Wie viel verdient man im Referendariat in NRW? Welcher Anwärtergrundbetrag gilt für welches Lehramt, wie wirkt sich die Mietenstufe deines Wohnorts aus und was bleibt am Ende netto? Alle Zahlen nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW – einschließlich der Änderung zum 1. August 2026, die für Grundschul- und HRSGe-Anwärter bares Geld bedeutet.
A 13 mit Zulage (Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg): 1.829,43 € brutto
A 13 (Sonderpädagogik): 1.793,28 € brutto
A 13 (Grundschule, HRSGe – neu ab 01.08.2026): 1.793,28 € brutto statt zuvor 1.760,37 €
Familienzuschlag: ab dem ersten Kind abhängig von der Mietenstufe deines Wohnorts – zwischen 324 und 794 € monatlich
Was sich zum 1. August 2026 ändert
Zum 1. August 2026 werden alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I in NRW kraft Gesetzes nach A 13 übergeleitet. Weil sich der Anwärtergrundbetrag nach dem Einstiegsamt richtet – also nach der Besoldungsgruppe, in die du nach dem Vorbereitungsdienst eingestellt wirst – wirkt diese Änderung direkt auf das Referendariat durch.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung schreibt dazu wörtlich: „Da sich der Anwärtergrundbetrag nach der Besoldungsgruppe des jeweiligen Einstiegsamtes richtet, erhöht sich der Anwärtergrundbetrag zum 1. August 2026 entsprechend."
Konkret: Wer das Lehramt für Grundschulen oder für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen anstrebt, bekommt ab dem 1. August 1.793,28 € statt 1.760,37 € – also 32,91 € mehr im Monat oder 394,92 € im Jahr. Betroffene erhalten dazu eine gesonderte schriftliche Mitteilung vom LBV.
| Angestrebtes Lehramt | bis 31.07.2026 | ab 01.08.2026 | Differenz |
|---|---|---|---|
| Grundschule sowie Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule | 1.760,37 € | 1.793,28 € | + 32,91 € |
| Sonderpädagogik | 1.793,28 € | 1.793,28 € | unverändert |
| Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg | 1.829,43 € | 1.829,43 € | unverändert |
Anwärtergrundbeträge nach Anlage 12 zum LBesG NRW. Rechtsgrundlage der Überleitung: Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung vom 25.05.2023 (GV. NRW. S. 317).
Was bleibt bei dir übrig?
Die Tabelle zeigt das Brutto. Der Gehaltscheck rechnet weiter – bis zu der Zahl, die am Monatsende tatsächlich auf dem Konto steht.
- Einnahmen, berufsbedingte Kosten und Lebenshaltung auf einen Blick
- Richtwerte für PKV, Dienstunfähigkeit und Diensthaftpflicht
- Drei Seiten zum Ausfüllen, in einer Viertelstunde durch
PDF · 3 Seiten · kein Formular, keine E-Mail-Adresse
Eine Präzisierung, die oft untergeht: Grundschul- und HRSGe-Anwärter erhalten die normale A-13-Zeile, nicht die Zeile „A 13 mit Zulage nach § 47 Buchstabe d". Diese bleibt Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg vorbehalten. Der Abstand von 36,15 € zu den Gymnasial-Anwärtern bleibt also bestehen.
Wie hoch sind die Anwärterbezüge in NRW?
Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie Studienreferendarinnen und -referendare leisten den Vorbereitungsdienst in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf ab. Statt eines Gehalts erhalten sie Anwärterbezüge nach § 74 LBesG NRW.
Dazu gehören der Anwärtergrundbetrag nach Anlage 12 zum Landesbesoldungsgesetz sowie mögliche Anwärtersonderzuschläge. Daneben werden der Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen gewährt. Zulagen und Vergütungen gibt es nur, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht.
Maßgeblich ist das Eingangsamt des angestrebten Lehramts, nicht die aktuelle Tätigkeit. Deshalb verdient ein angehender Gymnasiallehrer weiterhin etwas mehr als eine angehende Grundschullehrkraft – bei identischem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten.
Anwärtergrundbetrag nach Lehramt
Ab dem 1. August 2026 ist das Einstiegsamt A 13. Anwärtergrundbetrag: 1.793,28 € brutto monatlich – ohne Zulage nach § 47 Buchstabe d.
Eingangsamt A 13 für das Lehramt für Sonderpädagogik. Anwärtergrundbetrag: 1.793,28 € brutto monatlich.
Eingangsamt A 13 mit Zulage nach § 47 Buchstabe d LBesG NRW – der höchste Anwärtergrundbetrag in NRW: 1.829,43 € brutto monatlich. Die Zulage ist in diesem Betrag bereits enthalten.
