Glossar · Fachbegriff einfach erklärt

Beihilfe (Beihilfeanspruch)

Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn, die einen Teil der Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten von Beamten übernimmt. Den Rest deckt meist eine private Krankenversicherung.

Die Beihilfe ist eine der wichtigsten Besonderheiten des Beamtenstatus. Sie ist Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und übernimmt einen prozentualen Anteil der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen.

Weil die Beihilfe nur einen Teil der Kosten erstattet, ergänzen Beamte sie üblicherweise durch eine private Krankenversicherung, die den verbleibenden Anteil abdeckt. Zusammen decken beide die Gesundheitskosten ab.

  • Der übernommene Anteil (Beihilfebemessungssatz) hängt von Familienstand und Kinderzahl ab.
  • Erstattet werden nur beihilfefähige Aufwendungen.
  • Der Anspruch bleibt auch im Ruhestand bestehen.

Die genauen Regeln stehen in der jeweiligen Beihilfeverordnung des Dienstherrn.

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