Öffnungsaktion der PKV: So kommen Beamte mit Vorerkrankungen in die PKV
Die Öffnungsaktion der PKV (auch Öffnungsklausel genannt) bringt Beamte mit Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung:…
WeiterlesenAbsicherung im aktiven Dienst – und danach
Als Polizist, Feuerwehrmann oder Soldat hast du während deiner aktiven Dienstzeit Anspruch auf freie Heilfürsorge. Wir zeigen dir, was sie umfasst, wo ihre Grenzen liegen und wie du dich rechtzeitig für die Zeit nach der Heilfürsorge absicherst.
Manche haben Heilfürsorge bis zur Pension, andere nur in der Ausbildung. Wähl deine Situation – wir prüfen, welche Regel für dich gilt.
Als Anwärter bei Polizei, Feuerwehr oder Justiz hast du oft Heilfürsorge. Ob sie nach der Ausbildung bleibt, hängt vom Dienstherrn ab.
Im Dienst zahlst du nichts. Mit der Pension endet die Heilfürsorge – dann brauchst du eine PKV, mit dem Alter von dann.
Endet die Heilfürsorge nach der Ausbildung, bekommst du Beihilfe und brauchst ab dann eine private Krankenversicherung für den Rest.
Der Dienstherr übernimmt deine Krankheitskosten im aktiven Dienst meist komplett. Der Umfang ähnelt der gesetzlichen Krankenversicherung – mit ähnlichen Lücken.
Viele merken erst kurz vor dem Ruhestand, was das bedeutet. Deine Versorgung durchläuft drei Phasen:
Wer erst mit Anfang 60 in die PKV einsteigt, zahlt ein Vielfaches.
Der Beitrag richtet sich dann nach dem hohen Eintrittsalter. Diagnosen aus der Dienstzeit können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen.
Mehr dazu: PKV-Anwartschaft und Dienstunfähigkeitsversicherung
Die große Anwartschaft friert dein heutiges Eintrittsalter und deine Gesundheit ein. Wer sie mit Anfang 20 abschließt, zahlt im Ruhestand deutlich weniger als jemand, der erst mit der Pension einsteigt.
Sie endet spätestens mit dem Ruhestand. Ab dann bekommst du Beihilfe, meist 70 %, und musst den Rest über eine private Krankenversicherung absichern. Eine früh abgeschlossene Anwartschaft macht diesen Wechsel deutlich günstiger.
Nein. Bei manchen Dienstherren gilt sie bis zur Pension, bei anderen nur in der Ausbildung, einige haben sie ganz abgeschafft. Auch Laufbahn und Berufsgruppe spielen eine Rolle. Wir prüfen, was für deinen Dienstherrn gilt.
Nein. Die Heilfürsorge gilt nur für dich selbst. Partner und Kinder sind in der Regel beihilfeberechtigt und brauchen dafür eine eigene beihilfekonforme PKV.
Ja. Die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Dringend zu empfehlen sind außerdem eine Anwartschaft für den späteren PKV-Einstieg und ein Schutz bei Dienstunfähigkeit.
Dann endet die Heilfürsorge sofort, auch in jungen Jahren. Ohne Anwartschaft musst du dich dann zum aktuellen Gesundheitszustand privat versichern – oft mit Zuschlägen.
Passt dazu: Beihilfe für Beamte, Anwartschaft bei der Polizei und Gehalts- und Pensionsrechner
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