Beihilfe für Beamte 2026: Alle Sätze, alle Bundesländer, und was du wirklich selbst zahlen musst

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
09. Apr. 2026 · 13 Min. Lesezeit
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Beihilfe für Beamte 2026: Alle Sätze, alle Bundesländer, und was du wirklich selbst zahlen musst
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Beihilfe für Beamte 2026: Alle Sätze, alle Bundesländer, und was du wirklich selbst zahlen musst

Welchen Beihilfesatz bekommst du als Beamter, je nach Bundesland, Familienstand und Kinderzahl? Und wie viel bleibt übrig, das du über die PKV absichern musst? Alle 16 Bundesländer im Überblick.

⚡ Das Wichtigste vorab: In 14 von 16 Bundesländern gelten die gleichen Beihilfesätze. Nur Hessen (Staffelung statt Sprung) und Sachsen (Höchstsatz seit 01.01.2024) weichen ab. Die Beihilfe ist der entscheidende Faktor für die Höhe deiner PKV-Prämie.

Was ist die Beihilfe, und warum ist sie so wichtig?

Als Beamter trägst du einen Teil deiner Krankheitskosten selbst. Den Rest übernimmt der Staat über die Beihilfe. Du brauchst deshalb keine volle PKV, sondern nur eine, die die verbleibenden Restkosten abdeckt.

Das System ist simpel: Beihilfe + PKV = 100 % der Kosten. Je höher dein Beihilfesatz, desto günstiger deine monatliche PKV-Prämie, weil du weniger absichern musst.

Das Problem: Die Sätze unterscheiden sich nach Bundesland, Familienstand und Kinderzahl. Wer das nicht kennt, zahlt unter Umständen mehr als nötig.

Rechtsgrundlage: Die Beihilfe richtet sich nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) bzw. der jeweiligen Landesverordnung. Nur für Kosten, die als „beihilfefähig“ anerkannt sind, wird Beihilfe gewährt.

Beihilfesätze: Alle 16 Bundesländer im Vergleich

Die Tabelle zeigt deinen eigenen Beihilfesatz und den Satz für deine Kinder, abhängig von der Kinderzahl. Der Ruhestandssatz gilt bundesweit in der Regel mit 70 %.

👆 Tabelle scrollbar, nach rechts wischen
Bundesland Du: 0-1 Kind Du: 2+ Kinder Kind (KV) Ruhestand Typ
Baden-Württemberg50 %70 %80 %70 %Standard
Bayern50 %70 %80 %70 %Standard
Berlin50 %70 %80 %70 %Standard
Brandenburg50 %70 %80 %70 %Standard
Bremen50 %70 %80 %70 %Standard
Hamburg50 %70 %80 %70 %Standard
Hessen ⚠️55 %60 %80 %70 %Sonderregel
Mecklenburg-Vorpommern50 %70 %80 %70 %Standard
Niedersachsen50 %70 %80 %70 %Standard
Nordrhein-Westfalen50 %70 %80 %70 %Standard
Rheinland-Pfalz50 %70 %80 %70 %Standard
Saarland50 %70 %80 %70 %Standard
Sachsen70 %90 %90 %70 %Höchstsatz
Sachsen-Anhalt50 %70 %80 %70 %Standard
Schleswig-Holstein50 %70 %80 %70 %Standard
Thüringen50 %70 %80 %75 % *Standard

* Thüringen: 75 % im Ruhestand, höchster Ruhestandssatz bundesweit. Sachsen: 90 % gilt für Krankenversicherung; Pflegeversicherung beim Kind weiterhin 80 %.

Faustregel für 14 Bundesländer: 0-1 Kind → du 50 %, Kind 80 %. Ab 2 Kindern → du 70 %, Kind 80 %. Ausnahmen: Hessen (Staffelung) und Sachsen (Höchstsatz).

Was übernimmt die Beihilfe, was musst du selbst absichern?

Die Formel ist simpel: Beihilfe + PKV = 100 %. Der Staat übernimmt seinen Anteil, den Rest sicherst du über die PKV ab. Je größer der Beihilfe-Anteil, desto günstiger dein monatlicher PKV-Beitrag.

Beihilfe (Staat zahlt) – Zahl im Balken PKV (du sicherst ab) – Zahl rechts
14 Länder 0-1 Kind
Du selbst
50 %
50 %
Kind
80 %
20 %
PKV-Anteil: du 50 % / Kind 20 %
14 Länder 2+ Kinder
Du selbst
70 %
30 %
Kind
80 %
20 %
PKV-Anteil: du 30 % / Kind 20 %
Hessen ⚠️ Sonderfall
1 Kind (du)
55 %
45 %
2 Kinder (du)
60 %
40 %
Kind
80 %
20 %
+5 % je Kind (max. 70 % Beihilfe aktiv)
Sachsen Niedrigster PKV-Anteil
1 Kind (du)
70 %
30 %
2+ Kinder (du)
90 %
10 %
Kind (KV)
90 %
10 %
PKV-Anteil ab 2 Kindern: nur noch 10 %

