Referendariat in Baden-Württemberg: Die wichtigsten Fragen zur Bewerbung 2026
Wo bewirbt man sich, welche Fristen gelten, wie hoch sind die Bezüge und was muss man einreichen? Hier findest du alle wichtigen Antworten rund um das Referendariat (Vorbereitungsdienst) für Lehrkräfte in BW, kompakt und aktuell für 2026.📅 Wann kann ich mich bewerben?
Bewerbungsfenster 2026 für VD-Start am 1. Februar 2027 – der Vorbereitungsdienst in BW beginnt immer am 1. Februar.
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Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Jan
Feb
Heute
Gymnasium &
Berufl. Schulen
Berufl. Schulen
15.03. – 15.06.
Grundschule,
Sek I & SoPäd
Sek I & SoPäd
01.05. – 01.09.
Fachlehrkraft
SoPäd & musisch
SoPäd & musisch
01.08. – 01.11.
Technische
Lehrkraft (BS)
Lehrkraft (BS)
01.12. – 01.03.
GY & BS
GS / Sek I / SoPäd
Fachlehrkraft
Technische LK
Heute (26.03.2026)
✅ GY & BS: Bewerbung jetzt möglich (bis 15.06.2026)
🕐 GS / Sek I / SoPäd: öffnet am 01.05.2026
🕐 Fachlehrkraft: öffnet am 01.08.2026
🕐 Technische LK: öffnet am 01.12.2026
Wie ist der Vorbereitungsdienst in BW aufgebaut?
Der Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg dauert 18 Monate (Fachlehrkraft: 12 Monate) und findet an zwei Ausbildungsorten statt: an der Ausbildungsschule und am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (SAFL). Er gliedert sich in vier Phasen.Phase 1
Einführungsphase
Monat 1–3
Phase 2
1. Ausbildungshalbjahr
Monat 4–9
Phase 3
2. Ausbildungshalbjahr
Monat 10–15
Phase 4
Prüfungsphase
Monat 16–18
🏫
Ausbildungsschule
Praxisausbildung vor Ort
Unterricht unter Anleitung (Mentorin / Mentor)
Hospitationen bei erfahrenen Kolleginnen & Kollegen
Eigenverantwortlicher Unterricht (wächst ab Phase 2)
Unterrichtsbesuche & Beratungsgespräche
Beurteilung durch Schulleitung & Ausbildungslehrkraft
📚
SAFL
Seminar für Ausbildung und Fortbildung
Pädagogisches Seminar (allgemeine Didaktik & Methodik)
Fachseminare (je Unterrichtsfach)
Schulrecht, Beratung, Inklusion
Lehrproben & kollegiale Hospitation
Prüfungsvorbereitung & Kolloquium (Phase 4)
Wichtige Meilensteine im Überblick
1. Februar
Start VD
Start VD
Erste
Lehrprobe
Lehrprobe
Schriftliche
Hausarbeit
Hausarbeit
Zweites
Staatsexamen
Staatsexamen
Einführungsphase (M. 1–3)
1. Ausbildungshalbjahr (M. 4–9)
2. Ausbildungshalbjahr (M. 10–15)
Prüfungsphase (M. 16–18)
Zweites Staatsexamen
Zweites Staatsexamen: Am Ende des Vorbereitungsdienstes steht das Zweite Staatsexamen (Große Staatsprüfung). Es umfasst eine schriftliche Hausarbeit (wissenschaftlich-pädagogische Arbeit), unterrichtspraktische Prüfungen (Lehrproben), eine Schulleiterbeurteilung sowie ein abschließendes Kolloquium. Wer besteht, erhält die Lehramtsbefähigung und kann in den regulären Schuldienst eingestellt werden.
Bewerbung und Fristen: Die häufigsten Fragen
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal VD-Online des Kultusministeriums unter vd.kultus-bw.de. Das Portal ist für alle Lehrämter verfügbar. Nach dem Absenden der Online-Bewerbung muss der Ausdruck unterschrieben zusammen mit allen Unterlagen an das zuständige Regierungspräsidium geschickt werden.
