Gehalt im Referendariat NRW: 1.760 bis 1.829 € – und was netto bleibt

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
22. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit
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Gehalt im Referendariat NRW: 1.760 bis 1.829 € – und was netto bleibt
Fachlich geprüft von Florian, EinfachVerbeamtet

Wie viel verdient man im Referendariat in NRW? Welcher Anwärtergrundbetrag gilt für welches Lehramt, wie wirkt sich die Mietenstufe deines Wohnorts aus und was bleibt am Ende netto? Alle Zahlen nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW – auf dem aktuellen Stand seit der Erhöhung zum 1. April 2026.

A 13 mit Zulage (Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg): 1.829,43 € brutto

A 13 (Sonderpädagogik): 1.793,28 € brutto

A 12 (Grundschule, HRSGe): 1.760,37 € brutto

Seit 01.04.2026: jeweils 60 € mehr als zuvor – die Werte oben sind bereits die aktuellen

Familienzuschlag: ab dem ersten Kind abhängig von der Mietenstufe deines Wohnorts

Wie hoch sind die Anwärterbezüge in NRW?

Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie Studienreferendarinnen und -referendare leisten den Vorbereitungsdienst in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf ab. Statt eines Gehalts erhalten sie Anwärterbezüge nach § 74 LBesG NRW.

Dazu gehören der Anwärtergrundbetrag nach Anlage 12 zum Landesbesoldungsgesetz sowie mögliche Anwärtersonderzuschläge. Daneben werden der Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen gewährt. Zulagen und Vergütungen gibt es nur, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht.

Maßgeblich ist das Eingangsamt – also die Besoldungsgruppe, in die du nach dem Vorbereitungsdienst eingestellt wirst – des angestrebten Lehramts, nicht die aktuelle Tätigkeit. Deshalb verdient ein angehender Gymnasiallehrer mehr als eine angehende Grundschullehrkraft – bei identischem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten.

Anwärtergrundbetrag nach Lehramt

A 12Grundschule sowie Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule

Eingangsamt A 12 für die Lehrämter G und HRSGe. Anwärtergrundbetrag: 1.760,37 € brutto monatlich.

A 13Sonderpädagogik

Eingangsamt A 13 für das Lehramt für Sonderpädagogik. Anwärtergrundbetrag: 1.793,28 € brutto monatlich.

A 13 + ZulageGymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg

Eingangsamt A 13 mit Zulage nach § 47 Buchstabe d LBesG NRW – der höchste Anwärtergrundbetrag in NRW: 1.829,43 € brutto monatlich.

Alle Anwärtergrundbeträge im Überblick

BesoldungsgruppeLehramtGrundbetragbis 03/2026
A 12Grundschule (G), Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule (HRSGe)1.760,37 €1.700,37 €
A 13Sonderpädagogik (SF)1.793,28 €1.733,28 €
A 13 + ZulageGymnasium und Gesamtschule (GyGe), Berufskolleg (BK)1.829,43 €1.769,43 €
A 12 A 13 mit Zulage

Quelle: Anlage 12 zum LBesG NRW, Werte seit 01.04.2026 (linke Spalte). Monatsbeträge brutto, ohne Familienzuschlag.

Zur Einordnung der Erhöhung: Zum 1. April 2026 sind die Anwärterbezüge um 60 € monatlich gestiegen, der Familienzuschlag um 2,80 Prozent. Die in diesem Artikel genannten Beträge sind bereits die aktuellen Werte. Die zuvor gültigen Beträge (bis 31.03.2026) stehen zum Vergleich in der rechten Tabellenspalte. Zuvor hatte es zum 1. Februar 2025 eine Erhöhung um 50 € gegeben.

Der Familienzuschlag: warum deine Mietenstufe über hunderte Euro entscheidet

Das ist die NRW-Besonderheit, die viele übersehen. Seit der Regionalisierung 2022 richtet sich der Familienzuschlag ab dem ersten Kind nach der Mietenstufe deines Wohnorts – gestaffelt in sieben Stufen nach dem Wohngeldgesetz. Für Anwärterinnen und Anwärter gelten dabei eigene Beträge nach Anlage 13, die leicht von denen für aktive Beamte abweichen. Die folgenden Werte sind die seit dem 1. April 2026 gültigen (der Familienzuschlag ist zu diesem Zeitpunkt um 2,80 Prozent gestiegen).

