Heilfürsorge

Absicherung im aktiven Dienst – und danach

Als Polizist, Feuerwehrmann oder Soldat hast du während deiner aktiven Dienstzeit Anspruch auf freie Heilfürsorge. Wir zeigen dir, was sie umfasst, wo ihre Grenzen liegen und wie du dich rechtzeitig für die Zeit nach der Heilfürsorge absicherst.

Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge: volle Absicherung im Dienst – aber was kommt danach?

Als Polizist, Feuerwehr- oder Justizvollzugsbeamter übernimmt dein Dienstherr im aktiven Dienst deine Krankheitskosten – oft zu 100 %, ohne dass du einen Cent Beitrag zahlst. Das klingt perfekt, hat aber einen entscheidenden Haken: Mit der Pension endet die Heilfürsorge. Hier erfährst du, was sie leistet, wo ihre Lücken sind und wie du dich rechtzeitig für die Zeit danach absicherst.

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Was ist die freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Fürsorge deines Dienstherrn (Bund oder Land) für Berufsgruppen mit erhöhtem Risiko – typischerweise Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und Soldaten. Der Dienstherr übernimmt die Krankheitskosten im aktiven Dienst in der Regel zu 100 % als Sachleistung.

Wichtig: Die Heilfürsorge ist weder gesetzliche noch private Krankenversicherung. Sie geht der Beihilfe vor (Subsidiaritätsprinzip) und gilt nur, solange du im aktiven Dienst bist. Ihr Leistungsumfang ähnelt der gesetzlichen Krankenversicherung – mit ähnlichen Lücken bei Sonderleistungen.

Der Kern in einem SatzIm Dienst ist deine Gesundheitsversorgung gratis und umfassend – aber sie gehört dir nicht dauerhaft. Sie endet mit der aktiven Dienstzeit, und genau darauf musst du dich früh vorbereiten.

Was deckt die Heilfürsorge – und was nicht?

Der Leistungsumfang orientiert sich an der Regelversorgung. Das Meiste ist abgedeckt, aber bei Komfort- und Sonderleistungen entstehen Lücken, die du selbst tragen musst.

Grundsätzlich abgedeckt
Ärztliche Behandlungen
Verschreibungspflichtige Medikamente
Krankenhausaufenthalte (Regelversorgung)
Heil- und Hilfsmittel
Reha-Maßnahmen
Zahnbehandlung (Grundversorgung)

Lücken – oft selbst zu zahlen
Höherwertiger Zahnersatz (oft nur ~40 % Material-/Laborkosten)
Sehhilfen / Brillen (nur eingeschränkt)
Heilpraktiker-Leistungen
Klinik-Wahlleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer)
Auslandsbehandlungen (nur teilweise)

Familie ist nicht mitversichertDie Heilfürsorge gilt ausschließlich für dich selbst – nicht für Ehepartner oder Kinder. Deine Angehörigen brauchen eine eigene Absicherung über Beihilfe oder eine private Krankenversicherung.

Pflicht nicht vergessen: Heilfürsorgeberechtigte sind gesetzlich zum Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung verpflichtet – die Heilfürsorge deckt die Pflege nämlich nicht ab. Sie wird üblicherweise zusammen mit der Anwartschaft abgeschlossen.

Wer hat wie lange Heilfürsorge? Die Bundesländer im Überblick

Ob und wie lange du Heilfürsorge bekommst, hängt stark von deinem Dienstherrn ab. Grob gibt es drei Gruppen (Stand 2026, Polizeivollzug):

Tabelle scrollbar
Dienstherr Heilfürsorge-Regelung Nach der Ausbildung
Bundespolizei Bis zur Pension Durchgehend Heilfürsorge
Baden-Württemberg Bis zur Pension Durchgehend Heilfürsorge
Bremen Bis zur Pension Durchgehend Heilfürsorge
Hamburg Bis zur Pension Durchgehend Heilfürsorge
Mecklenburg-Vorpommern Bis zur Pension Durchgehend Heilfürsorge
Niedersachsen Bis zur Pension Durchgehend Heilfürsorge
Nordrhein-Westfalen Bis zur Pension Durchgehend Heilfürsorge
Sachsen Bis zur Pension Durchgehend Heilfürsorge
Sachsen-Anhalt Bis zur Pension Durchgehend Heilfürsorge
Schleswig-Holstein Wahl möglich Heilfürsorge oder Beihilfe wählbar
Bayern Nur Ausbildung Danach Beihilfe (Ausnahme Bereitschaftspolizei)
Berlin Nur Ausbildung Danach Beihilfe (geh. Dienst: durchgehend Beihilfe)
Brandenburg Nur Ausbildung Danach Beihilfe
Thüringen Nur Ausbildung Danach Beihilfe
Hessen Keine Heilfürsorge Durchgehend Beihilfe (seit 2014)
Saarland Keine Heilfürsorge Durchgehend Beihilfe
Rheinland-Pfalz Keine Heilfürsorge Beihilfe (Ausnahme Bereitschaftspolizei)

Vereinfachte Übersicht für Polizeivollzugsbeamte, Stand 2026. Regelungen ändern sich und weichen je nach Laufbahn (mittlerer/gehobener Dienst) und Berufsgruppe ab. Ohne Gewähr – wir prüfen deinen konkreten Fall.

