Beamter oder Angestellter als Lehrer in NRW? Gehalt, Pension und Krankenversicherung im Vergleich
In Nordrhein-Westfalen werden Lehrkräfte grundsätzlich verbeamtet, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Wer trotzdem als Angestellter unterrichtet, zahlt bis zu 500 Euro netto mehr Abzüge im Monat. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede bei Gehalt, Krankenversicherung, Pension und Kündbarkeit.
Der wichtigste Unterschied auf einen Blick
Die große Mehrheit der Lehrkräfte in NRW ist verbeamtet. Angestellte Lehrkräfte sind in NRW eher die Ausnahme, zum Beispiel bei Quereinsteigern ohne zweites Staatsexamen, bei befristeten Vertretungsstellen oder wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (Alter, Gesundheit) nicht erfüllt werden. Der Unterschied zwischen beiden Beschäftigungsformen ist erheblich.
Hinweis: Die Nettowerte sind Richtwerte für Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Beim Beamten ist ein PKV-Beitrag von ca. 350 Euro abgezogen. Die tatsächlichen Werte hängen von persönlichen Faktoren ab. Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Gehaltsvergleich: Was kommt netto an?
Der entscheidende Unterschied zwischen Beamten und Angestellten liegt nicht im Bruttogehalt, sondern in den Abzügen. Beamte zahlen keine Rentenversicherung, keine Arbeitslosenversicherung und keine Pflegeversicherung. Stattdessen zahlen sie einen PKV-Beitrag, der aber bei Berufseinsteigern deutlich unter den Sozialversicherungsbeiträgen angestellter Kollegen liegt.
| Position | Beamter A13, Stufe 5 | Angestellter E13, Stufe 3 |
|---|---|---|
| Bruttogehalt/Monat | ca. 4.814 Euro | ca. 5.133 Euro |
| Lohnsteuer | ca. 850 Euro | ca. 1.010 Euro |
| Rentenversicherung | entfällt | ca. 477 Euro |
| Arbeitslosenversicherung | entfällt | ca. 67 Euro |
| Pflegeversicherung | entfällt | ca. 123 Euro |
| Krankenversicherung (GKV ca. 16,8 %) | entfällt (PKV stattdessen) | ca. 431 Euro |
| PKV-Beitrag (Beamter, ca.) | ca. 350 Euro | entfällt |
| VBL-Zusatzrente (Angestellter) | entfällt | ca. 97 Euro |
| Netto geschätzt | ca. 3.400 Euro | ca. 2.928 Euro |
| Monatlicher Nettovorteil Beamter | ca. 470 Euro mehr netto | |
Wichtig: Angestellte in E13 haben ein höheres Bruttogehalt als Beamte in A13, weil das Tarifgehalt die Sozialversicherungsanteile enthält. Der Nettovorteil des Beamten entsteht durch den Wegfall von Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Ab Stufe 6 (E13, nach ca. 15 Jahren) schließt sich die Nettolücke etwas, bleibt aber bestehen.
Besoldung Beamter: A12 und A13 in NRW
In NRW richtet sich die Besoldungsgruppe nach dem angestrebten Lehramt. Seit August 2025 erhalten Grundschul- und Sekundarstufenlehrkräfte in A12 eine monatliche Zulage von 460 Euro, die zum 1. August 2026 in eine vollständige Überführung nach A13 mündet. Alle Werte ab 1. Februar 2025:
| Lehramt / Schulform | Bes.gruppe | Einstieg (Stufe 4) | Nach 8 Jahren (Stufe 7) | Endstufe (Stufe 12) |
|---|---|---|---|---|
| Grundschule, HRSGe | A 12 | ca. 4.320 Euro | ca. 4.700 Euro | ca. 5.200 Euro |
| Grundschule, HRSGe (ab Aug. 2026) | A 13 | ca. 4.810 Euro | ca. 5.160 Euro | ca. 5.870 Euro |
| Sonderpädagogik | A 13 | ca. 4.810 Euro | ca. 5.160 Euro | ca. 5.870 Euro |
| Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg | A 13 + Zulage | ca. 4.970 Euro | ca. 5.330 Euro | ca. 6.050 Euro |
Beamte steigen in NRW nicht in Stufe 1 ein, sondern je nach Lehramt in Stufe 4 oder 5 (mit Anrechnung der Referendariatszeit). Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt automatisch nach 2 bis 4 Jahren. Zusätzlich gibt es Familienzuschlag, der je nach Mietstufe des Wohnorts variiert.