Alle Lehrämter starten am 1. Februar. Die Bewerbungsfrist endet je nach Lehramt zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Vorjahr:
15.03. – 15.06. des Vorjahres: Lehramt Gymnasium, Höheres Lehramt an beruflichen Schulen
01.05. – 01.09. des Vorjahres: Lehramt Grundschule, Lehramt Sekundarstufe I, Lehramt Sonderpädagogik
01.08. – 01.11. des Vorjahres: Fachlehrkraft musisch-technische Fächer, Fachlehrkraft Sonderpädagogik
01.12. – 01.03.: Technische Lehrkraft an beruflichen Schulen (hauswirtschaftliche Fachrichtung)
Beispiel: Wer im Februar 2027 starten möchte, muss sich für Gymnasium/BS zwischen 15.03.2026 und 15.06.2026 bewerben, für Grundschule/Sek I/SoPäd zwischen 01.05.2026 und 01.09.2026.
15.03. – 15.06. des Vorjahres: Lehramt Gymnasium, Höheres Lehramt an beruflichen Schulen
01.05. – 01.09. des Vorjahres: Lehramt Grundschule, Lehramt Sekundarstufe I, Lehramt Sonderpädagogik
01.08. – 01.11. des Vorjahres: Fachlehrkraft musisch-technische Fächer, Fachlehrkraft Sonderpädagogik
01.12. – 01.03.: Technische Lehrkraft an beruflichen Schulen (hauswirtschaftliche Fachrichtung)
Beispiel: Wer im Februar 2027 starten möchte, muss sich für Gymnasium/BS zwischen 15.03.2026 und 15.06.2026 bewerben, für Grundschule/Sek I/SoPäd zwischen 01.05.2026 und 01.09.2026.
Nach dem Online-Ausdruck muss dieser innerhalb von 4 Wochen, spätestens bis Bewerbungsschluss, unterschrieben mit folgenden Unterlagen an das Regierungspräsidium des gewünschten Erstseminars geschickt werden:
• Unterschriebener Ausdruck der Online-Bewerbung
• Hochschulabschlusszeugnis (kann nachgereicht werden, falls noch nicht abgeschlossen)
• Amtsärztliches Zeugnis (wegen begrenzter Gültigkeit später einzureichen)
• Polizeiliches Führungszeugnis (wegen begrenzter Gültigkeit später einzureichen)
• Ggf. Nachweis Deutschkenntnisse (wenn Deutsch nicht Muttersprache)
• Unterschriebener Ausdruck der Online-Bewerbung
• Hochschulabschlusszeugnis (kann nachgereicht werden, falls noch nicht abgeschlossen)
• Amtsärztliches Zeugnis (wegen begrenzter Gültigkeit später einzureichen)
• Polizeiliches Führungszeugnis (wegen begrenzter Gültigkeit später einzureichen)
• Ggf. Nachweis Deutschkenntnisse (wenn Deutsch nicht Muttersprache)
Der Vorbereitungsdienst beginnt in BW immer zum 1. Februar des jeweiligen Jahres. Der genaue Starttermin wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Die Dauer beträgt je nach Lehramt 12 oder 18 Monate.
Ja. Im Online-Bewerbungsformular kannst du Seminarwünsche angeben (Erstwunsch und weitere Wünsche). Die Zuweisung erfolgt nach Aktenlage und Verfügbarkeit, ein Anspruch auf den Wunschstandort besteht nicht. Das zuständige Regierungspräsidium richtet sich nach dem Erstseminarwunsch.
Ja, über den Seiteneinstieg in den VD können Hochschulabsolventinnen und -absolventen ohne klassisches Lehramtsstudium in bestimmten Mangelfächern aufgenommen werden. Für das Lehramt Grundschule und Sekundarstufe I gibt es außerdem einen geregelten Seiteneinstieg für geeignete Quereinsteiger. Informationen dazu findest du auf lehrer-online-bw.de.
Ja, für das Lehramt an Gymnasien, an beruflichen Schulen und an der Sekundarstufe I ist ein Vorbereitungsdienst in Teilzeit möglich. Die Dauer verlängert sich entsprechend. Voraussetzung ist ein anerkannter Teilzeitgrund (z. B. Kinderbetreuung). Der Antrag muss bei der Bewerbung oder frühzeitig gestellt werden.
Nach dem Absenden können nur noch persönliche Daten über das Portal geändert werden. Weitere Änderungen (z. B. Fachänderungen, neue Unterlagen) müssen per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter am Regierungspräsidium gemeldet werden.
