Öffnungsaktion der PKV: So kommen Beamte mit Vorerkrankungen in die PKV

Vivien Pritzkow
Autor: Vivien Pritzkow
03. Okt. 2026 · 8 Min. Lesezeit
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Öffnungsaktion der PKV: So kommen Beamte mit Vorerkrankungen in die PKV

Die Öffnungsaktion der PKV (auch Öffnungsklausel genannt) bringt Beamte mit Vor­er­kran­kun­gen in die private Kran­ken­ver­si­che­rung: keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leis­tungs­aus­schlüs­se, und ein Risikozuschlag, der – soweit überhaupt nötig – höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags beträgt. Die Bedingung: Dein Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Be­am­ten­ver­hält­nisses beim Versicherer eingehen.

Stand: Oktober 2026 · geprüft gegen die PKV-Ver­bands­bro­schü­re (Stand Januar 2026)

Die Öffnungsaktion auf einen Blick

6 Monate

Antragsfrist

Ab Beginn des Be­am­ten­ver­hält­nisses. Es zählt der Antragseingang.

max. 30 %

Risikozuschlag

Auf den tariflichen Beitrag, und nur soweit erforderlich.

0

Leis­tungs­aus­schlüs­se

Auch Erkrankungen vor Vertragsbeginn sind mitversichert.

Keine

Ablehnung

Aus Risikogründen wird kein Antragsteller abgelehnt.

Was ist die Öffnungsaktion der PKV?

Die Öffnungsaktion ist eine Selbst­ver­pflich­tung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer, kein Gesetz. Sie soll Beamten und ihren Angehörigen den erstmaligen Zugang zur PKV erleichtern, besonders bei Vor­er­kran­kun­gen. Der Hintergrund: Bei einem normalen Antrag prüft der Versicherer deine Gesundheit. Das kann hohe Ri­si­ko­zu­schlä­ge bedeuten oder den Ver­si­che­rungs­schutz ganz ausschließen.

Wer die Bedingungen erfüllt und die Frist einhält, wird zu diesen Konditionen in eine bei­hil­fe­kon­for­me Krankheitsvollversicherung aufgenommen:

  • Keine Ablehnung aus Risikogründen.
  • Keine Leis­tungs­aus­schlüs­se. Die Klausel, nach der für vor Vertragsbeginn eingetretene Ver­si­che­rungs­fäl­le nicht geleistet wird, findet keine Anwendung.
  • Risikozuschlag höchstens 30 % des tariflichen Beitrags, soweit ein Zuschlag erforderlich ist.

Öffnungsaktion oder Öffnungsklausel? Beides meint dasselbe. Der PKV-Verband spricht von „Öffnungsaktionen“, im Alltag und auf vielen Webseiten ist von der „Öffnungsklausel“ die Rede.

Wie Beihilfe und PKV zusammenspielen, erklären wir im Beitrag zur Beihilfe. Alles zur Absicherung selbst findest du unter Private Kran­ken­ver­si­che­rung für Beamte.

Wer die Öffnungsaktion nutzen kann

Berechtigte Personengruppen

  • Beamte auf Widerruf mit Beihilfeanspruch, zum Beispiel Referendare und Be­am­ten­an­wär­ter.
  • Be­am­ten­an­fän­ger mit Beihilfeanspruch: Beamte auf Probe sowie Beamte auf Zeit oder Lebenszeit ohne vorangegangenes Probeverhältnis, Richter, Geistliche und Kirchenbeamte, Dienst­ord­nungs­an­ge­stell­te der So­zi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger.
  • Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte, die schon am 31. Dezember 2004 im Dienst waren. Für sie gilt keine Frist.
  • Angehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder), wenn sie bei der Beihilfe erstmals berücksichtigungsfähig sind und nicht in der GKV pflichtversichert sind.
  • Heil­für­sor­ge und truppen­ärzt­li­che Versorgung: Für Polizei, Feuerwehr und Soldaten gilt das Angebot nur für eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung auf die bei­hil­fe­kon­for­me Rest­kos­ten­ver­si­che­rung.

