Besoldungstabelle Brandenburg Lehrer: Gehalt, Schulformen und Zulagen aktuell
Brandenburg war neben Thüringen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern bundesweit unter den ersten Ländern, die A13 für alle Lehrämter eingeführt haben – inklusive Grundschule. Alle Gehälter exakt aus den offiziellen Brandenburger Besoldungsanlagen, gültig ab 1. Juli 2024.
A13 für alle Lehrämter – Brandenburg als früher Vorreiter
Bereits ab dem Schuljahr 2020/2021 wurden alle Grundschullehrkräfte in Brandenburg vollständig nach A13 besoldet – als Ergebnis eines mehrjährigen Stufenplans, der 2019 gesetzlich beschlossen wurde. Damit gehört Brandenburg zu den Pionieren dieser bundesweiten Entwicklung.
Der Weg zu A13 für Grundschulen: Mit dem „Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Lehramts an Grundschulen“ von 2019 wurde in mehreren Schritten ab August 2020 die vollständige Anhebung auf A13 umgesetzt. Seitdem werden alle grundständig ausgebildeten Lehrkräfte an allen Schulformen nach A13 oder höher besoldet.
Oberschule = Brandenburger Schulform: Die Oberschule (Jahrgangsstufen 7–10) ist die typische weiterführende Schule für die Sekundarstufe I in Brandenburg und entspricht in etwa der Realschule anderer Bundesländer. Lehrkräfte dort erhalten A13 ohne Zulage.
Der einzige verbleibende Gehaltsunterschied: Gymnasium und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe erhalten zusätzlich die Allgemeine Stellenzulage Nr. 13b (110,43 €/Monat), da diese Lehrämter zum höheren Dienst zählen.
Welches Gehalt bekomme ich je nach Schulform?
Stellenzulage Nr. 13b (110,43 €/Monat) gilt für Gymnasium und Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe – also alle Schulformen mit Sekundarstufe II. Diese Zulage wird in Brandenburg als „Allgemeine Stellenzulage“ geführt und entspricht der Studienratszulage anderer Bundesländer. Sie ist ruhegehaltsfähig.
Grundständig ausgebildete Lehrkräfte an allen Schulformen (zwei Unterrichtsfächer + Staatsprüfung) werden nach A13/E13 vergütet. Seiteneinsteiger ohne vollständiges Lehramtsstudium starten je nach Abschluss in E10 oder E11.
Grundgehalt A13 nach Erfahrungsstufe (ab 1. Juli 2024)
Alle Beträge direkt aus Anlage 4 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes, gültig ab 1. Juli 2024 (+5,45 % gegenüber Vorjahr). Brandenburg startet die A13-Tabelle mit Stufe 2 – Stufe 1 ist in der Besoldungsordnung nicht vorgesehen:
Gymnasium / Gesamtschule mit Oberstufe: Alle obigen Beträge + Stellenzulage Nr. 13b = 110,43 €/Monat. Einstieg: 5.072,24 + 110,43 = 5.182,67 € · Endstufe: 6.244,61 + 110,43 = 6.355,04 €
Besoldungserhöhung: +5,45 % ab 1. Juli 2024. Die Tabelle gilt bis 31. Oktober 2025. Dann folgt die Anpassung an das TV-L-Tarifergebnis 2026 (+2,8 % ab April 2026).
Detailübersicht: Grundgehalt und Gesamtbezüge je Schulform
| Stufe | A 13 Grundgehalt | + Nr. 13b Zulage | Gym / Ges. m. Oberstufe |
|---|---|---|---|
| Stufe 2 (Einstieg) | 5.072,24 € | + 110,43 € | 5.182,67 € |
| Stufe 3 | 5.292,03 € | + 110,43 € | 5.402,46 € |
| Stufe 4 | 5.511,85 € | + 110,43 € | 5.622,28 € |
| Stufe 5 | 5.658,44 € | + 110,43 € | 5.768,87 € |
| Stufe 6 | 5.804,98 € | + 110,43 € | 5.915,41 € |
| Stufe 7 | 5.951,54 € | + 110,43 € | 6.061,97 € |
| Stufe 8 | 6.098,07 € | + 110,43 € | 6.208,50 € |
| Stufe 9 (Endstufe) | 6.244,61 € | + 110,43 € | 6.355,04 € |
Gehalt im Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf. Die Beträge aus Anlage 7 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes, gültig ab 1. Juli 2024:
| Lehramt / Schulform | Eingangsamt | Anwärtergrundbetrag |
|---|---|---|
| Grundschule, Oberschule, Gesamtschule (Sek. I), Förderschule | A 9–A 11 | 1.571,43 €/Monat |
| Gymnasium, Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe | A 13 + Zulage Nr. 13 | 1.774,42 €/Monat |
Der Unterschied von 202,99 €/Monat zwischen den Laufbahnen im Referendariat ist in Brandenburg besonders deutlich – deutlich mehr als z.B. in Thüringen (39 €). Das erklärt sich durch die unterschiedliche Zuordnung: Gymnasium und Gesamtschule mit Oberstufe werden dem höheren Dienst zugerechnet, alle anderen Lehrämter dem gehobenen Dienst. Als Beamte auf Widerruf erhalten alle Anwärter Beihilfe und damit Zugang zur privaten Krankenversicherung.