Alle Anwärtergrundbeträge im Überblick
| Einstiegsamt | Lehramt | Anwärtergrundbetrag |
|---|---|---|
| A 13 | Grundschule (G), Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule (HRSGe) | 1.793,28 € |
| A 13 | Sonderpädagogik (SF) | 1.793,28 € |
| A 13 + Zulage | Gymnasium und Gesamtschule (GyGe), Berufskolleg (BK) | 1.829,43 € |
Quelle: Anlage 12 zum LBesG NRW. Monatsbeträge brutto, ohne Familienzuschlag, gültig ab 1. August 2026.
Wie sich die Beträge zuletzt entwickelt haben: Zum 1. April 2026 sind die Anwärterbezüge um 60 € monatlich gestiegen, die Zuschläge um 2,80 Prozent. Zuvor hatte es zum 1. Februar 2025 eine Erhöhung um 50 € gegeben. Beschlossen sind außerdem weitere 60 € zum 1. März 2027 und 30 € zum 1. Januar 2028.
Der Familienzuschlag: warum deine Mietenstufe über hunderte Euro entscheidet
Das ist die NRW-Besonderheit, die viele übersehen. Seit der Regionalisierung 2022 richtet sich der Familienzuschlag ab dem ersten Kind nach der Mietenstufe deines Wohnorts. Maßgeblich ist die Gemeinde deines Hauptwohnsitzes nach der Anlage zur Wohngeldverordnung, nicht dein ZfsL-Standort.
Stufe 1: verheiratet, keine Kinder
Der ehebezogene Teil des Familienzuschlags beträgt 173,50 € monatlich. Er ist nicht von der Mietenstufe abhängig und wird zusätzlich zum Anwärtergrundbetrag gezahlt, sobald du verheiratet bist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebst.
Stufe 2: mit einem Kind – nach Mietenstufe
| Mietenstufe | Betrag | Beispielorte |
|---|---|---|
| I | 324,52 € | viele ländliche Kreise |
| II | 324,52 € | strukturschwächere Städte |
| III | 373,81 € | z. B. Bielefeld |
| IV | 518,76 € | z. B. Münster |
| V | 651,57 € | z. B. Bonn |
| VI | 794,39 € | Köln, Düsseldorf, Monheim am Rhein |
Quelle: Anlage 13 zum LBesG NRW, Zeile „übrige Besoldungsgruppen", Werte seit 01.04.2026. In NRW kommt höchstens die Mietenstufe VI vor. Die Einstufungen werden etwa alle zwei Jahre neu bewertet.
Der Unterschied ist erheblich: Ein Referendar mit einem Kind erhält in Mietenstufe VI rund 794 € monatlich, in Mietenstufe I nur 325 €. Das sind rund 470 Euro Differenz – mehr als jede Besoldungserhöhung der letzten Jahre gebracht hat. Wer mit Familie ins Referendariat startet, sollte das bei der Wohnortwahl kennen.
Stufe 3: mit zwei Kindern – nach Mietenstufe
| Mietenstufe | Betrag |
|---|---|
| I | 734,08 € |
| II | 877,30 € |
| III | 1.024,87 € |
| IV | 1.196,36 € |
| V | 1.358,93 € |
| VI | 1.526,09 € |
Nicht addieren: Die Beträge der Stufen 2 und 3 sind Gesamtbeträge und enthalten den ehebezogenen Anteil von 173,50 € bereits. Wer die Zuschläge pro Kind aufsummiert, kommt auf Beträge, die es so nicht gibt. Das folgt aus § 43 LBesG NRW, der Ledigen mit Kind nur den Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und der jeweiligen Stufe gewährt.
Die amtlichen Tabellen zum Nachschlagen
Was verdiene ich konkret? Beispiele nach Lebenssituation
Beispiel 1: Gymnasium (A 13 + Zulage), ledig, keine Kinder
Beispiel 2: Grundschule (A 13 ab August), verheiratet, keine Kinder
Beispiel 3: Gymnasium (A 13 + Zulage), ein Kind, Köln (Mietenstufe VI)
Beispiel 4: Gymnasium (A 13 + Zulage), ein Kind, ländlicher Kreis (Mietenstufe I)
Die Beispiele 3 und 4 zeigen den Effekt am deutlichsten: identisches Lehramt, identischer Grundbetrag – aber rund 470 Euro Unterschied allein durch den Wohnort.
Was bleibt netto vom Referendariatsgehalt in NRW?
