Beamte bekommen eine Pension. Das klingt nach vollständiger Absicherung. Aber stimmt das wirklich? Und was passiert, wenn die Pension allein nicht reicht, weil du früh verbeamtet wirst, lange lebst oder bestimmte Phasen deiner Laufbahn nicht angerechnet werden?
Stand: März 2026 · Fachlich geprüft von der EinfachVerbeamtet-Redaktion
Das Wichtigste vorweg: Die Beamtenpension beträgt maximal 71,75 % des letzten Grundgehalts – und das nur nach vollen 40 Dienstjahren. Zusätzliche Altersvorsorge ist nicht für jeden Pflicht, aber bei später Verbeamtung, Teilzeit, Elternzeit oder hohem Lebensstandard entsteht eine echte Versorgungslücke.
Am besten funktionieren für Beamte zwei Wege: die abbezahlte Immobilie und ein breit gestreuter ETF-Sparplan. Faustregel: zuerst die eigene Pension durchrechnen, dann entscheiden – je früher, desto günstiger schließt sich jede Lücke.
Die kurze Antwort: Ja, aber nicht für jeden gleich dringend
Beamte sind im Vergleich zu Angestellten tatsächlich deutlich besser abgesichert. Die Pension ist ein echtes Privileg. Aber sie hat blinde Flecken, die viele erst im Ruhestand bemerken.
Ob du zusätzliche Altersvorsorge brauchst, hängt von drei Dingen ab: wie viele Dienstjahre du sammelst, auf welchem Besoldungsniveau du landest und wie dein persönlicher Lebensstandard im Ruhestand aussehen soll. Pauschal zu sagen „als Beamter brauchst du nichts“ ist genauso falsch wie zu sagen „du musst unbedingt privat vorsorgen“.
Die ehrliche Einschätzung: Für Beamte, die 40 Jahre im Dienst sind und mit A13 oder höher in Pension gehen, ist die Pension oft ausreichend. Für alle anderen gibt es konkrete Lücken, die sich früh und günstig schließen lassen.
Wie die Pension funktioniert und wo sie aufhört
Die Pension berechnet sich aus zwei Faktoren: dem letzten Grundgehalt und den ruhegehaltfähigen Dienstjahren. Für jedes anrechenbare Dienstjahr bekommst du 1,79375 Prozent deines letzten Grundgehalts, maximal 71,75 Prozent nach 40 Jahren. Rechtliche Grundlage ist beim Bund § 14 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) – die Länder haben eigene, inhaltlich ähnliche Regelungen.
Beispielrechnung, keine Steuer- oder Beihilfeabzüge berücksichtigt. Individuelle Abweichungen möglich.
Das ist der beste Fall mit 40 vollen Dienstjahren. Wer kürzer dient, bekommt weniger. Wer mit 30 verbeamtet wird und mit 67 in Pension geht, kommt auf 37 Dienstjahre und landet bei rund 66 Prozent des letzten Grundgehalts. Warum die vollen 71,75 % in der Praxis so selten erreicht werden, zeigen wir im Detail im Beitrag Pensionshöhe Lehrer: Warum die 71,75 % unter Druck geraten.
Was viele vergessen: Die Pension berechnet sich nach dem letzten Grundgehalt, nicht nach dem Gesamtgehalt inklusive Zulagen. Wer jahrelang Zulagen bezogen hat – etwa als Schulleiterin oder als Polizeibeamter mit Schichtzulage – lebt im Dienst oft besser, als die Pension später suggeriert.
Pension und gesetzliche Rente im Vergleich
Um zu verstehen, warum Beamte trotzdem bessergestellt sind als die meisten Angestellten, hilft ein direkter Vergleich. Wer die Unterschiede am Beispiel eines konkreten Berufs sehen möchte, findet sie im Beitrag Beamter oder Angestellter als Lehrer in NRW.
Aber Achtung: Auch die Pension hat Grenzen – maximal 40 Dienstjahre sind anrechenbar, Zulagen meist nicht ruhegehaltfähig und Studienjahre nur teilweise. Genau daraus entstehen die Lücken im nächsten Abschnitt.
In diesen Situationen entsteht eine echte Versorgungslücke
Eine Pauschalisierung hilft hier nicht. Tippe auf die Karten, um zu sehen, worauf es im jeweiligen Fall ankommt.
Welche Vorsorgeformen sind für Beamte wirklich sinnvoll?
Beamte können nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und profitieren auch nicht von der klassischen betrieblichen Altersvorsorge. Die typischen Sparprodukte der Versicherungswirtschaft sind oft teuer und renditeschwach. Was wirklich funktioniert, sind zwei konkrete Wege.
Die abbezahlte Immobilie
Für viele Beamte die verlässlichste Form der Altersvorsorge. Wer im Ruhestand keine Miete zahlt, braucht deutlich weniger Pension, um den gleichen Lebensstandard zu halten. Beamte haben dabei einen echten Vorteil: Die Jobsicherheit und das planbare Einkommen machen sie für Banken zu besonders attraktiven Kreditnehmern – mehr dazu bei der Immobilienfinanzierung für Beamte.
ETF-Sparpläne
Ein breit gestreuter Aktien-ETF auf einen weltweiten Index kostet wenig, ist flexibel und hat historisch über lange Zeiträume eine deutlich höhere Rendite erzielt als Versicherungs- oder Sparprodukte. Wie ein solcher Welt-ETF funktioniert, erklären wir im Beitrag MSCI World ETF für Beamte; die Umsetzung zeigen die ETF-Sparpläne.
