Wechsel zwischen Bundesländern – das sollten Lehrer beachten
Der Bundeslandwechsel für Lehrer ist grundsätzlich möglich, folgt aber klaren Regeln, festen Verfahren und wichtigen Fristen. Dieser Artikel erklärt die zwei realistischen Wege und worauf du achten musst.
Die zwei Wege für den Bundeslandwechsel
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, als Lehrkraft das Bundesland zu wechseln:
KMK-Lehrkräfteaustauschverfahren
Reguläre Bewerbung & Einstellung
Kein Rechtsanspruch: Weder beim KMK-Verfahren noch bei der regulären Bewerbung besteht ein Anspruch auf Versetzung. Die Entscheidung liegt bei den beteiligten Bundesländern.
Das KMK-Lehrkräfteaustauschverfahren im Detail
Das Lehrkräfteaustauschverfahren wurde von der Kultusministerkonferenz (KMK) eingeführt, um den Wechsel aus sozialen Gründen zu ermöglichen. Rechtliche Grundlage ist der KMK-Beschluss „Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern“ vom 10.05.2001.
Teilnehmen können Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst stehen – verbeamtet oder unbefristet angestellt. Während der Probezeit ist ein Wechsel nur in Ausnahmefällen möglich.
Antragsformular (bundeseinheitlich): KMK-Antrag auf Versetzung / Übernahme in ein anderes Bundesland →
Wechseltermine und Fristen
| Termin | Details |
|---|---|
| 1. August | Schuljahresbeginn – alle Bundesländer |
| 1. Februar | Halbjahreswechsel – nur einige Länder (z. B. NRW, Niedersachsen, Sachsen) |
| Antragsfrist | Mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Wechseltermin |
| Empfohlener Vorlauf | 6–12 Monate für sichere Planung |
Teilnehmende Bundesländer
Alle 16 Bundesländer nehmen am KMK-Lehrkräfteaustausch teil. Bundesländer mit Sternchen bieten zusätzlich ein Halbjahresverfahren zum 1. Februar an:
Praktische Tipps für den Wechsel
Häufige Fragen zum Bundeslandwechsel
Können verbeamtete Lehrer das Bundesland wechseln?
Ja. Voraussetzung ist eine Freigabe durch den bisherigen Dienstherrn. Das Beamtenverhältnis kann im aufnehmenden Bundesland fortgeführt werden, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Gründe werden beim Tauschverfahren berücksichtigt?
Im KMK-Verfahren stehen soziale Gründe im Vordergrund: Familienzusammenführung, Pflege von Angehörigen oder besondere persönliche Härtefälle. Bei der regulären Bewerbung zählen dienstliche Kriterien wie Fächerbedarf und Qualifikation.
Ist ein Wechsel während der Probezeit möglich?
Nur in Ausnahmefällen – etwa bei dringenden sozialen Gründen. In der Regel wird erwartet, dass die Probezeit im aktuellen Bundesland abgeschlossen wird.
Ist ein Wechsel ohne Tauschpartner möglich?
Ja. Wenn kein Tauschpartner gefunden wird, kann man sich regulär im Zielland bewerben – sofern der aktuelle Dienstherr freigibt. Dieser Weg ist nicht sozial priorisiert.
Wie lange dauert ein Bundeslandwechsel?
Von der Antragstellung bis zur Entscheidung sollten mindestens 6 Monate, besser bis zu 1 Jahr eingeplant werden.