Wie viel verdient man im Referendariat in Niedersachsen? Welcher Anwärtergrundbetrag gilt für welches Lehramt, wer bekommt den Sonderzuschlag von rund 300 € und was bleibt netto? Alle Zahlen nach den Besoldungstabellen des Landesamts für Bezüge und Versorgung – in der seit 1. April 2026 geltenden Fassung.
Gymnasium und berufsbildende Schulen: 1.761,92 € brutto
Grundschule, Haupt- und Realschule, Sonderpädagogik: 1.722,66 € brutto
Anwärtersonderzuschlag: rund 290 bis 300 € für Haupt-/Realschule und Sonderpädagogik
Pauschale Beihilfe: ja, seit 2024 – auch für Anwärter, aber nur ein Jahr lang wählbar
Alle Lehrämter starten in A 13. Seit dem 1. August 2024 gilt das auch für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte. In Baden-Württemberg und Bayern ist das Grundschullehramt weiterhin A 12.
Für das Referendariat heißt das: Der Abstand zwischen den Lehrämtern ist in Niedersachsen so klein wie fast nirgends. Zwischen Grundschule und Gymnasium liegen ganze 39,26 € im Monat.
Anwärtergrundbetrag nach Lehramt
Lehramtsanwärterinnen und -anwärter in Niedersachsen sind Beamte auf Widerruf. Statt eines Gehalts erhalten sie Anwärterbezüge. Maßgeblich ist nicht die Tätigkeit im Vorbereitungsdienst, sondern das Einstiegsamt der angestrebten Laufbahn.
Einstiegsamt A 13, erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. Anwärtergrundbetrag seit 1. April 2026: 1.722,66 € brutto monatlich.
Einstiegsamt A 13 mit allgemeiner Stellenzulage nach Anlage 9 Nummer 4 NBesG – das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. Anwärtergrundbetrag: 1.761,92 € brutto monatlich.
Der Grund für den Unterschied steckt im Laufbahnrecht und nicht in der Schulform: Die Zulage nach Anlage 9 Nummer 4 bekommt, wer in einer Laufbahn arbeitet, in der das zweite Einstiegsamt bei A 13 liegt. Das ist beim Lehramt an Gymnasien und berufsbildenden Schulen der Fall. Die zum 1. August 2024 nach A 13 angehobenen GHR-Lehrkräfte bleiben dagegen im ersten Einstiegsamt – und damit ohne Zulage.
| Einstiegsamt | Monatsbetrag | für wen |
|---|---|---|
| A 5 bis A 8 | 1.469,04 € | kein Lehramt |
| A 9 bis A 11 | 1.529,74 € | kein Lehramt |
| A 12 | 1.686,91 € | kein Lehramt mehr |
| A 13 | 1.722,66 € | Grundschule, Haupt- und Realschule, Sonderpädagogik |
| A 13 + Zulage nach Anlage 9 Nummer 4 | 1.761,92 € | Gymnasium, berufsbildende Schulen |
Quelle: Landesamt für Bezüge und Versorgung Niedersachsen, Besoldungstabellen gültig ab 1. April 2026. A 12 ist seit der Anhebung der GHR-Lehrkräfte zum 1. August 2024 kein Einstiegsamt für Lehrämter mehr.
Die Erhöhung gilt rückwirkend zum 1. April 2026, ausgezahlt wurde sie aber erst mit den Juli-Bezügen 2026 – zusammen mit der Nachzahlung für April bis Juni. Für Anwärterinnen und Anwärter waren das rund 180 € auf einen Schlag.
Der Landtag hat die Übertragung des Tarifergebnisses am 27. Mai 2026 beschlossen. Anders als in Baden-Württemberg oder Bayern stand die Zahlung damit nicht unter Vorbehalt: Das Gesetz war vor der Auszahlung fertig.
Wie es weitergeht: die nächsten Schritte
Für Anwärterinnen und Anwärter läuft die Erhöhung als Festbetrag, nicht als Prozentsatz. Zum 1. April 2026 waren es 60 €. Die Grundgehälter der fertigen Lehrkräfte stiegen im selben Schritt um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 € – eine soziale Komponente, von der die unteren Besoldungsgruppen überproportional profitieren.