Der entscheidende Unterschied zum Angestelltenverhältnis: Auf Anwärterbezüge fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
| Position | Fällt an? |
|---|---|
| Rentenversicherung | Nein |
| Arbeitslosenversicherung | Nein |
| Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | Nein, sofern PKV gewählt |
| Lohnsteuer | Ja, nach Steuerklasse |
| Solidaritätszuschlag | Nein – die Freigrenze wird nicht erreicht |
| Kirchensteuer | Sofern kirchensteuerpflichtig |
| Krankenversicherung | Ja, PKV-Anwärtertarif oder GKV-Beitrag |
Netto nach Lehramt: die drei Fälle im Vergleich
| Lehramt | Brutto | Lohnsteuer | vor Krankenversicherung | Netto ca. |
|---|---|---|---|---|
| Grundschule / HRSGe und Sonderpädagogik | 1.793,28 € | 136,13 € | 1.657,15 € | 1.525 – 1.580 € |
| Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg | 1.829,43 € | 145,13 € | 1.684,30 € | 1.555 – 1.610 € |
Berechnet nach § 32a EStG in der Fassung für 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, ohne Kirchensteuer. Netto nach Abzug eines PKV-Anwärtertarifs von 100 bis 130 €.
Warum am Ende eine Spanne steht: Die Lohnsteuer ist exakt berechenbar, der Krankenversicherungsbeitrag nicht – er hängt von Tarif, Eintrittsalter und Leistungsumfang ab. Kirchensteuerpflicht senkt das Netto zusätzlich, ein Familienzuschlag hebt es deutlich an.
Ein Effekt, den viele Rechner nicht abbilden: Seit 2026 mindert der Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung über die Vorsorgepauschale das zu versteuernde Einkommen – bei Beamten ohne Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht in voller Höhe, die frühere Mindestvorsorgepauschale ist entfallen. Im Referendariat sind das rund 25 bis 32 € weniger Lohnsteuer im Monat. Der PKV-Beitrag kostet dich netto also weniger, als der Bruttobeitrag vermuten lässt.
Was verdienst du direkt nach dem Referendariat?
Mit der Übernahme in den Schuldienst endet der Anwärtergrundbetrag und die volle Besoldung beginnt. Der Sprung ist erheblich: Statt rund 1.800 € brutto stehen dann 5.221,48 € in A 13, Erfahrungsstufe 5 auf der Abrechnung – am Gymnasium zuzüglich 117,25 € Strukturzulage. Das ist fast das Dreifache.
Zwei Dinge sind dabei wichtig zu wissen. Erstens beginnt A 13 in NRW nicht bei Erfahrungsstufe 1, sondern bei Stufe 5 – eine „A 13 Stufe 1" gibt es hier nicht. Zweitens steigt das Grundgehalt danach automatisch mit der Erfahrungszeit weiter, bis zur Endstufe 12 bei 6.381,49 €.
Die vollständige Tabelle über alle Erfahrungsstufen, die Strukturzulage, den Familienzuschlag für aktive Lehrkräfte und die Anpassungsschritte bis 2028 findest du hier:
Besoldungstabelle NRW für LehrerTeilzeit, Verlängerung, Kürzung: was die Bezüge verändern kann
Der Vorbereitungsdienst dauert regulär 18 Monate, aber nicht jeder Weg verläuft geradlinig. Drei Konstellationen wirken sich auf die Bezüge aus.
- Teilzeit im Vorbereitungsdienst. Wer den Vorbereitungsdienst in Teilzeit ableistet, erhält die Anwärterbezüge anteilig entsprechend dem Umfang. Der Familienzuschlag wird ebenfalls anteilig gewährt.
- Verlängerung. Wird der Vorbereitungsdienst verlängert, etwa nach einer nicht bestandenen Prüfung, können die Anwärterbezüge nach § 79 LBesG NRW gekürzt werden. Bei einer Verlängerung aus Gründen, die du nicht zu vertreten hast – Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit – bleibt es in der Regel beim vollen Betrag.
- Anwärtersonderzuschlag. Das Land kann für Mangelfächer einen Sonderzuschlag gewähren. Ob und in welcher Höhe, wird gesondert festgelegt; ein Automatismus besteht nicht.
Das Referendariat endet mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Staatsprüfung – nicht mit dem Prüfungstag selbst. Bis dahin laufen die Bezüge weiter.
Bewerbungsfristen, das SEVON-Verfahren, alle 33 ZfsL mit ihren Lehrämtern und die seit Januar 2026 geänderte Staatsprüfung stehen im Verfahrensartikel:
Referendariat NRW: Bewerbung, Fristen und ZfsL-StandorteKeine Jahressonderzahlung – und was das bedeutet
Ein Punkt, der beim Vergleich mit anderen Bundesländern regelmäßig zu Verwirrung führt: In NRW gibt es kein separates Weihnachtsgeld. Die frühere Jahressonderzahlung wurde zum 1. Januar 2017 dauerhaft in die monatlichen Bezüge integriert und steckt seither in den Tabellenbeträgen.