Entgelt Angestellte: TV-L und TV EntgO-L
Angestellte Lehrkräfte werden nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in Verbindung mit dem TV EntgO-L vergütet. Die Eingruppierung richtet sich nach Schulform und Qualifikation. Bruttogehälter ab 1. Februar 2025:
| Lehramt / Schulform | Entgeltgruppe | Stufe 1 (Einstieg) | Stufe 3 (nach 3 J.) | Stufe 6 (Endstufe) |
|---|---|---|---|---|
| Grundschule (ohne 2. Staatsexamen) | E 11 | ca. 4.080 Euro | ca. 4.340 Euro | ca. 5.130 Euro |
| Grundschule, HRSGe (mit Lehramtsabschluss) | E 13 | ca. 4.630 Euro | ca. 5.133 Euro | ca. 6.580 Euro |
| Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg | E 13 | ca. 4.630 Euro | ca. 5.133 Euro | ca. 6.580 Euro |
Das höhere Bruttogehalt in E13 gegenüber A13 ist kein Vorteil, sondern enthält die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitnehmer selbst trägt. Nach Abzug aller Beiträge liegt das Netto eines angestellten Gymnasiallehrers in E13 Stufe 3 bei rund 2.900 bis 3.000 Euro, während sein verbeamteter Kollege in A13 Stufe 5 auf ca. 3.400 Euro netto kommt.
Krankenversicherung: NRW-Besonderheit mit Wahlrecht
NRW ist eines der wenigen Bundesländer, das verbeamteten Lehrkräften ein echtes Wahlrecht zwischen zwei Krankenversicherungsmodellen bietet. Angestellte haben dieses Wahlrecht nicht, sie sind pflichtversichert in der GKV.
Option A: PKV + individuelle Beihilfe
Das Land übernimmt 50 Prozent der Krankheitskosten (Beihilfe). Den Rest sicherst du über eine private Krankenversicherung. Für gesunde Berufseinsteiger die günstigere und oft leistungsstärkere Option. Beitrag ca. 200 bis 400 Euro/Monat.
Option B: GKV + pauschale Beihilfe
Du bleibst freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. NRW zahlt dir monatlich die Hälfte des GKV-Beitrags als pauschalen Zuschuss. Sinnvoll bei Vorerkrankungen oder wenn Familienmitglieder mitversichert werden sollen.
Angestellte: GKV Pflicht
Angestellte Lehrkräfte sind sozialversicherungspflichtig. Sie zahlen den vollen GKV-Beitrag (ca. 16,8 Prozent des Bruttos), Hälfte Arbeitnehmer, Hälfte Arbeitgeber. Kein Beihilfeanspruch, kein PKV-Wahlrecht.
PKV-Vorteil im Alter
Im Ruhestand sinkt der PKV-Beitrag nicht automatisch, aber die Beihilfe steigt auf 70 Prozent. Wer früh in die PKV einsteigt, hat langfristig günstige Konditionen eingefroren.
Pension oder Rente? Der größte langfristige Unterschied
Der Pensionsvorteil ist langfristig der stärkste Grund für die Verbeamtung. Beamte zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge, erhalten aber nach 40 Dienstjahren bis zu 71,75 Prozent ihres letzten Bruttogehalts als lebenslange Pension.
| Merkmal | Beamter (Pension) | Angestellter (Rente + VBL) |
|---|---|---|
| Beiträge während Berufsleben | Keine Rentenversicherung | Ca. 450 Euro/Monat (RV) |
| Zusatzversorgung | Keine nötig | VBL-Rente (ca. 97 Euro/Monat AN-Anteil) |
| Versorgung nach 40 Jahren | 71,75 % des letzten Gehalts | GRV-Rente ca. 55-60 % des letzten Netto |
| Beispiel monatliche Versorgung (A/E13) | ca. 3.500 Euro brutto | ca. 1.800 bis 2.200 Euro brutto |
| Witwen-/Waisenversorgung | 55 % der Pension | GRV-Hinterbliebenenrente |
| Lebenszeitvorteil Beamter (Schätzung) | ca. 200.000 bis 300.000 Euro | |
Rechenbeispiel: Ein verbeamteter Gymnasiallehrer in A13 erhält nach 40 Dienstjahren eine Pension von ca. 3.500 Euro brutto im Monat. Ein angestellter Kollege in E13 kommt mit gesetzlicher Rente und VBL auf ca. 2.000 Euro brutto. Der Unterschied über 20 Rentenjahre beläuft sich auf rund 360.000 Euro. Hinzu kommt: Die Pension ist inflationsgesichert und wird bei Beamtenbesoldungserhöhungen automatisch angepasst.