Wichtig für die Planung: Die aktuelle Tabelle gilt bis zum 28. Februar 2027. Die zweite Stufe des Tarifergebnisses wurde in Niedersachsen noch nicht in ein Besoldungsgesetz gegossen. Wer mit Beträgen für 2027 rechnet, sollte sie als Erwartung behandeln und nicht als beschlossene Sache.
Wie das Besoldungssystem in Niedersachsen insgesamt aufgebaut ist, mit allen Erfahrungsstufen bis zum Ende der Laufbahn:
Besoldungstabelle Niedersachsen für LehrerDer Gehaltscheck: was am Monatsende wirklich übrig bleibt
Bevor es an die einzelnen Beträge geht, die Frage, um die es eigentlich geht: Was bleibt nach Miete, Versicherungen und Fahrtkosten übrig, und wovon lässt sich etwas zurücklegen?
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Der Anwärtersonderzuschlag: rund 300 € für zwei Lehrämter
Hier wird es für zwei Gruppen deutlich attraktiver, als die Tabelle vermuten lässt. Niedersachsen zahlt seit dem 1. August 2022 einen Anwärtersonderzuschlag – allerdings nicht flächendeckend, sondern gezielt dort, wo Bewerber fehlen: im Lehramt an Haupt- und Realschulen und in der Sonderpädagogik.
Rechtsgrundlage ist § 59 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes. Danach entscheidet das Finanzministerium über den Zuschlag, nachdem das Fachministerium einen erheblichen Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern festgestellt hat. Die Obergrenze liegt bei 70 Prozent des Anwärtergrundbetrags, in Ausnahmefällen bei 100 Prozent – bei A 13 wären das rechnerisch bis zu 1.205,86 € beziehungsweise 1.722,66 € im Monat. Ausgeschöpft wird dieser Rahmen in Niedersachsen bislang nicht annähernd.
Rechenbeispiel: Sonderpädagogik mit Sonderzuschlag
Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen liegt der Zuschlag bei rund 290 €. Beide Beträge gelten für die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes und bei voller Ausbildungszeit. Wer am Gymnasium oder an der Grundschule referendiert, bekommt ihn nicht.
Der Zuschlag ist geliehenes Geld, bis die fünf Jahre um sind. Zurückgezahlt werden muss er, wenn der Vorbereitungsdienst nicht erfolgreich abgeschlossen wird oder wenn man danach nicht mindestens fünf Jahre im niedersächsischen Schuldienst arbeitet – und man das selbst zu vertreten hat. Wer die Altersgrenze für eine Verbeamtung von vornherein überschreitet, ist ausgenommen: Dort genügen fünf Jahre im Angestelltenverhältnis. Die Höhe und die Liste der begünstigten Lehrämter ändern sich mit der Bedarfslage; die genannten Beträge stammen aus dem Lehrkräfte-Gewinnungspaket des Kultusministeriums und sind gerundet. Verbindlich ist die Auskunft des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung beziehungsweise des NLBV.
Familienzuschlag: kein Ortszuschlag, aber gestaffelt nach Kindern
Anders als Bayern, wo der Zuschlag von der Ortsklasse abhängt, und anders als Nordrhein-Westfalen, wo ab dem ersten Kind die Mietenstufe entscheidet, arbeitet Niedersachsen mit einem klassischen Familienzuschlag. Der Wohnort spielt keine Rolle.
| Bestandteil | Monatsbetrag |
|---|---|
| Stufe 1 – verheiratet, ohne Kind (§ 35 Abs. 1 NBesG) | 170,36 € |
| Stufe 2 – mit einem berücksichtigungsfähigen Kind (§ 35 Abs. 2 NBesG) | 315,97 € |
| Erhöhung für das zweite Kind | 145,61 € |
| Erhöhung ab dem dritten Kind, je Kind | 512,37 € |
Landesamt für Bezüge und Versorgung Niedersachsen, Familienzuschlag ab 1. April 2026. In den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 liegen die Stufen 1 und 2 bei 162,26 € beziehungsweise 307,87 €; für Lehrämter ist das ohne Bedeutung, weil alle Lehrämter in A 13 starten. Der Sprung ab dem dritten Kind ist kein Tippfehler: Er ist die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Familien.
