Wie viel verdient man im Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern? Welcher Anwärtergrundbetrag gilt für welches Lehramt, was bleibt netto und was bringt die neue pauschale Beihilfe? Alle Zahlen nach dem Landesbesoldungsgesetz M-V – einschließlich der Erhöhung zum 1. April 2026.
Gymnasium und berufliche Schulen: 1.809,08 € brutto
Grundschule, Regionale Schule, Förderschule, Gesamtschule: 1.772,80 € brutto
Vorbereitungsdienst: 18 Monate, Einstellung zum 1. Februar und 1. August
Pauschale Beihilfe: neu seit 1. Mai 2026 – und in einem Punkt fairer als in anderen Ländern
Alle Lehrämter starten in A 13. MV war damit früh dran, seit dem Schuljahr 2020/21 gilt das auch für Grundschule und Regionale Schule. Zwischen Grundschule und Gymnasium liegen im Referendariat nur 36,28 € im Monat.
Und: Seit dem 1. Mai 2026 gibt es die pauschale Beihilfe. Für Referendarinnen und Referendare ist dabei ein Detail entscheidend, das andere Länder so nicht haben – dazu weiter unten.
Anwärtergrundbetrag nach Lehramt
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind in Mecklenburg-Vorpommern Beamte auf Widerruf. Statt eines Gehalts erhalten sie Anwärterbezüge. Maßgeblich ist nicht die Tätigkeit im Vorbereitungsdienst, sondern das Einstiegsamt der angestrebten Laufbahn.
Einstiegsamt A 13. Anwärtergrundbetrag seit 1. April 2026: 1.772,80 € brutto monatlich.
Einstiegsamt A 13 mit Strukturzulage nach § 45 Nummer 2 Buchstabe b LBesG M-V – diese Lehrämter zählen zum höheren Dienst. Anwärtergrundbetrag: 1.809,08 € brutto monatlich.
| Einstiegsamt | Monatsbetrag | für wen |
|---|---|---|
| A 4 | 1.413,13 € | kein Lehramt |
| A 5 bis A 8 | 1.538,54 € | kein Lehramt |
| A 9 bis A 11 | 1.594,62 € | kein Lehramt |
| A 12 | 1.739,79 € | kein Lehramt |
| A 13 | 1.772,80 € | Grundschule, Regionale Schule, Förderschule, Gesamtschule |
| A 13 + Strukturzulage oder R 1 | 1.809,08 € | Gymnasium, berufliche Schulen |
Anlage 11 zu § 76 Absatz 2 Satz 1 LBesG M-V, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, zuzüglich der vom Landtag beschlossenen Anhebung um einen Festbetrag von 60 € zum 1. April 2026.
Achtung, wenn du woanders andere Zahlen liest: Für Grundschule, Regionale Schule und Förderschule kursieren vielfach Beträge um 1.535 €. Das ist die Zeile für das Einstiegsamt A 9 bis A 11 und gilt gerade nicht für Lehrämter – seit dem Schuljahr 2020/21 starten in Mecklenburg-Vorpommern alle Lehrämter in A 13. Der Unterschied beträgt rund 238 € im Monat.
Wie es weitergeht: 2027 und 2028
Für Anwärterinnen und Anwärter laufen die Erhöhungen als Festbeträge, nicht als Prozentsatz. Nach der Anhebung um 60 € zum 1. April 2026 folgen weitere 60 € zum 1. März 2027 und 30 € zum 1. Januar 2028. Die Grundgehälter der fertigen Lehrkräfte steigen in denselben Schritten um 2,8 Prozent (mindestens 100 €), 2,0 Prozent und 1,0 Prozent.
| Lehramt | ab 01.04.2026 | ab 01.03.2027 +60 € | ab 01.01.2028 +30 € |
|---|---|---|---|
| Grundschule, Regionale Schule, Förderschule | 1.772,80 € | 1.832,80 € | 1.862,80 € |
| Gymnasium, berufliche Schulen | 1.809,08 € | 1.869,08 € | 1.899,08 € |
Das Anpassungsgesetz ist vom Landtag verabschiedet. Anders als in Hessen stehen die Beträge damit nicht unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung.
Wie das Besoldungssystem in MV insgesamt aufgebaut ist, mit allen Erfahrungsstufen bis zum Ende der Laufbahn:
Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern für LehrerDer Gehaltscheck: was am Monatsende wirklich übrig bleibt
Bevor es an die einzelnen Beträge geht, die Frage, um die es eigentlich geht: Was bleibt nach Miete, Versicherungen und Fahrtkosten übrig, und wovon lässt sich etwas zurücklegen?