Der Pensions-Schock: Wenn die Heilfürsorge wegfällt

Das ist der entscheidende Punkt, den viele zu spät bedenken. Deine Gesundheitsversorgung durchläuft drei Phasen – und die dritte kann richtig teuer werden, wenn du nicht vorgesorgt hast:

Phase 1 · Aktiver Dienst
100 % gedeckt, 0 € Beitrag
Der Dienstherr übernimmt deine Krankheitskosten vollständig. Du zahlst nichts – und legst nebenbei nichts fürs Alter zurück.

Phase 2 · Pensionseintritt
Heilfürsorge endet
Mit der Pension (oder bei Dienstunfähigkeit früher) fällt die Heilfürsorge komplett weg. Ab jetzt giltst du als beihilfeberechtigt.

Phase 3 · Im Ruhestand
Beihilfe 70 % + 30 % selbst
Die Beihilfe deckt meist 70 %. Die restlichen 30 % musst du privat versichern – mit dann hohem Eintrittsalter.

Das teure Problem: Steigst du erst bei Pensionsbeginn in die PKV ein, richtet sich dein Beitrag nach deinem dann hohen Eintrittsalter – und nach deinem aktuellen Gesundheitszustand. Zwischenzeitliche Diagnosen können Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder im schlimmsten Fall eine Ablehnung bedeuten. Weil die Heilfürsorge keine Alterungsrückstellungen bildet, gibt es keinen Puffer.

Die Lösung: Anwartschaft rechtzeitig abschließen

Genau für dieses Problem gibt es die Anwartschaftsversicherung. Du schließt sie früh im Dienst ab, sie ruht während deiner Heilfürsorge-Zeit (kleiner Beitrag), und bei Pensionsbeginn wandelst du sie ohne neue Gesundheitsprüfung in deine vollwertige PKV um.

Bei durchgehender Heilfürsorge zählt die große Anwartschaft: Sie friert nicht nur deinen Gesundheitszustand ein, sondern auch dein Eintrittsalter und bildet Alterungsrückstellungen. So bleiben deine PKV-Beiträge im Ruhestand bezahlbar – statt dass dich das hohe Alter beim Späteinstieg teuer zu stehen kommt.

Diese drei Bausteine sind für Heilfürsorge-Berechtigte die Basis einer sauberen Absicherung:

Baustein 1
Anwartschaft (PKV)
Sichert Gesundheitszustand und – bei der großen Variante – dein Eintrittsalter für den späteren PKV-Einstieg.

Baustein 2
Pflegepflichtversicherung
Gesetzlich verpflichtend – die Heilfürsorge deckt Pflege nicht ab. Wird meist mit der Anwartschaft kombiniert.

Baustein 3
Dienstunfähigkeits-Schutz
Wichtig, weil ein vorzeitiges Dienstende (Unfall, Krankheit) die Heilfürsorge sofort beendet – oft ohne ausreichende Absicherung.

Mehr zum Herzstück dieser Absicherung liest du auf unserer Seite zur PKV-Anwartschaft.

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Häufige Fragen zur Heilfürsorge

Was passiert mit der Heilfürsorge bei der Pension?
Sie endet – in jedem Bundesland spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand. Ab dann bist du beihilfeberechtigt (meist 70 %) und musst die restlichen rund 30 % über eine private Krankenversicherung absichern. Deshalb ist eine früh abgeschlossene Anwartschaft so wichtig.
Sind meine Familienangehörigen über die Heilfürsorge mitversichert?
Nein. Die Heilfürsorge gilt ausschließlich für dich selbst. Ehepartner und Kinder brauchen eine eigene Absicherung – in der Regel über die Beihilfe (für die man dann eine beihilfekonforme PKV benötigt) oder eine private Krankenversicherung.
Brauche ich trotz Heilfürsorge eine Versicherung?
Ja, mindestens zwei Dinge: eine Pflegepflichtversicherung (gesetzlich verpflichtend, da die Heilfürsorge Pflege nicht abdeckt) und – dringend empfohlen – eine Anwartschaft für den späteren PKV-Einstieg. Sinnvoll sind außerdem Zusatzversicherungen für die Lücken (z. B. Zahnersatz) und ein Dienstunfähigkeitsschutz.
Was passiert bei vorzeitigem Ausscheiden (Dienstunfähigkeit)?
Auch dann endet die Heilfürsorge sofort, und die Beihilfe greift. Das kann in jungen Jahren passieren, wenn du privat noch gar nicht abgesichert bist. Deshalb sind eine Anwartschaft und ein Dienstunfähigkeitsschutz gerade für Heilfürsorge-Berechtigte besonders wichtig.
Kleine oder große Anwartschaft – was ist richtig?
Als Anwärter reicht bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit meist die kleine Anwartschaft (sichert den Gesundheitszustand). Bei durchgehender Heilfürsorge bis zur Pension ist danach oft die große Anwartschaft sinnvoll, weil sie zusätzlich das Eintrittsalter einfriert und die Beiträge im Alter stabil hält. Was für dich passt, hängt von deiner Lebensplanung ab.
Deckt die Heilfürsorge wirklich alles ab?
Nein. Ihr Umfang ähnelt der gesetzlichen Krankenversicherung. Lücken gibt es vor allem bei höherwertigem Zahnersatz (oft nur rund 40 % der Material- und Laborkosten), Sehhilfen, Heilpraktikern und Klinik-Wahlleistungen. Diese Lücken lassen sich über private Zusatzversicherungen schließen.

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