Stufe 1: verheiratet, keine Kinder

Für Lehramtsanwärter in A 12 oder A 13 beträgt der ehebezogene Teil des Familienzuschlags 175,62 € monatlich. Er ist nicht von der Mietenstufe abhängig und wird zusätzlich zum Anwärtergrundbetrag gezahlt, sobald du verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebst.

Stufe 2: mit einem Kind – nach Mietenstufe

MietenstufeBetrag (A 12, A 13)Beispielorte
I328,44 €viele ländliche Kreise
II328,44 €strukturschwächere Städte
III377,74 €viele Ruhrgebietsstädte
IV522,69 €mittlere Großstädte
V655,48 €teurere Großstädte
VI798,30 €höchste Stufe in NRW
niedrige Mietenstufe hohe Mietenstufe

Quelle: Anlage 13 zum LBesG NRW, Familienzuschlag für Anwärterinnen und Anwärter, Werte seit 01.04.2026. Die Beispielorte dienen der Orientierung; maßgeblich ist die Mietenstufe der Gemeinde deines Hauptwohnsitzes nach der Anlage zur Wohngeldverordnung. In NRW kommt maximal die Mietenstufe VI vor. Die Mietenstufen werden etwa alle zwei Jahre neu bewertet.

Der Unterschied ist erheblich: Ein Referendar mit einem Kind erhält in Mietenstufe VI rund 798 € monatlich, in Mietenstufe I nur 328 €. Das sind rund 470 Euro Differenz – mehr als jede Besoldungserhöhung der letzten Jahre gebracht hat. Wer mit Familie ins Referendariat startet, sollte das bei der Wohnortwahl kennen.

Stufe 3: mit zwei Kindern – nach Mietenstufe

MietenstufeBetrag (A 12, A 13)
I739,81 €
II883,02 €
III1.030,60 €
IV1.202,08 €
V1.364,66 €
VI1.531,81 €

Quelle: Anlage 13 zum LBesG NRW, Stufe 3, übrige Besoldungsgruppen, Werte seit 01.04.2026.

Was verdiene ich konkret? Beispiele nach Lebenssituation

Beispiel 1: Gymnasium (A 13 + Zulage), ledig, keine Kinder

Anwärtergrundbetrag1.829,43 €
Familienzuschlag0,00 €
Gesamtbrutto monatlich1.829,43 €

Beispiel 2: Grundschule (A 12), verheiratet, keine Kinder

Anwärtergrundbetrag1.760,37 €
Familienzuschlag Stufe 1175,62 €
Gesamtbrutto monatlich1.935,97 €

Beispiel 3: Gymnasium (A 13 + Zulage), ein Kind, Köln (Mietenstufe VI)

Anwärtergrundbetrag1.829,43 €
Familienzuschlag Stufe 2, Mietenstufe VI798,30 €
Gesamtbrutto monatlich2.627,73 €

Beispiel 4: Gymnasium (A 13 + Zulage), ein Kind, ländlicher Kreis (Mietenstufe I)

Anwärtergrundbetrag1.829,43 €
Familienzuschlag Stufe 2, Mietenstufe I328,44 €
Gesamtbrutto monatlich2.157,87 €

Die Beispiele 3 und 4 zeigen den Effekt am deutlichsten: identisches Lehramt, identischer Grundbetrag – aber rund 470 Euro Unterschied allein durch den Wohnort.

Was bleibt netto vom Referendariatsgehalt in NRW?

