Beihilfe

Dein Anspruch als Beamter richtig genutzt

Als Beamter hast du Anspruch auf Beihilfe – dein Dienstherr beteiligt sich an deinen Krankheitskosten. Die restlichen Kosten deckst du über eine passende private Krankenversicherung ab. Wir zeigen dir, wie beides optimal zusammenspielt.

Beihilfe

Beihilfe für Beamte: So beteiligt sich dein Dienstherr an deinen Krankheitskosten

Die Beihilfe ist der Kern der Beamten-Gesundheitsvorsorge: Dein Dienstherr übernimmt einen festen Prozentsatz deiner Krankheitskosten – den Rest deckst du günstig über eine private Krankenversicherung ab. Wie hoch dein Beihilfesatz ist, wie das Zusammenspiel mit der PKV funktioniert und worauf es wirklich ankommt, erfährst du hier.

Unabhängig & auf Beamte spezialisiert
Über 100 Anbieter im Vergleich
Kostenlose Erstberatung

Was ist die Beihilfe – einfach erklärt

Als Beamter, Anwärter oder Pensionär hast du keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung wie Angestellte. Stattdessen greift die Fürsorgepflicht deines Dienstherrn (§ 78 BBG bzw. die Landesbeamtengesetze): Er beteiligt sich über die Beihilfe direkt an deinen Kosten für Arzt, Zahnarzt, Klinik, Medikamente und Pflege.

Die Beihilfe erstattet dir aber nie 100 %, sondern einen festen Anteil – deinen Bemessungssatz (meist 50 % oder 70 %). Den verbleibenden Rest sicherst du über eine private Krankenversicherung (PKV) ab, die genau auf diese Restkosten zugeschnitten ist. Diese Kombination macht die Beamten-Krankenversicherung oft deutlich günstiger als eine Vollversicherung.

So teilt sich deine Krankenrechnung auf (Beispiel: aktiver Beamter, 50 %)
Eine Arztrechnung über 100 €
Beihilfe 50 €
PKV 50 €

Die Beihilfe zahlt der Dienstherr, die Rest-50 % übernimmt deine private Restkostenversicherung. Weil die PKV nur die halbe Rechnung absichern muss, ist ihr Beitrag entsprechend niedrig.

Wie hoch ist dein Beihilfesatz?

Dein Bemessungssatz hängt von deiner Lebenssituation ab – und er wandert mit deinem Leben: Familie und Ruhestand erhöhen ihn. So sieht die Zuordnung nach den Bundes- und Landesbeihilfeverordnungen aus:

Tabelle scrollbar
Situation Beihilfesatz Privat abzusichern
Aktiver Beamter (ledig / bis 1 Kind) 50 % 50 %
Beamter mit 2+ Kindern 70 % 30 %
Berücksichtigungsfähiger Ehe-/Lebenspartner* 70 % 30 %
Beihilfe für dein Kind (in der PKV) 80 % 20 %
Pensionär / Versorgungsempfänger 70 % 30 %

Achtung beim Ehepartner: Die 70 % für den Ehe- oder Lebenspartner gibt es nur, wenn dessen eigenes Einkommen unter der jeweiligen Landesgrenze bleibt (2025 beim Bund 21.832 €, in den Ländern meist zwischen rund 18.000 € und 22.000 €). Verdient dein Partner mehr, entfällt die Berücksichtigung – ein Punkt, den viele übersehen und der die PKV-Planung stark beeinflusst.

* Sätze nach Bundesrecht; einzelne Länder (z. B. Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Sachsen) haben abweichende Regelungen. Stand 2025, ohne Gewähr.

Der Beihilfesatz verändert sich je nach Lebenssituation

Der Beihilfesatz ist kein festes Etikett – er passt sich deiner Lebenssituation an. Je mehr Verantwortung (Familie) und je später (Ruhestand), desto höher fällt er meist aus. Das bedeutet: Der Anteil, den du privat absichern musst, sinkt mit der Zeit.

50 %
Berufsstart
Ledig oder mit einem Kind. Du sicherst 50 % privat ab.

70 %
Ab 2 Kindern
Der Satz springt auf 70 % – nur noch 30 % privat.

80 %
Beihilfe fürs Kind
Jedes Kind ist selbst mit 80 % abgesichert – nur 20 % über die PKV.

70 %
Ruhestand
Als Pensionär meist 70 % – deine PKV-Kosten sinken.