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Familienzuschlag: ohne Bezug zum Wohnort
Mecklenburg-Vorpommern zahlt einen klassischen Familienzuschlag. Der Wohnort spielt keine Rolle – anders als in Bayern mit seinen Ortsklassen oder in Nordrhein-Westfalen, wo ab dem ersten Kind die Mietenstufe entscheidet.
| Bestandteil | Monatsbetrag |
|---|---|
| Stufe 1 – verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft | 164,77 € |
| Stufe 2 – mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 363,59 € |
| Erhöhung für das zweite Kind | 198,83 € |
| Erhöhung ab dem dritten Kind, je Kind | 842,96 € |
Anlage 10 zu § 41 Absatz 1 Satz 1 LBesG M-V zuzüglich der linearen Anpassung um 2,8 Prozent zum 1. April 2026. Verbindlich ist die amtliche Tabelle des Landesamts für Finanzen. Der Familienergänzungszuschlag nach § 43a gilt nur bis Besoldungsgruppe A 10 und spielt für Lehrämter keine Rolle.
Was verdiene ich konkret? Beispiele nach Lebenssituation
Alle Beispiele mit dem Anwärtergrundbetrag A 13, also Grundschule, Regionale Schule oder Förderschule. Für Gymnasium und berufliche Schulen kommen jeweils 36,28 € hinzu.
Beispiel 1: ledig, keine Kinder
Beispiel 2: verheiratet, keine Kinder
Beispiel 3: Gymnasium, ledig
Was bleibt netto vom Referendariatsgehalt in Mecklenburg-Vorpommern?
Der entscheidende Unterschied zum Angestelltenverhältnis: Auf Anwärterbezüge fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Weder Renten- noch Arbeitslosenversicherung. Abgezogen werden nur Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Beitrag zur Krankenversicherung.
| Lehramt | Brutto | Lohnsteuer | Netto vor Krankenversicherung |
|---|---|---|---|
| Grundschule, Regionale Schule, Förderschule (A 13) | 1.772,80 € | 108,95 € | 1.663,85 € |
| Gymnasium, berufliche Schulen (A 13 + Strukturzulage) | 1.809,08 € | 117,81 € | 1.691,27 € |
Berechnet nach § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Vorsorgepauschale bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 90 €. Der Solidaritätszuschlag fällt bei diesen Beträgen wegen der Freigrenze nicht an. Für Verheiratete hängt die Lohnsteuer von der gewählten Steuerklasse ab; wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt weitere neun Prozent der Lohnsteuer.
Nach Abzug eines PKV-Anwärtertarifs von 90 bis 130 € landen bei A 13 also rund 1.535 bis 1.575 € auf dem Konto. Wer verheiratet ist, kommt mit dem Familienzuschlag auf 1.937,57 € brutto und rund 1.788 € netto vor Krankenversicherung.
Krankenversicherung: die pauschale Beihilfe ist neu – und für Referendare besonders interessant
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf hast du Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 50 Prozent. Den Rest deckst du üblicherweise über eine private Krankenversicherung im Anwärtertarif ab, der bei 90 bis 130 € im Monat liegt.
Seit dem 1. Mai 2026 gibt es einen zweiten Weg. Mit dem Gesetz vom 28. Februar 2026 hat Mecklenburg-Vorpommern die pauschale Beihilfe nach § 80a LBG M-V eingeführt: Das Land übernimmt dann die Hälfte der Kosten einer Krankenvollversicherung – unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist.
Was das konkret kostet
Bei A 13 und 1.772,80 € brutto ergibt sich der Kassenbeitrag aus 14,0 Prozent ermäßigtem Beitragssatz – Beamte haben keinen Anspruch auf Krankengeld, deshalb greift § 243 SGB V –, dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und der Pflegeversicherung mit 4,2 Prozent für Kinderlose. Zusammen sind das rund 374 € im Monat.
Mit der pauschalen Beihilfe bleiben davon rund 224 € bei dir. Der Grund, warum es nicht die Hälfte ist: Beiträge zur Pflegeversicherung sind von der pauschalen Beihilfe ausdrücklich nicht umfasst. Sie werden im Pflegefall weiterhin über die individuelle Beihilfe erstattet – das ist die einzige Ausnahme, die neben der Pauschale bestehen bleibt.