Der entscheidende Unterschied zum Angestelltenverhältnis: Auf Anwärterbezüge fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

PositionFällt an?
RentenversicherungNein
ArbeitslosenversicherungNein
Gesetzliche Kranken- und PflegeversicherungNein, sofern PKV gewählt
Lohnsteuer und SolidaritätszuschlagJa
KirchensteuerSofern kirchensteuerpflichtig
Beitrag zur KrankenversicherungJa, PKV-Anwärtertarif oder GKV-Beitrag

Überschlagsrechnung: A 13 + Zulage, ledig, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer

Anwärtergrundbetrag1.829,43 €
− Lohnsteuer (Steuerklasse I)145,05 €
− Solidaritätszuschlag0,00 €
= Netto vor Krankenversicherung1.684,38 €
− Beitrag PKV-Anwärtertarifrund 100 – 130 €
Dein Nettogehaltrund 1.555 – 1.585 €

Zur Einordnung mit belegten Werten aus dem Gehaltsrechner (Tabelle ab 01.04.2026, Steuerklasse I): A 12 – 1.760,37 € brutto, 127,91 € Lohnsteuer, 1.632,46 € netto vor Krankenversicherung. A 13 (Sonderpädagogik) – 1.793,28 € brutto, 136,08 € Lohnsteuer, 1.657,20 € netto vor Krankenversicherung. Warum am Ende trotzdem eine Spanne steht: Die Lohnsteuer ist exakt berechenbar, der Krankenversicherungsbeitrag nicht – er hängt von Tarif, Eintrittsalter und Leistungsumfang ab. Kirchensteuerpflicht senkt das Netto zusätzlich. Rechne deinen Fall mit dem Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst exakt durch – mit deiner Steuerklasse, deinem Familienstand und deiner Mietenstufe.

Keine Jahressonderzahlung – und was das bedeutet

Ein Punkt, der beim Vergleich mit anderen Bundesländern regelmäßig zu Verwirrung führt: In NRW gibt es kein separates Weihnachtsgeld. Die frühere Jahressonderzahlung ist seit 2022 dauerhaft in die monatlichen Bezüge integriert.

Wer also die NRW-Zahlen mit Bayern oder Baden-Württemberg vergleicht, sollte wissen: Dort kommt eine gesonderte jährliche Sonderzahlung obendrauf, in NRW steckt sie bereits im Monatsbetrag. Der reine Monatsvergleich fällt dadurch zugunsten von NRW etwas zu günstig aus.

PKV oder GKV: NRW hat ein echtes Wahlrecht

NRW gehört zu den wenigen Ländern, die Referendaren eine echte Wahl zwischen zwei Beihilfesystemen lassen. Diese Entscheidung wirkt oft über Jahrzehnte.

  • Individuelle Beihilfe und PKV. Das Land übernimmt 50 Prozent der Krankheitskosten, bei zwei oder mehr Kindern 70 Prozent. Den Rest deckt eine private Krankenversicherung im Anwärtertarif ab.
  • Pauschale Beihilfe und GKV. Du bleibst freiwillig gesetzlich versichert, NRW zahlt einen Zuschuss in Höhe des hälftigen GKV-Beitrags. Sinnvoll vor allem, wenn eine PKV wegen Vorerkrankungen teuer oder nicht möglich wäre.

Die Entscheidung ist in der Praxis kaum umkehrbar: Wer sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden hat, bleibt in der Regel dabei. Und wer erst später in die PKV wechseln will, zahlt mit höherem Eintrittsalter mehr – bei schlechterem Gesundheitszustand unter Umständen deutlich mehr oder gar nicht. Wer noch studiert, kann sich den aktuellen Zustand über eine Anwartschaft sichern.

Häufig übersehen: die Dienstunfähigkeit. Als Beamter auf Widerruf besteht noch kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit endet das Beamtenverhältnis, und du wirst in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – wegen der kurzen Einzahldauer bleiben davon meist nur minimale Ansprüche.

Anwartschaft: warum die wichtigste Entscheidung vor dem Referendariat fällt

Ein Punkt, der in Gehaltsübersichten fehlt, für deine langfristigen Kosten aber entscheidend ist: die Anwartschaftsversicherung. Sie betrifft alle, die das Referendariat noch vor sich haben – also die meisten, die diesen Artikel lesen.

