Besoldungstabelle Bremen Lehrer 2026: Gehalt, Schulformen und Zulagen aktuell

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
18. März 2026 · 9 Min. Lesezeit
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Besoldungstabelle Bremen Lehrer 2026: Gehalt, Schulformen und Zulagen aktuell

Besoldungstabelle Bremen Lehrer 2026: Gehalt, Schulformen und Zulagen aktuell

Bremer Lehrkräfte werden nach dem Bremischen Besoldungsgesetz (BremBesG) besoldet. Grundschullehrkräfte erhalten A13, Gymnasiallehrkräfte A13 plus Stellenzulage (111,78 €). Das Erfahrungsstufensystem mit bis zu 12 Stufen sorgt für eine besonders fein gestaffelte Gehaltsentwicklung. Alle Zahlen aus dem dbb-PDF, gültig ab 1. Februar 2025.

Schulformen und Besoldungsgruppen in Bremen

Bremen hat seit 2009 ein zweigliedriges Schulsystem: Grundschule, dann Oberschule oder Gymnasium (plus Berufsschulen und Förderschulen). Gesamtschulen gibt es nicht mehr – sie wurden bis 2011 alle in Oberschulen umgewandelt. Alle Lehrkräfte erhalten seit August 2021 A13 plus Stellenzulage (111,78 €):

🏫
Grundschule Jahrgänge 1–4. A13 plus Stellenzulage (111,78 €) für alle Lehrkräfte. Einstiegsgehalt A13 Stufe 1: 4.970,00 € + 111,78 € = 5.081,78 €/Monat.
A13 + Zulage
🏛️
Oberschule Bremer Schulform für Sek. I + II (Kl. 5–13, alle Abschlüsse inkl. Abitur möglich). 2009 aus Gesamtschulen und Sekundarschulen entstanden. A13 plus Stellenzulage (111,78 €) für alle Lehrkräfte.
A13 + Zulage
🎓
Gymnasium Sek. I + II, Abitur nach 12 Jahren. A13 plus Stellenzulage (111,78 €/Monat) für alle Lehrkräfte. Einstieg: 4.970,00 € + 111,78 € = 5.081,78 €.
A13 + Zulage
🛠️
Berufsschulen Alle verbeamteten Lehrkräfte A13 plus Stellenzulage (111,78 €/Monat).
A13 + Zulage
🌱
Förderschule Sonderpädagogische Förderung. Alle Lehrkräfte A13 plus Stellenzulage (111,78 €). Amtszulage A13 Fußnote 1 (354,14 €) für Funktionsstellen.
A13 + Zulage

Stellenzulage für alle Lehrkräfte: Die allgemeine Stellenzulage von 111,78 €/Monat (§ 42 Nr. 2 BremBesG) gilt für alle verbeamteten Lehrkräfte in A13 – unabhängig von Schulform und Lehramt. Das ist durch den Gesetzeswortlaut eindeutig: Die Zulage erhalten alle Beamten der Laufbahngruppe 2, deren Einstiegsamt A13 ist. Das trifft auf alle Bremer Lehrerlaufbahnen zu, also Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Berufliche Schulen und Förderschule gleichermaßen.

Bremisches Erfahrungsstufensystem: Anders als Länder mit 8 Zeitstufen verwendet Bremen 2-, 3- und 4-Jahres-Rhythmen mit bis zu 8 Stufen in A13. Stufenaufstiege setzen eine positive Leistungsbeurteilung voraus.