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist auch hier unwiderruflich – ein Hin- und Herwechseln ist ausgeschlossen, und sie gilt zugleich für berücksichtigungsfähige Angehörige.
Aber: Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit der Prüfung. Wird danach kein Beamtenverhältnis auf Probe durch Umwandlung fortgeführt, sondern ein neues begründet, kann die Entscheidung erneut getroffen werden. Für Referendarinnen und Referendare heißt das: Die Wahl im Vorbereitungsdienst bindet dich nicht zwangsläufig für die gesamte Laufbahn. In Niedersachsen und Baden-Württemberg gibt es diese zweite Chance nicht.
Worauf du trotzdem achten solltest
Drei Einschränkungen stehen im Merkblatt des Landesamts für Finanzen und werden leicht überlesen. Erstens: Bei privat Versicherten zählen nur Beiträge für Leistungen, die dem Niveau der gesetzlichen Kasse entsprechen, höchstens 50 Prozent des Beitrags im Basistarif. Beihilfeergänzungstarife, Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld bleiben außen vor.
Zweitens: Wer zwei oder mehr Kinder hat, bleibt bei 50 Prozent – die Steigerung auf 70 Prozent, die es bei der individuellen Beihilfe gibt, entfällt. Für kinderreiche Familien ist die Pauschale damit deutlich unattraktiver, als sie auf den ersten Blick wirkt.
Drittens: Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn gilt dessen Beihilferecht. Mecklenburg-Vorpommern zahlt die pauschale Beihilfe dann nicht weiter. Wer nach dem Referendariat in ein Land ohne pauschale Beihilfe wechseln möchte, sollte das mitdenken.
Und noch ein Punkt, der oft zu spät bedacht wird: In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag lebenslang nach dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Wer heute gesund ist und erst in ein oder zwei Jahren einsteigt, kann sich diesen Zustand über eine Anwartschaft sichern. Wichtig zu wissen: Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung werden von der pauschalen Beihilfe nicht erstattet.
Häufig übersehen: die Dienstunfähigkeit. Ansprüche auf Versorgung entstehen in der Regel erst mit dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Wer im Vorbereitungsdienst oder in der Probezeit dienstunfähig wird, steht deutlich schlechter da als die meisten annehmen.
Welcher Beihilfesatz in welchem Bundesland gilt und was am Ende wirklich selbst zu zahlen ist:
Beihilfe für Beamte 2026: alle Sätze, alle BundesländerMecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich
Beim reinen Grundbetrag liegt MV im Mittelfeld. Der Vergleich lohnt sich trotzdem, weil das Land bei zwei Punkten besser dasteht, die auf den ersten Blick untergehen.
| Merkmal | Mecklenburg-Vorpommern | Hessen | NRW | Niedersachsen |
|---|---|---|---|---|
| Höchster Anwärtergrundbetrag | 1.809,08 € | 1.916,59 € | 1.829,43 € | 1.761,92 € |
| Grundschullehramt | A 13 – 1.772,80 € | A 12 – 1.825,54 € | A 13 – 1.793,28 € | A 13 – 1.722,66 € |
| Dauer des Vorbereitungsdienstes | 18 Monate | 21 Monate | 18 Monate | 18 Monate |
| Zuschlag nach Wohnort | nein | nein | ab dem ersten Kind nach Mietenstufe | nein |
| Pauschale Beihilfe | ja, seit Mai 2026 | nein | nein | ja, seit 2024 |
| Wahl nach dem Referendariat erneut möglich | ja | entfällt | entfällt | nein |
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen: Stand 1. April 2026. Hessen: Beträge ab 1. Juli 2026 nach dem Gesetzentwurf HBesVAnpG 2026/2027. Nordrhein-Westfalen: Anlage 12 LBesG NRW ab 1. August 2026. Die letzte Zeile bezieht sich auf die pauschale Beihilfe: In MV kann die Entscheidung bei Begründung eines neuen Beamtenverhältnisses erneut getroffen werden, in Niedersachsen nicht.
Bemerkenswert ist die Grundschulzeile: Mit 1.772,80 € zahlt MV im Grundschullehramt mehr als Niedersachsen und liegt fast gleichauf mit Nordrhein-Westfalen – obwohl das Land insgesamt eher am unteren Ende der Besoldungsskala steht. Das ist die Folge der frühen Umstellung auf A 13 für alle Lehrämter.