Die zwei Sonderfälle, die du kennen musst

✓ Sachsen, Höchstsatz seit 01.01.2024
Mit 1 Kind: du 70 %, Kind 90 % (KV-Anteil)
Mit 2+ Kindern: du 90 %, Kind 90 % (KV)
Pflegeversicherung beim Kind weiterhin 80 %
Günstigste PKV-Kosten für Familien in ganz Deutschland
⚠️ Hessen, Staffelung statt Sprung
Kein klassisches 50/70-Modell, stattdessen +5 Prozentpunkte je Kind
0 Kinder = 50 % | 1 Kind = 55 % | 2 Kinder = 60 % | max. 70 %
Kind selbst: trotzdem 80 % Beihilfe
Stationär: Alleinstehende erhalten 65 % statt 50 %

Die wichtigste Falle: Beide Elternteile sind Beamte

Das klingt zunächst nach doppeltem Glück, ist aber beihilferechtlich eine Falle, die viele übersehen.

Das Problem: Wenn beide Elternteile beihilfeberechtigt sind, löst das Kind den erhöhten Beihilfesatz nicht automatisch bei beiden aus. In den meisten Bundesländern muss das Kind beihilferechtlich einer Person zugeordnet werden. Nur dieser Elternteil profitiert dann vom erhöhten eigenen Satz (z. B. von 50 % auf 70 %).

Was tun? Bewusst prüfen, bei wem das Kind beihilferechtlich „läuft“, und welcher Elternteil dadurch den höheren Satz erhält. Das kann die PKV-Kosten erheblich beeinflussen.

Häufige Fragen zur Beihilfe

Im Ruhestand gilt bundesweit in der Regel 70 %, unabhängig von der Kinderzahl. Einzige Ausnahme ist Thüringen mit 75 %, dem höchsten Ruhestandssatz in Deutschland. Für deine Kinder gilt im Ruhestand ebenfalls weiterhin der erhöhte Satz (80 % bzw. 90 % in Sachsen). Da du im Alter keine Kinder mehr beihilferechtlich zugeordnet hast, spielt die Kinderzahl im Ruhestand keine Rolle mehr.
Nein, du bist nicht gesetzlich verpflichtet, eine PKV zu haben. Du kannst dich auch freiwillig in der GKV versichern, musst dann aber den vollen Beitrag selbst tragen, da Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss zur GKV erhalten (anders als Angestellte). In einigen Bundesländern gibt es inzwischen die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe als Zuschuss zum GKV-Beitrag. Die PKV mit Beihilfe ist für die meisten Beamten jedoch deutlich günstiger und deshalb der Regelfall.
Nein, nicht automatisch. Du musst das Kind aktiv bei deiner Beihilfestelle anzeigen und den Kinderzuschlag beantragen. Erst dann wird dein erhöhter Beihilfesatz wirksam. In den Standardländern steigt dein Satz bei 2+ Kindern von 50 % auf 70 %, was eine erhebliche PKV-Ersparnis bedeuten kann. Vergiss also nicht, die Geburt deines zweiten Kindes zeitnah zu melden.
Beihilfefähig sind grundsätzlich Aufwendungen für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Zahnersatz, Krankenhausaufenthalte und Heilmittel, sofern sie medizinisch notwendig und angemessen sind. Nicht beihilfefähig sind z. B. rein kosmetische Eingriffe, Tätowierungen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (in vielen Ländern), IGeL-Leistungen ohne ärztliche Indikation sowie Aufwendungen, für die ein anderer Kostenträger zuständig ist. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben keine eigene abweichende Landesbeihilfeverordnung und wenden die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) direkt an. Alle anderen Bundesländer haben eigene Verordnungen, die sich in Teilen an der BBhV orientieren, aber in Details abweichen können, z. B. bei Höchstbeträgen für Heilmittel, Brillen oder Zahnersatz.

Die Faustregel für deinen PKV-Vergleich

Drei Fragen reichen, um deinen persönlichen PKV-Restanteil zu ermitteln und gezielt beihilfekonforme Tarife zu vergleichen:

Schritt für Schritt zum richtigen Satz

1️⃣
In welchem Bundesland bist du verbeamtet? Wenn nicht Hessen oder Sachsen → Standard-Sätze gelten.
2️⃣
Wie viele Kinder hast du? 0-1 Kind → du 50 %, Kind 80 %. 2+ Kinder → du 70 %, Kind 80 %.
3️⃣
PKV-Restkosten = 100 % − Beihilfesatz. Das ist der Anteil, den deine PKV abdecken muss.
📌
Ruhestand: Bundesweit 70 %, außer Thüringen (75 %). Plane deine PKV also mit 30 % Restanteil im Alter.

Mit diesen Werten kannst du gezielt beihilfekonforme PKV-Tarife vergleichen. Diese sind in der Regel deutlich günstiger als Vollversicherungen für Privatpatienten ohne Beihilfe.

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