Voraussetzungen

  • Es muss die erstmalige private Krank­heits­kos­ten­voll­ver­si­che­rung sein. Wer bereits privat vollversichert ist, nutzt die Öffnungsaktion nicht. Eine vorhandene Anwartschaft beim selben Versicherer schadet nicht.
  • Wer früher schon einmal privat vollversichert war, wird grundsätzlich nicht aufgenommen. Ausnahmen gibt es etwa bei Personen, die als Kind über die Eltern privat versichert waren und später verbeamtet werden.
  • Wer in der Vergangenheit seine An­zei­ge­pflicht gegenüber einer PKV verletzt hat und deshalb nach Rücktritt oder Anfechtung gehen musste, hat keinen Anspruch.

Nicht berechtigt sind Beschäftigte mit Anspruch auf einen Ar­beit­ge­ber­zu­schuss zur Kran­ken­ver­si­che­rung und Personen, die sich für die pauschale Beihilfe entschieden haben und einen Ar­beit­ge­ber­zu­schuss erhalten. Die pauschale Beihilfe gibt es nur in einigen Bundesländern. Entscheide dich erst nach einem Vergleich der Beiträge und Leistungen.

Die Sechs-Monats-Frist: der entscheidende Punkt

Die Frist beginnt mit dem Be­am­ten­ver­hält­nis. Maßgeblich ist die An­trags­tel­lung, nicht der Ver­si­che­rungs­be­ginn: Der Antrag muss innerhalb der Frist beim Versicherer eingehen. Stellst du ihn erst am Fristende, darf die PKV auch danach beginnen.

Quelle: PKV-Verband, Broschüre „Erleichterte Aufnahme in die PKV“ (Stand Januar 2026). Im Einzelfall gelten die Bedingungen des Versicherers.
PersonengruppeFristFristbeginn
Beamte auf Widerruf und Be­am­ten­an­fän­ger6 MonateBeginn des Be­am­ten­ver­hält­nisses
Beamte auf Probe nach GKV-Zeit im Widerruf6 MonateBeginn des Probeverhältnisses (Frist beginnt erneut)
Heil­für­sor­ge, Soldaten (nur Anwartschaft)6 MonateBeginn des Anspruchs auf Heil­für­sor­ge bzw. truppen­ärzt­li­che Versorgung
Angehörige6 Monateerstmalige Be­rück­sich­ti­gungs­fä­hig­keit bei der Beihilfe; nie über die Frist des Beamten hinaus
Neugeborene (ohne Kin­der­nach­ver­si­che­rung)6 MonateGeburt
Angehörige freiwillig GKV-versicherter Beamter1 JahrWechsel des Beihilfeberechtigten in die PKV, beim selben Versicherer
GKV-Beamte (im Dienst am 31.12.2004)keine Fristjederzeit
Beispiel

Du wirst zum 1. Februar Beamtin auf Widerruf. Dein Antrag muss spätestens am 31. Juli beim Versicherer eingegangen sein. Plane den Antrag früher, denn Arztberichte und Krankenhausunterlagen brauchen oft Wochen.

Was zugesagt wird – und was nicht

Die Zusagen gelten für die bei­hil­fe­kon­for­me Rest­kos­ten­ver­si­che­rung.
MerkmalÖffnungsaktionNormale Ge­sund­heits­prü­fung
Ablehnungaus Risikogründen nichtmöglich
Risikozuschlaghöchstens 30 %ohne festen Deckel
Leis­tungs­aus­schlüs­sekeinemöglich
Frist6 Monatekeine
Bei­hil­fe­er­gän­zungs­ta­ri­fenicht erfasstvolle Prüfung

Was „beihilfekonform“ bedeutet

Der begünstigte Schutz setzt auf der Beihilfe auf und erweitert sie nicht. Die Er­stat­tungs­sät­ze der PKV sind so gestaltet, dass sie zusammen mit der Beihilfe nicht mehr als 100 Prozent ergeben. Bei 50 Prozent Beihilfe versicherst du also 50 Prozent privat. Erstattet deine Beihilfestelle auch Wahl­leis­tun­gen wie Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung, gehören sie zum Schutz. Erstattet sie nur allgemeine Krankenhausleistungen, gilt das auch für die Öffnungsaktion.