Wer also die NRW-Zahlen mit Bayern oder Baden-Württemberg vergleicht, sollte wissen: Dort kommt eine gesonderte jährliche Sonderzahlung obendrauf, in NRW steckt sie bereits im Monatsbetrag. Der reine Monatsvergleich fällt dadurch zugunsten von NRW etwas zu günstig aus.
Wie die Anwärterbezüge in einem anderen Bundesland aussehen, zeigt der Vergleichsbeitrag zu Baden-Württemberg:
Anwärterbezüge Baden-Württemberg im VorbereitungsdienstKrankenversicherung im Referendariat: was NRW zahlt – und was nicht
Die Krankenversicherung ist der einzige nennenswerte Abzug neben der Lohnsteuer – und gleichzeitig der Punkt, an dem im Netz die meisten falschen Informationen kursieren. Deshalb hier der Stand für NRW, Sommer 2026.
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf hast du Anspruch auf Beihilfe. Das Land NRW erstattet 50 Prozent deiner Krankheitskosten, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Die andere Hälfte musst du selbst absichern – dafür gibt es genau zwei Wege.
- Beihilfe plus private Krankenversicherung im Anwärtertarif. Der Standardweg. Die PKV deckt die Lücke, die die Beihilfe lässt. Anwärtertarife liegen typischerweise bei rund 90 bis 130 € im Monat – der genaue Beitrag hängt von Anbieter, Tarif und Gesundheitszustand ab.
- Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Möglich, wenn du die Vorversicherungszeiten erfüllst. Aber: Du zahlst den vollen Beitrag allein.
Eine pauschale Beihilfe gibt es in NRW nicht. Neun Bundesländer – darunter Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen, Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen – zahlen gesetzlich versicherten Beamten einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrags. NRW gehört bis heute nicht dazu. Das Vorhaben steht seit 2022 im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen und ist mehrfach im Landtag verhandelt worden, ein Gesetz gibt es aber noch nicht. Wer in NRW freiwillig gesetzlich versichert bleibt, trägt den Beitrag deshalb zu 100 Prozent selbst.
Und selbst wenn die pauschale Beihilfe kommt: Nach dem Koalitionsvertrag soll sie nur für Neuverbeamtungen gelten. Für die Planung deines Referendariats solltest du sie daher nicht einkalkulieren.
Was das konkret kostet, lässt sich ausrechnen. Der GKV-Beitrag bemisst sich an deinen Bezügen. Für Beamtinnen und Beamte gilt dabei der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent – weil der Dienstherr die Bezüge im Krankheitsfall weiterzahlt, besteht kein Anspruch auf Krankengeld, und dafür sieht § 243 SGB V den niedrigeren Satz vor. Dazu kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (2026 im Schnitt 2,9 Prozent) und die Pflegeversicherung mit 4,2 Prozent für Kinderlose beziehungsweise 3,6 Prozent mit Kind.
| Einstiegsamt | Brutto | PKV-Anwärtertarif | GKV freiwillig, voll selbst |
|---|---|---|---|
| A 13 (G, HRSGe, Sonderpädagogik) | 1.793,28 € | ca. 90–130 € | ca. 378 € |
| A 13 + Zulage (GyGe, BK) | 1.829,43 € | ca. 90–130 € | ca. 386 € |
GKV-Beitrag = 14,0 % ermäßigter Beitragssatz nach § 243 SGB V (kein Krankengeldanspruch) + 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 + 4,2 % Pflegeversicherung für Kinderlose, berechnet auf die Bruttobezüge. Mit einer günstigen Kasse liegt der Zusatzbeitrag niedriger, mit einer teuren höher.
Der Abstand liegt also bei rund 250 bis 300 € im Monat, im Mittel etwa 270 € – bei einem Nettobetrag von etwa 1.680 €. Über 18 Monate Vorbereitungsdienst sind das rund 4.900 €. Ein Teil davon kommt über die Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuer zurück, der Abstand bleibt aber deutlich. Hinzu kommt: Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, bekommt für Sachleistungen der Kasse praktisch keine Beihilfe mehr – die Beihilfe leistet nur, was die GKV nicht ohnehin übernimmt. Man zahlt also doppelt und nutzt nur eines der beiden Systeme.
Aber zahlt man nicht nur die Hälfte des Beitrags?
Das ist der häufigste Einwand an dieser Stelle – und er stimmt für Angestellte, nicht für Beamte. Im Arbeitsverhältnis teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag; wer als Beschäftigter freiwillig versichert ist, bekommt nach § 257 SGB V einen Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe des Arbeitgeberanteils.
