Beihilfe

Dein Anspruch als Beamter richtig genutzt

Als Beamter hast du Anspruch auf Beihilfe – dein Dienstherr beteiligt sich an deinen Krankheitskosten. Die restlichen Kosten deckst du über eine passende private Krankenversicherung ab. Wir zeigen dir, wie beides optimal zusammenspielt.

Beihilfe

Was passt zu deiner Situation?

Dein Beihilfesatz verändert sich mit deinem Leben – und deine PKV muss jedes Mal mit. Wähl deine Situation.

Du wirst verbeamtet

Ab dem ersten Tag hast du Anspruch auf Beihilfe. Jetzt legst du fest, wie du den Rest absicherst.

  • ✓Beihilfesatz für deinen Dienstherrn klären
  • ✓PKV-Tarif passend zur Beihilfe wählen
  • ✓Öffnungsklausel in den ersten 6 Monaten nutzen

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Deine Familie wächst

Heirat und Kinder verändern die Beihilfe für dich und deine Angehörigen.

  • ✓Partner: Einkommensgrenze prüfen
  • ✓Kinder: meist 80 % Beihilfe
  • ✓Ab dem 2. Kind oft 70 % für dich

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Du gehst in Pension

Im Ruhestand steigt die Beihilfe meist auf 70 %. Dein Tarif sollte dann angepasst werden.

  • ✓PKV-Quote auf 30 % senken
  • ✓Beitrag spürbar reduzieren
  • ✓Beihilfeanträge im Alter vereinfachen

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So funktioniert die Beihilfe

Dein Dienstherr übernimmt einen festen Anteil deiner Krankheitskosten – deinen Bemessungssatz. Den Rest sicherst du über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab. Zusammen ergibt das 100 %.

Beamter, ledig oder 1 Kind
50 %
PKV sichert 50 % ab
Beamter ab 2 Kindern
70 %
PKV sichert 30 % ab
Partner und Pensionäre
70 %
PKV sichert 30 % ab
Kinder
80 %
PKV sichert 20 % ab

Grundsätze nach Bundesrecht. Einige Länder haben eigene Regeln – in Hessen etwa steigt der Satz pro Angehörigem schrittweise, in Baden-Württemberg gilt für seit 2013 Eingestellte keine Erhöhung ab dem 2. Kind.

So bekommst du dein Geld zurück

Anders als in der GKV bekommst du die Rechnung selbst und reichst sie danach zweimal ein.

Schritt 1

Rechnung erhalten

Arzt, Zahnarzt oder Klinik schicken dir die Rechnung. Du bezahlst sie innerhalb der Frist.

Schritt 2

Zweimal einreichen

Du reichst die Rechnung bei der Beihilfestelle und bei deiner PKV ein – bei vielen inzwischen per App.

Schritt 3

Erstattung

Beihilfe und PKV zahlen jeweils ihren Anteil. Bei gutem Tarif bleibt für dich kaum etwas übrig.

Was ist beihilfefähig – und was nicht?

Grob gilt: Medizinisch Notwendiges wird erstattet, Komfort nicht immer. Die Details unterscheiden sich je nach Dienstherr deutlich.

Grundsätzlich beihilfefähig

  • +Arzt- und Zahnarztbehandlungen
  • +Verschreibungspflichtige Medikamente
  • +Krankenhaus
  • +Heil- und Hilfsmittel nach Katalog
  • +Pflege, Schwangerschaft und Geburt

Oft eingeschränkt oder gar nicht

  • –Wahlleistungen im Krankenhaus – je nach Dienstherr nur gegen Eigenbeitrag oder gar nicht
  • –Nicht verschreibungspflichtige Medikamente
  • –Material- und Laborkosten beim Zahnersatz teilweise
  • –Kostendämpfungspauschale oder Eigenbehalte werden abgezogen

Drei häufige Denkfehler

„Beihilfe ist überall gleich“

Die Prozentsätze ähneln sich, das Kleingedruckte nicht: Wahlleistungen, Zahnersatz und Eigenbehalte unterscheiden sich stark. Deshalb muss der Tarif zum Dienstherrn passen.

„Die Beihilfe deckt alles ab“

Sie zahlt nur ihren Anteil auf beihilfefähige Kosten. Ohne passende PKV bleibst du auf dem Rest und auf allen Lücken sitzen.

„Der Tarif passt sich selbst an“

Ändert sich deine Beihilfe, musst du die PKV-Quote anpassen. Steigt dein Anteil wieder – etwa wenn die Kinder aus dem Haus sind – gilt oft eine Frist von sechs Monaten.

Achtung beim Partner

Dein Ehe- oder Lebenspartner bekommt nur Beihilfe, solange sein eigenes Einkommen unter einer Grenze bleibt. Die Höhe hängt vom Dienstherrn ab. Liegt er darüber, muss er sich selbst versichern – das übersehen viele bei der Planung.

Häufige Fragen zur Beihilfe

Wie hoch ist mein Beihilfesatz?

Als aktiver Beamter meist 50 %, ab zwei Kindern oft 70 %. Kinder bekommen 80 %, Partner und Pensionäre meist 70 %. Einige Länder weichen davon ab – wir prüfen, was für deinen Dienstherrn gilt.

Was muss ich privat versichern?

Genau den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt. Dafür gibt es beihilfekonforme PKV-Tarife, die auf deinen Satz abgestimmt sind. Deshalb ist die PKV für Beamte deutlich günstiger als eine Vollversicherung.

Was ändert sich im Ruhestand?

Die Beihilfe steigt meist auf 70 %. Du musst dann nur noch 30 % privat absichern und kannst deinen Tarif entsprechend reduzieren. Das senkt den Beitrag spürbar.

Was ist die Kostendämpfungspauschale?

Ein Betrag, den einige Dienstherren jedes Jahr von der Beihilfe abziehen – eine Art Selbstbehalt. Höhe und Regeln unterscheiden sich stark. Manche Ergänzungstarife fangen solche Lücken teilweise auf.

Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung einzureichen?

Das regelt jeder Dienstherr selbst, oft gilt eine Frist von einem bis zwei Jahren. Reiche Rechnungen am besten gesammelt, aber regelmäßig ein.

Passt dazu: Private Krankenversicherung, PKV-Anwartschaft und Gehalts- und Pensionsrechner

Nutze deine Beihilfe optimal aus

Im kostenlosen Beratungsgespräch klären wir drei Dinge:

1
Satz klären
Welcher Beihilfesatz gilt für dich und deine Familie – je nach Dienstherr?
2
Lücken finden
Wahlleistungen, Zahnersatz, Eigenbehalte: Wo zahlt die Beihilfe bei dir nicht?
3
Umsetzen
Du bekommst einen Vorschlag – und wir helfen dir bei der Umsetzung.

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