Offizielles Bewerbungsportal: Alle Bewerbungen laufen über lehrer-online-bw.de → Vorbereitungsdienst → VD-Online-Bewerbungsverfahren. Der direkte Link zum Portal lautet vd.kultus-bw.de.
Übersicht: Bewerbungsfristen nach Lehramt
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| Lehramt / Schulform | Bewerbungsfrist (für VD im Folgejahr) | VD-Beginn | Dauer | Seminarorte (Auswahl) |
|---|---|---|---|---|
| Gymnasium | 15.03. – 15.06. | 1. Februar | 18 Mon. | Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Weingarten |
| Höheres Lehramt Berufliche Schulen | 15.03. – 15.06. | 1. Februar | 18 Mon. | Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Weingarten |
| Grundschule | 01.05. – 01.09. | 1. Februar | 18 Mon. | Albstadt, Bad Mergentheim, Freudenstadt, Heilbronn, Laupheim, Lörrach, Mannheim, Nürtingen, Offenburg, Pforzheim, Rottweil, Schw. Gmünd, Sindelfingen, Weingarten |
| Sekundarstufe I | 01.05. – 01.09. | 1. Februar | 18 Mon. | Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Rottweil, Schw. Gmünd, Weingarten |
| Sonderpädagogik | 01.05. – 01.09. | 1. Februar | 18 Mon. | Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Reutlingen, Schw. Gmünd, Stuttgart |
| Fachlehrkraft musisch-techn. Fächer & Sonderpäd. | 01.08. – 01.11. | 1. Februar | 12 Mon. | gemäß Zuweisung |
| Technische Lehrkraft Berufl. Schulen (hauswirtsch.) | 01.12. – 01.03. | 1. Februar | 12 Mon. | gemäß Zuweisung |
Wichtig: Alle Lehrämter starten am 1. Februar des Folgejahres. Der unterschriebene Ausdruck und alle Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem Online-Absenden, spätestens bis zum Bewerbungsschluss, beim zuständigen Regierungspräsidium eingehen. Ärztliches Zeugnis frühestens im August beantragen, Führungszeugnis frühestens Anfang Oktober – beide haben begrenzte Gültigkeit.
Vergütung: Was verdiene ich im Referendariat in BW?
Referendarinnen und Referendare in BW werden als Beamte auf Widerruf beschäftigt und erhalten Anwärterbezüge. Diese richten sich nach der Besoldungsgruppe des angestrebten Eingangsamts. Zusätzlich besteht Anspruch auf Beihilfe (50 Prozent) – ein großer Vorteil beim Abschluss einer günstigen PKV.Tabelle scrollbar: nach rechts wischen für alle Spalten
| Lehramt / Schulform | Besoldungsgruppe | Anwärtergrundbetrag (BW, ab 01.04.2026) | Familienzuschlag möglich |
|---|---|---|---|
| Grundschule (Lehramt GS) | A 12 | 1.753,53 Euro | Ja (je nach Familienstand) |
| Sekundarstufe I (WHRS) | A 13 | 1.786,46 Euro | Ja |
| Sonderpädagogik | A 13 | 1.786,46 Euro | Ja |
| Gymnasium, Berufliche Schulen | A 13 mit Strukturzulage | 1.822,62 Euro | Ja |
Beihilfe ab Tag 1: Mit Beginn des Referendariats hast du als Beamter auf Widerruf Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe des Landes auf Krankheitskosten. Die restlichen 50 Prozent deckst du über eine private Krankenversicherung. Für junge, gesunde Referendare sind die Tarife günstiger als die GKV. Wer noch vor dem Referendariat eine PKV-Anwartschaft abgeschlossen hat, profitiert von besonders günstigen Einstiegsbeiträgen.
Anwärterbezüge im Referendariat BW – was bleibt netto? (Steuerklasse I, ledig, ab 01.04.2026)
Gymnasium & Berufliche Schulen A13+SZ
Brutto
1.823 €
Steuer
ca. 140 €
PKV
110 €
Netto
ca. 1.573 €
Sekundarstufe I & Sonderpädagogik A13
Brutto
1.786 €
Steuer
ca. 131 €
PKV
110 €
Netto
ca. 1.545 €
Grundschule A12
Brutto
1.754 €
Steuer
ca. 122 €
PKV
110 €
Netto
ca. 1.522 €
Gültig ab 01.04.2026. Steuer: Steuerklasse I, ledig, keine Kirchensteuer, kein Solidaritätszuschlag (Schätzwert). PKV: Berufseinsteigertarif mit 50 % Beihilfe, ca. 27 J., Günstigtarif. Werte dienen der Orientierung.
