Einfach Verbeamtet: Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz für Lehrer: Gehalt nach Schulform

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
17. März 2026 · 9 Min. Lesezeit
Teilen
Einfach Verbeamtet: Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz für Lehrer: Gehalt nach Schulform

Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz für Lehrer: Gehalt nach Schulform

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Schulform? Was verdienen Referendare? Was bringt die Allgemeine Zulage für Gymnasiallehrkräfte? Alle Zahlen aus der offiziellen dbb-Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz – gültig ab 1. Februar 2025.

Wie ist die Lehrerbesoldung in Rheinland-Pfalz aufgebaut?

Verbeamtete Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz werden nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG RLP) besoldet. Das Grundgehalt hängt von der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe ab. Die Besoldungsgruppe richtet sich nach der Schulform. Neueingestellte starten in Stufe 1. Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst können angerechnet werden und erhöhen die Einstiegsstufe.

Grundschule bleibt vorerst bei A12. Rheinland-Pfalz gehört zu den wenigen Bundesländern, die Grundschullehrkräfte noch regulär nach A12 besolden. Anders als Bayern oder Hessen gibt es bisher keinen beschlossenen Stufenplan zur Anhebung auf A13. Im Zuge der Landtagswahl 2026 zeichnet sich politisch Bewegung ab. Wer jetzt neu eingestellt wird, sollte das bei der Schulformwahl berücksichtigen.

Hauptschullehrkräfte an Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen werden weiterhin nach A12 besoldet, auch wenn der Einsatzort eine höher besoldete Schulform ist.

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Schulform?

A 12 Grundschule sowie Hauptschullehrkräfte an Realschule plus / IGS
Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen sowie Hauptschullehrkräfte, die an Realschulen plus oder Integrierten Gesamtschulen (IGS) eingesetzt werden. Einstieg in Stufe 1. Kein laufender Anhebungsplan – Rheinland-Pfalz ist eines der wenigen Länder ohne beschlossenen A13-Fahrplan für Grundschullehrkräfte.
A 13 Realschule plus, Förderschule und IGS (Realschullehramt)
Lehrkräfte mit dem Lehramt an Realschulen plus (Realschullehramt) sowie Lehrkräfte an Förderschulen und Integrierten Gesamtschulen mit entsprechender Befähigung. Einstieg in Stufe 1 ohne Zulage.
A 13 + Zulage Gymnasium und Berufsbildende Schulen
Studienräte an Gymnasien und an Berufsbildenden Schulen (BBS). Einstieg in Stufe 1 mit der Allgemeinen Stellenzulage nach Nr. 12 der Besoldungsordnung: 113,73 €/Monat. Diese Zulage ist ein fester Bestandteil der monatlichen Bezüge und nicht von Dienstzeiten abhängig.
A 14 / A 15 / A 16 Beförderungsämter über Funktionsstellen
Diese Besoldungsgruppen werden nur durch Übertragung einer konkreten Funktionsstelle erreicht:

· A 14 (Oberstudienrat): Fachkonferenzleitung, stellvertretende Schulleitung, Seminarleitung
· A 15 (Studiendirektor): Schulleitung, Seminarleitung, Fachleitung
· A 16 (Oberstudiendirektor): Leitung größerer Schulen

Ohne Bewerbung und Besetzung einer solchen Stelle bleibt man in A13. Diese Stellen müssen ausgeschrieben und konkret besetzt werden.

Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Stufe (ab 1. Februar 2025)

Alle Beträge aus der offiziellen dbb-Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz verwendet einen Stufenrhythmus aus 2-, 3- und 4-Jahresabständen. Neueingestellte starten in Stufe 1:

StufeA 12 (Grundschule)A 13 (Realschule+, Förder)A 13 + Zulage (Gymnasium/BBS)A 14 (Oberstudienrat)
Stufe 1 (Einstieg)4.462,46 €4.956,45 €5.070,18 €5.197,52 €
Stufe 24.577,58 €5.091,32 €5.205,05 €5.398,50 €
Stufe 34.773,73 €5.307,34 €5.421,07 €5.678,63 €
Stufe 44.969,85 €5.523,37 €5.637,10 €5.958,80 €
Stufe 55.103,00 €5.667,38 €5.781,11 €6.145,51 €
Stufe 65.236,37 €5.811,43 €5.925,16 €6.332,30 €
Stufe 75.369,70 €5.955,41 €6.069,14 €6.519,12 €
Stufe 85.503,10 €6.099,49 €6.213,22 €6.705,88 €
Stufe 9 (Endstufe)5.636,51 €6.243,50 €6.357,23 €6.892,63 €

Allgemeine Stellenzulage Gymnasium und BBS: 113,73 €/Monat nach Nr. 12 der Besoldungsordnung (A9 Einstiegsamt bis A13). Wird vom ersten Beschäftigungstag an gezahlt – keine Wartezeit.

Sonderzahlung: In Rheinland-Pfalz ist die jährliche Sonderzahlung seit Januar 2009 in das monatliche Grundgehalt integriert (LBVAnpG 2009/2010). Es gibt keine separate Jahressonderzahlung mehr – das Grundgehalt enthält sie bereits.

Wie lange dauert es bis zur nächsten Stufe?

Rheinland-Pfalz bemisst die Stufen nach Erfahrungszeiten. Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst können vorverlegt werden und beim Einstieg eine höhere Stufe ergeben:

Stufen 1 bis 4

Je 2 Jahre Erfahrungszeit (2-Jahres-Rhythmus)

Stufen 4 bis 7

Je 3 Jahre Erfahrungszeit (3-Jahres-Rhythmus)

Stufen 7 bis 9

Je 4 Jahre Erfahrungszeit (4-Jahres-Rhythmus)

Endstufe (A12/A13)

Stufe 9 nach ca. 30 Jahren

Vordienstzeit

Öffentlicher Dienst wird angerechnet, Einstieg höher als Stufe 1 möglich

Leistungsstufe

Bei herausragenden Leistungen kann eine Stufe vorgezogen werden

Was verdiene ich im Referendariat?

