Gehalt im Referendariat Baden-Württemberg 2026: Anwärterbezüge nach Lehramt

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
21. Juli 2026 · 12 Min. Lesezeit
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Gehalt im Referendariat Baden-Württemberg 2026: Anwärterbezüge nach Lehramt

Wie viel verdient man im Referendariat in Baden-Württemberg? Welcher Anwärtergrundbetrag gilt für welche Laufbahn, wann gibt es bis zu 70 Prozent Sonderzuschlag und was bleibt netto? Alle Zahlen nach den Tabellen des Landesamts für Besoldung und Versorgung – in der seit 1. April 2026 geltenden Fassung.

A 13 höherer Dienst (Gymnasium, berufliche Schulen): 1.822,62 € brutto

A 13 gehobener Dienst (Realschule): 1.786,46 € brutto

A 12 (Grund-, Haupt- und Werkrealschule): 1.753,53 € brutto

Anwärtersonderzuschlag: je nach Fachrichtung 45 bis 70 Prozent obendrauf

Der Unterschied zu fast allen anderen Ländern

Baden-Württemberg zahlt eine pauschale Beihilfe. Seit dem 1. Januar 2023 übernimmt das Land nach § 78a Landesbeamtengesetz 50 Prozent des Beitrags, wenn du dich für die gesetzliche Krankenkasse entscheidest – ausdrücklich auch für Anwärterinnen, Anwärter und Referendare.

In Nordrhein-Westfalen und Bayern gibt es das nicht; dort zahlt man den Kassenbeitrag allein. Hier hast du also eine echte Wahl. Der Haken: Sie ist unwiderruflich. Wie das ausgeht, steht weiter unten durchgerechnet.

Anwärtergrundbetrag nach Laufbahn

Lehramtsanwärterinnen und -anwärter in Baden-Württemberg sind Beamte auf Widerruf. Statt eines Gehalts erhalten sie Anwärterbezüge. Maßgeblich ist dabei nicht die Tätigkeit im Vorbereitungsdienst, sondern das Eingangsamt der angestrebten Laufbahn.

A 12Grund-, Haupt- und Werkrealschule

Eingangsamt A 12. Anwärtergrundbetrag seit 1. April 2026: 1.753,53 € brutto monatlich.

A 13 gDRealschule

Eingangsamt A 13 im gehobenen Dienst – eine Besonderheit, die es so nur in wenigen Ländern gibt. Anwärtergrundbetrag: 1.786,46 € brutto monatlich.

A 13 hDGymnasium, berufliche Schulen

Eingangsamt A 13 im höheren Dienst, der höchste Anwärtergrundbetrag im Land: 1.822,62 € brutto monatlich.

Quelle: Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Anwärterbezüge, in der ab 1. April 2026 geltenden Fassung. Anwärterinnen und Anwärter bekommen ihre Erhöhungen als Festbetrag, hier 60 € im Monat, während die Grundgehälter der fertigen Beamten um 2,82 Prozent stiegen.

Aktuell: Das Geld ist gerade erst geflossen

Die Erhöhung gilt rückwirkend zum 1. April 2026, ausgezahlt wurde sie aber erst mit den Bezügen für August 2026, überwiesen Ende Juli 2026 – zusammen mit der Nachzahlung für April bis Juli. Wer im Februar 2026 ins Referendariat gestartet ist, hatte also gerade rund 240 € Nachzahlung auf dem Konto.

Möglich wurde das durch eine vorgriffsweise Anpassung, der der Finanzausschuss des Landtags am 2. Juli 2026 zugestimmt hat. Das eigentliche Gesetz soll erst im Oktober 2026 in den Landtag; bis dahin stehen die Zahlungen unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.

Wie es weitergeht: 2027 und 2028

Für Anwärterinnen und Anwärter sind die nächsten beiden Schritte bereits beziffert – und zwar wieder als Festbeträge, nicht als Prozentsatz: +60 € zum 1. März 2027 und +30 € zum 1. Januar 2028. Die Grundgehälter der fertigen Beamten steigen in denselben Schritten um 2,0 und 1,0 Prozent.

Anwärtergrundbeträge Baden-Württemberg – die beschlossenen nächsten Schritte
Eingangsamtab 01.04.2026ab 01.03.2027
+60 €
ab 01.01.2028
+30 €
A 12 – Grund-, Haupt- und Werkrealschule1.753,53 €1.813,53 €1.843,53 €
A 13 gehobener Dienst – Realschule1.786,46 €1.846,46 €1.876,46 €
A 13 höherer Dienst – Gymnasium, berufliche Schulen1.822,62 €1.882,62 €1.912,62 €

Die Werte für 2027 und 2028 ergeben sich aus den im Tarifergebnis vereinbarten und vom LBV veröffentlichten Festbeträgen. Sie stehen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung. Anders als Bayern, das jede Stufe um ein halbes Jahr verschiebt, überträgt Baden-Württemberg den Tarifabschluss zeitnah.