Der Hintergrund: In der privaten Krankenversicherung richtet sich dein Beitrag lebenslang nach deinem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Wer heute gesund ist und erst in zwei oder drei Jahren als Referendar in die PKV eintritt, riskiert, bis dahin eine Diagnose zu bekommen, die den Zugang verteuert oder ganz versperrt. Eine Anwartschaft friert deinen jetzigen Gesundheitszustand ein.

Was eine Anwartschaft leistet

Gesundheitszustand von heutebleibt gesichert
Erneute Gesundheitsprüfung beim späteren PKV-Eintrittentfällt
Zugang zum günstigen Anwärtertarifbleibt erhalten
Wechseloption in die PKVbleibt zu heutigen Konditionen offen

Für einen meist geringen monatlichen Beitrag sicherst du dir damit die Option, später zu den Konditionen von heute in die PKV zu wechseln – unabhängig davon, was gesundheitlich bis dahin passiert. Gerade in NRW mit seinem echten Wahlrecht zwischen PKV und GKV hält dir das beide Türen offen, statt dich auf die pauschale Beihilfe festzulegen, nur weil eine PKV im Referendariat plötzlich zu teuer geworden ist.

Der Zeitpunkt ist entscheidend: Eine Anwartschaft ergibt nur Sinn, solange du gesund bist und den PKV-Eintritt noch vor dir hast. Ist die Diagnose erst da, ist es für die günstige Absicherung zu spät. Deshalb ist dies eine der wenigen Entscheidungen, die man besser zu früh als zu spät trifft. Was eine Anwartschaft in deinem Fall konkret kostet, hängt vom Tarif ab und lässt sich im Beratungsgespräch in wenigen Minuten klären.

Rechne nach: Was kostet es, keine Anwartschaft zu haben?

Stell dein Einstiegsalter und einen angenommenen Risikozuschlag ein – der Rechner zeigt dir, was ein späterer PKV-Einstieg mit Vorerkrankung über die gesamte Laufbahn kosten kann.

So viel kann es dich kosten, keine Anwartschaft zu haben

Wer ohne Anwartschaft später einsteigt, zahlt bei Vorerkrankungen oft dauerhaft mehr. Stell deine Werte ein und sieh, was das über die gesamte Laufbahn ausmacht.

Dein Alter beim PKV-Einstieg (Ref-Start)27 Jahre
Angenommener Risikozuschlag7 %
0 %10 %20 %30 %
107 €
statt 100 € im Referendariat
353 €
statt 330 € als Lehrkraft
+23 €
mehr pro Monat, dauerhaft
10.244 € Mehrkosten bis zur Pension (mit ca. 65)

Vereinfachte Beispielrechnung auf Basis typischer Werte (PKV im Referendariat ca. 100 €, als Lehrkraft ca. 330 €) und eines dauerhaften Zuschlags. Reale Beiträge, Zuschläge und Beitragsanpassungen hängen von Tarif, Anbieter und Gesundheitszustand ab und können abweichen. Die Anwartschaft sichert dir den Einstieg ohne diesen Zuschlag – sofern du sie früh und gesund abschließt.

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Häufige Fragen zum Gehalt im Referendariat in NRW

Wie viel verdient man im Referendariat in NRW?

Der Anwärtergrundbetrag liegt je nach Lehramt zwischen 1.760,37 € und 1.829,43 € brutto monatlich (Stand seit 1. April 2026). Für Grundschule und HRSGe (A 12) sind es 1.760,37 €, für Sonderpädagogik (A 13) 1.793,28 € und für Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg (A 13 mit Zulage) 1.829,43 €. Hinzu kommt gegebenenfalls der Familienzuschlag.

Was bleibt netto vom Referendariatsgehalt in NRW?

Bei A 13 mit Zulage, ledig und in Steuerklasse I bleiben von 1.829,43 € brutto nach 145,05 € Lohnsteuer etwa 1.684 € übrig. Nach Abzug des Krankenversicherungsbeitrags landen rund 1.555 bis 1.585 € auf dem Konto. Zum Vergleich: A 12 kommt auf 1.632,46 €, A 13 auf 1.657,20 € netto vor Krankenversicherung. Sozialabgaben fallen nicht an.