Pfle­ge­ver­si­che­rung

In der privaten Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung wird bei Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion kein gesundheitsabhängiger Risikozuschlag erhoben. Außerdem ist der Beitrag auf 50 Prozent des Höchstbeitrags der sozialen Pfle­ge­ver­si­che­rung begrenzt, wenn eine ununterbrochene Vorversicherungszeit von mindestens fünf Jahren besteht.

Nachteile und Grenzen der Öffnungsaktion

  • Der Zuschlag kann teuer werden. 30 Prozent sind die Obergrenze. Ratgeber weisen darauf hin, dass ein Zuschlag meist dauerhaft bleibt. Lass dir vorab schriftlich nennen, wie hoch er ausfällt und ob er überprüft werden kann.
  • Nur die Rest­kos­ten­ver­si­che­rung. Für Bei­hil­fe­er­gän­zungs­ta­ri­fe (zum Beispiel für besseren Zahnersatz oder Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen) gilt die Öffnungsaktion nicht.
  • Begrenzte Auswahl. Teilnehmen können nur die Unternehmen auf der Verbandsliste, manche mit Einschränkungen.
  • Bindung an den Erstantrag. Die erleichterten Bedingungen muss nur der Versicherer gewähren, bei dem du den verbindlichen Erstantrag stellst.
  • Ehrliche Angaben sind Pflicht. Wer seine An­zei­ge­pflicht verletzt, kann den Schutz verlieren und sich später nicht mehr auf die Öffnungsaktion berufen.

So stellst du den Antrag in 5 Schritten

1Frist notieren

Beginn des Be­am­ten­ver­hält­nisses eintragen, sechs Monate später ist dein Stichtag.

2Ge­sund­heits­da­ten sammeln

Diagnosen, Behandlungen und Medikamente der letzten Jahre zusammenstellen.

3Angebote erfragen

Bei teilnehmenden Versicherern Bedingungen und Zuschlag erfragen, noch ohne Antrag.

4Versicherer wählen

Beitrag, Zuschlag und Leistungen vergleichen und dich für einen Versicherer entscheiden.

5Antrag stellen

Verbindlichen Antrag mit Verweis auf die Öffnungsaktion einreichen und den Eingang dokumentieren.

Gut zu wissen: Nur der Versicherer, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wird, muss die erleichterten Bedingungen gewähren. Nimmt er nicht teil, kannst du den Antrag erneut bei einem teilnehmenden Unternehmen stellen. Auch ohne Verweis im Antrag sollen teilnehmende Versicherer auf die Öffnungsaktion hinweisen, wenn nur sie in Frage kommt oder günstiger ist.

Diese Versicherer nehmen an der Öffnungsaktion teil

Der PKV-Verband nennt in der Broschüre (Stand Januar 2026) diese 16 Unternehmen:

  • Allianz Private Kran­ken­ver­si­che­rung, Bayerische Beamtenkrankenkasse, DBV, Debeka, DKV, Generali
  • HUK-COBURG-Kran­ken­ver­si­che­rung, INTER, Münchener Verein, ottonova, SIGNAL IDUNA
  • Süddeutsche Kran­ken­ver­si­che­rung (SDK), Union Kran­ken­ver­si­che­rung, Versicherer im Raum der Kirchen
  • Mit Einschränkung: HALLESCHE (nicht für Beamte auf Widerruf) und LIGA Kran­ken­ver­si­che­rung (nur für katholische Priester)

Die Liste kann sich ändern. Prüfe vor dem Antrag die aktuelle Ver­bands­bro­schü­re und frage beim Versicherer nach, ob er für deine Gruppe teilnimmt.

