Die Besoldungstabelle NRW für Lehrer ändert sich zum 1. August 2026 grundlegend: Alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I werden kraft Gesetzes nach A 13 übergeleitet – und die Zulage von zuletzt 460 Euro fällt ersatzlos weg. Diese Seite zeigt alle Grundgehälter nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe, den Familienzuschlag nach Mietenstufe und was die Überleitung im August für dich konkret bedeutet.
Alle Werte nach der Besoldungstabelle ab 1. April 2026Besoldungstabelle NRW: Grundgehalt nach Stufe
Hier zuerst die Zahlen – die Erklärungen dazu stehen darunter. Alle Beträge sind Monatsbeträge brutto nach der seit dem 1. April 2026 geltenden Fassung. Wer wissen will, was die Überleitung nach A 13 am 1. August 2026 daran ändert, findet das im übernächsten Abschnitt vorgerechnet.
Das Grundgehalt steigt mit jeder Erfahrungsstufe. Wichtig für das Verständnis der Tabelle: NRW numeriert die Erfahrungsstufen zwar durchgehend von 1 bis 12, für Lehrkräfte beginnt A 12 aber erst bei Stufe 4 und A 13 erst bei Stufe 5. Eine „A 13 Stufe 1“ gibt es in NRW nicht – wer sie in einer Tabelle findet, sollte skeptisch werden.
A 12 und A 13 im Überblick
| Erfahrungsstufe | A 12 (bis 31.07.2026) | A 13 |
|---|---|---|
| Stufe 4 (Einstieg A 12) | 4.504,78 € | – |
| Stufe 5 (Einstieg A 13) | 4.701,47 € | 5.221,48 € |
| Stufe 6 | 4.898,95 € | 5.438,95 € |
| Stufe 7 | 5.099,22 € | 5.656,44 € |
| Stufe 8 | 5.233,52 € | 5.801,45 € |
| Stufe 9 | 5.367,79 € | 5.946,45 € |
| Stufe 10 | 5.502,12 € | 6.091,47 € |
| Stufe 11 | 5.636,43 € | 6.236,50 € |
| Stufe 12 (Endstufe) | 5.770,65 € | 6.381,49 € |
A 13 mit Strukturzulage: Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg
Wer die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs hat, bekommt zusätzlich 117,25 Euro Strukturzulage. Sie ist ruhegehaltsfähig, zählt also auch für die spätere Pension. Die vollständige Staffel steht in der amtlichen Übersicht der Amts- und Strukturzulagen ab 1. April 2026:
| Erfahrungsstufe | A 13 Grundgehalt | A 13 + Strukturzulage |
|---|---|---|
| Stufe 5 (Einstieg) | 5.221,48 € | 5.338,73 € |
| Stufe 6 | 5.438,95 € | 5.556,20 € |
| Stufe 7 | 5.656,44 € | 5.773,69 € |
| Stufe 8 | 5.801,45 € | 5.918,70 € |
| Stufe 9 | 5.946,45 € | 6.063,70 € |
| Stufe 10 | 6.091,47 € | 6.208,72 € |
| Stufe 11 | 6.236,50 € | 6.353,75 € |
| Stufe 12 (Endstufe) | 6.381,49 € | 6.498,74 € |
Was 2027 und 2028 dazukommt
Die Besoldungstabelle NRW wird in drei Schritten angehoben – Grundlage ist die Übertragung des Tarifergebnisses vom Februar 2026 auf Beamtinnen und Beamte:
| Zeitpunkt | Grundgehälter | Zulagen & Familienzuschlag | Anwärterbezüge |
|---|---|---|---|
| 1. April 2026 | + 3,36 % | + 2,80 % | + 60,00 € |
| 1. März 2027 | + 2,00 % | + 2,00 % | + 60,00 € |
| 1. Januar 2028 | + 1,00 % | + 1,00 % | + 30,00 € |
Hinweis zur Aprilerhöhung: Die Anpassung zum 1. April 2026 wurde rückwirkend umgesetzt und abschlagsweise mit den Julibezügen ausgezahlt. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat die Werte zunächst ausdrücklich unter Vorbehalt veröffentlicht, weil das Gesetzgebungsverfahren noch lief. Wir prüfen die Tabelle bei jeder Änderung nach.
Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Lehrkraft?
Die Eingruppierung richtet sich nach der Lehramtsbefähigung – also nach dem angestrebten oder vorhandenen Lehramt, nicht nach der Schule, an der jemand gerade unterrichtet:
Der Abstand zwischen den Gruppen ist seit August 2026 also nicht mehr die volle Differenz zwischen A 12 und A 13, sondern nur noch die Strukturzulage von 117,25 Euro monatlich zwischen Grundschule und Gymnasium.
Was sich zum 1. August 2026 ändert
Das Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung vom 25. Mai 2023 hat einen Schlusspunkt gesetzt: Die A-12-Lehrämter verschwinden zum 1. August 2026 aus der Besoldungsordnung A. Die betroffenen Lehrkräfte werden kraft Gesetzes in ein A-13-Amt übergeleitet – ohne Antrag, automatisch mit den Augustbezügen und einschließlich Einweisung in eine A-13-Planstelle. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung verschickt dazu eine gesonderte schriftliche Mitteilung.
Wer übergeleitet wird – und wer nicht
- Übergeleitet werden alle Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen sowie an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, die bislang in A 12 eingruppiert waren. Ein Unterschied zwischen einer Ausbildung nach dem LABG 2009 und älteren Ausbildungswegen wird dabei nicht gemacht.
- Nicht betroffen sind Lehrkräfte der Sonderpädagogik sowie an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs – sie waren bereits vorher in A 13 beziehungsweise A 13 mit Strukturzulage eingruppiert.
- Ebenfalls betroffen sind Lehramtsanwärterinnen und -anwärter. Weil sich der Anwärtergrundbetrag nach dem Einstiegsamt richtet, steigt er für die Lehrämter Grundschule und HRSGe zum 1. August ebenfalls.
Was aus der Zulage von 460 Euro wird
Die aufwachsende Zulage nach § 91a LBesG NRW entfällt zum 1. August 2026 ersatzlos – keine Besitzstandszahlung, keine Anrechnung. Wer bis Juli 460 Euro zusätzlich zu A 12 bekommen hat, bekommt ab August stattdessen das volle A-13-Grundgehalt.
Das heißt: Die Überleitung ist ein Plus, aber ein kleineres, als die reine Differenz zwischen A 12 und A 13 vermuten lässt. Ein Teil des Abstands war über die Zulage längst ausgezahlt. Wie groß das echte Plus ausfällt, zeigt die Tabelle unten – es reicht von rund 60 Euro in Stufe 5 bis rund 151 Euro in der Endstufe.
Der Aufwuchspfad bis dahin: 115 Euro ab November 2022, 230 Euro ab August 2023, 345 Euro ab August 2024 und zuletzt 460 Euro ab August 2025.
Vorher und nachher: dein Grundgehalt ab August 2026
Die folgende Abbildung vergleicht, was eine bisherige A-12-Lehrkraft im Juli 2026 einschließlich der 460-Euro-Zulage bekommen hat, mit dem A-13-Grundgehalt ab August. Der helle Punkt ist der alte Wert, der dunkle der neue – die Zahl rechts ist das, was tatsächlich dazukommt:
Dieselben Werte als Tabelle:
| Erfahrungsstufe | A 12 + Zulage (bis 31.07.2026) | A 13 (ab 01.08.2026) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Stufe 5 | 5.161,47 € | 5.221,48 € | + 60,01 € |
| Stufe 6 | 5.358,95 € | 5.438,95 € | + 80,00 € |
| Stufe 7 | 5.559,22 € | 5.656,44 € | + 97,22 € |
| Stufe 8 | 5.693,52 € | 5.801,45 € | + 107,93 € |
| Stufe 9 | 5.827,79 € | 5.946,45 € | + 118,66 € |
| Stufe 10 | 5.962,12 € | 6.091,47 € | + 129,35 € |
| Stufe 11 | 6.096,43 € | 6.236,50 € | + 140,07 € |
| Stufe 12 (Endstufe) | 6.230,65 € | 6.381,49 € | + 150,84 € |
Zwei Einschränkungen, die ehrlich dazugehören.