→ Je höher der Satz, desto weniger musst du privat absichern

Besonders der Ruhestand ist ein oft unterschätzter Vorteil: Als Pensionär steigt dein Satz in der Regel von 50 % auf 70 %. Du musst im Alter also nur noch 30 % statt 50 % privat absichern – deine PKV-Kosten sinken spürbar, genau dann, wenn andere Rentner mit steigenden GKV-Beiträgen kämpfen.

Wichtig: Dieser Sprung von 50 auf 70 % passiert nicht automatisch in deinem Vertrag. Ein guter Tarif plant ihn von Anfang an ein und reduziert im Ruhestand den abgesicherten Anteil – ohne neue Gesundheitsprüfung. Wählst du von Beginn an klug, ersparst du dir teure Neukalkulationen im Alter.

Was bleibt für dich privat übrig?

Je höher dein Beihilfesatz, desto weniger musst du privat absichern. So teilt sich eine Beispiel-Rechnung über 1.000 € je nach Satz auf:

50 %ledig / 1 Kind
Beihilfe 500 €
PKV 500 €

70 %2+ Kinder / Pension
Beihilfe 700 €
PKV 300 €

80 %Beihilfe fürs Kind selbst
Beihilfe 800 €
PKV 200 €

Und dein echter Eigenanteil?Deckt deine private Restkostenversicherung den verbleibenden Anteil vollständig ab, bleibt dein tatsächlicher Eigenanteil nahe 0 €. Lücken entstehen vor allem bei nicht beihilfefähigen Leistungen, Kostendämpfungspauschalen und Eigenbehalten – genau die prüfen wir individuell.

Praxisbeispiel
Familie Meyer: von 50 % auf 70 %

Herr Meyer startet als lediger Beamter mit einem Beihilfesatz von 50 % – er sichert die andere Hälfte über eine private Restkostenversicherung ab. Als das zweite Kind kommt, steigt sein Satz automatisch auf 70 %. Ab diesem Moment muss er nur noch 30 % privat absichern.

Die beiden Kinder selbst sind mit 80 % Beihilfe abgesichert – für sie bleiben nur 20 % übrig, was Kinder in der PKV vergleichsweise günstig macht.

Ergebnis: Mit dem richtigen Tarif reduziert sich Herrn Meyers privat abzusichernder Anteil bei jedem Lebensschritt automatisch – ohne neue Gesundheitsprüfung. Nur muss der Tarif diese Anpassung von Anfang an vorsehen, sonst zahlt er unnötig weiter für 50 %.

Beispiel zur Veranschaulichung. Deine konkreten Sätze und Tarife prüfen wir individuell.

Was ist beihilfefähig – und was nicht?

Nicht jede Rechnung wird anteilig erstattet. Grob gilt: medizinisch notwendige Leistungen ja, Komfort und Selbstverschuldetes eher nicht. Ein Überblick:

Grundsätzlich beihilfefähig
Arzt- und Zahnarztbehandlungen
Verschreibungspflichtige Medikamente
Krankenhausaufenthalte
Heil- und Hilfsmittel (nach Katalog)
Pflege- und Geburtsfälle
Zahnersatz (anteilig, je nach Land)

Meist nicht (oder nur teilweise)
Wahlleistungen ohne Zusatzversicherung (Chefarzt, Einbettzimmer)
Rein kosmetische Eingriffe
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte werden abgezogen
Leistungen über den Landeskatalog hinaus

Die häufigsten Denkfehler bei der Beihilfe

Bei der Absicherung der Restkosten passieren immer wieder dieselben Fehler. Die drei wichtigsten:

1. „Der Beihilfesatz ist überall gleich, also egal welcher Tarif“

Die Prozentsätze (50/70/80 %) sind bundesweit weitgehend gleich – aber das ist nicht der Hebel. Entscheidend ist das Kleingedruckte: Wahlleistungen, Zahnersatz-Sätze, Kostendämpfungspauschalen und Eigenbehalte unterscheiden sich stark. Derselbe „50 %“ bedeutet je nach Land und Tarif eine völlig andere Erstattung in Euro. Nicht das Bundesland entscheidet, sondern der passende Tarif.

2. „Die Beihilfe deckt schon alles ab“

Nein – die Beihilfe erstattet nur ihren Satz auf beihilfefähige Kosten. Ohne passende PKV bleibst du auf dem Rest sitzen, und bei Wahlleistungen oder nicht beihilfefähigen Positionen entstehen echte Lücken.

3. „Der Ruhestand regelt sich von allein“

Der Sprung auf 70 % Beihilfe im Ruhestand muss im Tarif vorgesehen sein. Ist er das nicht, zahlst du im Alter unnötig viel oder brauchst eine neue Gesundheitsprüfung. Ein guter Tarif denkt das von Anfang an mit.