Achtung, wenn du woanders veraltete Zahlen liest: Bis zum 31. März 2026 lagen die Stufe 1 bei 165,72 € und die Stufe 2 bei 307,36 €. Diese Werte kursieren noch vielfach, sind aber überholt – ebenso wie Anwärtergrundbeträge von 1.662,66 € und 1.701,92 €.
Was verdiene ich konkret? Beispiele nach Lebenssituation
Alle Beispiele mit dem Anwärtergrundbetrag A 13, also Grundschule, Haupt- und Realschule oder Sonderpädagogik, ohne Sonderzuschlag. Für Gymnasium und berufsbildende Schulen kommen jeweils 39,26 € hinzu.
Beispiel 1: ledig, keine Kinder
Beispiel 2: verheiratet, keine Kinder
Beispiel 3: Sonderpädagogik, ledig, mit Sonderzuschlag
Was bleibt netto vom Referendariatsgehalt in Niedersachsen?
Der entscheidende Unterschied zum Angestelltenverhältnis: Auf Anwärterbezüge fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Weder Renten- noch Arbeitslosenversicherung. Abgezogen werden nur Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Beitrag zur Krankenversicherung.
| Einstiegsamt | Brutto | Lohnsteuer | Netto vor Krankenversicherung |
|---|---|---|---|
| A 13 – Grundschule, Haupt- und Realschule, Sonderpädagogik | 1.722,66 € | 96,79 € | 1.625,87 € |
| A 13 + Zulage – Gymnasium, berufsbildende Schulen | 1.761,92 € | 106,32 € | 1.655,60 € |
| A 13 mit Sonderzuschlag – Sonderpädagogik | 2.022,66 € | 171,11 € | 1.851,55 € |
Berechnet nach § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Vorsorgepauschale bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 90 €. Der Solidaritätszuschlag fällt bei diesen Beträgen wegen der Freigrenze nicht an. Für Verheiratete hängt die Lohnsteuer von der gewählten Steuerklasse ab; wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt weitere neun Prozent der Lohnsteuer.
Nach Abzug eines PKV-Anwärtertarifs von 90 bis 130 € landen bei A 13 also rund 1.495 bis 1.535 € auf dem Konto. Wer den Sonderzuschlag bekommt, liegt gut 200 € darüber – dann greift allerdings auch eine spürbar höhere Lohnsteuer, von den 300 € brutto bleiben netto rund 226 €.
Krankenversicherung: Niedersachsen lässt dir wirklich die Wahl
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf hast du Anspruch auf Beihilfe. In den meisten Ländern heißt das: Das Land erstattet 50 Prozent deiner Krankheitskosten, den Rest deckst du über eine private Krankenversicherung ab. Wer stattdessen in der gesetzlichen Kasse bleibt, zahlt dort den vollen Beitrag allein.
In Niedersachsen gibt es einen dritten Weg. Seit dem 1. Februar 2024 sieht § 80a Niedersächsisches Beamtengesetz eine pauschale Beihilfe vor: Das Land übernimmt die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags – ausdrücklich auch für Anwärterinnen und Anwärter.
Was das konkret kostet
Bei A 13 und 1.722,66 € brutto ergibt sich der Kassenbeitrag aus 14,0 Prozent ermäßigtem Beitragssatz – Beamte haben keinen Anspruch auf Krankengeld, deshalb greift § 243 SGB V –, dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und der Pflegeversicherung mit 4,2 Prozent für Kinderlose. Zusammen sind das rund 363 € im Monat.
Mit der pauschalen Beihilfe bleiben davon rund 218 € bei dir. Der Grund, warum es nicht die Hälfte ist: Der Zuschuss bezieht sich ausdrücklich nur auf den Krankenversicherungsbeitrag. Die Pflegeversicherung trägst du weiterhin allein, in diesem Fall rund 72 € im Monat.
Für die pauschale Beihilfe hast du genau ein Jahr Zeit. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem deine Beihilfeberechtigung entsteht – also mit dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes. Wer den Antrag nicht innerhalb dieses Jahres beim NLBV stellt, kann sich später nicht mehr dafür entscheiden.
Und die Entscheidung ist unwiderruflich. Ein Wechsel zurück in die Kombination aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung ist danach nicht mehr vorgesehen – auch nicht, wenn sich Einkommen, Familienstand oder Gesundheitszustand ändern.