Grundgehalt A12 (Oberschule, ältere Einstufungen)

Für Lehrkräfte, die noch in A12 eingruppiert sind oder im Aufstieg sind. Alle Werte direkt aus dem dbb-PDF Bremen, gültig ab 1. Februar 2025:

ErfahrungsstufeRhythmusGrundgehalt A12
Stufe 1 (Einstieg)4.288,51 €
Stufe 22 Jahre4.476,27 €
Stufe 32 Jahre4.664,26 €
Stufe 43 Jahre4.853,38 €
Stufe 53 Jahre4.981,21 €
Stufe 64 Jahre5.109,03 €
Stufe 74 Jahre5.236,86 €
Stufe 84 Jahre5.364,68 €
Stufe 9 (Endstufe)5.492,51 €

Grundgehalt A13 – alle Erfahrungsstufen (ab 1. Februar 2025)

A13 gilt für alle Schulformen. Alle Lehrkräfte erhalten zusätzlich die Stellenzulage von 111,78 €/Monat (§ 42 Nr. 2 BremBesG). Bremen hat in A13 bis zu 8 Erfahrungsstufen:

ErfahrungsstufeRhythmusGrundgehalt A13A13 + Stellenzulage (111,78 €)
Stufe 1 (Einstieg)4.970,00 €5.081,78 €
Stufe 22 Jahre5.177,06 €5.288,84 €
Stufe 32 Jahre5.384,09 €5.495,87 €
Stufe 43 Jahre5.522,14 €5.633,92 €
Stufe 53 Jahre5.660,17 €5.771,95 €
Stufe 64 Jahre5.798,19 €5.909,97 €
Stufe 74 Jahre5.936,26 €6.048,04 €
Stufe 8 (Endstufe)6.074,29 €6.186,07 €

Hohe Einstiegsbesoldung: Mit 4.970,00 € in Stufe 1 liegt Bremen bei A13 im oberen Bundesvergleich (Bayern Stufe 1: 5.247,58 €, BW: 5.185,88 €, Hessen: 5.018,46 €, NRW: ca. 4.802 €, MV: 4.821,09 €). Die Endstufe von 6.074,29 € (ohne Zulage) ist solide, fällt aber durch den langen Rhythmus vergleichsweise spät an.

Sonderzahlung (Dezember): Für A9 zahlt Bremen 900 €, für A10/A11 jeweils 710 € – für A13 ist im dbb-PDF keine separate Sonderzahlung ausgewiesen, da diese bereits anderweitig geregelt ist. Zusätzlich: 305,56 € je Kind im Dezember.

Anwärterbezüge im Referendariat

Angehende Lehrkräfte absolvieren den Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf. Anwärtergrundbetrag aus dem dbb-PDF, gültig ab 1. Februar 2025:

Lehramt / EingangsamtAnwärtergrundbetrag
A13 – alle allgemeinen Lehrämter1.692,41 €/Monat
A13 + Zulage (§ 42 Nr. 2c) – Gymnasium und berufsbildende Schulen1.728,85 €/Monat

Mit 1.692,41 € (A13) bzw. 1.728,85 € (A13+Zulage) liegt Bremen im mittleren Bundesvergleich: Hessen zahlt bis zu 1.860,41 €, Bayern 1.735,21 €, BW 1.726,46 €, Berlin 1.717,47 €, MV 1.712,80 €. Zusätzlich besteht Beihilfeberechtigung für die PKV – einer der zentralen Vorteile der Verbeamtung.

Familienzuschlag und Familienergänzungszuschlag in Bremen

Bremen hat neben dem regulären Familienzuschlag einen Familienergänzungszuschlag (§ 35a BremBesG) – 375 € je Kind für das erste bis dritte Kind, 385 € ab dem vierten Kind. Das ist bundesweit eine Besonderheit. Die Balken zeigen den Gesamtbetrag aus Familienzuschlag + Ergänzungszuschlag. Beispiel: A13 Stufe 1 (4.970,00 €) ohne Stellenzulage:

