Wechsel zwischen Bundesländern – das sollten Lehrer beachten

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
30. Jan. 2026 · 6 Min. Lesezeit
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Wechsel zwischen Bundesländern – das sollten Lehrer beachten

Wechsel zwischen Bundesländern – das sollten Lehrer beachten

Der Bundeslandwechsel für Lehrer ist grundsätzlich möglich, folgt aber klaren Regeln, festen Verfahren und wichtigen Fristen. Dieser Artikel erklärt die zwei realistischen Wege und worauf du achten musst.

Die zwei Wege für den Bundeslandwechsel

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, als Lehrkraft das Bundesland zu wechseln:

KMK-Lehrkräfteaustauschverfahren

Soziale Gründe stehen im Vordergrund (Familie, Pflege)
Koordiniert zwischen den Bundesländern
Status und Beamtenverhältnis bleiben erhalten
Kein Rechtsanspruch auf Versetzung

Reguläre Bewerbung & Einstellung

Klassische Bewerbung im Zielland
Freigabe des aktuellen Dienstherrn notwendig
Auswahl nach Fächerbedarf & Qualifikation
Option, wenn kein Tauschpartner gefunden wird

Kein Rechtsanspruch: Weder beim KMK-Verfahren noch bei der regulären Bewerbung besteht ein Anspruch auf Versetzung. Die Entscheidung liegt bei den beteiligten Bundesländern.

Das KMK-Lehrkräfteaustauschverfahren im Detail

Das Lehrkräfteaustauschverfahren wurde von der Kultusministerkonferenz (KMK) eingeführt, um den Wechsel aus sozialen Gründen zu ermöglichen. Rechtliche Grundlage ist der KMK-Beschluss „Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern“ vom 10.05.2001.

Teilnehmen können Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst stehen – verbeamtet oder unbefristet angestellt. Während der Probezeit ist ein Wechsel nur in Ausnahmefällen möglich.

Wechseltermine und Fristen

TerminDetails
1. AugustSchuljahresbeginn – alle Bundesländer
1. FebruarHalbjahreswechsel – nur einige Länder (z. B. NRW, Niedersachsen, Sachsen)
AntragsfristMindestens 6 Monate vor dem gewünschten Wechseltermin
Empfohlener Vorlauf6–12 Monate für sichere Planung

Teilnehmende Bundesländer

Alle 16 Bundesländer nehmen am KMK-Lehrkräfteaustausch teil. Bundesländer mit Sternchen bieten zusätzlich ein Halbjahresverfahren zum 1. Februar an:

Baden-Württemberg Online + Feb.
Bayern Online
Berlin
Brandenburg Online
Bremen Feb.
Hamburg Online + Feb.
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Feb.
Niedersachsen Online + Feb.
Nordrhein-Westfalen Online + Feb.
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen Feb.
Sachsen-Anhalt Feb.
Schleswig-Holstein Feb.
Thüringen Feb.

Praktische Tipps für den Wechsel

📅
Frühzeitig planen
Mindestens 6–12 Monate Vorlauf einrechnen – Verfahren laufen über den Dienstweg und werden zwischen Ländern abgestimmt.
📝
Dienststelle früh informieren
Die Freigabe des aktuellen Dienstherrn ist in fast allen Fällen notwendig – ohne sie ist ein Wechsel nicht möglich.
🔍
Länderspezifika prüfen
Fristen, Online-Formulare und Ansprechpartner unterscheiden sich je Bundesland – beim Kultusministerium des Ziellandes informieren.
🔄
Beide Wege parallel prüfen
Austauschverfahren und reguläre Bewerbung schließen sich nicht aus – wer beide Wege gleichzeitig verfolgt, erhöht seine Chancen.

Häufige Fragen zum Bundeslandwechsel

Können verbeamtete Lehrer das Bundesland wechseln?

Ja. Voraussetzung ist eine Freigabe durch den bisherigen Dienstherrn. Das Beamtenverhältnis kann im aufnehmenden Bundesland fortgeführt werden, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Gründe werden beim Tauschverfahren berücksichtigt?

Im KMK-Verfahren stehen soziale Gründe im Vordergrund: Familienzusammenführung, Pflege von Angehörigen oder besondere persönliche Härtefälle. Bei der regulären Bewerbung zählen dienstliche Kriterien wie Fächerbedarf und Qualifikation.

Ist ein Wechsel während der Probezeit möglich?

Nur in Ausnahmefällen – etwa bei dringenden sozialen Gründen. In der Regel wird erwartet, dass die Probezeit im aktuellen Bundesland abgeschlossen wird.

Ist ein Wechsel ohne Tauschpartner möglich?

Ja. Wenn kein Tauschpartner gefunden wird, kann man sich regulär im Zielland bewerben – sofern der aktuelle Dienstherr freigibt. Dieser Weg ist nicht sozial priorisiert.

Wie lange dauert ein Bundeslandwechsel?

Von der Antragstellung bis zur Entscheidung sollten mindestens 6 Monate, besser bis zu 1 Jahr eingeplant werden.

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