Was daraus für das Referendariat folgt
Rein rechnerisch ist der PKV-Anwärtertarif mit 90 bis 130 € im Vorbereitungsdienst der günstigste Weg, auch gegenüber der pauschalen Beihilfe. Der Grund ist der Anwärtertarif selbst: eine Sonderkondition, die es nur in dieser Lebensphase gibt und die nach dem Referendariat wegfällt.
Interessanter wird die pauschale Beihilfe später – etwa bei Teilzeit, mehreren Kindern oder Vorerkrankungen, die den PKV-Beitrag dauerhaft nach oben treiben. Und genau hier wird die Jahresfrist zum Problem: Sie zwingt dich, eine Entscheidung für die nächsten 35 Jahre im ersten Jahr des Referendariats zu treffen, also zu einem Zeitpunkt, an dem sich niemand ernsthaft damit beschäftigen möchte. Wer die Wahl offenhalten will, sollte sie deshalb bewusst früh durchrechnen: einmal für die 18 Monate und einmal für die gesamte Laufbahn.
Und noch ein Punkt, der oft zu spät bedacht wird: In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag lebenslang nach dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Wer heute gesund ist und erst in ein oder zwei Jahren einsteigt, kann sich diesen Zustand über eine Anwartschaft sichern – oft für einen niedrigen einstelligen Monatsbeitrag.
Häufig übersehen: die Dienstunfähigkeit. Ansprüche auf Versorgung entstehen in der Regel erst mit dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Wer im Vorbereitungsdienst oder in der Probezeit dienstunfähig wird, steht deutlich schlechter da als die meisten annehmen.
Welcher Beihilfesatz in welchem Bundesland gilt und was am Ende wirklich selbst zu zahlen ist:
Beihilfe für Beamte 2026: alle Sätze, alle Bundesländer Absicherung für Lehrkräfte in NiedersachsenNiedersachsen im Ländervergleich
Beim reinen Grundbetrag liegt Niedersachsen hinten – und zwar in jeder Schulform. Der Vergleich lohnt sich trotzdem, weil das Land an zwei anderen Stellen deutlich besser dasteht.
| Merkmal | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Baden-Württemberg | Bayern |
|---|---|---|---|---|
| Höchster Anwärtergrundbetrag | 1.761,92 € | 1.829,43 € | 1.822,62 € | 1.830,08 € |
| Grundschullehramt | A 13 – 1.722,66 € | A 13 – 1.793,28 € | A 12 – 1.753,53 € | A 12 – 1.763,44 € |
| Dauer des Vorbereitungsdienstes | 18 Monate | 18 Monate | 18 Monate | 24 Monate |
| Zuschlag nach Wohnort | nein | ab dem ersten Kind nach Mietenstufe | nein | ja, nach Ortsklasse |
| Anwärtersonderzuschlag | rund 290 bis 300 €, Haupt-/Realschule und Sonderpädagogik | möglich, kein Automatismus | 45 bis 70 % in Mangelfächern | bis 70 %, in Ausnahmen 100 % |
| Pauschale Beihilfe | ja, seit 2024 | nein | ja, seit 2023 | nein |
Niedersachsen und Baden-Württemberg: Stand 1. April 2026. Nordrhein-Westfalen: Anlage 12 LBesG NRW ab 1. August 2026. Bayern: Anlage 10 BayBesG ab 1. Oktober 2026, bis dahin jeweils 60 € weniger.
Zwei Dinge relativieren den letzten Platz beim Grundbetrag. Erstens der Sonderzuschlag: Wer Sonderpädagogik oder Haupt- und Realschule studiert hat, liegt mit rund 2.020 € brutto vor jedem anderen der vier Länder. Zweitens die pauschale Beihilfe, die außer Niedersachsen von den vier nur Baden-Württemberg anbietet. Für alle anderen bleibt es beim Blick auf die nackte Zahl – und da summieren sich die 67,51 € Unterschied zu Nordrhein-Westfalen über 18 Monate auf rund 1.215 €.
