Heilfürsorge bei der Polizei: Anspruch, Ende und Alternativen
Die freie Heilfürsorge übernimmt während der aktiven Dienstzeit fast alle Krankheitskosten – doch wer hat Anspruch, wann endet sie und wie sieht die Absicherung danach aus? Dieser Artikel gibt dir einen klaren Überblick.
Was ist freie Heilfürsorge?
Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Fürsorgeleistung des Dienstherrn: Er übernimmt die ärztliche Versorgung des Polizeibeamten direkt – ohne dass dieser Beiträge zahlen muss. Medizinische Leistungen werden als Sachleistung direkt zwischen Leistungserbringer und Dienstherr abgerechnet.
Offizielle Definition (Bundespolizei): „Beamte, Richter und Soldaten erhalten im Krankheitsfall Heilfürsorge nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften. Der Versicherte muss i. d. R. keine Beiträge zahlen.“
Quelle: bundespolizei.de
Wer hat Anspruch auf Heilfürsorge?
Der Anspruch variiert je nach Bundesland und Laufbahn. Grundsätzlich gilt:
Polizeivollzugsbeamte
Im aktiven Dienst – die Hauptgruppe mit Heilfürsorgeanspruch.
Anwärter & Beamte auf Probe
Je nach Bundesland ebenfalls anspruchsberechtigt.
Ehepartner & Kinder
Nicht über Heilfürsorge mitversichert – hier greift die Beihilfe des jeweiligen Bundeslandes.
Familienangehörige sind nicht automatisch mitversichert. Eine eigenständige Absicherung über eine private Krankenversicherung ist daher wichtig.
Heilfürsorge vs. Beihilfe im Vergleich
Heilfürsorge und Beihilfe unterscheiden sich grundlegend – sowohl im Umfang als auch in der Dauer.
Freie Heilfürsorge
Beihilfe
Heilfürsorge-Regelungen nach Bundesländern
Die Tabelle zeigt die Regelungen für Polizeibeamte auf Basis offizieller Quellen (Stand: 2025). In Hessen und dem Saarland gibt es keine Heilfürsorge für Polizeibeamte – hier gelten ausschließlich Beihilfe und private Ergänzungsversicherungen.
| Bundesland | Ausbildung | Aktiver Dienst | Offizielle Quelle |
|---|---|---|---|
| Bundespolizei | Ja | Ja | bundespolizei.de |
| Baden-Württemberg | Ja | Ja | polizei-bw.de |
| Bayern | Ja | Überwiegend Beihilfe | – |
| Berlin | Ja | Überwiegend Beihilfe | berlin.de |
| Brandenburg | Ja | Beihilfe | – |
| Bremen | Ja | Ja | – |
| Hamburg | Ja | Ja | polizei.hamburg.de |
| Hessen | Nein | Nein | – |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ja | Ja | polizei.mvnet.de |
| Niedersachsen | Ja | Ja | polizei-nds.de |
| Nordrhein-Westfalen | Ja | Ja | polizei-nrw.de |
| Rheinland-Pfalz | Ja | Überwiegend Beihilfe | – |
| Saarland | Nein | Nein | – |
| Sachsen | Ja | Ja | polizei.sachsen.de |
| Sachsen-Anhalt | Ja | Ja | – |
| Schleswig-Holstein | Ja | Ja | – |
| Thüringen | Ja | Beihilfe | – |
Wann endet der Anspruch auf Heilfürsorge?
Die freie Heilfürsorge ist auf die aktive Dienstzeit begrenzt. Sie endet in der Regel in folgenden Fällen:
Bundespolizei: „Die Heilfürsorge endet mit der Versetzung in den Ruhestand und wird ersetzt durch die Beihilfe.“ Nach diesem Zeitpunkt übernimmt der Dienstherr nur noch einen prozentualen Anteil der Kosten.
Wo die Heilfürsorge nicht ausreicht
Auch bei freier Heilfürsorge können Leistungslücken entstehen. Typische Bereiche:
Da die Heilfürsorge keine separate Pflegeversicherung umfasst, ist eine zusätzliche private Absicherung sinnvoll – besonders im Hinblick auf den Übergang in die Beihilfephase.
Alternative: Private Krankenversicherung für Polizeibeamte
Weil die Heilfürsorge endet und die Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, schließen viele Beamte eine private Krankenversicherung ab. Eine beihilfekonforme PKV übernimmt die verbleibenden Restkosten gezielt – und sorgt so für lückenlose Versorgung auch nach dem aktiven Dienst.
FAQ – Häufige Fragen zur Heilfürsorge
Wer bekommt Heilfürsorge bei der Polizei?
Polizeivollzugsbeamte im aktiven Dienst, je nach Bundesland auch Anwärter und Beamte auf Probe. Familienangehörige sind nicht mitversichert.
Wann endet die Heilfürsorge?
Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bzw. beim Eintritt in den Ruhestand. Danach gilt Beihilfe.
Gilt die Heilfürsorge auch für Kinder und Ehepartner?
Nein. Familienangehörige werden über die Beihilfe des jeweiligen Bundeslandes abgesichert, nicht über die Heilfürsorge.
Was passiert nach dem Ende der Heilfürsorge?
Es gilt Beihilfe. Restkosten müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.
Sollte ich eine private Krankenversicherung abschließen?
Da Heilfürsorge endet und Beihilfe nur anteilig Kosten übernimmt, ist eine PKV empfehlenswert – um Versorgungslücken im Ruhestand zu schließen.