Beamtinnen und Beamte sind keine Beschäftigten in diesem Sinne. Für sie gilt § 250 Absatz 2 SGB V, und der ist eindeutig: „Freiwillige Mitglieder […] tragen den Beitrag allein." Einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht, weil es keinen Arbeitgeber gibt – der Dienstherr leistet stattdessen Beihilfe.
Und genau da liegt der Haken. Die Beihilfe ist kein Beitragszuschuss, sondern eine Erstattung tatsächlich angefallener Rechnungen. Wer die Sachleistungen der gesetzlichen Kasse nutzt, hat kaum beihilfefähige Aufwendungen – der Anspruch besteht auf dem Papier weiter, läuft praktisch aber ins Leere. Man zahlt den vollen Kassenbeitrag und nutzt die Beihilfe kaum.
Diese Lücke ist der Grund, warum neun Bundesländer die pauschale Beihilfe eingeführt haben: Sie ersetzt den fehlenden Arbeitgeberanteil durch einen Zuschuss von rund der Hälfte des Beitrags. In Baden-Württemberg zahlt derselbe Referendar deshalb ungefähr das, was hier als halber Beitrag erwartet wird. In NRW gibt es diesen Zuschuss nicht – und deshalb steht in der Grafik der volle Betrag.
Trotzdem kann die GKV der richtige Weg sein, und zwar in zwei Konstellationen: wenn Vorerkrankungen die PKV massiv verteuern oder unmöglich machen, und wenn mehrere Kinder beitragsfrei familienversichert werden können. Beides sind Einzelfallentscheidungen, keine Faustregeln.
Häufig übersehen: die Dienstunfähigkeit. Als Beamter auf Widerruf besteht noch kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit endet das Beamtenverhältnis, und du wirst in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – wegen der kurzen Einzahldauer bleiben davon meist nur minimale Ansprüche.
Der Gehaltscheck: was am Monatsende wirklich übrig bleibt
Brutto, netto, Familienzuschlag – das sind die Zahlen, die auf der Bezügemitteilung stehen. Die Frage, die sich im Referendariat tatsächlich stellt, ist eine andere: Was bleibt nach Miete, Versicherungen und Fahrtkosten übrig, und wovon lässt sich etwas zurücklegen?
Dafür gibt es hier einen dreiseitigen Bogen zum Ausfüllen. Er ist so aufgebaut, dass du ihn in einer Viertelstunde durchhast.
Aufbau des Gehaltschecks
Gehaltscheck Referendariat
Der Bogen zum Ausfüllen – Einnahmen, Kosten, Lebenshaltung und der Kostencheck auf der letzten Seite.
- Seite 1: Einnahmen und berufsbedingte Kosten
- Seite 2: Lebenshaltung und Ergebnis
- Seite 3: Kostencheck mit Richtwerten für deine Absicherung
PDF · 3 Seiten · Stand Juli 2026
Der Kostencheck: drei Beträge, die du vergleichen solltest
Die dritte Seite des Bogens ist die, an der es um Geld geht. Sie nennt Richtwerte für Referendarinnen und Referendare mit gutem Gesundheitszustand. Liegst du darüber, lohnt sich ein Vergleich.
| Absicherung | Vergleichen ab |
|---|---|
| Private Krankenversicherung | mehr als 120 € im Monat |
| Dienstunfähigkeitsversicherung | mehr als 45 € im Monat |
| Diensthaftpflichtversicherung | mehr als 45 € im Jahr |
Erfahrungswerte aus der Beratung von über 3.000 Beamtinnen und Beamten. Bei Vorerkrankungen, höherem Eintrittsalter oder besonderen Leistungsbausteinen können höhere Beiträge sachlich begründet sein. In neun von zehn geprüften Fällen ließ sich derselbe oder ein besserer Schutz günstiger abbilden.
Drei Punkte stehen im Bogen bewusst mit drin, weil sie regelmäßig übersehen werden:
- Der Anwärtertarif ist eine Sonderkondition. Nach dem Referendariat steigt der PKV-Beitrag deutlich. Wer mit dem Anwärterbeitrag kalkuliert, plant zu knapp für die Zeit danach.
- Ruhegehalt gibt es erst nach fünf Dienstjahren. Wer vorher aus privat verursachten Gründen dienstunfähig wird, hat keinen Anspruch – deshalb steht die Dienstunfähigkeitsversicherung im Bogen unter den berufsbedingten Kosten und nicht unter „nice to have".
