Altersvorsorge als Beamter: Brauche ich das wirklich?

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
18. März 2026 · 6 Min. Lesezeit
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Altersvorsorge als Beamter: Brauche ich das wirklich?
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Beamte bekommen eine Pension. Das klingt nach vollständiger Absicherung. Aber stimmt das wirklich? Und was passiert, wenn die Pension allein nicht reicht, weil du früh verbeamtet wirst, lange lebst oder bestimmte Phasen deiner Laufbahn nicht angerechnet werden?

Stand: März 2026 · Fachlich geprüft von der EinfachVerbeamtet-Redaktion

Das Wichtigste vorweg: Die Beamtenpension beträgt maximal 71,75 % des letzten Grundgehalts – und das nur nach vollen 40 Dienstjahren. Zusätzliche Altersvorsorge ist nicht für jeden Pflicht, aber bei später Verbeamtung, Teilzeit, Elternzeit oder hohem Lebensstandard entsteht eine echte Versorgungslücke.

Am besten funktionieren für Beamte zwei Wege: die abbezahlte Immobilie und ein breit gestreuter ETF-Sparplan. Faustregel: zuerst die eigene Pension durchrechnen, dann entscheiden – je früher, desto günstiger schließt sich jede Lücke.

Die kurze Antwort: Ja, aber nicht für jeden gleich dringend

Beamte sind im Vergleich zu Angestellten tatsächlich deutlich besser abgesichert. Die Pension ist ein echtes Privileg. Aber sie hat blinde Flecken, die viele erst im Ruhestand bemerken.

Ob du zusätzliche Altersvorsorge brauchst, hängt von drei Dingen ab: wie viele Dienstjahre du sammelst, auf welchem Besoldungsniveau du landest und wie dein persönlicher Lebensstandard im Ruhestand aussehen soll. Pauschal zu sagen „als Beamter brauchst du nichts“ ist genauso falsch wie zu sagen „du musst unbedingt privat vorsorgen“.

Die ehrliche Einschätzung: Für Beamte, die 40 Jahre im Dienst sind und mit A13 oder höher in Pension gehen, ist die Pension oft ausreichend. Für alle anderen gibt es konkrete Lücken, die sich früh und günstig schließen lassen.

Wie die Pension funktioniert und wo sie aufhört

Die Pension berechnet sich aus zwei Faktoren: dem letzten Grundgehalt und den ruhegehaltfähigen Dienstjahren. Für jedes anrechenbare Dienstjahr bekommst du 1,79375 Prozent deines letzten Grundgehalts, maximal 71,75 Prozent nach 40 Jahren. Rechtliche Grundlage ist beim Bund § 14 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) – die Länder haben eigene, inhaltlich ähnliche Regelungen.

Pensionsbeispiel · Lehrer A13 · letztes Grundgehalt 5.500 € brutto
3.946 €
Maximale Pension (71,75 %)
1.554 €
Versorgungslücke zum letzten Gehalt
5.500 €
Letztes Grundgehalt
40 Jahre
Volle Dienstzeit
71,75 %
Höchstsatz
Schritt für Schritt
Letztes Grundgehalt5.500 €
× Ruhegehaltssatz (71,75 %)3.946 €
Zielgehalt (100 % = letztes Gehalt)5.500 €
= Versorgungslücke1.554 €

Beispielrechnung, keine Steuer- oder Beihilfeabzüge berücksichtigt. Individuelle Abweichungen möglich.

Das ist der beste Fall mit 40 vollen Dienstjahren. Wer kürzer dient, bekommt weniger. Wer mit 30 verbeamtet wird und mit 67 in Pension geht, kommt auf 37 Dienstjahre und landet bei rund 66 Prozent des letzten Grundgehalts. Warum die vollen 71,75 % in der Praxis so selten erreicht werden, zeigen wir im Detail im Beitrag Pensionshöhe Lehrer: Warum die 71,75 % unter Druck geraten.