Die vollständigen Rechnungen für die anderen Länder, jeweils mit Netto und Krankenversicherung:
Gehalt im Referendariat NRW Gehalt im Referendariat Niedersachsen Gehalt im Referendariat Hessen Anwärterbezüge Baden-WürttembergWie lange dauert das Referendariat – und was kommt insgesamt zusammen?
Der Vorbereitungsdienst dauert in Mecklenburg-Vorpommern 18 Monate. Er gliedert sich in eine sechsmonatige Einführungsphase mit Hospitationen und angeleitetem Unterricht, zwölf Monate eigenverantwortlichen Unterricht und die Prüfungsphase. Ausgebildet wird an drei Orten: Ausbildungsschule, Seminarschule und Institut für Qualitätsentwicklung M-V.
Eine Besonderheit, die es so kaum irgendwo gibt: Auf Antrag und nach einer Eignungsfeststellung kann der Vorbereitungsdienst auf bis zu zwölf Monate verkürzt werden, wenn du über das Studienpraktikum hinaus einschlägige Unterrichtserfahrung mitbringst. Das spart ein halbes Jahr bis zum vollen Gehalt – und das ist finanziell ein größerer Hebel als jeder Zuschlag.
| Lehramt | pro Monat | über 18 Monate |
|---|---|---|
| Grundschule, Regionale Schule, Förderschule | 1.772,80 € | 31.910,40 € |
| Gymnasium, berufliche Schulen | 1.809,08 € | 32.563,44 € |
Gerechnet mit den Beträgen ab 1. April 2026 über volle 18 Monate. In der Praxis fällt die Summe etwas höher aus, weil die Erhöhung zum 1. März 2027 in den Zeitraum fällt.
Einstellungstermine und Bewerbung
Eingestellt wird zweimal im Jahr, zum 1. Februar und zum 1. August. Die Bewerbungsfrist liegt jeweils rund vier Monate davor – für den Start am 1. August 2026 lief sie vom 23. März bis 13. April 2026. Zuletzt wurden 100 Referendarinnen und Referendare eingestellt, verteilt auf 37 Plätze am Gymnasium, 30 an Grundschulen, 13 an Regionalen Schulen, 12 in der Sonderpädagogik und 8 an beruflichen Schulen.
Die Zahlen zeigen, wo es eng wird. Bei rund 100 Plätzen pro Termin im ganzen Land ist die Konkurrenz je nach Lehramt spürbar – acht Plätze an beruflichen Schulen sind schnell vergeben. Wer flexibel beim Standort ist, verbessert seine Chancen deutlich. Die aktuellen Fristen und das Verfahren stehen auf lehrer-in-mv.de.
Was verdienst du nach dem Referendariat?
Das ist die Zahl, die das Referendariat überhaupt erst einordnet. Mit der Zweiten Staatsprüfung und der Einstellung in den Schuldienst springt das Gehalt nicht um ein paar Hundert Euro nach oben – es verdreifacht sich beinahe.
| Lehramt | im Referendariat | als Lehrkraft, Erfahrungsstufe 3 | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Grundschule, Regionale Schule, Förderschule | 1.772,80 € | 4.956,08 € | + 3.183,28 € |
| Gymnasium, berufliche Schulen | 1.809,08 € | 5.067,56 € | + 3.258,48 € |
Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 nach Anlage 5 LBesG M-V in der seit 1. April 2026 geltenden Höhe. Erfahrungsstufe 3 ist die Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 13 – die Stufen werden in Mecklenburg-Vorpommern über alle Besoldungsgruppen hinweg durchgezählt, A 13 beginnt deshalb nicht bei Stufe 1. Für Gymnasium und berufliche Schulen ist die Strukturzulage nach § 45 Nummer 2 enthalten.
Zwei Dinge relativieren den Sprung. Erstens steigt mit dem höheren Brutto auch die Steuerlast überproportional; netto bleibt weniger als das Dreifache übrig. Zweitens fällt die Krankenversicherung teurer aus, weil der günstige Anwärtertarif der privaten Krankenversicherung mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes ausläuft – und genau an diesem Punkt darfst du in MV neu über die pauschale Beihilfe entscheiden.
Wann die Anwärterbezüge gekürzt werden können
Der Anwärtergrundbetrag kann herabgesetzt werden, wenn die vorgeschriebene Laufbahnprüfung nicht bestanden wurde oder sich die Ausbildung aus einem Grund verzögert, den du zu vertreten hast. Bei einer Verlängerung wegen Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit bleibt es in der Regel beim vollen Betrag.
