € | 6.099,49 € | 6.213,22 € | 6.705,88 € |
| Stufe 9 (Endstufe) | 5.636,51 € | 6.243,50 € | 6.357,23 € | 6.892,63 € |
Allgemeine Stellenzulage Gymnasium und BBS: 113,73 €/Monat nach Nr. 12 der Besoldungsordnung (A9 Einstiegsamt bis A13). Wird vom ersten Beschäftigungstag an gezahlt – keine Wartezeit.
Sonderzahlung: In Rheinland-Pfalz ist die jährliche Sonderzahlung seit Januar 2009 in das monatliche Grundgehalt integriert (LBVAnpG 2009/2010). Es gibt keine separate Jahressonderzahlung mehr – das Grundgehalt enthält sie bereits.
Wie lange dauert es bis zur nächsten Stufe?
Rheinland-Pfalz bemisst die Stufen nach Erfahrungszeiten. Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst können vorverlegt werden und beim Einstieg eine höhere Stufe ergeben:
Stufen 1 bis 4
Je 2 Jahre Erfahrungszeit (2-Jahres-Rhythmus)
Stufen 4 bis 7
Je 3 Jahre Erfahrungszeit (3-Jahres-Rhythmus)
Stufen 7 bis 9
Je 4 Jahre Erfahrungszeit (4-Jahres-Rhythmus)
Endstufe (A12/A13)
Stufe 9 nach ca. 30 Jahren
Vordienstzeit
Öffentlicher Dienst wird angerechnet, Einstieg höher als Stufe 1 möglich
Leistungsstufe
Bei herausragenden Leistungen kann eine Stufe vorgezogen werden
Was verdiene ich im Referendariat?
Studienreferendarinnen und Referendare sind Beamte auf Widerruf. Sie erhalten während des Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge. Die genauen Beträge aus der dbb-Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz ab 1. Februar 2025:
| Angestrebtes Lehramt | Eingangsamt | Anwärtergrundbetrag |
|---|---|---|
| Grundschule | A 12 | 1.713,55 € brutto |
| Realschule plus und Förderschule | A 13 | 1.746,71 € brutto |
| Gymnasium und Berufsbildende Schulen | A 13 + Zulage | 1.783,13 € brutto |
Zusätzlich zum Anwärtergrundbetrag erhalten Referendare den Familienzuschlag bei Ehe oder Kindern sowie vermögenswirksame Leistungen. Als Beamte auf Widerruf besteht Beihilfeberechtigung – ein wesentlicher Vorteil bei der Wahl der privaten Krankenversicherung. Das Referendariat dauert in Rheinland-Pfalz 18 Monate.
Rheinland-Pfalz zahlt im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittliche Anwärterbezüge. Bayern beispielsweise zahlt für A13 rund 1.735 €, Hessen 1.814 €. Gleichzeitig sind die Lebenshaltungskosten in RLP geringer als in vielen Ballungsräumen anderer Bundesländer.
So verändert sich das Gehalt je nach Familienstatus
Der Familienzuschlag erhöht das Bruttogehalt spürbar, besonders ab dem dritten Kind. Beispiel: A13, Stufe 1 (4.956,45 € Grundgehalt) ab 1. Februar 2025 – alle Beträge exakt aus dem dbb-PDF:
| Familienstatus | Familienzuschlag | Gesamtgehalt A13 Stufe 1 brutto |
|---|---|---|
| Ledig, keine Kinder | 0 € | 4.956,45 € |
| Verheiratet, keine Kinder | + 85,22 € (Stufe 1) | 5.041,67 € |
| Verheiratet, 1 Kind | + 85,22 € + 239,08 € = 324,30 € | 5.280,75 € |
| Verheiratet, 2 Kinder | + 85,22 € + 2 × 239,08 € = 563,38 € | 5.519,83 € |
| Verheiratet, 3 Kinder | + 85,22 € + 2 × 239,08 € + 726,00 € = 1.289,38 € | 6.245,83 € |
Ab dem dritten Kind steigt der Zuschlag auf 726,00 €/Monat – fast das Dreifache des Satzes für das erste und zweite Kind (239,08 €). Ab Mietenstufe V erhöht sich der Kinderzuschlag um weitere 19 € (V), 43 € (VI) oder 68 € (VII) pro Monat und Kind.
Vergleich: Der Familienzuschlag Stufe 1 (Ehezuschlag) ist in Rheinland-Pfalz mit 85,22 € deutlich niedriger als in anderen Bundesländern – Hessen zahlt 172,10 €, NRW 168,76 €. Dafür ist der Kinderzuschlag ab dem dritten Kind mit 726,00 € solide.
Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?
| Bestandteil | Erläuterung |
|---|---|
| Grundgehalt | Nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe gem. LBesG RLP |
| Allgemeine Stellenzulage (Gymnasium/BBS) | 113,73 €/Monat nach Nr. 12 der Besoldungsordnung – ab erstem Tag |
| Familienzuschlag Stufe 1 | 85,22 €/Monat für Verheiratete |
| Kinderzuschlag 1. und 2. Kind | Je 239,08 €/Monat pro Kind |
| Kinderzuschlag ab 3. Kind | Je 726,00 €/Monat pro Kind |
| Mietenstufenaufstockung (ab Kind 3) | + 19 € (MS V) / + 43 € (MS VI) / + 68 € (MS VII) pro Kind/Monat |
| Sonderzahlung | Bereits in das monatliche Grundgehalt integriert (seit Jan. 2009) |
| Sonderzuschlag Familienzuschlag (§ 41a LBesG) | Befristeter Aufstockungsbetrag für niedrige Besoldungsgruppen (A5–A9) |
| Vermögenswirksame Leistungen | Fester monatlicher Betrag |
| Kindergeld | Kein Bestandteil der Besoldung – wird separat ausgezahlt |
Besonderheit Sonderzuschlag (§ 41a LBesG): Rheinland-Pfalz zahlt Beamten in niedrigen Besoldungsgruppen (A5–A9) einen befristeten Sonderzuschlag zum Familienzuschlag, der mit steigender Stufe abschmilzt. Für Lehrkräfte ab A12 ist dieser Zuschlag nicht relevant.
Offizielle Quellen
Alles zur Verbeamtung, Gehaltsentwicklung und Absicherung als Lehrer in Rheinland-Pfalz.
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