Heilfürsorge bei der Polizei: Anspruch, Ende, Alternativen

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
24. Feb. 2026 · 7 Min. Lesezeit
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Heilfürsorge bei der Polizei: Anspruch, Ende, Alternativen

Heilfürsorge bei der Polizei: Anspruch, Ende und Alternativen

Die freie Heilfürsorge übernimmt während der aktiven Dienstzeit fast alle Krankheitskosten – doch wer hat Anspruch, wann endet sie und wie sieht die Absicherung danach aus? Dieser Artikel gibt dir einen klaren Überblick.

Was ist freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Fürsorgeleistung des Dienstherrn: Er übernimmt die ärztliche Versorgung des Polizeibeamten direkt – ohne dass dieser Beiträge zahlen muss. Medizinische Leistungen werden als Sachleistung direkt zwischen Leistungserbringer und Dienstherr abgerechnet.

Offizielle Definition (Bundespolizei): „Beamte, Richter und Soldaten erhalten im Krankheitsfall Heilfürsorge nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften. Der Versicherte muss i. d. R. keine Beiträge zahlen.“
Quelle: bundespolizei.de

Wer hat Anspruch auf Heilfürsorge?

Der Anspruch variiert je nach Bundesland und Laufbahn. Grundsätzlich gilt:

Polizeivollzugsbeamte

Im aktiven Dienst – die Hauptgruppe mit Heilfürsorgeanspruch.

Anwärter & Beamte auf Probe

Je nach Bundesland ebenfalls anspruchsberechtigt.

Ehepartner & Kinder

Nicht über Heilfürsorge mitversichert – hier greift die Beihilfe des jeweiligen Bundeslandes.

Familienangehörige sind nicht automatisch mitversichert. Eine eigenständige Absicherung über eine private Krankenversicherung ist daher wichtig.

Heilfürsorge vs. Beihilfe im Vergleich

Heilfürsorge und Beihilfe unterscheiden sich grundlegend – sowohl im Umfang als auch in der Dauer.

Freie Heilfürsorge

Volle Kostenübernahme (Sachleistung)
Keine eigenen Beiträge
Keine Familienmitversicherung
Nur während aktiver Dienstzeit

Beihilfe

Anteilige Kostenerstattung (50–80 %)
Restkosten selbst absichern
Familienangehörige anteilig mitversichert
Lebenslang, auch im Ruhestand

Heilfürsorge-Regelungen nach Bundesländern

Die Tabelle zeigt die Regelungen für Polizeibeamte auf Basis offizieller Quellen (Stand: 2025). In Hessen und dem Saarland gibt es keine Heilfürsorge für Polizeibeamte – hier gelten ausschließlich Beihilfe und private Ergänzungsversicherungen.

Bundesland Ausbildung Aktiver Dienst Offizielle Quelle
BundespolizeiJaJabundespolizei.de
Baden-WürttembergJaJapolizei-bw.de
BayernJaÜberwiegend Beihilfe
BerlinJaÜberwiegend Beihilfeberlin.de
BrandenburgJaBeihilfe
BremenJaJa
HamburgJaJapolizei.hamburg.de
HessenNeinNein
Mecklenburg-VorpommernJaJapolizei.mvnet.de
NiedersachsenJaJapolizei-nds.de
Nordrhein-WestfalenJaJapolizei-nrw.de
Rheinland-PfalzJaÜberwiegend Beihilfe
SaarlandNeinNein
SachsenJaJapolizei.sachsen.de
Sachsen-AnhaltJaJa
Schleswig-HolsteinJaJa
ThüringenJaBeihilfe

Wann endet der Anspruch auf Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge ist auf die aktive Dienstzeit begrenzt. Sie endet in der Regel in folgenden Fällen:

Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst
Beim Eintritt in den Ruhestand / in die Pension
Bei einem Wechsel in ein anderes Dienstverhältnis

Bundespolizei: „Die Heilfürsorge endet mit der Versetzung in den Ruhestand und wird ersetzt durch die Beihilfe.“ Nach diesem Zeitpunkt übernimmt der Dienstherr nur noch einen prozentualen Anteil der Kosten.

Wo die Heilfürsorge nicht ausreicht

Auch bei freier Heilfürsorge können Leistungslücken entstehen. Typische Bereiche:

Zahnbehandlungen und Zahnersatz
Heil- und Hilfsmittel außerhalb der Regelversorgung
Auslandsbehandlungen
Pflegeleistungen (Pflegeversicherung separat absichern)

Da die Heilfürsorge keine separate Pflegeversicherung umfasst, ist eine zusätzliche private Absicherung sinnvoll – besonders im Hinblick auf den Übergang in die Beihilfephase.

Alternative: Private Krankenversicherung für Polizeibeamte

Weil die Heilfürsorge endet und die Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, schließen viele Beamte eine private Krankenversicherung ab. Eine beihilfekonforme PKV übernimmt die verbleibenden Restkosten gezielt – und sorgt so für lückenlose Versorgung auch nach dem aktiven Dienst.

FAQ – Häufige Fragen zur Heilfürsorge

Wer bekommt Heilfürsorge bei der Polizei?

Polizeivollzugsbeamte im aktiven Dienst, je nach Bundesland auch Anwärter und Beamte auf Probe. Familienangehörige sind nicht mitversichert.

Wann endet die Heilfürsorge?

Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bzw. beim Eintritt in den Ruhestand. Danach gilt Beihilfe.

Gilt die Heilfürsorge auch für Kinder und Ehepartner?

Nein. Familienangehörige werden über die Beihilfe des jeweiligen Bundeslandes abgesichert, nicht über die Heilfürsorge.

Was passiert nach dem Ende der Heilfürsorge?

Es gilt Beihilfe. Restkosten müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.

Sollte ich eine private Krankenversicherung abschließen?

Da Heilfürsorge endet und Beihilfe nur anteilig Kosten übernimmt, ist eine PKV empfehlenswert – um Versorgungslücken im Ruhestand zu schließen.

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