Die vollständigen Rechnungen für die anderen Länder, jeweils mit Netto und Krankenversicherung:
Gehalt im Referendariat NRW Anwärterbezüge Baden-Württemberg Anwärterbezüge BayernWie lange dauert das Referendariat – und was kommt insgesamt zusammen?
Der Vorbereitungsdienst dauert in Niedersachsen 18 Monate, für alle Lehrämter. Eingestellt wird zweimal im Jahr. Für die Frage, was am Ende auf dem Konto gelandet ist, lohnt sich die Hochrechnung über die gesamte Zeit statt nur über den Monat.
| Lehramt | pro Monat | über 18 Monate |
|---|---|---|
| Grundschule | 1.722,66 € | 31.007,88 € |
| Gymnasium, berufsbildende Schulen | 1.761,92 € | 31.714,56 € |
| Haupt- und Realschule, mit Sonderzuschlag | rund 2.012,66 € | rund 36.227,88 € |
| Sonderpädagogik, mit Sonderzuschlag | rund 2.022,66 € | rund 36.407,88 € |
Gerechnet mit den Beträgen ab 1. April 2026 über volle 18 Monate. In der Praxis fällt die Summe etwas höher aus, wenn eine Besoldungserhöhung in den Zeitraum fällt. Nicht enthalten sind Familienzuschlag und Reisekostenerstattungen.
Der Sonderzuschlag macht über die Ausbildung damit gut 5.400 € aus – so viel wie kein anderer Posten im Referendariat. Wer zwischen zwei Lehrämtern schwankt, sollte das mindestens kennen.
Bewerbung, Fristen und die Studienseminare in Niedersachsen:
Referendariat Niedersachsen: Bewerbung und Studienseminare Lehrer werden in Niedersachsen: Chancen nach SchulformenWas verdienst du nach dem Referendariat?
Das ist die Zahl, die das Referendariat überhaupt erst einordnet. Mit der Zweiten Staatsprüfung und der Einstellung in den Schuldienst springt das Gehalt nicht um ein paar Hundert Euro nach oben – es verdreifacht sich nahezu.
| Lehramt | im Referendariat | als Lehrkraft, Erfahrungsstufe 3 | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Grundschule, Haupt- und Realschule, Sonderpädagogik | 1.722,66 € | 4.937,05 € | + 3.214,39 € |
| Gymnasium, berufsbildende Schulen | 1.761,92 € | 5.052,25 € | + 3.290,33 € |
Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 nach der Besoldungstabelle des NLBV ab 1. April 2026. Erfahrungsstufe 3 ist die Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 13 – A 13 beginnt in Niedersachsen nicht bei Stufe 1, weil die Stufen über alle Besoldungsgruppen hinweg durchgezählt werden. Für Gymnasium und berufsbildende Schulen ist die allgemeine Stellenzulage von 115,20 € enthalten.
Zwei Dinge relativieren den Sprung allerdings. Erstens steigt mit dem höheren Brutto auch die Steuerlast überproportional; netto bleibt weniger als das Dreifache übrig. Zweitens fällt die Krankenversicherung teurer aus, weil der günstige Anwärtertarif der privaten Krankenversicherung mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes ausläuft. Wer das früh einkalkuliert, erlebt beim ersten Gehalt als Lehrkraft keine Überraschung.
Wann die Anwärterbezüge gekürzt werden können
Der Anwärtergrundbetrag kann herabgesetzt werden, wenn die vorgeschriebene Laufbahnprüfung nicht bestanden wurde oder sich die Ausbildung aus einem Grund verzögert, den du zu vertreten hast. Bei einer Verlängerung wegen Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit bleibt es in der Regel beim vollen Betrag. Beim Anwärtersonderzuschlag kommt die Fünfjahresbindung hinzu, die weiter oben beschrieben ist.
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Absicherung als Referendar prüfenHäufige Fragen zu den Anwärterbezügen in Niedersachsen
Wie viel verdient man im Referendariat in Niedersachsen?
Seit dem 1. April 2026 beträgt der Anwärtergrundbetrag 1.722,66 € für Grundschule, Haupt- und Realschule sowie Sonderpädagogik und 1.761,92 € für Gymnasium und berufsbildende Schulen. Im Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie in der Sonderpädagogik kommt ein Anwärtersonderzuschlag von rund 290 bis 300 € hinzu, dazu gegebenenfalls der Familienzuschlag.