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Absicherung als Referendar prüfenHäufige Fragen zu den Anwärterbezügen in Mecklenburg-Vorpommern
Wie viel verdient man im Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern?
Seit dem 1. April 2026 beträgt der Anwärtergrundbetrag 1.772,80 € für Grundschule, Regionale Schule, Förderschule und Gesamtschule sowie 1.809,08 € für Gymnasium und berufliche Schulen. Der Unterschied ist die Strukturzulage nach § 45 Nummer 2 LBesG M-V. Hinzu kommt gegebenenfalls der Familienzuschlag.
Warum verdienen Grundschullehrkräfte in MV fast so viel wie am Gymnasium?
Weil seit dem Schuljahr 2020/21 alle Lehrämter in Mecklenburg-Vorpommern im Einstiegsamt A 13 starten. Der einzige verbliebene Unterschied ist die Strukturzulage für Gymnasium und berufliche Schulen, die zum höheren Dienst zählen. Im Referendariat sind das 36,28 € im Monat.
Stimmt es, dass Grundschul-Referendare in MV nur rund 1.535 € bekommen?
Nein. Beträge um 1.535 € stehen in der Zeile für das Einstiegsamt A 9 bis A 11 und gelten nicht für Lehrämter. Da in Mecklenburg-Vorpommern alle Lehrämter in A 13 starten, gilt auch für Grundschule, Regionale Schule und Förderschule die A-13-Zeile, seit dem 1. April 2026 also 1.772,80 €. Der Unterschied beträgt rund 238 € im Monat.
Was bleibt netto vom Referendariatsgehalt in MV?
Bei A 13, ledig, Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer bleiben von 1.772,80 € brutto nach 108,95 € Lohnsteuer 1.663,85 € vor Krankenversicherung. Nach Abzug eines PKV-Anwärtertarifs von 90 bis 130 € landen rund 1.535 bis 1.575 € auf dem Konto. Für Gymnasium und berufliche Schulen sind es 1.691,27 € netto vor Krankenversicherung. Sozialabgaben fallen nicht an.
Um wie viel steigen die Anwärterbezüge in MV?
Um 60 € zum 1. April 2026, weitere 60 € zum 1. März 2027 und 30 € zum 1. Januar 2028 – jeweils als Festbetrag, nicht als Prozentsatz. A 13 steigt damit auf 1.832,80 € und danach auf 1.862,80 €. Das Anpassungsgesetz ist vom Landtag verabschiedet, die Beträge stehen nicht unter Vorbehalt.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine pauschale Beihilfe?
Ja, seit dem 1. Mai 2026. Eingeführt wurde sie mit dem Gesetz vom 28. Februar 2026 als § 80a LBG M-V. Das Land übernimmt die Hälfte der Kosten einer Krankenvollversicherung, unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist. Beiträge zur Pflegeversicherung sind ausdrücklich nicht umfasst. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und wirkt nur für die Zukunft.
Ist die Entscheidung für die pauschale Beihilfe in MV unwiderruflich?
Ja, ein Hin- und Herwechseln zwischen pauschaler und individueller Beihilfe ist ausgeschlossen, und die Entscheidung gilt auch für berücksichtigungsfähige Angehörige. Für Referendarinnen und Referendare gibt es aber eine wichtige Ausnahme: Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit der Prüfung. Wird danach ein neues Beamtenverhältnis begründet statt umgewandelt, kann die Entscheidung erneut getroffen werden.
Was kostet die Krankenversicherung im Referendariat in MV?
Ein PKV-Anwärtertarif liegt typischerweise bei 90 bis 130 € im Monat. Wer die gesetzliche Kasse mit pauschaler Beihilfe wählt, zahlt bei A 13 rund 224 € – die Hälfte des Kassenbeitrags plus die volle Pflegeversicherung, die nicht bezuschusst wird. Ohne Zuschuss wären es rund 374 €.
Lohnt sich die pauschale Beihilfe bei mehreren Kindern?
Meist nicht. Bei der individuellen Beihilfe steigt der Bemessungssatz mit zwei oder mehr Kindern auf 70 Prozent. Bei der pauschalen Beihilfe bleibt es dagegen bei 50 Prozent der Beiträge – eine Steigerung ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Für kinderreiche Familien ist die Pauschale damit deutlich weniger attraktiv, als sie zunächst wirkt.