Dein Ansprechpartner für die Beihilfe

Bei uns kümmert sich ein Berater persönlich um dich, der das Zusammenspiel von Beihilfe und PKV wirklich kennt:

Florian – Berater für Beamte

Dein Ansprechpartner

Florian
Berater für Beamte & öffentlichen Dienst
Ich helfe dir, den passenden Beihilfe-Ergänzungstarif für deinen Satz, dein Bundesland und deine Familie zu finden. Wir arbeiten mit den wichtigsten Anbietern zusammen und vergleichen unabhängig für dich – damit deine Restkosten sauber gedeckt sind, heute und im Ruhestand.

Florian direkt schreiben

Welcher Beihilfe-Ergänzungstarif passt zu dir?

Wir schauen uns deinen Beihilfesatz, dein Bundesland und deine Familiensituation an und vergleichen unabhängig über 100 Anbieter – damit deine Restkosten sauber gedeckt sind, heute und im Ruhestand.

Wir arbeiten mit den wichtigsten Anbietern für die Beihilfe-Ergänzung zusammen

Häufige Fragen zur Beihilfe

Wie hoch ist mein Beihilfesatz?
Als aktiver Beamter meist 50 %. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt er auf 70 %, für Kinder gelten 80 %, im Ruhestand meist 70 %. Ein berücksichtigungsfähiger Ehe-/Lebenspartner erhält 70 %, sofern sein Einkommen unter der Landesgrenze bleibt.
Was muss ich privat versichern?
Genau den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt. Bei 50 % Beihilfe also die restlichen 50 %, bei 70 % nur noch 30 %. Dafür gibt es spezielle beihilfekonforme PKV-Tarife (Restkostenversicherung), die exakt auf deinen Satz zugeschnitten sind – deshalb ist die PKV für Beamte oft deutlich günstiger als eine Vollversicherung.
Sind die Beihilfesätze in jedem Bundesland gleich?
Die Prozentsätze (50/70/80 %) sind bundesweit weitgehend gleich. Die echten Unterschiede liegen im Detail: bei Wahlleistungen, Zahnersatz, Kostendämpfungspauschalen und Eigenbehalten. Genau diese Details entscheiden über deinen tatsächlichen Eigenanteil – und gehören in eine individuelle Beratung.
Was ändert sich im Ruhestand?
In der Regel steigt dein Beihilfesatz von 50 % auf 70 %. Du musst dann nur noch 30 % privat absichern, deine PKV-Kosten sinken. Voraussetzung: Dein Tarif plant diesen Sprung ein und reduziert den abgesicherten Anteil automatisch – ohne neue Gesundheitsprüfung.
Bekommt mein Ehepartner auch Beihilfe?
Ja, mit 70 % – aber nur, wenn sein eigenes Einkommen unter der jeweiligen Landesgrenze liegt (beim Bund 2025: 21.832 €). Liegt es darüber, ist er nicht berücksichtigungsfähig und muss sich eigenständig versichern. Das ist ein wichtiger Planungspunkt, den viele übersehen.
Was ist die Kostendämpfungspauschale?
Ein fester Betrag, den einige Länder pro Jahr von der Beihilfe abziehen (eine Art Selbstbehalt). Höhe und Ausgestaltung unterscheiden sich je nach Dienstherr. Ein guter Ergänzungstarif kann solche Eigenbehalte teilweise auffangen – auch das prüfen wir im Vergleich.

Nutze deine Beihilfe optimal aus

Ein kurzes Gespräch reicht, um den passenden Beihilfe-Ergänzungstarif für deinen Satz, dein Bundesland und deine Familie zu finden. Wir arbeiten mit den wichtigsten Anbietern zusammen und vergleichen unabhängig für dich.

Unabhängig · über 100 Anbieter im Vergleich


Informationen einholen

Sichere dir jetzt deine Vorteile und starte sorgenfrei in die Zukunft.

Jetzt beraten lassen

Weitere Informationen im Blog

Vertiefe dein Wissen mit unseren Fachartikeln

Häufig gestellte Fragen

Entdecke schnelle und umfassende Antworten auf häufige Fragen zu unserer Plattform und unseren Leistungen.

Du findest nicht, was du suchst? Kontaktiere unser Team

Weitere Leistungen

Das sagen unsere Kunden

Echte Bewertungen von Beamten, die wir beraten durften.

5,0
Basierend auf 34 Google-Bewertungen

Lass deine Absicherung als Beamter prüfen

Kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch – abgestimmt auf deine persönliche Situation vor und im Beamtenverhältnis.

Absicherung als Beamter prüfen