Erstens die Erfahrungsstufe. Weder das Gesetz von 2023 noch der aktuelle Besoldungsgesetzentwurf regeln ausdrücklich, in welche Erfahrungsstufe übergeleitet wird. Systematisch spricht alles für eine stufengleiche Überleitung, weil NRW die Stufen an die erreichte Erfahrungszeit knüpft. Ein Sonderfall bleibt A 12 Stufe 4: In A 13 gibt es keine Stufe 4, hier ist die Zuordnung offen. Die Tabelle oben beginnt deshalb bei Stufe 5.
Zweitens der Bruttobetrag. Die Differenz oben ist eine Brutto-Differenz. Netto bleibt davon je nach Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht deutlich weniger übrig. Und wer in die höhere Besoldungsgruppe rutscht, sollte im selben Zug prüfen, ob die eigene Absicherung noch passt – die Überleitung wirkt sich auch auf die spätere Versorgung aus.
Wie lange dauert es bis zur nächsten Erfahrungsstufe?
Der Aufstieg läuft automatisch nach Erfahrungszeit, nicht nach Beurteilung. Die Verweildauer verlängert sich mit jeder Stufengruppe:
Zwei Jahre Verweildauer je Stufe
Drei Jahre Verweildauer je Stufe
Vier Jahre Verweildauer je Stufe
Nach rund 26 Dienstjahren erreicht
Nach rund 24 Dienstjahren erreicht
Wer anrechenbare Vorerfahrung mitbringt – etwa aus einer früheren Tätigkeit im öffentlichen Dienst – kann in einer höheren Erfahrungsstufe einsteigen und erreicht die Endstufe entsprechend früher.
Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?
Das Grundgehalt ist nur der größte Posten. Dazu kommen je nach Lehramt und Lebenssituation weitere Bestandteile:
Familienzuschlag: warum die Mietenstufe hunderte Euro ausmacht
Der Familienzuschlag steht in einer eigenen Anlage und nicht in der Besoldungstabelle NRW – übersehen wird er trotzdem oft. Seit der Regionalisierung 2022 richtet er sich ab dem ersten Kind nach der Mietenstufe des Wohnorts. Zwei Lehrkräfte mit identischem Amt, identischer Stufe und identischer Familiensituation können dadurch mehrere hundert Euro auseinanderliegen – allein wegen der Adresse.
Der häufigste Rechenfehler: Die Beträge der Stufen 2 und 3 sind Gesamtbeträge. Sie enthalten den ehebezogenen Anteil der Stufe 1 bereits und werden nicht zu den 173,50 Euro addiert. Wer die Beträge pro Kind aufaddiert, kommt auf Summen, die es so nicht gibt. Das folgt aus § 43 LBesG NRW, der Ledigen mit Kind nur den Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und der jeweiligen Stufe gewährt.
Stufe 1: verheiratet, ohne Kind
Der ehebezogene Teil beträgt für A 12 und A 13 seit dem 1. April 2026 173,50 Euro monatlich. Er ist nicht von der Mietenstufe abhängig und wird gezahlt, sobald eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht.
