Die Beihilfe ist eine der wichtigsten Besonderheiten des Beamtenstatus. Sie ist Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und übernimmt einen prozentualen Anteil der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen.
Weil die Beihilfe nur einen Teil der Kosten erstattet, ergänzen Beamte sie üblicherweise durch eine private Krankenversicherung, die den verbleibenden Anteil abdeckt. Zusammen decken beide die Gesundheitskosten ab.
- Der übernommene Anteil (Beihilfebemessungssatz) hängt von Familienstand und Kinderzahl ab.
- Erstattet werden nur beihilfefähige Aufwendungen.
- Der Anspruch bleibt auch im Ruhestand bestehen.
Die genauen Regeln stehen in der jeweiligen Beihilfeverordnung des Dienstherrn.