Was bleibt netto vom Referendariatsgehalt in Niedersachsen?
Bei A 13, ledig, Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer bleiben von 1.722,66 € brutto nach 96,79 € Lohnsteuer 1.625,87 € vor Krankenversicherung. Nach Abzug eines PKV-Anwärtertarifs von 90 bis 130 € landen rund 1.495 bis 1.535 € auf dem Konto. Für Gymnasium und berufsbildende Schulen sind es 1.655,60 € netto vor Krankenversicherung. Sozialabgaben fallen nicht an.
Warum verdienen Grundschullehrkräfte in Niedersachsen genauso viel wie am Gymnasium?
Weil seit dem 1. August 2024 alle Lehrämter in Niedersachsen im Einstiegsamt A 13 starten – auch Grund-, Haupt- und Realschule. Der einzige verbliebene Unterschied ist die allgemeine Stellenzulage nach Anlage 9 Nummer 4 NBesG, die nur Laufbahnen mit zweitem Einstiegsamt A 13 erhalten, also Gymnasium und berufsbildende Schulen. Im Referendariat sind das 39,26 € im Monat.
Wer bekommt in Niedersachsen den Anwärtersonderzuschlag?
Lehramtsanwärterinnen und -anwärter für das Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie für Sonderpädagogik. Rechtsgrundlage ist § 59 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes. Der Zuschlag liegt bei rund 290 beziehungsweise 300 € im Monat und wird für die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes gezahlt. Für Grundschule, Gymnasium und berufsbildende Schulen gibt es ihn nicht. Die Regelung gilt seit dem 1. August 2022.
Muss ich den Anwärtersonderzuschlag zurückzahlen?
Ja, wenn du den Vorbereitungsdienst nicht erfolgreich abschließt oder danach nicht mindestens fünf Jahre im niedersächsischen Schuldienst arbeitest und das selbst zu vertreten hast. Eine Ausnahme gilt für alle, die von vornherein die Altersgrenze für eine Verbeamtung überschreiten: Bei ihnen genügen fünf Jahre im Angestelltenverhältnis. Die genauen Bedingungen stehen im Bewilligungsbescheid.
Gibt es in Niedersachsen eine pauschale Beihilfe?
Ja. Seit dem 1. Februar 2024 übernimmt das Land nach § 80a Niedersächsisches Beamtengesetz die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, wenn du dich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidest – auch als Anwärterin oder Anwärter. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist ausdrücklich ausgenommen und bleibt in voller Höhe bei dir.
Wie lange kann ich die pauschale Beihilfe in Niedersachsen beantragen?
Ein Jahr ab Entstehen der Beihilfeberechtigung, also ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes. Wer den Antrag beim NLBV nicht innerhalb dieses Jahres stellt, kann sich später nicht mehr dafür entscheiden. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist außerdem unwiderruflich – ein Wechsel zurück zu individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung ist nicht vorgesehen.
Was kostet die Krankenversicherung im Referendariat in Niedersachsen?
Ein PKV-Anwärtertarif liegt typischerweise bei 90 bis 130 € im Monat. Wer die gesetzliche Kasse mit pauschaler Beihilfe wählt, zahlt bei A 13 rund 218 € – die Hälfte des Krankenkassenbeitrags plus die volle Pflegeversicherung, die nicht bezuschusst wird. Ohne Zuschuss wären es rund 363 €.
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Referendare in Niedersachsen?
Seit dem 1. April 2026 beträgt die Stufe 1 für Verheiratete ohne Kind 170,36 € im Monat, die Stufe 2 mit einem berücksichtigungsfähigen Kind 315,97 €. Für das zweite Kind kommen 145,61 € hinzu, ab dem dritten Kind je 512,37 €. Einen wohnortabhängigen Zuschlag gibt es in Niedersachsen nicht.
Gibt es in Niedersachsen einen Ortszuschlag?
Nein. Anders als Bayern, wo der Orts- und Familienzuschlag von der Ortsklasse abhängt, und anders als Nordrhein-Westfalen, wo ab dem ersten Kind die Mietenstufe entscheidet, kennt Niedersachsen keinen wohnortabhängigen Zuschlag. Ob du in Hannover oder in Ostfriesland referendierst, ändert am Betrag nichts.