Stufe 2 und 3: mit Kindern, nach Mietenstufe
| Mietenstufe | Stufe 2 (1 Kind) | Stufe 3 (2 Kinder) | Beispielorte |
|---|---|---|---|
| I | 324,52 € | 734,08 € | ländliche Kreise |
| II | 324,52 € | 877,30 € | strukturschwächere Städte |
| III | 373,81 € | 1.024,87 € | Bielefeld |
| IV | 518,76 € | 1.196,36 € | Münster |
| V | 651,57 € | 1.358,93 € | Bonn |
| VI (höchste in NRW) | 794,39 € | 1.526,09 € | Köln, Düsseldorf, Monheim am Rhein |
Alle Stufen und Mietenstufen stehen vollständig in der amtlichen Familienzuschlagstabelle ab 1. April 2026. Maßgeblich ist die Gemeinde des Hauptwohnsitzes nach der Anlage zur Wohngeldverordnung, nicht der Dienstort. Die Einstufung wird etwa alle zwei Jahre überprüft. Ab dem dritten Kind gilt die Stufe 4 des Familienzuschlags mit nochmals deutlich höheren Beträgen – die genauen Werte stehen in Anlage 13 LBesG NRW.
Beispiel: A 13, Erfahrungsstufe 5, nach Familienstand
Wie stark sich der Wohnort auswirkt, zeigt der Vergleich einer Lehrkraft in A 13, Erfahrungsstufe 5 (Grundgehalt 5.221,48 €), einmal in Mietenstufe III und einmal in Mietenstufe VI:
Balkenlänge = Familienzuschlag pro Monat · rechts darunter das Gesamtbrutto
| Familiensituation | Familienzuschlag | Gesamtbrutto |
|---|---|---|
| Ledig, keine Kinder | 0,00 € | 5.221,48 € |
| Verheiratet, keine Kinder | 173,50 € | 5.394,98 € |
| 1 Kind, Mietenstufe III | 373,81 € | 5.595,29 € |
| 1 Kind, Mietenstufe VI | 794,39 € | 6.015,87 € |
| 2 Kinder, Mietenstufe VI | 1.526,09 € | 6.747,57 € |
Zwischen einem Kind in Mietenstufe III und einem Kind in Mietenstufe VI liegen 420,58 Euro brutto im Monat – mehr, als jede Besoldungsrunde der vergangenen Jahre gebracht hat. Wer mit Familie einen Umzug innerhalb von NRW plant, sollte das kennen. Kindergeld wird zusätzlich und unabhängig von der Besoldung gezahlt.
Was bleibt netto übrig?
Die Besoldungstabelle NRW weist ausschließlich Bruttobeträge aus. Der Unterschied zum Angestelltenverhältnis liegt aber weniger im Brutto als in dem, was davon abgeht:
| Position | Fällt an? |
|---|---|
| Gesetzliche Rentenversicherung | Nein – stattdessen Anspruch auf Ruhegehalt |
| Arbeitslosenversicherung | Nein |
| Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | Nein bei individueller Beihilfe mit PKV |
| Lohnsteuer | Ja, nach Steuerklasse |
| Solidaritätszuschlag | Nur oberhalb der Freigrenze |
| Kirchensteuer | Sofern kirchensteuerpflichtig |
| Private Krankenversicherung | Ja – Restkostentarif neben der Beihilfe |
| Private Pflegepflichtversicherung | Ja – wird häufig übersehen |
Beihilfe und PKV im Zusammenspiel: Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe in der Regel 50 Prozent der beihilfefähigen Krankheitskosten, ab zwei Kindern 70 Prozent. Die private Krankenversicherung deckt nur den Rest ab und ist deshalb spürbar günstiger als eine Vollversicherung. Verbreitet ist die Fehlannahme, Beamte zahlten gar keine Pflegeversicherung – richtig ist, dass keine Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung anfallen, eine private Pflegepflichtversicherung aber sehr wohl.