Studienreferendarinnen und Referendare sind Beamte auf Widerruf. Sie erhalten während des Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge. Die genauen Beträge aus der dbb-Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz ab 1. Februar 2025:

Angestrebtes LehramtEingangsamtAnwärtergrundbetrag
GrundschuleA 121.713,55 € brutto
Realschule plus und FörderschuleA 131.746,71 € brutto
Gymnasium und Berufsbildende SchulenA 13 + Zulage1.783,13 € brutto

Zusätzlich zum Anwärtergrundbetrag erhalten Referendare den Familienzuschlag bei Ehe oder Kindern sowie vermögenswirksame Leistungen. Als Beamte auf Widerruf besteht Beihilfeberechtigung – ein wesentlicher Vorteil bei der Wahl der privaten Krankenversicherung. Das Referendariat dauert in Rheinland-Pfalz 18 Monate.

Rheinland-Pfalz zahlt im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittliche Anwärterbezüge. Bayern beispielsweise zahlt für A13 rund 1.735 €, Hessen 1.814 €. Gleichzeitig sind die Lebenshaltungskosten in RLP geringer als in vielen Ballungsräumen anderer Bundesländer.

So verändert sich das Gehalt je nach Familienstatus

Der Familienzuschlag erhöht das Bruttogehalt spürbar, besonders ab dem dritten Kind. Beispiel: A13, Stufe 1 (4.956,45 € Grundgehalt) ab 1. Februar 2025 – alle Beträge exakt aus dem dbb-PDF:

Ledig, keine Kinder
4.956,45 €
4.956,45 €
Verheiratet, keine Kinder
+ 85,22 €
5.041,67 €
Verheiratet, 1 Kind
+85,22 + 239,08 €
5.280,75 €
Verheiratet, 2 Kinder
+85,22 + 2×239,08 €
5.519,83 €
Verheiratet, 3 Kinder
+85,22 + 2×239,08 + 726,00 €
6.245,83 €
FamilienstatusFamilienzuschlagGesamtgehalt A13 Stufe 1 brutto
Ledig, keine Kinder0 €4.956,45 €
Verheiratet, keine Kinder+ 85,22 € (Stufe 1)5.041,67 €
Verheiratet, 1 Kind+ 85,22 € + 239,08 € = 324,30 €5.280,75 €
Verheiratet, 2 Kinder+ 85,22 € + 2 × 239,08 € = 563,38 €5.519,83 €
Verheiratet, 3 Kinder+ 85,22 € + 2 × 239,08 € + 726,00 € = 1.289,38 €6.245,83 €

Ab dem dritten Kind steigt der Zuschlag auf 726,00 €/Monat – fast das Dreifache des Satzes für das erste und zweite Kind (239,08 €). Ab Mietenstufe V erhöht sich der Kinderzuschlag um weitere 19 € (V), 43 € (VI) oder 68 € (VII) pro Monat und Kind.

Vergleich: Der Familienzuschlag Stufe 1 (Ehezuschlag) ist in Rheinland-Pfalz mit 85,22 € deutlich niedriger als in anderen Bundesländern – Hessen zahlt 172,10 €, NRW 168,76 €. Dafür ist der Kinderzuschlag ab dem dritten Kind mit 726,00 € solide.

Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?

BestandteilErläuterung
GrundgehaltNach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe gem. LBesG RLP
Allgemeine Stellenzulage (Gymnasium/BBS)113,73 €/Monat nach Nr. 12 der Besoldungsordnung – ab erstem Tag
Familienzuschlag Stufe 185,22 €/Monat für Verheiratete
Kinderzuschlag 1. und 2. KindJe 239,08 €/Monat pro Kind
Kinderzuschlag ab 3. KindJe 726,00 €/Monat pro Kind
Mietenstufenaufstockung (ab Kind 3)+ 19 € (MS V) / + 43 € (MS VI) / + 68 € (MS VII) pro Kind/Monat
SonderzahlungBereits in das monatliche Grundgehalt integriert (seit Jan. 2009)
Sonderzuschlag Familienzuschlag (§ 41a LBesG)Befristeter Aufstockungsbetrag für niedrige Besoldungsgruppen (A5–A9)
Vermögenswirksame LeistungenFester monatlicher Betrag
KindergeldKein Bestandteil der Besoldung – wird separat ausgezahlt

Besonderheit Sonderzuschlag (§ 41a LBesG): Rheinland-Pfalz zahlt Beamten in niedrigen Besoldungsgruppen (A5–A9) einen befristeten Sonderzuschlag zum Familienzuschlag, der mit steigender Stufe abschmilzt. Für Lehrkräfte ab A12 ist dieser Zuschlag nicht relevant.

Alles zur Verbeamtung, Gehaltsentwicklung und Absicherung als Lehrer in Rheinland-Pfalz.

Mehr zu Lehrer werden in Rheinland-Pfalz →

Das sagen unsere Kunden

Echte Bewertungen von Beamten, die wir beraten durften.

5,0
Basierend auf 20 Google-Bewertungen

Lass deine Absicherung als Beamter prüfen

Kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch – abgestimmt auf deine persönliche Situation vor und im Beamtenverhältnis.

Absicherung als Beamter prüfen