Gehalt im Referendariat Mecklenburg-Vorpommern 2026: Anwärterbezüge nach Lehramt
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WeiterlesenAbsicherung im aktiven Dienst – und danach
Als Polizist, Feuerwehrmann oder Soldat hast du während deiner aktiven Dienstzeit Anspruch auf freie Heilfürsorge. Wir zeigen dir, was sie umfasst, wo ihre Grenzen liegen und wie du dich rechtzeitig für die Zeit nach der Heilfürsorge absicherst.
Als Polizist, Feuerwehr- oder Justizvollzugsbeamter übernimmt dein Dienstherr im aktiven Dienst deine Krankheitskosten – oft zu 100 %, ohne dass du einen Cent Beitrag zahlst. Das klingt perfekt, hat aber einen entscheidenden Haken: Mit der Pension endet die Heilfürsorge. Hier erfährst du, was sie leistet, wo ihre Lücken sind und wie du dich rechtzeitig für die Zeit danach absicherst.
Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Fürsorge deines Dienstherrn (Bund oder Land) für Berufsgruppen mit erhöhtem Risiko – typischerweise Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und Soldaten. Der Dienstherr übernimmt die Krankheitskosten im aktiven Dienst in der Regel zu 100 % als Sachleistung.
Wichtig: Die Heilfürsorge ist weder gesetzliche noch private Krankenversicherung. Sie geht der Beihilfe vor (Subsidiaritätsprinzip) und gilt nur, solange du im aktiven Dienst bist. Ihr Leistungsumfang ähnelt der gesetzlichen Krankenversicherung – mit ähnlichen Lücken bei Sonderleistungen.
Der Kern in einem SatzIm Dienst ist deine Gesundheitsversorgung gratis und umfassend – aber sie gehört dir nicht dauerhaft. Sie endet mit der aktiven Dienstzeit, und genau darauf musst du dich früh vorbereiten.
Der Leistungsumfang orientiert sich an der Regelversorgung. Das Meiste ist abgedeckt, aber bei Komfort- und Sonderleistungen entstehen Lücken, die du selbst tragen musst.
Familie ist nicht mitversichertDie Heilfürsorge gilt ausschließlich für dich selbst – nicht für Ehepartner oder Kinder. Deine Angehörigen brauchen eine eigene Absicherung über Beihilfe oder eine private Krankenversicherung.
Pflicht nicht vergessen: Heilfürsorgeberechtigte sind gesetzlich zum Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung verpflichtet – die Heilfürsorge deckt die Pflege nämlich nicht ab. Sie wird üblicherweise zusammen mit der Anwartschaft abgeschlossen.
Ob und wie lange du Heilfürsorge bekommst, hängt stark von deinem Dienstherrn ab. Grob gibt es drei Gruppen (Stand 2026, Polizeivollzug):
| Dienstherr | Heilfürsorge-Regelung | Nach der Ausbildung |
|---|---|---|
| Bundespolizei | Bis zur Pension | Durchgehend Heilfürsorge |
| Baden-Württemberg | Bis zur Pension | Durchgehend Heilfürsorge |
| Bremen | Bis zur Pension | Durchgehend Heilfürsorge |
| Hamburg | Bis zur Pension | Durchgehend Heilfürsorge |
| Mecklenburg-Vorpommern | Bis zur Pension | Durchgehend Heilfürsorge |
| Niedersachsen | Bis zur Pension | Durchgehend Heilfürsorge |
| Nordrhein-Westfalen | Bis zur Pension | Durchgehend Heilfürsorge |
| Sachsen | Bis zur Pension | Durchgehend Heilfürsorge |
| Sachsen-Anhalt | Bis zur Pension | Durchgehend Heilfürsorge |
| Schleswig-Holstein | Wahl möglich | Heilfürsorge oder Beihilfe wählbar |
| Bayern | Nur Ausbildung | Danach Beihilfe (Ausnahme Bereitschaftspolizei) |
| Berlin | Nur Ausbildung | Danach Beihilfe (geh. Dienst: durchgehend Beihilfe) |
| Brandenburg | Nur Ausbildung | Danach Beihilfe |
| Thüringen | Nur Ausbildung | Danach Beihilfe |
| Hessen | Keine Heilfürsorge | Durchgehend Beihilfe (seit 2014) |
| Saarland | Keine Heilfürsorge | Durchgehend Beihilfe |
| Rheinland-Pfalz | Keine Heilfürsorge | Beihilfe (Ausnahme Bereitschaftspolizei) |
Vereinfachte Übersicht für Polizeivollzugsbeamte, Stand 2026. Regelungen ändern sich und weichen je nach Laufbahn (mittlerer/gehobener Dienst) und Berufsgruppe ab. Ohne Gewähr – wir prüfen deinen konkreten Fall.
Das ist der entscheidende Punkt, den viele zu spät bedenken. Deine Gesundheitsversorgung durchläuft drei Phasen – und die dritte kann richtig teuer werden, wenn du nicht vorgesorgt hast:
Das teure Problem: Steigst du erst bei Pensionsbeginn in die PKV ein, richtet sich dein Beitrag nach deinem dann hohen Eintrittsalter – und nach deinem aktuellen Gesundheitszustand. Zwischenzeitliche Diagnosen können Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder im schlimmsten Fall eine Ablehnung bedeuten. Weil die Heilfürsorge keine Alterungsrückstellungen bildet, gibt es keinen Puffer.
Genau für dieses Problem gibt es die Anwartschaftsversicherung. Du schließt sie früh im Dienst ab, sie ruht während deiner Heilfürsorge-Zeit (kleiner Beitrag), und bei Pensionsbeginn wandelst du sie ohne neue Gesundheitsprüfung in deine vollwertige PKV um.
Bei durchgehender Heilfürsorge zählt die große Anwartschaft: Sie friert nicht nur deinen Gesundheitszustand ein, sondern auch dein Eintrittsalter und bildet Alterungsrückstellungen. So bleiben deine PKV-Beiträge im Ruhestand bezahlbar – statt dass dich das hohe Alter beim Späteinstieg teuer zu stehen kommt.
Diese drei Bausteine sind für Heilfürsorge-Berechtigte die Basis einer sauberen Absicherung:
Mehr zum Herzstück dieser Absicherung liest du auf unserer Seite zur PKV-Anwartschaft.
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