| Konstellation | Brutto | PKV inkl. Pflege | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| A 13 Stufe 5 (Berufseinstieg) | 5.221,48 € | 250 – 400 € | 3.710 – 3.840 € |
| A 13 + Strukturzulage, Stufe 5 | 5.338,73 € | 250 – 400 € | 3.790 – 3.910 € |
| A 13 Stufe 12 (Endstufe) | 6.381,49 € | 250 – 400 € | 4.410 – 4.530 € |
| Anwärter A 13 (Referendariat) | 1.793,28 € | 100 – 130 € | 1.550 – 1.580 € |
Warum am Ende eine Spanne steht. Die Lohnsteuer ist exakt berechenbar, der Krankenversicherungsbeitrag nicht – er hängt von Tarif, Eintrittsalter und Leistungsumfang ab. Die Spanne von 250 bis 400 Euro entspricht dem, was der PKV-Vergleich der Stiftung Warentest für Beamtinnen und Beamte mit 50 Prozent Beihilfe und einem Eintrittsalter von 30 Jahren ermittelt hat, fortgeschrieben auf 2026. Wer kirchensteuerpflichtig ist, liegt entsprechend darunter.
Der Solidaritätszuschlag fällt hier praktisch nicht an: Er greift erst oberhalb einer Jahreslohnsteuer von 20.350 Euro, und diese Grenze wird selbst in der Endstufe kaum überschritten.
Ein Effekt, den viele Rechner nicht abbilden: Der Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung mindert über die Vorsorgepauschale das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Beitrag von 400 Euro sind das in A 13 rund 150 Euro weniger Lohnsteuer im Monat. Der PKV-Beitrag kostet dich netto also deutlich weniger, als der Bruttobeitrag vermuten lässt. Seit 2026 werden diese Beiträge dafür elektronisch über ELStAM an den Dienstherrn gemeldet – die frühere Mindestvorsorgepauschale ist entfallen.
Rechne deinen Fall exakt durch – mit deiner Steuerklasse, deinem Familienstand und deiner Mietenstufe.
Zum Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst →Anwärterbezüge im Referendariat
Lehramtsanwärterinnen und -anwärter leisten den Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge nach § 74 LBesG NRW. Deren Höhe richtet sich nach dem Einstiegsamt des angestrebten Lehramts – weshalb die Überleitung zum 1. August 2026 auch hier wirkt:
| Angestrebtes Lehramt | bis 31.07.2026 | ab 01.08.2026 |
|---|---|---|
| Grundschule sowie Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule | 1.760,37 € | 1.793,28 € |
| Sonderpädagogik | 1.793,28 € | 1.793,28 € |
| Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg | 1.829,43 € | 1.829,43 € |
Der höchste Betrag von 1.829,43 Euro gilt für das Einstiegsamt „A 13 mit Zulage nach § 47 Buchstabe d“. Die Zulage ist in diesem Betrag bereits enthalten und wird nicht zusätzlich gezahlt – § 74 Abs. 2 LBesG NRW gewährt Anwärtern Zulagen nur, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht. Der Abstand zur normalen A-13-Zeile beträgt deshalb 36,15 Euro, nicht die volle Strukturzulage.
Netto-Beispiele, Familienzuschlag im Vorbereitungsdienst, die Entscheidung zwischen PKV und GKV und alles Weitere zum Gehalt im Referendariat stehen im ausführlichen Beitrag:
Gehalt im Referendariat NRWWie NRW im Vergleich dasteht
Besoldung ist Ländersache, und die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind spürbar. Mit der Überleitung zum 1. August 2026 gehört NRW zu den Ländern, die A 13 als Eingangsamt für alle Lehrämter durchgesetzt haben – die Grundschule liegt damit gleichauf mit dem Gymnasium, abgesehen von der Strukturzulage.
Ein reiner Bruttovergleich greift dabei zu kurz. Drei Faktoren verschieben das tatsächliche Netto teils erheblich: die Frage, ob ein Land noch eine gesonderte Jahressonderzahlung leistet (in NRW seit 2017 nicht mehr), regionale Zulagen wie die bayerische Ballungsraumzulage, und der in NRW nach Mietenstufe gestaffelte Familienzuschlag, der in Köln oder Düsseldorf deutlich über dem Bundesschnitt liegen kann.