Was der Tarifabschluss für die fertige Besoldung bedeutet – und warum die Nachzahlungen für die zurückliegenden Jahre noch offen sind:

Besoldung Baden-Württemberg 2026–2028

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Der Anwärtersonderzuschlag: bis zu 70 Prozent mehr

Das ist der Punkt, an dem Baden-Württemberg für einzelne Fachrichtungen deutlich attraktiver wird als die Tabelle vermuten lässt. Wo Bewerber fehlen, zahlt das Land einen Anwärtersonderzuschlag von 45 bis 70 Prozent des Anwärtergrundbetrags.

Rechenbeispiel: A 13 höherer Dienst mit 70 Prozent Sonderzuschlag

Anwärtergrundbetrag1.822,62 €
Anwärtersonderzuschlag (70 %)1.275,83 €
Gesamtbrutto monatlich3.098,45 €

Damit liegt ein Referendar mit vollem Sonderzuschlag brutto über dem, was Kolleginnen und Kollegen ohne Zuschlag in vielen Ländern im ersten Berufsjahr verdienen. Der Zuschlag ist allerdings kein Geschenk: Er ist an eine Bindungsfrist geknüpft, und wer den Dienst vorzeitig verlässt, muss ihn in der Regel zurückzahlen.

Zwei Dinge solltest du vor der Bewerbung klären: ob deine Fachrichtung überhaupt zuschlagsberechtigt ist – die Liste ändert sich mit der Bedarfslage – und wie lange die Bindungsfrist läuft. Verbindlich ist allein die Auskunft des Regierungspräsidiums beziehungsweise des Landesamts für Besoldung und Versorgung. Die aktuelle Zuschlagsregelung ist befristet.

Familienzuschlag: kein Ortszuschlag, aber gestaffelt nach Kindern

Anders als Bayern, wo der Zuschlag von der Ortsklasse abhängt, und anders als Nordrhein-Westfalen, wo ab dem ersten Kind die Mietenstufe entscheidet, arbeitet Baden-Württemberg mit einem klassischen Familienzuschlag. Der Wohnort spielt keine Rolle.

Familienzuschlag Baden-Württemberg ab 1. April 2026
BestandteilMonatsbetrag
Ehebezogener Teil (Stufe 1)180,46 €
Ehebezogener Teil, wenn beide beihilfeberechtigt sind90,23 €
Kinderbezogener Teil, erstes Kind (Grundbetrag)157,78 €
Erhöhungsbetrag erstes Kind, Besoldungsgruppen A 11 bis A 1328,41 €
Kinderbezogener Teil, zweites Kind (Grundbetrag)157,78 €
Ab dem dritten Kind, je Kind989,17 €

Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Familienzuschlag für Beamte im aktiven Dienst, gültig vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027. Für das zweite Kind kommt zusätzlich ein nach Besoldungsgruppe und Stufe gestaffelter Erhöhungsbetrag hinzu, den die amtliche Tabelle ausweist. Der einheitliche Betrag ab dem dritten Kind ist seit dem 1. Februar 2025 unverändert und wurde zum 1. April 2026 nicht angehoben.

Achtung, wenn du woanders veraltete Zahlen liest: Bis zum 31. März 2026 lagen der ehebezogene Teil bei 175,51 € und der kinderbezogene Grundbetrag bei 153,45 €. Diese Werte kursieren noch vielfach, sind aber überholt.

Was verdiene ich konkret? Beispiele nach Lebenssituation

Alle Beispiele mit dem Anwärtergrundbetrag A 13 höherer Dienst, ohne Sonderzuschlag. Für A 13 gehobener Dienst sind 36,16 € abzuziehen, für A 12 insgesamt 69,09 €.

Beispiel 1: ledig, keine Kinder

Anwärtergrundbetrag A 13 hD1.822,62 €
Familienzuschlag0,00 €
Gesamtbrutto monatlich1.822,62 €

Beispiel 2: verheiratet, keine Kinder

Anwärtergrundbetrag A 13 hD1.822,62 €
Familienzuschlag Stufe 1180,46 €
Gesamtbrutto monatlich2.003,08 €

Beispiel 3: verheiratet, ein Kind

Anwärtergrundbetrag A 13 hD1.822,62 €
Familienzuschlag Stufe 1180,46 €
Kinderbezogener Teil inkl. Erhöhungsbetrag186,19 €
Gesamtbrutto monatlich2.189,27 €
Noch genauer geht es mit deinen eigenen WertenHier stehen die allgemeinen Beträge. Was in deiner Situation tatsächlich auf dem Konto landet, zeigt dir der Gehaltsrechner – mit deiner Steuerklasse, deinem Familienstand und einem möglichen Sonderzuschlag.
Zum Gehaltsrechner

Was bleibt netto vom Referendariatsgehalt in Baden-Württemberg?