- Früh angefangen heißt: weniger nötig. Wer mit kleinen Beträgen früh beginnt, braucht später einen Bruchteil dessen, was sonst nötig wäre – das ist der einzige Vorteil, den man im Referendariat gegenüber später hat.
Wenn du den Bogen ausgefüllt hast und bei einem der drei Beträge darüber liegst, gehen wir ihn in einem kostenlosen Gespräch gemeinsam durch. Das dauert rund 15 Minuten und ist unverbindlich.
Anwartschaft: warum die wichtigste Entscheidung vor dem Referendariat fällt
Ein Punkt, der in Gehaltsübersichten fehlt, für deine langfristigen Kosten aber entscheidend ist: die Anwartschaftsversicherung. Sie betrifft alle, die das Referendariat noch vor sich haben – also die meisten, die diesen Artikel lesen.
Der Hintergrund: In der privaten Krankenversicherung richtet sich dein Beitrag lebenslang nach deinem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Wer heute gesund ist und erst in zwei oder drei Jahren als Referendar in die PKV eintritt, riskiert, bis dahin eine Diagnose zu bekommen, die den Zugang verteuert oder ganz versperrt. Eine Anwartschaft friert deinen jetzigen Gesundheitszustand ein.
Was eine Anwartschaft leistet
Für einen meist geringen monatlichen Beitrag sicherst du dir damit die Option, später zu den Konditionen von heute in die PKV zu wechseln – unabhängig davon, was gesundheitlich bis dahin passiert. Weil NRW keine pauschale Beihilfe kennt, wiegt das hier schwerer als in Bundesländern mit echtem Wahlrecht: Wenn die PKV wegen einer Diagnose plötzlich zu teuer wird, bleibt in NRW nur die freiwillige GKV zum vollen Beitrag – und damit dauerhaft rund 270 € im Monat mehr.
Der Zeitpunkt ist entscheidend: Eine Anwartschaft ergibt nur Sinn, solange du gesund bist und den PKV-Eintritt noch vor dir hast. Ist die Diagnose erst da, ist es für die günstige Absicherung zu spät. Deshalb ist dies eine der wenigen Entscheidungen, die man besser zu früh als zu spät trifft. Was eine Anwartschaft in deinem Fall konkret kostet, hängt vom Tarif ab und lässt sich im Beratungsgespräch in wenigen Minuten klären.
Rechne nach: Was kostet es, keine Anwartschaft zu haben?
Stell dein Einstiegsalter und einen angenommenen Risikozuschlag ein – der Rechner zeigt dir, was ein späterer PKV-Einstieg mit Vorerkrankung über die gesamte Laufbahn kosten kann.
So viel kann es dich kosten, keine Anwartschaft zu haben
Wer ohne Anwartschaft später einsteigt, zahlt bei Vorerkrankungen oft dauerhaft mehr. Stell deine Werte ein und sieh, was das über die gesamte Laufbahn ausmacht.
Vereinfachte Beispielrechnung auf Basis typischer Werte (PKV im Referendariat ca. 100 €, als Lehrkraft ca. 330 €) und eines dauerhaften Zuschlags. Reale Beiträge, Zuschläge und Beitragsanpassungen hängen von Tarif, Anbieter und Gesundheitszustand ab und können abweichen. Die Anwartschaft sichert dir den Einstieg ohne diesen Zuschlag – sofern du sie früh und gesund abschließt.
Lass deine Absicherung im Referendariat prüfen
Kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch – abgestimmt auf deine Situation im Vorbereitungsdienst.
Absicherung als Referendar prüfenHäufige Fragen zum Gehalt im Referendariat in NRW
Wie viel verdient man im Referendariat in NRW?
Ab dem 1. August 2026 beträgt der Anwärtergrundbetrag 1.793,28 € brutto im Monat für Grundschule, HRSGe und Sonderpädagogik und 1.829,43 € für Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg (A 13 mit Zulage nach § 47 Buchstabe d). Bis zum 31. Juli 2026 lag der Betrag für Grundschule und HRSGe bei 1.760,37 € (Einstiegsamt A 12). Hinzu kommt gegebenenfalls der Familienzuschlag.
Was ändert sich zum 1. August 2026?
Zum 1. August 2026 steigt der Anwärtergrundbetrag für die Lehrämter Grundschule sowie Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule um 32,91 € auf 1.793,28 €. Damit erhalten alle Lehramtsanwärterinnen und -anwärter in NRW denselben Grundbetrag; die Zulage nach § 47 Buchstabe d für GyGe und BK bleibt davon unberührt. Über zwölf Monate sind das 394,92 € mehr.
Was bleibt netto vom Referendariatsgehalt in NRW?