Referendare und Anwärter: Öffnungsaktion und Anwartschaft

Beamte auf Widerruf können die Öffnungsaktion nutzen, zunächst in Tarifen, die für Beamte auf Widerruf offen sind. Wechselst du später ins Probeverhältnis und warst im Widerruf GKV-versichert, beginnt die Sechs-Monats-Frist erneut.

Wer vor der Verbeamtung vorsorgen will, kann eine Anwartschaft abschließen. Sie hält deinen Ge­sund­heits­zu­stand fest. Der erleichterte Zugang gilt auch für die An­wart­schafts­ver­si­che­rung: Nimmt der Versicherer teil, bestehen die Bedingungen der Öffnungsaktion bei ihm auch nach dem Wechsel in den Vollschutz.

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Frist verpasst? Das sind deine Alternativen

Nach Fristablauf gelten die normalen Antragsregeln. Möglich bleiben:

  • Normaler Antrag mit Ge­sund­heits­prü­fung. Sinnvoll bei ausgeheilten oder leichten Erkrankungen. Eine Risikovoranfrage über einen unabhängigen Makler zeigt vorab, wie Versicherer entscheiden würden.
  • Freiwillige gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung. Ohne Ar­beit­ge­ber­zu­schuss trägst du den vollen Beitrag selbst.
  • Pauschale Beihilfe, wo dein Dienstherr sie anbietet. Dann entfällt allerdings die Öffnungsaktion.
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Beratung anfragen

Häufige Fragen zur Öffnungsaktion der PKV

Eine Selbst­ver­pflich­tung teilnehmender privater Krankenversicherer. Wer neu verbeamtet wird und innerhalb von sechs Monaten einen Antrag stellt, wird zu erleichterten Bedingungen in eine bei­hil­fe­kon­for­me Krankheitsvollversicherung aufgenommen: keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leis­tungs­aus­schlüs­se, Ri­si­ko­zu­schlä­ge höchstens 30 Prozent.

Ja. Die Branche spricht offiziell von Öffnungsaktionen, im Alltag ist auch von der Öffnungsklausel die Rede. Gemeint ist dieselbe freiwillige Zusage der PKV-Unternehmen.

Sechs Monate ab Beginn des Be­am­ten­ver­hält­nisses. Maßgeblich ist der Antragseingang beim Versicherer, nicht der Ver­si­che­rungs­be­ginn.

Zuschläge werden, soweit sie erforderlich sind, auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. 30 Prozent sind eine Obergrenze, kein fester Aufschlag.

Die erleichterten Bedingungen muss nur der Versicherer gewähren, bei dem du den verbindlichen Erstantrag stellst. Nimmt er nicht teil, kannst du den Antrag bei einem teilnehmenden Unternehmen erneut stellen.

Nein. Begünstigt ist die bei­hil­fe­kon­for­me Rest­kos­ten­ver­si­che­rung. Für Bei­hil­fe­er­gän­zungs­ta­ri­fe gelten die Öffnungsaktionen nicht.

Dann entfällt der Anspruch auf die erleichterten Bedingungen. Es gilt die normale Ge­sund­heits­prü­fung, bei der Versicherer Anträge ablehnen, Leistungen ausschließen oder Zuschläge ohne feste Obergrenze verlangen können.

Ja, bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige können aufgenommen werden, in der Regel innerhalb von sechs Monaten ab erstmaliger Be­rück­sich­ti­gungs­fä­hig­keit. Die Frist geht nie über die Frist des Beamten hinaus. Neugeborene werden über die Kin­der­nach­ver­si­che­rung versichert, ersatzweise über die Öffnungsaktion.

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Offizielle Quellen und Stand der Daten

Änderungsverlauf
  • Oktober 2026: Erstveröffentlichung, alle Angaben gegen die Ver­bands­bro­schü­re (Stand Januar 2026) geprüft.

Stand: Oktober 2026. Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbst­ver­pflich­tung; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers und die Beihilfevorschriften deines Dienstherrn. Alle Angaben ohne Gewähr; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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