Kündigungsschutz und Sicherheit
Beamte auf Lebenszeit genießen besonderen Schutz: Eine Entlassung ist nur in sehr engen gesetzlichen Grenzen möglich. Angestellte unterliegen dem normalen Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und können bei wirtschaftlichen Gründen oder Verhaltensweisen gekündigt werden, wenngleich das im Schuldienst selten vorkommt.
| Situation | Beamter auf Lebenszeit | Angestellter (TV-L) |
|---|---|---|
| Kündigung durch Arbeitgeber | Nur bei schwerem Dienstvergehen möglich | Möglich, aber KSchG-Schutz |
| Entlassung bei Krankheit | Nur bei Dienstunfähigkeit (Versetzung i. R.) | Möglich nach langer Krankheit |
| Streikrecht | Keines | Ja |
| Teilzeit / Beurlaubung | Leichter möglich (Rechtsanspruch) | Möglich, aber weniger Ansprüche |
| Dienstunfähigkeit ohne Absicherung | Pension (mit ausreichenden Dienstjahren) | GRV-Rente (mit langen Wartezeiten) |
Achtung Dienstunfähigkeit: Als Beamter auf Probe oder auf Widerruf (im Referendariat) besteht noch kein voller Pensionsanspruch. Bei Dienstunfähigkeit droht die Entlassung ohne Versorgung. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke, die bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit besteht.
Wann wird man in NRW als Lehrer angestellt statt verbeamtet?
In NRW ist die Verbeamtung der Regelfall. Angestellt wird, wer eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt:
Höchstalter überschritten
In NRW darf man bei Einstellung in das Beamtenverhältnis in der Regel nicht älter als 42 Jahre sein. Ausnahmen gelten für Schwerbehinderte.
Kein zweites Staatsexamen
Quereinsteiger ohne abgeschlossenes Referendariat werden oft als Tarifbeschäftigte eingestellt, weil die Laufbahnbefähigung fehlt.
Gesundheit
Wer die amtsärztliche Untersuchung nicht besteht, kann nicht verbeamtet werden und wird ggf. als Angestellter beschäftigt.
Befristete Stelle
Vertretungsstellen werden oft befristet im Angestelltenverhältnis besetzt, auch wenn die Person grundsätzlich verbeamtungsfähig wäre.
Die richtige Absicherung als verbeamteter Lehrer in NRW
Mit der Verbeamtung entfällt der GKV-Schutz. Wer frühzeitig plant, spart dauerhaft Geld und schließt keine Lücken.
Fazit: Beamter oder Angestellter in NRW?
Für die allermeisten Lehrkräfte in NRW ist die Verbeamtung klar die vorteilhaftere Option. Die monatliche Nettodifferenz von bis zu 500 Euro, der enorme Pensionsvorteil und der umfassende Kündigungsschutz machen das Beamtenverhältnis zur wirtschaftlich deutlich besseren Wahl. Die Anstellung ist in der Regel kein freiwilliger Verzicht, sondern ergibt sich aus rechtlichen Einschränkungen (Alter, Gesundheit, fehlende Laufbahnbefähigung).
Wer verbeamtet wird, sollte von Anfang an die drei wichtigsten Absicherungen regeln: PKV, DU-Versicherung und Diensthaftpflicht. Je früher, desto günstiger.
- Verbeamtung anstreben, solange die Voraussetzungen erfüllt sind
- PKV-Option prüfen: In NRW gibt es das einzigartige Wahlrecht PKV oder GKV
- DU-Versicherung mit Beamtenklausel vor dem Referendariat abschließen
- Diensthaftpflicht vor dem ersten Unterrichtstag abschließen
- Pensionsvorteil langfristig in der Altersvorsorgeplanung berücksichtigen
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