Brutto
Steuer
PKV
Netto
Seminarstandorte in Baden-Württemberg
Die Ausbildung im Referendariat findet an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (SAFL) statt. Diese sind dezentral über ganz BW verteilt. Die Dienst- und Fachaufsicht liegt beim Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL). Zuständig für die Zulassung sind die vier Regierungspräsidien.Gymnasium
Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Weingarten
Berufl. Schulen
Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Weingarten
Grundschule
Albstadt, Bad Mergentheim, Freudenstadt, Heilbronn, Laupheim, Lörrach, Mannheim, Nürtingen, Offenburg, Pforzheim, Rottweil, Schw. Gmünd, Sindelfingen, Weingarten
Sekundarstufe I
Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Rottweil, Schw. Gmünd, Weingarten
Sonderpädagogik
Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Reutlingen, Schw. Gmünd, Stuttgart
Päd. Fachseminare
Karlsruhe, Kirchheim-Teck, Schw. Gmünd
Die vollständige Liste aller Standorte mit Links zu den jeweiligen Seminarwebsites findest du auf seminare-bw.de/Seminarstandorte. Die vier Regierungspräsidien (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen) sind für jeweils unterschiedliche Seminarregionen zuständig.
Checkliste: Das solltest du vor und während des Referendariats regeln
Das Referendariat bringt neben der Ausbildung auch praktische Dinge mit sich, um die man sich frühzeitig kümmern sollte:📋
Checkliste als PDF herunterladen
Alle 4 Abschnitte auf einen Blick – Bewerbung, Unterlagen, Versicherungen & Vorbereitung.
- Online-Bewerbung fristgerecht über vd.kultus-bw.de abschicken
- Ausdruck unterschreiben und mit Unterlagen ans Regierungspräsidium schicken (innerhalb 4 Wochen)
- Amtsärztliches Zeugnis und Führungszeugnis rechtzeitig beantragen
- PKV abschließen: Mit Beginn des Referendariats hast du Beihilfeanspruch – PKV-Anwartschaft vorher prüfen
- DU-Versicherung: Im Referendariat noch kein voller Pensionsanspruch – Absicherung bei Dienstunfähigkeit sichern
- Diensthaftpflicht: Vom ersten Unterrichtstag an absichern
Die richtige Absicherung ab dem ersten Tag im Referendariat
Mit Beginn des Referendariats bist du Beamter auf Widerruf. Das bedeutet: Beihilfeanspruch ja, aber noch kein voller Pensionsschutz. Wer frühzeitig die richtigen Versicherungen abschließt, spart langfristig erheblich.➕️Private Krankenversicherung
Als Referendar in BW hast du 50 Prozent Beihilfe. Den Rest deckst du über eine PKV. Für junge Einsteiger ist das günstiger als die GKV. Wer eine Anwartschaft vor dem Referendariat hatte, profitiert von besonders niedrigen Beiträgen. Die Wahl der PKV sollte langfristig getroffen werden, denn mit zunehmendem Alter wird ein Wechsel teurer.
🛡️DU-Versicherung
Im Referendariat und in der Probezeit hast du noch keinen vollen Pensionsanspruch. Wirst du dienstunfähig, kann das Beamtenverhältnis enden, ohne dass eine Pension gezahlt wird. Die Dienstunfähigkeitsversicherung springt mit einer monatlichen Rente ein – unabhängig von der Dienstzeit. Achte auf eine vollständige Beamtenklausel.
⚖️Diensthaftpflicht
Als Lehrkraft im Referendariat haftest du persönlich für Schäden im Schulalltag. Ob Sportunfall, beschädigtes Gerät oder Aufsichtspflichtverletzung: Die Diensthaftpflicht schützt dich vor unerwarteten Kosten vom ersten Unterrichtstag an.
Alle Infos zum Referendariat und zur Verbeamtung als Lehrer in Baden-Württemberg.
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