Was viele vergessen: Die Pension berechnet sich nach dem letzten Grundgehalt, nicht nach dem Gesamtgehalt inklusive Zulagen. Wer jahrelang Zulagen bezogen hat – etwa als Schulleiterin oder als Polizeibeamter mit Schichtzulage – lebt im Dienst oft besser, als die Pension später suggeriert.

Pension und gesetzliche Rente im Vergleich

Um zu verstehen, warum Beamte trotzdem bessergestellt sind als die meisten Angestellten, hilft ein direkter Vergleich. Wer die Unterschiede am Beispiel eines konkreten Berufs sehen möchte, findet sie im Beitrag Beamter oder Angestellter als Lehrer in NRW.

Beamter: Pension
Bis zu 71,75 % des letzten Grundgehalts
Keine eigenen Rentenbeiträge während der Dienstzeit
Beihilfe bleibt im Ruhestand erhalten
Inflationsschutz durch Besoldungsanpassungen
Angestellter: gesetzliche Rente
Durchschnittlich 45 bis 55 % des letzten Nettolohns
Eigene Beiträge ca. 9,3 % des Bruttogehalts monatlich
Krankenversicherungsbeiträge im Ruhestand selbst zahlen
Private Vorsorge fast immer notwendig

Aber Achtung: Auch die Pension hat Grenzen – maximal 40 Dienstjahre sind anrechenbar, Zulagen meist nicht ruhegehaltfähig und Studienjahre nur teilweise. Genau daraus entstehen die Lücken im nächsten Abschnitt.

In diesen Situationen entsteht eine echte Versorgungslücke

Eine Pauschalisierung hilft hier nicht. Tippe auf die Karten, um zu sehen, worauf es im jeweiligen Fall ankommt.

Fall 1
Späte Verbeamtung
↻ Karte tippen
Fall 1
Wer erst mit 35 oder 40 verbeamtet wird, kommt nie auf 40 volle Dienstjahre. Jedes fehlende Jahr kostet dauerhaft rund 1,79 % der Pension.
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Fall 2
Elternzeit & Teilzeit
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Fall 2
Elternzeit wird nur begrenzt angerechnet. Wer mehrere Jahre in Teilzeit arbeitet, reduziert die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge dauerhaft.
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Fall 3
Niedriges Endgehalt
↻ Karte tippen
Fall 3
Die Pension hängt am letzten Grundgehalt. Wer in A12 oder A13 bleibt und keine Beförderung erhält, bekommt eine niedrigere Basis als erwartet.
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Fall 4
Hoher Lebensstandard
↻ Karte tippen
Fall 4
Wer im Dienst gut verdient und einen entsprechenden Lebensstandard gewohnt ist, merkt den Unterschied zwischen 71 % und 100 % deutlich.
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Fall 5
↻ Karte tippen
Fall 5
Wer früh dienstunfähig wird, erhält das Mindestruhegehalt – deutlich unter der regulären Pension. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke.
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Fall 6
Wechsel in die Wirtschaft
↻ Karte tippen
Fall 6
Wer den Beamtenstatus verliert oder freiwillig verlässt, verliert Pensionsansprüche anteilig. Das trifft Quereinsteiger und Abbrecher besonders.
↻ zurück

Welche Vorsorgeformen sind für Beamte wirklich sinnvoll?

Beamte können nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und profitieren auch nicht von der klassischen betrieblichen Altersvorsorge. Die typischen Sparprodukte der Versicherungswirtschaft sind oft teuer und renditeschwach. Was wirklich funktioniert, sind zwei konkrete Wege.

Die abbezahlte Immobilie

Für viele Beamte die verlässlichste Form der Altersvorsorge. Wer im Ruhestand keine Miete zahlt, braucht deutlich weniger Pension, um den gleichen Lebensstandard zu halten. Beamte haben dabei einen echten Vorteil: Die Jobsicherheit und das planbare Einkommen machen sie für Banken zu besonders attraktiven Kreditnehmern – mehr dazu bei der Immobilienfinanzierung für Beamte.