Mit 1.571,43 € für den gehobenen Dienst liegt Brandenburg im bundesweiten Vergleich im oberen Mittelfeld (Hessen: 1.814,17 €, Bayern: 1.735,21 €, Thüringen: 1.743,92 €, NRW: 1.662,66 €). Der Anwärterbetrag für Gymnasium (1.774,42 €) ist dagegen überdurchschnittlich hoch.
Gehalt mit Familie: Familienzuschlag in Brandenburg
Brandenburg hat ein besonderes Familienzuschlagsystem: Es gibt keinen Ehezuschlag (Stufe 1) – nur Kinderzuschläge. Das macht Brandenburg im bundesweiten Vergleich einzigartig. Alle Beträge aus Anlage 6 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes, gültig ab 1. Juli 2024:
| Familienstatus | Familienzuschlag | Gesamt A13 Stufe 2 brutto |
|---|---|---|
| Ledig oder verheiratet, keine Kinder | 0 € (kein Ehezuschlag!) | 5.072,24 € |
| 1 Kind | 377,16 € | 5.449,40 € |
| 2 Kinder | 2 × 377,16 € = 754,32 € | 5.826,56 € |
| 3 Kinder | 754,32 € + 888,39 € = 1.642,71 € | 6.714,95 € |
| Jedes weitere Kind | je + 888,39 € | je + 888,39 € |
Kein Ehezuschlag in Brandenburg: Anders als alle anderen Bundesländer in dieser Serie (NRW: 168,76 €, Bayern: 165,59 €, Thüringen: 177,25 €) zahlt Brandenburg keinen Zuschlag für Ehe oder Lebenspartnerschaft ohne Kinder. Dafür ist der Kinderzuschlag für das 3. und jedes weitere Kind mit 888,39 €/Monat besonders hoch – der höchste Wert in dieser Vergleichsreihe.
Zum Familienzuschlag kommen Kindergeld (separat ausgezahlt), vermögenswirksame Leistungen sowie ggf. die Stellenzulage Nr. 13b (Gymnasium/Gesamtschule mit Oberstufe). Die Sonderzahlung ist in Brandenburg nicht ins Grundgehalt integriert – sie wird separat mit den Dezemberbezügen ausgezahlt.
Stufenaufstieg und wichtige Eckdaten
Start in Stufe 2
Brandenburg beginnt mit Stufe 2 – keine Stufe 1 im System
Stufen 2 bis 4
2-Jahres-Rhythmus
Stufen 4 bis 7
3-Jahres-Rhythmus
Stufen 7 bis 9
4-Jahres-Rhythmus
Endstufe 9
Stufe 9 nach ca. 24 Jahren
Sonderzahlung
Separat mit Dezemberbezügen – nicht im Grundgehalt integriert
Gültigkeit
Ab 1. Juli 2024, +5,45 % gegenüber Vorjahr
Kein Ehezuschlag
Familienzuschlag nur für Kinder
Woraus setzt sich das Lehrergehalt in Brandenburg zusammen?
| Bestandteil | Erläuterung |
|---|---|
| Grundgehalt A13 | 5.072,24 € (Stufe 2) bis 6.244,61 € (Stufe 9), gültig ab 1. Juli 2024 |
| Stellenzulage Nr. 13b | 110,43 €/Monat nur für Gymnasium und Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe |
| Familienzuschlag Stufe 1 | Nicht vorhanden – Brandenburg zahlt keinen Ehezuschlag |
| 1. Kind | + 377,16 €/Monat |
| 2. Kind | + 377,16 €/Monat |
| 3. und jedes weitere Kind | je + 888,39 €/Monat |
| Jährliche Sonderzahlung | Separat mit den Dezemberbezügen ausgezahlt (kein integriertes System) |
| Vermögenswirksame Leistungen | Fester monatlicher Betrag |
| Kindergeld | Kein Bestandteil der Besoldung – wird separat ausgezahlt |
| Zulage für Lehrkräfte mit bes. Funktionen | § 42 BbgBesG: Lehrerausbildung bis zu 150 €, Lehrerfortbildung/Schulvisitation bis zu 100 €, Lehrertrainer bis zu 100 €/Monat |
Offizielle Quellen
Alles zur Verbeamtung, Laufbahn und Absicherung als Lehrer in Brandenburg.
Mehr zu Lehrer werden in Brandenburg →