Wie lange dauert das Referendariat in Niedersachsen?
18 Monate, für alle Lehrämter. Eingestellt wird zweimal im Jahr. Über die gesamte Zeit kommen bei A 13 rund 31.008 € brutto zusammen, mit Sonderzuschlag in der Sonderpädagogik rund 36.408 € – jeweils ohne Familienzuschlag.
Was verdient man nach dem Referendariat in Niedersachsen?
In der Eingangsstufe ab 1. April 2026: 4.937,05 € in der Besoldungsgruppe A 13, Erfahrungsstufe 3. Für Gymnasium und berufsbildende Schulen kommt die allgemeine Stellenzulage von 115,20 € hinzu, macht 5.052,25 €. Das Gehalt steigt mit der Übernahme in den Schuldienst also auf fast das Dreifache der Anwärterbezüge.
Warum beginnt A 13 in Niedersachsen erst bei Erfahrungsstufe 3?
Weil die Erfahrungsstufen in der niedersächsischen Besoldungstabelle über alle Besoldungsgruppen hinweg durchgezählt werden. Höhere Besoldungsgruppen steigen deshalb bei einer höheren Stufennummer ein. Für A 13 ist Stufe 3 die Eingangsstufe – ein Nachteil entsteht daraus nicht, die Nummer ist reine Systematik.
Wann wurde die Erhöhung zum 1. April 2026 ausgezahlt?
Mit den Juli-Bezügen 2026, samt Nachzahlung für April bis Juni – für Anwärterinnen und Anwärter rund 180 €. Der Landtag hatte die Übertragung des Tarifergebnisses am 27. Mai 2026 beschlossen. Anders als in Baden-Württemberg oder Bayern stand die Zahlung nicht unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung.
Zahlen Referendare in Niedersachsen Sozialabgaben?
Nein. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Abgezogen werden Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Beitrag zur Krankenversicherung. Der Solidaritätszuschlag entfällt bei diesen Beträgen wegen der Freigrenze.
Kann der Anwärtergrundbetrag gekürzt werden?
Ja. Er kann herabgesetzt werden, wenn die vorgeschriebene Laufbahnprüfung nicht bestanden wurde oder sich die Ausbildung aus einem selbst zu vertretenden Grund verzögert. Bei einer Verlängerung wegen Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit bleibt es in der Regel beim vollen Betrag.
Offizielle Quellen
↗ NLBV Niedersachsen – Besoldungstabellen
↗ Besoldungstabellen Niedersachsen ab 01.04.2026 (PDF)
↗ NLBV Niedersachsen – Besoldungserhöhung zum 01.04.2026
↗ NLBV Niedersachsen – Informationsblatt pauschale Beihilfe (§ 80a NBG)
↗ Niedersächsisches Finanzministerium – Einführung der pauschalen Beihilfe
↗ Niedersächsisches Kultusministerium – Lehrkräfte-Gewinnungspaket (Anwärtersonderzuschlag)
↗ § 59 Niedersächsisches Besoldungsgesetz – Anwärtersonderzuschlag
↗ EinfachVerbeamtet – Besoldungstabelle Niedersachsen für Lehrer
↗ EinfachVerbeamtet – Referendariat Niedersachsen: Bewerbung und Studienseminare
↗ EinfachVerbeamtet – Lehrer werden in Niedersachsen
✔ Fachlich geprüft von Florian, EinfachVerbeamtet.
Stand: 31. Juli 2026. Anwärtergrundbeträge, Grundgehälter und Familienzuschlag nach den Besoldungstabellen des Niedersächsischen Landesamts für Bezüge und Versorgung in der ab 1. April 2026 geltenden Fassung, gültig bis 28. Februar 2027. Nettobeträge berechnet nach § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Vorsorgepauschale. Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % (§ 243 SGB V), dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 % und dem Pflegebeitrag von 4,2 % für Kinderlose. Pauschale Beihilfe nach § 80a Niedersächsisches Beamtengesetz. Der Anwärtersonderzuschlag richtet sich nach § 59 NBesG; die Beträge beruhen auf den Angaben des Kultusministeriums und sind gerundet. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Auskünfte des NLBV und der Beihilfestelle.
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