ETF-Sparpläne

Ein breit gestreuter Aktien-ETF auf einen weltweiten Index kostet wenig, ist flexibel und hat historisch über lange Zeiträume eine deutlich höhere Rendite erzielt als Versicherungs- oder Sparprodukte. Wie ein solcher Welt-ETF funktioniert, erklären wir im Beitrag MSCI World ETF für Beamte; die Umsetzung zeigen die ETF-Sparpläne.

Immobilie oder ETF? Beides schließt sich nicht aus. Viele Beamte machen beides: Immobilie als Grundlage, ETF-Sparplan für den Rest. Welcher Weg besser zu dir passt, hängt von deiner Lebenssituation, deinem Bundesland und deinen Zielen ab.

Wie viel sollte ich als Beamter monatlich sparen?

Eine pauschale Zahl gibt es nicht – aber eine brauchbare Herangehensweise in drei Schritten. Startpunkt ist immer deine persönliche Versorgungslücke: die Differenz zwischen der voraussichtlichen Pension und dem Betrag, den du im Ruhestand monatlich zum Leben brauchst.

SchrittDas machst du
1. Pension schätzenVoraussichtliche Dienstjahre × 1,79375 %, angewandt auf dein erwartetes letztes Grundgehalt – realistisches Szenario, nicht die vollen 40 Jahre.
2. Bedarf festlegenGrob 80 bis 100 % deines letzten Nettoeinkommens. Wohnkosten sind der größte Hebel – eine abbezahlte Immobilie senkt den Bedarf spürbar.
3. Lücke schließenDifferenz auf die Jahre bis zur Pension verteilen. Wer 25 Jahre Zeit hat, braucht dank Zinseszins eine deutlich kleinere Sparrate.

Faustregel: 100 bis 300 Euro monatlich ab Beginn der Verbeamtung sind für die meisten ein guter, machbarer Einstieg. Entscheidend ist weniger die exakte Höhe als der frühe Start und die Kontinuität.

Was ist mit Riester und betrieblicher Altersvorsorge?

Zwei Vorsorgeformen tauchen bei Beamten immer wieder auf – und beide sind mit Vorsicht zu genießen.

Riester-Rente und das neue Altersvorsorgedepot (AVD)

Beamte sind grundsätzlich riesterberechtigt, wenn sie fristgerecht in die Zulagenberechtigung einwilligen. Die staatlichen Zulagen können sich lohnen, vor allem bei mehreren Kindern. Der Haken: Riester-Produkte sind oft mit hohen Kosten, geringer Flexibilität und niedriger Rendite verbunden. Für viele Beamte ist ein kostengünstiger ETF-Sparplan unter dem Strich attraktiver – die Zulagen können den Kostennachteil im Einzelfall aber ausgleichen.

Bewegung kommt hier durch das geplante Altersvorsorgedepot (AVD), das die staatlich geförderte Vorsorge künftig flexibler und ETF-fähig machen soll – also die Zulagen-Idee von Riester mit den Vorteilen eines kostengünstigen Wertpapierdepots verbindet. Ob und wie sich das für dich als Beamter lohnt, haben wir im Detail aufbereitet: Altersvorsorgedepot für Beamte.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die klassische bAV über Entgeltumwandlung steht Beamten in der Regel nicht offen, weil sie keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sind. Der Dienstherr sorgt über die Pension bereits für die Grundversorgung. Für die ergänzende Vorsorge bleiben deshalb vor allem Immobilie und ETF-Sparplan.

Hinweis: Ob Riester in deinem Fall sinnvoll ist, hängt stark von Familienstand, Kinderzahl und Anlagehorizont ab. Diese Rechnung ist individuell – eine unabhängige Beratung schützt vor teuren Standardprodukten.

Brauche ich das? Die schnelle Einordnung

Wo stehst du? Diese Ampel gibt eine erste Orientierung – ersetzt aber keine individuelle Berechnung.