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Referendare in MV?
Seit dem 1. April 2026 beträgt die Stufe 1 für Verheiratete 164,77 €, die Stufe 2 mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 363,59 €. Für das zweite Kind kommen 198,83 € hinzu, ab dem dritten Kind je 842,96 €. Einen wohnortabhängigen Zuschlag gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Wie lange dauert das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern?
18 Monate: sechs Monate Einführungsphase mit Hospitationen und angeleitetem Unterricht, zwölf Monate eigenverantwortlicher Unterricht, dazu die Prüfungsphase. Auf Antrag und nach Eignungsfeststellung ist eine Verkürzung auf bis zu zwölf Monate möglich, wenn einschlägige Unterrichtserfahrung über das Studienpraktikum hinaus vorliegt.
Wann kann ich mich für das Referendariat in MV bewerben?
Eingestellt wird zweimal im Jahr, zum 1. Februar und zum 1. August. Die Bewerbungsfrist liegt jeweils rund vier Monate vorher; für den Start am 1. August 2026 lief sie vom 23. März bis 13. April 2026. Zuletzt wurden 100 Plätze vergeben: 37 am Gymnasium, 30 an Grundschulen, 13 an Regionalen Schulen, 12 in der Sonderpädagogik und 8 an beruflichen Schulen.
Was verdient man nach dem Referendariat in MV?
In der Eingangsstufe ab 1. April 2026: 4.956,08 € in der Besoldungsgruppe A 13, Erfahrungsstufe 3. Für Gymnasium und berufliche Schulen kommt die Strukturzulage hinzu, macht 5.067,56 €. Das Gehalt steigt mit der Übernahme in den Schuldienst also auf fast das Dreifache der Anwärterbezüge.
Warum beginnt A 13 in MV erst bei Erfahrungsstufe 3?
Weil die Erfahrungsstufen in der Besoldungstabelle über alle Besoldungsgruppen hinweg durchgezählt werden. Höhere Besoldungsgruppen steigen deshalb bei einer höheren Stufennummer ein. Für A 13 ist Stufe 3 die Eingangsstufe – ein Nachteil entsteht daraus nicht, die Nummer ist reine Systematik.
Zahlen Referendare in MV Sozialabgaben?
Nein. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Abgezogen werden Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Beitrag zur Krankenversicherung. Der Solidaritätszuschlag entfällt bei diesen Beträgen wegen der Freigrenze.
Offizielle Quellen
↗ Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern
↗ Gesetz- und Verordnungsblatt M-V – Anlagen zum Landesbesoldungsgesetz (PDF)
↗ Finanzministerium M-V – Einführung der pauschalen Beihilfe
↗ Lehrer in MV – Ablauf des Referendariats
↗ Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern
↗ EinfachVerbeamtet – Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern für Lehrer
✔ Fachlich geprüft von Florian, EinfachVerbeamtet.
Stand: 1. August 2026. Alle Beträge in der seit 1. April 2026 geltenden Höhe. Anwärtergrundbeträge nach Anlage 11 zu § 76 Absatz 2 Satz 1 LBesG M-V, Familienzuschlag nach Anlage 10 zu § 41 Absatz 1 Satz 1, Grundgehälter nach Anlage 5 und Strukturzulage nach Anlage 12, jeweils zuzüglich der vom Landtag beschlossenen Anpassung: 60 € Festbetrag für Anwärterbezüge, 2,8 Prozent für Grundgehälter, Familienzuschläge und Zulagen. Nettobeträge berechnet nach § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Vorsorgepauschale. Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % (§ 243 SGB V), dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 % und dem Pflegebeitrag von 4,2 % für Kinderlose. Pauschale Beihilfe nach § 80a LBG M-V, eingeführt durch das Gesetz vom 28. Februar 2026 (GVOBl. M-V S. 102), nach dem Merkblatt des Landesamts für Finanzen, Stand 04/2026. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Auskünfte des Landesamts für Finanzen und der Beihilfestelle.
Gehaltscheck Referendariat
Der Bogen stellt deine Einnahmen, die berufsbedingten Kosten und deine Lebenshaltung gegenüber – und zeigt, was am Monatsende für Rücklagen und Vorsorge bleibt.
- Seite 1: Einnahmen und berufsbedingte Kosten
- Seite 2: Lebenshaltung und Ergebnis
- Seite 3: Kostencheck mit Richtwerten für PKV, Dienstunfähigkeit und Diensthaftpflicht
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