Pension bei Beamten: Warum sie oft geringer ausfällt als die maximalen 71,75 %

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
24. Feb. 2026 · 7 Min. Lesezeit
Teilen
Pension bei Beamten: Warum sie oft geringer ausfällt als die maximalen 71,75 %

Pension bei Beamten: Warum sie oft geringer ausfällt als die maximalen 71,75 %

Viele Beamte erhalten im Alter deutlich weniger als den Höchstsatz. Teilzeit, Kindererziehungszeiten und familiäre Unterbrechungen wirken sich langfristig auf die Pension aus.

Wie wird die Pension berechnet?

Die Pension – amtlich Ruhegehalt genannt – unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Rente. Anstelle von Beitragsjahren zählen hier zwei Faktoren: die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (z. B. Grundgehalt, Familienzuschlag und bestimmte Zulagen) sowie die ruhegehaltfähige Dienstzeit.

Pro vollem Dienstjahr erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 1,79375 %. Den gesetzlichen Höchstsatz von 71,75 % erreicht ein Beamter erst nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren – eine Voraussetzung, die längst nicht alle erfüllen.

1,79375 % pro Dienstjahr → Höchstsatz 71,75 % nach 40 Jahren

Beispiel: 30 Dienstjahre × 1,79375 % = 53,81 % Ruhegehalt

Das bedeutet: Selbst bei einem langen Berufsleben kann der tatsächliche Prozentsatz weit unter dem theoretischen Maximum liegen – und das bereits bei kleinen Abweichungen vom Idealweg einer ununterbrochenen Vollzeitkarriere.

71,75 %
Höchstsatz nach 40 Dienstjahren
40
Jahre für den Höchstsatz nötig
35 %+
Teilzeitquote im öffentlichen Dienst (2023)

Warum viele Beamte unter 71,75 % bleiben

In der Praxis gibt es mehrere typische Lebensumstände, die dazu führen, dass Beamte den Höchstsatz nie erreichen. Die drei häufigsten Ursachen:

1

Teilzeit reduziert die ruhegehaltfähige Dienstzeit

Immer mehr Beschäftigte im öffentlichen Dienst arbeiten in Teilzeit. Laut dem Personalreport öffentlicher Dienst lag die Teilzeitquote 2023 bei über 35 %, bei Frauen sogar bei knapp 49 %. Das hat direkte Folgen für die Pension: Bei 50 % Teilzeit zählen nur 0,5 Dienstjahre pro Kalenderjahr für das Ruhegehalt. Wer über viele Jahre in Teilzeit arbeitet, sammelt entsprechend weniger ruhegehaltfähige Dienstzeit – und landet damit deutlich unter dem Höchstsatz.

2

Kindererziehungszeiten wirken sich nur bedingt aus

Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 1991 geboren wurden, erhalten Beamte grundsätzlich für bis zu 36 Monate einen Kindererziehungszuschlag – sofern ihnen die Erziehung zugeordnet wird. Dieser Zuschlag verbessert zwar die Versorgung, ersetzt aber keine vollständige Anrechnung als Dienstzeit, wie sie in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist. Erziehungszeiten außerhalb des Beamtenverhältnisses müssen zudem gegebenenfalls zunächst in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden, bevor sie bei der Beamtenversorgung Berücksichtigung finden. Das Ergebnis: Der Effekt auf den Ruhegehaltssatz ist oft geringer als erwartet.

3

Frauen sind besonders betroffen

Frauen arbeiten bundesweit durchschnittlich häufiger in Teilzeit als Männer – das gilt insbesondere im öffentlichen Dienst, etwa in Schulen, Kindertagesstätten oder in der Verwaltung. Hinzu kommen Phasen der Elternzeit oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, die zu weiteren Unterbrechungen oder Reduzierungen der Arbeitszeit führen können. Da Teilzeitjahre nur anteilig in die Ruhegehaltsberechnung einfließen, sammeln viele Frauen über ihre Berufsbiografie deutlich weniger ruhegehaltfähige Dienstjahre als Männer – mit entsprechenden Folgen für die spätere Pension.

Die Pension allein reicht oft nicht aus

Viele Beamte unterschätzen ihre Versorgungslücke – das System basiert auf einer idealisierten Vollzeitkarriere, die für viele nicht der Realität entspricht.

Selbst mit einem soliden Ruhegehalt kann die Pension im Alter spürbar niedriger ausfallen als das letzte aktive Einkommen. Hinzu kommt, dass das Ruhegehalt steuerlich nicht mehr vollständig freigestellt ist: Durch die schrittweise Besteuerung im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes wird ein wachsender Anteil der Pension steuerpflichtig. Das reduziert das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen im Ruhestand zusätzlich.

Weniger ruhegehaltfähige Dienstjahre durch Teilzeit
Geringeres Nettoeinkommen im Alter
Steuerliche Belastung des Ruhegehalts wächst schrittweise
Versorgungslücke wird häufig unterschätzt

Private Altersvorsorge für Beamte: sinnvoll oder verzichtbar?

Eine private Altersvorsorge kann helfen, die Versorgungslücken zu schließen, die durch Teilzeit, Erziehungszeiten oder andere Unterbrechungen entstehen. Gerade junge Beamte und alle, die familienbedingte Pausen planen, sollten frühzeitig an eine zusätzliche Absicherung denken – denn je früher man anfängt, desto geringer ist der monatliche Aufwand.

Dabei gibt es verschiedene Wege: von klassischen Beamtentarifen in der Lebens- oder Rentenversicherung über fondsgebundene Produkte bis hin zu staatlich geförderten Optionen. Welche Lösung am besten passt, hängt von der individuellen Lebenssituation, dem geplanten Renteneintrittsalter und der persönlichen Risikobereitschaft ab.

Ergänzt das staatliche Ruhegehalt gezielt
Schließt Lücken bei Teilzeit und Karrierepausen
Sichert den gewohnten Lebensstandard im Alter
Unabhängig von gesetzlichen Änderungen

Fazit: So erreichst du finanzielle Sicherheit im Alter

Die Beamtenversorgung ist ein solides System – aber sie berücksichtigt nicht automatisch alle Lebensrealitäten. Teilzeitjobs, Kindererziehung und familiäre Verpflichtungen können dazu führen, dass die tatsächliche Pension deutlich unter dem Höchstsatz von 71,75 % liegt. Wer das frühzeitig erkennt und privat gegensteuert, ist im Ruhestand klar im Vorteil.

Die Kombination aus staatlicher Pension und privater Vorsorge ist oft der Schlüssel, um den Ruhestand finanziell abgesichert zu genießen – unabhängig davon, wie die eigene Berufsbiografie verlaufen ist.

Teilzeit vermindert die ruhegehaltfähige Dienstzeit
Kindererziehungszeiten werden nur begrenzt angerechnet
Frauen sind aufgrund häufiger Teilzeit besonders betroffen
Private Altersvorsorge gleicht Versorgungslücken gezielt aus

Das sagen unsere Kunden

Echte Bewertungen von Beamten, die wir beraten durften.

5,0
Basierend auf 20 Google-Bewertungen

Lass deine Absicherung als Beamter prüfen

Kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch – abgestimmt auf deine persönliche Situation vor und im Beamtenverhältnis.

Absicherung als Beamter prüfen