Häufige Fragen zur Besoldung von Lehrern in NRW
Ja, für die Primarstufe und die Sekundarstufe I. Zum 1. August 2026 werden diese Lehrkräfte kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet – ohne Antrag, automatisch mit den Augustbezügen und einschließlich Einweisung in eine A-13-Planstelle. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung vom 25. Mai 2023. Sonderpädagoginnen, Sonderpädagogen und Lehrkräfte an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs waren bereits vorher in A 13 beziehungsweise A 13 mit Strukturzulage eingruppiert.
Die aufwachsende Zulage nach § 91a LBesG NRW entfällt zum 1. August 2026 ersatzlos – ohne Besitzstandszahlung und ohne Anrechnung. Sie wird durch die höhere A-13-Besoldung ersetzt. Rechnerisch bleibt in fast allen Erfahrungsstufen ein Plus: Es reicht von rund 60 Euro in Stufe 5 bis rund 151 Euro in der Endstufe 12. Die Überleitung ist also ein Zugewinn, aber ein kleinerer, als die reine Differenz zwischen A 12 und A 13 vermuten lässt, weil die 460 Euro vorher bereits gezahlt wurden.
Laut der Besoldungstabelle NRW in der Fassung ab dem 1. April 2026 reicht das Grundgehalt in A 12 von 4.504,78 Euro in Erfahrungsstufe 4 bis 5.770,65 Euro in der Endstufe 12. In A 13 sind es 5.221,48 Euro in Erfahrungsstufe 5 bis 6.381,49 Euro in der Endstufe. Für Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs kommt die Strukturzulage von 117,25 Euro monatlich hinzu. Die Grundgehälter sind zum 1. April 2026 um 3,36 Prozent gestiegen.
Nein. NRW numeriert die Erfahrungsstufen zwar durchgehend von 1 bis 12, für Lehrkräfte beginnt A 12 aber erst bei Erfahrungsstufe 4 und A 13 erst bei Erfahrungsstufe 5. Ein Berufseinsteiger in A 13 startet also bei 5.221,48 Euro, nicht bei einem niedrigeren Stufe-1-Wert. Wer anrechenbare Vorerfahrung mitbringt, etwa aus dem öffentlichen Dienst, kann in einer höheren Stufe einsteigen.
Der ehebezogene Teil (Stufe 1) beträgt seit dem 1. April 2026 173,50 Euro monatlich und ist unabhängig vom Wohnort. Ab dem ersten Kind richtet sich der Zuschlag nach der Mietenstufe: Für ein Kind reicht die Spanne von 324,52 Euro in Mietenstufe I bis 794,39 Euro in Mietenstufe VI, für zwei Kinder von 734,08 Euro bis 1.526,09 Euro. Wichtig: Diese Beträge sind Gesamtbeträge und enthalten den ehebezogenen Anteil bereits – sie werden nicht zu den 173,50 Euro addiert.
Bundesweit gibt es die Mietenstufen I bis VII, in NRW kommt jedoch höchstens die Mietenstufe VI vor. Sie gilt zum Beispiel für Köln, Düsseldorf und Monheim am Rhein. Bonn liegt in Stufe V, Münster in Stufe IV, Bielefeld in Stufe III. Maßgeblich ist die Gemeinde des Hauptwohnsitzes nach der Anlage zur Wohngeldverordnung; die Einstufung wird etwa alle zwei Jahre überprüft.
Die Strukturzulage nach § 47 LBesG NRW beträgt seit dem 1. April 2026 117,25 Euro monatlich und ist ruhegehaltsfähig. Sie erhalten Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie an Berufskollegs, nicht aber Lehrkräfte der Primarstufe, der Sekundarstufe I oder der Sonderpädagogik. Nicht zu verwechseln ist sie mit den Amtszulagen aus Anlage 14, die deutlich höher liegen und an bestimmte Funktionsämter gebunden sind.