Wie haben sich die Anwärterbezüge in NRW zuletzt entwickelt?

Zum 1. April 2026 sind die Anwärterbezüge um 60 Euro monatlich gestiegen, der Familienzuschlag um 2,80 Prozent. Zuvor hatte es zum 1. Februar 2025 eine Erhöhung um 50 Euro gegeben. Für A 13 mit Zulage bedeutet das aktuell 1.829,43 € statt zuvor 1.769,43 €.

Wie wirkt sich die Mietenstufe auf den Familienzuschlag aus?

Ab dem ersten Kind richtet sich der Familienzuschlag in NRW nach der Mietenstufe des Wohnorts. Für Anwärter in A 12 oder A 13 reicht die Spanne bei einem Kind von 328,44 € in Mietenstufe I bis 798,30 € in Mietenstufe VI (der höchsten in NRW vorkommenden Stufe). Der ehebezogene Teil für Verheiratete ohne Kinder ist dagegen mietenstufenunabhängig und beträgt 175,62 €.

Zahlen Referendare in NRW Sozialabgaben?

Nein. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Abgezogen werden Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Beitrag zur Kranken­versicherung – je nach gewähltem Beihilfesystem eine private Krankenversicherung oder der GKV-Beitrag.

Gibt es in NRW ein Weihnachtsgeld für Referendare?

Nicht als separate Zahlung. Die frühere Jahressonderzahlung ist in NRW seit 2022 dauerhaft in die monatlichen Bezüge integriert. Beim Vergleich mit Bundesländern, die weiterhin eine gesonderte Sonderzahlung leisten, sollte das berücksichtigt werden.

Was ist die Zulage nach § 47 Buchstabe d?

Eine Strukturzulage, die den Anwärtergrundbetrag für die Lehrämter an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs erhöht. Sie ist bereits im ausgewiesenen Betrag von 1.829,43 € enthalten und muss nicht gesondert hinzugerechnet werden.

Bekommen Referendare in NRW vermögenswirksame Leistungen?

Ja. Neben dem Anwärtergrundbetrag und dem Familienzuschlag werden vermögenswirksame Leistungen gewährt. Sie sind in § 74 LBesG NRW ausdrücklich vorgesehen.

Können die Anwärterbezüge gekürzt werden?

Ja. § 79 LBesG NRW regelt die Kürzung der Anwärterbezüge. Zudem kann die Gewährung bei Anwärtern, die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ein Studium ableisten, von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.

Was ist eine Anwartschaft und lohnt sie sich vor dem Referendariat?

Eine Anwartschaftsversicherung sichert deinen heutigen Gesundheitszustand für einen späteren Eintritt in die private Krankenversicherung. Wer das Referendariat noch vor sich hat und aktuell gesund ist, kann sich damit für einen kleinen monatlichen Beitrag den Zugang zum günstigen PKV-Anwärtertarif sichern – unabhängig davon, welche Diagnosen bis zum Eintritt hinzukommen. Sinnvoll ist sie nur, solange man gesund ist und den PKV-Eintritt noch nicht vollzogen hat.

Lohnt sich in NRW die PKV oder die GKV?

NRW bietet ein echtes Wahlrecht zwischen individueller Beihilfe mit privater Krankenversicherung und pauschaler Beihilfe mit gesetzlicher Krankenversicherung. Welche Variante günstiger ist, hängt von Gesundheitszustand, Familiensituation und langfristiger Planung ab. Die Entscheidung ist in der Praxis kaum umkehrbar und sollte individuell geprüft werden.

Offizielle Quellen

Stand: 22. Juli 2026. Anwärtergrundbeträge nach Anlage 12 und Familienzuschlag nach Anlage 13 zum LBesG NRW, jeweils in der seit dem 1. April 2026 gültigen Fassung. Netto-Angaben sind gerundete Näherungswerte; der Krankenversicherungsbeitrag ist tarifabhängig. Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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