Ledig, keine Kinder
4.970,00 €
4.970,00 €
Verheiratet, keine Kinder
+ 165,40 €
5.135,40 €
Verheiratet, 1 Kind
+ 792,33 € gesamt
5.762,33 €
Verheiratet, 2 Kinder
+ 1.419,26 € gesamt
6.389,26 €
Verheiratet, 3 Kinder
+ 2.372,92 € gesamt
7.342,92 €
FamilienstatusFamilienzuschlag (§ 35)Ergänzungszuschlag (§ 35a)Gesamt A13 Stufe 1
Ledig, keine Kinder0 €0 €4.970,00 €
Verheiratet, keine Kinder165,40 €0 €5.135,40 €
Verheiratet, 1 Kind417,33 € (165,40 + 251,93)375,00 €5.762,33 €
Verheiratet, 2 Kinder669,26 € (+ 251,93)750,00 €6.389,26 €
Verheiratet, 3 Kinder1.247,92 € (+ 578,66)1.125,00 €7.342,92 €
Verheiratet, 4 Kinder1.804,46 € (+ 556,54)1.510,00 €8.284,46 €

Familienergänzungszuschlag § 35a BremBesG – Bundesbesonderheit: Bremen zahlt pro Kind (1.–3. Kind: 375 €, ab 4. Kind: 385 €) einen zusätzlichen Ergänzungszuschlag. Dieser ist nicht mit dem üblichen Kinderzuschlag identisch, sondern kommt on top. Das macht Bremen bei größeren Familien besonders attraktiv. Hinzu kommen Stellenzulage (111,78 €) und Kindergeld (separat durch die Familienkasse).

Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?

BestandteilBetrag / Erläuterung
Grundgehalt A134.970,00 € (Stufe 1) bis 6.074,29 € (Stufe 8), gültig ab 1. Februar 2025
Stellenzulage § 42 Nr. 2 BremBesG111,78 €/Monat – für Gymnasium und berufsbildende Schulen
Amtszulage A13 (Fußnote 1/9/10)354,14 €/Monat für bestimmte Funktionsstellen
Familienzuschlag Stufe 1 (Ehe, A9+)165,40 €/Monat
Familienzuschlag 1. Kind (Stufe 2)417,33 € gesamt (165,40 + 251,93)
Familienzuschlag 2. Kindje + 251,93 €
Familienzuschlag 3. Kindje + 578,66 €
Familienzuschlag 4.+ Kindje + 556,54 €
Familienergänzungszuschlag § 35a (1.–3. Kind)je 375,00 €/Monat pro Kind
Familienergänzungszuschlag § 35a (ab 4. Kind)je 385,00 €/Monat pro Kind
Jährliche Sonderzahlung (Dezember)Je Kind: 305,56 € · A9: 900 € · A10/A11: 710 € · A5/A6: 1.500 €
Mehrarbeitsvergütung A1334,94 €/h (§ 4 Abs. 1 MVergV)
Zulage für ungünstige Dienstzeiten4,25 €/h an Sonntagen, Feiertagen, Samstag vor Ostern/Pfingsten nach 12 Uhr, 24./31. Dezember
Sicherheitszulage § 43 BremBesG191,73 €/Monat (für bestimmte Verwendungen, nicht Regelfall bei Lehrkräften)
KindergeldKein Bestandteil der Besoldung – wird separat durch die Familienkasse ausgezahlt

Wichtige Eckdaten auf einen Blick

Grundschule

A13 Stufe 1: 4.970,00 €/Monat – Angleichung von A12 vollzogen

Gymnasium / Berufl. Schulen

A13 + Zulage: Stufe 1 = 5.081,78 €/Monat

Endstufe A13

6.074,29 € (ohne Zulage) · 6.186,07 € (mit Zulage)

Referendariat A13

1.692,41 € · mit Zulage: 1.728,85 €/Monat

Erfahrungsstufen

Bis zu 8 Stufen in A13, 2/3/4-Jahres-Rhythmus

Ergänzungszuschlag

375 € je Kind (1.–3. Kind) nach § 35a – bundesweit selten

Ehezuschlag

165,40 €/Monat (A9+)

Sonderzahlung je Kind

305,56 € (Dezember) – zusätzlich zum regulären Betrag

Stellenzulage Nr. 2

111,78 €/Monat – Gymnasium und berufsbildende Schulen

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