Ja, über zwei Wege. Erstens steigt das Grundgehalt mit jeder Erfahrungsstufe automatisch: In den Stufen bis 4 beträgt die Verweildauer zwei Jahre, in den Stufen 5 bis 8 drei Jahre und ab Stufe 9 vier Jahre. Die Endstufe wird in A 12 nach rund 26, in A 13 nach rund 24 Dienstjahren erreicht. Zweitens heben allgemeine Besoldungsrunden die Tabellenwerte an – zuletzt um 3,36 Prozent zum 1. April 2026, geplant sind weitere 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.
Eine ledige Lehrkraft in A 13, Erfahrungsstufe 5, kommt bei 5.221,48 Euro brutto auf rund 3.710 bis 3.840 Euro netto (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, nach Abzug eines Beitrags zur privaten Krankenversicherung von 250 bis 400 Euro). Am Gymnasium kommt die Strukturzulage hinzu, dort sind es rund 3.790 bis 3.910 Euro. In der Endstufe 12 liegt das Netto bei rund 4.410 bis 4.530 Euro. Der hohe Nettoanteil kommt daher, dass keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen.
Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung und sind auch nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Stattdessen übernimmt der Dienstherr über die Beihilfe in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten, bei zwei oder mehr Kindern 70 Prozent; den Rest deckt eine private Krankenversicherung. Dazu kommt eine private Pflegepflichtversicherung. Vom Bruttobetrag bleibt dadurch deutlich mehr übrig als bei einer angestellten Lehrkraft mit vergleichbarem Bruttogehalt.
Nicht als gesonderte Zahlung. Die jährliche Sonderzahlung wurde in NRW zum 1. Januar 2017 dauerhaft in die monatlichen Bezüge integriert und steckt seither in den Grundgehaltssätzen der Tabelle. Beim Vergleich mit Bundesländern, die weiterhin ein separates Weihnachtsgeld zahlen, fällt der reine Monatsvergleich für NRW daher etwas zu günstig aus.
Der Anwärtergrundbetrag liegt seit dem 1. April 2026 zwischen 1.760,37 und 1.829,43 Euro brutto monatlich. Zum 1. August 2026 steigt er für die Lehrämter Grundschule sowie Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule von 1.760,37 auf 1.793,28 Euro, weil sich das Einstiegsamt auf A 13 ändert. Für Sonderpädagogik gelten 1.793,28 Euro, für Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg 1.829,43 Euro – in diesem Betrag ist die Zulage nach § 47 Buchstabe d bereits enthalten. Alle Details stehen im Beitrag Gehalt im Referendariat NRW.
Offizielle Quellen und Stand der Daten
Die Besoldungstabelle NRW wird vom Landesamt für Besoldung und Versorgung veröffentlicht. Alle Werte auf dieser Seite lassen sich dort und im Landesbesoldungsgesetz nachschlagen:
- Juli 2026: Die komplette Besoldungstabelle NRW auf die Fassung ab 1. April 2026 aktualisiert. Abschnitt zur A-13-Überleitung am 1. August 2026 inklusive Vorher-Nachher-Vergleich neu aufgenommen. Familienzuschlagstabelle auf die Gesamtbeträge der Anlage 13 korrigiert. Erfahrungsstufen auf den tatsächlichen Einstieg (A 12 ab Stufe 4, A 13 ab Stufe 5) korrigiert. Hinweis auf die in NRW nicht vorkommende Mietenstufe VII ergänzt. Tabelle für A 13 mit Strukturzulage neu.
- März 2026: Erstveröffentlichung.
Stand: Juli 2026. Grundgehälter nach Anlage 6, Anwärtergrundbeträge nach Anlage 12, Familienzuschlag nach Anlage 13 und Strukturzulage nach Anlage 14 zum LBesG NRW, jeweils in der ab dem 1. April 2026 geltenden Fassung. Nettoangaben sind gerundete Näherungswerte. Alle Angaben ohne Gewähr; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.