Bei A 13 mit Zulage, ledig, Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer bleiben von 1.829,43 € brutto nach 145,13 € Lohnsteuer rund 1.684 € vor Krankenversicherung. Nach Abzug eines PKV-Anwärtertarifs von 90 bis 130 € landen etwa 1.555 bis 1.595 € auf dem Konto. A 13 ohne Zulage kommt auf 1.657 € netto vor Krankenversicherung, A 12 (bis 31. Juli 2026) auf 1.632 €. Sozialabgaben zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an.
Zahlen Referendare in NRW Sozialabgaben?
Nein. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Abgezogen werden nur Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Beitrag zur Krankenversicherung. Der Solidaritätszuschlag entfällt bei diesen Beträgen wegen der Freigrenze.
Wie wirkt sich die Mietenstufe auf den Familienzuschlag aus?
Ab dem ersten Kind richtet sich der Familienzuschlag in NRW nach der Mietenstufe des Wohnorts. Für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter reicht die Spanne bei einem Kind von 324,52 € in Mietenstufe I bis 794,39 € in Mietenstufe VI – das sind rund 470 € Unterschied bei identischem Lehramt. Der ehebezogene Teil für Verheiratete ohne Kinder beträgt mietenstufenunabhängig 173,50 €.
Bekomme ich zusätzlich Kindergeld?
Ja. Das Kindergeld von 259 € je Kind (Stand 2026) wird unabhängig vom Familienzuschlag gezahlt und nicht angerechnet. Für Beamtinnen und Beamte in NRW zahlt es die Familienkasse des Landesamts für Besoldung und Versorgung (LBV) aus, in der Regel zusammen mit den Bezügen.
Gibt es in NRW ein Weihnachtsgeld für Referendare?
Nicht als separate Zahlung. Die frühere Jahressonderzahlung wurde zum 1. Januar 2017 dauerhaft in die monatlichen Bezüge integriert. Beim Vergleich mit Bundesländern, die weiterhin eine gesonderte Sonderzahlung leisten, fällt der reine Monatsvergleich für NRW deshalb etwas zu günstig aus.
Gibt es in NRW eine pauschale Beihilfe für Referendare?
Nein. NRW hat die pauschale Beihilfe bis heute nicht eingeführt, obwohl sie seit 2022 im Koalitionsvertrag steht. Wer als Referendar freiwillig gesetzlich versichert bleibt, zahlt den Beitrag zu 100 Prozent selbst – bei A 13 mit Zulage rund 386 € im Monat. Der Standardweg in NRW ist deshalb die individuelle Beihilfe von 50 Prozent kombiniert mit einer privaten Krankenversicherung im Anwärtertarif.
Zahle ich in der gesetzlichen Kasse nicht nur die Hälfte des Beitrags?
Nein, das gilt nur für Angestellte. Deren Arbeitgeber übernimmt nach § 257 SGB V die Hälfte. Beamtinnen und Beamte sind keine Beschäftigten in diesem Sinne: Nach § 250 Absatz 2 SGB V tragen freiwillige Mitglieder den Beitrag allein. Der Dienstherr leistet stattdessen Beihilfe – die aber Rechnungen erstattet und kein Beitragszuschuss ist, und die bei Sachleistungen der Kasse praktisch ins Leere läuft. Genau diese Lücke schließt die pauschale Beihilfe in neun Bundesländern; NRW gehört nicht dazu.
Was kostet die private Krankenversicherung im Referendariat?
Anwärtertarife liegen typischerweise bei rund 90 bis 130 € im Monat. Der genaue Beitrag hängt von Anbieter, Tarif, Selbstbehalt und Gesundheitszustand ab. Wer Vorerkrankungen hat, zahlt einen Risikozuschlag – oder wird abgelehnt. Genau davor schützt eine früh abgeschlossene Anwartschaft.
Wie viel sollte die Absicherung im Referendariat kosten?
Als Richtwerte für Referendarinnen und Referendare mit gutem Gesundheitszustand gelten: private Krankenversicherung bis etwa 120 € im Monat, Dienstunfähigkeitsversicherung bis etwa 45 € im Monat, Diensthaftpflicht bis etwa 45 € im Jahr. Wer darüber liegt, sollte vergleichen. Bei Vorerkrankungen, höherem Eintrittsalter oder besonderen Leistungsbausteinen können höhere Beiträge sachlich begründet sein. Der Gehaltscheck zum Herunterladen stellt die drei Beträge den eigenen Einnahmen und Ausgaben gegenüber.
Was ist die Zulage nach § 47 Buchstabe d?
Eine Strukturzulage, die den Anwärtergrundbetrag für die Lehrämter an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs erhöht. Sie ist im ausgewiesenen Betrag von 1.829,43 € bereits enthalten und muss nicht gesondert hinzugerechnet werden.