Eher entspannt
grün
Früh verbeamtet, Aussicht auf 40 Dienstjahre, A13 oder höher, bescheidener Lebensstandard. Die Pension trägt den Ruhestand weitgehend allein.
Genauer prüfen
gelb
Mittlere Laufbahn, evtl. Teilzeit oder Elternzeit geplant, Unsicherheit über das Endamt. Eine überschaubare Sparrate schließt die Lücke früh und günstig.
Dringend handeln
rot
Späte Verbeamtung, geplante lange Teilzeit, hoher Lebensstandard oder wenig Dienstjahre. Hier lohnt sich Vorsorge – und der frühe Start zählt doppelt.
Miro – dein Ansprechpartner bei EinfachVerbeamtet Miro – dein Ansprechpartner bei EinfachVerbeamtet
Dein persönlicher Ansprechpartner
Miro
Hi, ich bin Miro von EinfachVerbeamtet. Ob du überhaupt zusätzliche Altersvorsorge brauchst, hängt von deiner Pensionslücke, deinem Bundesland und deinen Zielen ab. Ich rechne das mit dir unverbindlich durch, bevor du irgendein Produkt abschließt. Schreib mir deine Fragen gern direkt per WhatsApp.
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Häufige Fragen zur Altersvorsorge als Beamter

Zahle ich als Beamter in die Rentenversicherung ein?+
Nein. Beamte sind von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit. Stattdessen sichert der Dienstherr die Altersversorgung durch die Pension. Das bedeutet auch: Du sammelst keine Rentenpunkte und hast keinen Anspruch auf gesetzliche Rente aus deiner Beamtentätigkeit.
Was passiert mit meiner Pension, wenn ich dienstunfähig werde?+
Bei Dienstunfähigkeit erhältst du ein Ruhegehalt. Das Mindestruhegehalt liegt bei 35 % des letzten Grundgehalts. Wer früh dienstunfähig wird und noch nicht viele Dienstjahre gesammelt hat, bekommt oft deutlich weniger als erwartet. Genau hier greift eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die diese Lücke schließt.
Werden Studienjahre auf die Pension angerechnet?+
Teilweise. Die Mindestzeit für ein Hochschulstudium wird als sogenannte Zurechnungszeit anerkannt, aber nicht unbegrenzt. In der Regel werden 855 Tage Studienzeit angerechnet. Wer länger studiert hat, bekommt die Mehrjahre nicht gutgeschrieben.
Ab wann lohnt sich private Altersvorsorge als Beamter?+
Je früher, desto besser, wenn du einer der genannten Risikogruppen angehörst. Wer spät verbeamtet wird, in Teilzeit arbeitet oder einen hohen Lebensstandard hat, sollte spätestens Mitte 30 anfangen. Wer früh verbeamtet wird, wenig Pausen macht und bescheiden lebt, kann die Entscheidung entspannter angehen.
Bleibt die Beihilfe auch im Ruhestand erhalten?+
Ja. Der Beihilfeanspruch bleibt als Versorgungsempfänger bestehen. Der Beihilfebemessungssatz erhöht sich im Ruhestand sogar auf 70 Prozent. Das ist ein großer Vorteil gegenüber Rentnern, die ihre Krankenversicherung komplett selbst zahlen.

Fazit: Die Pension ist gut, aber kein Selbstläufer

Beamte sind bei der Altersvorsorge deutlich besser gestellt als die meisten Arbeitnehmer. Die Pension ist verlässlich, inflationsgesichert und bleibt lebenslang erhalten. Trotzdem gibt es echte Szenarien, in denen sie allein nicht reicht: späte Verbeamtung, Teilzeit oder Elternzeit, ein hohes Einkommensniveau, das du halten willst, oder der Wunsch nach finanzieller Unabhängigkeit vor dem Pensionsalter.

Für alle gilt: Zuerst die eigene Pension durchrechnen, dann entscheiden. Eine unverbindliche Beratung hilft dir, schwarze von weißen Flecken zu unterscheiden – und schützt vor teuren Standardprodukten.

Stand: März 2026. Der Ruhegehaltssatz und die Mindestversorgung richten sich beim Bund nach § 14 BeamtVG; die Länder haben eigene, inhaltlich ähnliche Regelungen. Die Beispielrechnung ist eine vereinfachte Näherung und ersetzt keine individuelle Berechnung oder einen Versorgungsbescheid. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

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