Immobilie oder ETF? Beides schließt sich nicht aus. Viele Beamte machen beides: Immobilie als Grundlage, ETF-Sparplan für den Rest. Welcher Weg besser zu dir passt, hängt von deiner Lebenssituation, deinem Bundesland und deinen Zielen ab.
Wie viel sollte ich als Beamter monatlich sparen?
Eine pauschale Zahl gibt es nicht – aber eine brauchbare Herangehensweise in drei Schritten. Startpunkt ist immer deine persönliche Versorgungslücke: die Differenz zwischen der voraussichtlichen Pension und dem Betrag, den du im Ruhestand monatlich zum Leben brauchst.
| Schritt | Das machst du |
|---|---|
| 1. Pension schätzen | Voraussichtliche Dienstjahre × 1,79375 %, angewandt auf dein erwartetes letztes Grundgehalt – realistisches Szenario, nicht die vollen 40 Jahre. |
| 2. Bedarf festlegen | Grob 80 bis 100 % deines letzten Nettoeinkommens. Wohnkosten sind der größte Hebel – eine abbezahlte Immobilie senkt den Bedarf spürbar. |
| 3. Lücke schließen | Differenz auf die Jahre bis zur Pension verteilen. Wer 25 Jahre Zeit hat, braucht dank Zinseszins eine deutlich kleinere Sparrate. |
Faustregel: 100 bis 300 Euro monatlich ab Beginn der Verbeamtung sind für die meisten ein guter, machbarer Einstieg. Entscheidend ist weniger die exakte Höhe als der frühe Start und die Kontinuität.
Was ist mit Riester und betrieblicher Altersvorsorge?
Zwei Vorsorgeformen tauchen bei Beamten immer wieder auf – und beide sind mit Vorsicht zu genießen.
Riester-Rente und das neue Altersvorsorgedepot (AVD)
Beamte sind grundsätzlich riesterberechtigt, wenn sie fristgerecht in die Zulagenberechtigung einwilligen. Die staatlichen Zulagen können sich lohnen, vor allem bei mehreren Kindern. Der Haken: Riester-Produkte sind oft mit hohen Kosten, geringer Flexibilität und niedriger Rendite verbunden. Für viele Beamte ist ein kostengünstiger ETF-Sparplan unter dem Strich attraktiver – die Zulagen können den Kostennachteil im Einzelfall aber ausgleichen.
Bewegung kommt hier durch das geplante Altersvorsorgedepot (AVD), das die staatlich geförderte Vorsorge künftig flexibler und ETF-fähig machen soll – also die Zulagen-Idee von Riester mit den Vorteilen eines kostengünstigen Wertpapierdepots verbindet. Ob und wie sich das für dich als Beamter lohnt, haben wir im Detail aufbereitet: Altersvorsorgedepot für Beamte.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die klassische bAV über Entgeltumwandlung steht Beamten in der Regel nicht offen, weil sie keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sind. Der Dienstherr sorgt über die Pension bereits für die Grundversorgung. Für die ergänzende Vorsorge bleiben deshalb vor allem Immobilie und ETF-Sparplan.
Hinweis: Ob Riester in deinem Fall sinnvoll ist, hängt stark von Familienstand, Kinderzahl und Anlagehorizont ab. Diese Rechnung ist individuell – eine unabhängige Beratung schützt vor teuren Standardprodukten.
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Wo stehst du? Diese Ampel gibt eine erste Orientierung – ersetzt aber keine individuelle Berechnung.
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Häufige Fragen zur Altersvorsorge als Beamter
Fazit: Die Pension ist gut, aber kein Selbstläufer
Beamte sind bei der Altersvorsorge deutlich besser gestellt als die meisten Arbeitnehmer. Die Pension ist verlässlich, inflationsgesichert und bleibt lebenslang erhalten. Trotzdem gibt es echte Szenarien, in denen sie allein nicht reicht: späte Verbeamtung, Teilzeit oder Elternzeit, ein hohes Einkommensniveau, das du halten willst, oder der Wunsch nach finanzieller Unabhängigkeit vor dem Pensionsalter.
Für alle gilt: Zuerst die eigene Pension durchrechnen, dann entscheiden. Eine unverbindliche Beratung hilft dir, schwarze von weißen Flecken zu unterscheiden – und schützt vor teuren Standardprodukten.
- § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts (gesetze-im-internet.de)
- dbb Lexikon: Mindestversorgung im Beamtenversorgungsrecht
- EinfachVerbeamtet: Pensionshöhe – warum die 71,75 % selten erreicht werden
- EinfachVerbeamtet: Altersvorsorge für Beamte
- EinfachVerbeamtet: ETF-Sparpläne
- EinfachVerbeamtet: Immobilienfinanzierung für Beamte
- EinfachVerbeamtet: Dienstunfähigkeitsversicherung
- EinfachVerbeamtet: Gehalts- und Pensionsrechner
Stand: März 2026. Der Ruhegehaltssatz und die Mindestversorgung richten sich beim Bund nach § 14 BeamtVG; die Länder haben eigene, inhaltlich ähnliche Regelungen. Die Beispielrechnung ist eine vereinfachte Näherung und ersetzt keine individuelle Berechnung oder einen Versorgungsbescheid. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.