Besoldung Schleswig-Holstein 2025–2027: Bis zu 11,9 % mehr – und Nachzahlung ganz ohne Antrag
Besoldung Schleswig-Holstein 2025–2027: Bis zu 11,9 % mehr – und Nachzahlung ganz ohne Antrag Stand:…
WeiterlesenDein Anspruch als Beamter richtig genutzt
Als Beamter hast du Anspruch auf Beihilfe – dein Dienstherr beteiligt sich an deinen Krankheitskosten. Die restlichen Kosten deckst du über eine passende private Krankenversicherung ab. Wir zeigen dir, wie beides optimal zusammenspielt.
Die Beihilfe ist der Kern der Beamten-Gesundheitsvorsorge: Dein Dienstherr übernimmt einen festen Prozentsatz deiner Krankheitskosten – den Rest deckst du günstig über eine private Krankenversicherung ab. Wie hoch dein Beihilfesatz ist, wie das Zusammenspiel mit der PKV funktioniert und worauf es wirklich ankommt, erfährst du hier.
Als Beamter, Anwärter oder Pensionär hast du keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung wie Angestellte. Stattdessen greift die Fürsorgepflicht deines Dienstherrn (§ 78 BBG bzw. die Landesbeamtengesetze): Er beteiligt sich über die Beihilfe direkt an deinen Kosten für Arzt, Zahnarzt, Klinik, Medikamente und Pflege.
Die Beihilfe erstattet dir aber nie 100 %, sondern einen festen Anteil – deinen Bemessungssatz (meist 50 % oder 70 %). Den verbleibenden Rest sicherst du über eine private Krankenversicherung (PKV) ab, die genau auf diese Restkosten zugeschnitten ist. Diese Kombination macht die Beamten-Krankenversicherung oft deutlich günstiger als eine Vollversicherung.
Dein Bemessungssatz hängt von deiner Lebenssituation ab – und er wandert mit deinem Leben: Familie und Ruhestand erhöhen ihn. So sieht die Zuordnung nach den Bundes- und Landesbeihilfeverordnungen aus:
| Situation | Beihilfesatz | Privat abzusichern |
|---|---|---|
| Aktiver Beamter (ledig / bis 1 Kind) | 50 % | 50 % |
| Beamter mit 2+ Kindern | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähiger Ehe-/Lebenspartner* | 70 % | 30 % |
| Beihilfe für dein Kind (in der PKV) | 80 % | 20 % |
| Pensionär / Versorgungsempfänger | 70 % | 30 % |
Achtung beim Ehepartner: Die 70 % für den Ehe- oder Lebenspartner gibt es nur, wenn dessen eigenes Einkommen unter der jeweiligen Landesgrenze bleibt (2025 beim Bund 21.832 €, in den Ländern meist zwischen rund 18.000 € und 22.000 €). Verdient dein Partner mehr, entfällt die Berücksichtigung – ein Punkt, den viele übersehen und der die PKV-Planung stark beeinflusst.
* Sätze nach Bundesrecht; einzelne Länder (z. B. Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Sachsen) haben abweichende Regelungen. Stand 2025, ohne Gewähr.
Der Beihilfesatz ist kein festes Etikett – er passt sich deiner Lebenssituation an. Je mehr Verantwortung (Familie) und je später (Ruhestand), desto höher fällt er meist aus. Das bedeutet: Der Anteil, den du privat absichern musst, sinkt mit der Zeit.
Besonders der Ruhestand ist ein oft unterschätzter Vorteil: Als Pensionär steigt dein Satz in der Regel von 50 % auf 70 %. Du musst im Alter also nur noch 30 % statt 50 % privat absichern – deine PKV-Kosten sinken spürbar, genau dann, wenn andere Rentner mit steigenden GKV-Beiträgen kämpfen.
Wichtig: Dieser Sprung von 50 auf 70 % passiert nicht automatisch in deinem Vertrag. Ein guter Tarif plant ihn von Anfang an ein und reduziert im Ruhestand den abgesicherten Anteil – ohne neue Gesundheitsprüfung. Wählst du von Beginn an klug, ersparst du dir teure Neukalkulationen im Alter.
Je höher dein Beihilfesatz, desto weniger musst du privat absichern. So teilt sich eine Beispiel-Rechnung über 1.000 € je nach Satz auf:
Und dein echter Eigenanteil?Deckt deine private Restkostenversicherung den verbleibenden Anteil vollständig ab, bleibt dein tatsächlicher Eigenanteil nahe 0 €. Lücken entstehen vor allem bei nicht beihilfefähigen Leistungen, Kostendämpfungspauschalen und Eigenbehalten – genau die prüfen wir individuell.
Herr Meyer startet als lediger Beamter mit einem Beihilfesatz von 50 % – er sichert die andere Hälfte über eine private Restkostenversicherung ab. Als das zweite Kind kommt, steigt sein Satz automatisch auf 70 %. Ab diesem Moment muss er nur noch 30 % privat absichern.
Die beiden Kinder selbst sind mit 80 % Beihilfe abgesichert – für sie bleiben nur 20 % übrig, was Kinder in der PKV vergleichsweise günstig macht.
Beispiel zur Veranschaulichung. Deine konkreten Sätze und Tarife prüfen wir individuell.
Nicht jede Rechnung wird anteilig erstattet. Grob gilt: medizinisch notwendige Leistungen ja, Komfort und Selbstverschuldetes eher nicht. Ein Überblick:
Bei der Absicherung der Restkosten passieren immer wieder dieselben Fehler. Die drei wichtigsten:
Die Prozentsätze (50/70/80 %) sind bundesweit weitgehend gleich – aber das ist nicht der Hebel. Entscheidend ist das Kleingedruckte: Wahlleistungen, Zahnersatz-Sätze, Kostendämpfungspauschalen und Eigenbehalte unterscheiden sich stark. Derselbe „50 %“ bedeutet je nach Land und Tarif eine völlig andere Erstattung in Euro. Nicht das Bundesland entscheidet, sondern der passende Tarif.
Nein – die Beihilfe erstattet nur ihren Satz auf beihilfefähige Kosten. Ohne passende PKV bleibst du auf dem Rest sitzen, und bei Wahlleistungen oder nicht beihilfefähigen Positionen entstehen echte Lücken.
Der Sprung auf 70 % Beihilfe im Ruhestand muss im Tarif vorgesehen sein. Ist er das nicht, zahlst du im Alter unnötig viel oder brauchst eine neue Gesundheitsprüfung. Ein guter Tarif denkt das von Anfang an mit.
Bei uns kümmert sich ein Berater persönlich um dich, der das Zusammenspiel von Beihilfe und PKV wirklich kennt:
Wir schauen uns deinen Beihilfesatz, dein Bundesland und deine Familiensituation an und vergleichen unabhängig über 100 Anbieter – damit deine Restkosten sauber gedeckt sind, heute und im Ruhestand.
Wir arbeiten mit den wichtigsten Anbietern für die Beihilfe-Ergänzung zusammen
Ein kurzes Gespräch reicht, um den passenden Beihilfe-Ergänzungstarif für deinen Satz, dein Bundesland und deine Familie zu finden. Wir arbeiten mit den wichtigsten Anbietern zusammen und vergleichen unabhängig für dich.
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