Bekommen Referendare in NRW vermögenswirksame Leistungen?
Ja. Neben Anwärtergrundbetrag und Familienzuschlag werden vermögenswirksame Leistungen gewährt; § 74 LBesG NRW sieht sie ausdrücklich vor. Sie werden nur ausgezahlt, wenn ein entsprechender Vertrag besteht und beim LBV angemeldet ist.
Können die Anwärterbezüge gekürzt werden?
Ja. § 79 LBesG NRW regelt die Kürzung der Anwärterbezüge, etwa bei einer selbst zu vertretenden Verlängerung des Vorbereitungsdienstes. Bei einer Verlängerung wegen Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit bleibt es in der Regel beim vollen Betrag. Zudem kann die Gewährung bei Anwärtern, die im Vorbereitungsdienst ein Studium ableisten, von Auflagen abhängig gemacht werden.
Wie viel verdiene ich direkt nach dem Referendariat?
Mit der Einstellung als Lehrkraft beginnt die reguläre Besoldung. In NRW werden alle Lehrämter nach A 13 besoldet, der Einstieg erfolgt in Erfahrungsstufe 5 mit 5.221,48 € brutto im Monat, am Gymnasium zuzüglich 117,25 € Strukturzulage – fast das Dreifache der Anwärterbezüge. Eine „A 13 Stufe 1" gibt es in NRW nicht.
Was ist eine Anwartschaft und lohnt sie sich vor dem Referendariat?
Eine Anwartschaftsversicherung sichert deinen heutigen Gesundheitszustand für einen späteren Eintritt in die private Krankenversicherung. Wer das Referendariat noch vor sich hat und aktuell gesund ist, sichert sich damit für einen kleinen Monatsbeitrag den Zugang zum günstigen PKV-Anwärtertarif – unabhängig davon, welche Diagnosen bis zum Eintritt hinzukommen. Sinnvoll ist sie nur, solange man gesund ist und den PKV-Eintritt noch nicht vollzogen hat.
Offizielle Quellen
↗ LBV NRW – Besoldungstabellen für verbeamtete Personen
↗ LBV NRW – Anpassung der Lehrkräftebesoldung zum 1. August 2026
↗ LBV NRW – Familienzuschlag ab 01.04.2026 (PDF)
↗ LBV NRW – Grundgehälter A, B, R und W ab 01.04.2026 (PDF)
↗ LBV NRW – Amts- und Strukturzulagen ab 01.04.2026 (PDF)
↗ LBV NRW – Stellenzulagen ab 01.04.2026 (PDF)
↗ Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) – Volltext, insbesondere §§ 43, 47, 74, 79
↗ § 250 SGB V – freiwillige Mitglieder tragen den Beitrag allein
↗ § 243 SGB V – ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch
↗ Schulministerium NRW – Besoldung und Entgelt
↗ EinfachVerbeamtet – Gehaltsrechner NRW
↗ EinfachVerbeamtet – Gehaltscheck Referendariat zum Ausfüllen (PDF)
↗ EinfachVerbeamtet – Besoldungstabelle NRW für Lehrer
↗ EinfachVerbeamtet – Referendariat NRW: Bewerbung, Fristen und ZfsL-Standorte
✔ Fachlich geprüft von Florian, EinfachVerbeamtet.
Stand: 30. Juli 2026. Anwärtergrundbeträge nach Anlage 12, Familienzuschlag nach Anlage 13 zum LBesG NRW, jeweils in der ab 1. April 2026 geltenden Fassung; Anhebung des Einstiegsamts für Grundschule und HRSGe auf A 13 zum 1. August 2026. Nettobeträge berechnet nach § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Vorsorgepauschale. Angaben zur Krankenversicherung nach dem ermäßigten GKV-Beitragssatz von 14,0 % (§ 243 SGB V, kein Krankengeldanspruch), dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 % und dem Pflegebeitrag von 4,2 % für Kinderlose; freiwillige Mitglieder tragen den Beitrag nach § 250 Absatz 2 SGB V allein. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die amtlichen Tabellen des LBV NRW.
Gehaltscheck Referendariat
Der Bogen stellt deine Einnahmen, die berufsbedingten Kosten und deine Lebenshaltung gegenüber – und zeigt, was am Monatsende für Rücklagen und Vorsorge bleibt.
- Seite 1: Einnahmen und berufsbedingte Kosten
- Seite 2: Lebenshaltung und Ergebnis
- Seite 3: Kostencheck mit Richtwerten für PKV, Dienstunfähigkeit und Diensthaftpflicht
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