Der entscheidende Unterschied zum Angestelltenverhältnis: Auf Anwärterbezüge fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Weder Renten- noch Arbeitslosenversicherung. Abgezogen werden nur Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Beitrag zur Krankenversicherung.

Netto der Anwärterbezüge ab 1. April 2026, ledig, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer
EingangsamtBruttoLohnsteuerNetto vor Krankenversicherung
A 12 – Grund-, Haupt- und Werkrealschule1.753,53 €104,27 €1.649,26 €
A 13 gehobener Dienst – Realschule1.786,46 €112,29 €1.674,17 €
A 13 höherer Dienst – Gymnasium, berufliche Schulen1.822,62 €121,14 €1.701,47 €

Berechnet nach § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Vorsorgepauschale bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 90 €. Der Solidaritätszuschlag fällt bei diesen Beträgen wegen der Freigrenze nicht an. Für Verheiratete hängt die Lohnsteuer von der gewählten Steuerklasse ab; wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt weitere acht Prozent der Lohnsteuer.

Nach Abzug eines PKV-Anwärtertarifs von 90 bis 130 € landen bei A 13 höherer Dienst also rund 1.570 bis 1.610 € auf dem Konto. Wer den Anwärtersonderzuschlag bekommt, liegt deutlich darüber – dann greift allerdings auch eine spürbar höhere Lohnsteuer.

Wann kommt das Geld?

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung überweist die Bezüge am letzten Werktag des Monats für den Folgemonat – die Augustbezüge also Ende Juli. Auf dem Konto sind sie damit nicht zwingend am Morgen des Zahltags; das LBV hat bis 24 Uhr Zeit, und je nach Bank kann die Gutschrift einen Werktag später erfolgen.

Für den Start ins Referendariat heißt das zweierlei. Erstens: Die Bezüge für den ersten Dienstmonat liegen schon Ende des Vormonats auf dem Konto – vorausgesetzt, die Personalunterlagen sind rechtzeitig beim LBV. Zweitens: Bei einer verspäteten Erfassung kann die erste Zahlung ein bis zwei Monate auf sich warten lassen und wird dann nachgezahlt. Ein finanzielles Polster für die ersten Wochen ist deshalb sinnvoll.

Praktisch: Die Gehaltsmitteilung stellt das LBV im Online-Portal bereit, nicht mehr automatisch auf Papier. Für die erste Wohnungsanmietung, einen Kreditantrag oder den PKV-Abschluss braucht man sie oft – ein Blick ins Portal spart den Anruf.

Krankenversicherung: die Entscheidung, die Baden-Württemberg anders macht

Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf hast du Anspruch auf Beihilfe. In den meisten Ländern heißt das: Das Land erstattet 50 Prozent deiner Krankheitskosten, den Rest deckst du über eine private Krankenversicherung ab. Wer stattdessen in der gesetzlichen Kasse bleibt, zahlt dort den vollen Beitrag allein.

In Baden-Württemberg gibt es einen dritten Weg. Seit dem 1. Januar 2023 sieht § 78a Landesbeamtengesetz eine pauschale Beihilfe vor: Das Land übernimmt die Hälfte des Krankenkassenbeitrags – ausdrücklich auch für Anwärterinnen, Anwärter und Referendare.

Krankenversicherung im Referendariat Baden-Württemberg: PKV-Anwärtertarif 90 bis 130 Euro, gesetzliche Kasse mit pauschaler Beihilfe 192 bis 231 Euro, gesetzliche Kasse ohne Zuschuss 385 Euro
Die pauschale Beihilfe halbiert den Kassenbeitrag. Damit wird die gesetzliche Kasse in Baden-Württemberg überhaupt erst zu einer ernsthaften Option – günstiger als der PKV-Anwärtertarif ist sie im Referendariat trotzdem nicht.

Was das konkret kostet

Bei A 13 höherer Dienst und 1.822,62 € brutto ergibt sich der Kassenbeitrag aus 14,0 Prozent ermäßigtem Beitragssatz – Beamte haben keinen Anspruch auf Krankengeld, deshalb greift § 243 SGB V –, dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und der Pflegeversicherung mit 4,2 Prozent für Kinderlose. Zusammen sind das rund 385 € im Monat.

Mit der pauschalen Beihilfe bleiben davon rund 190 bis 230 € bei dir. Die Spanne hat einen Grund: Ob die Pflegeversicherung in den Zuschuss einbezogen wird, solltest du bei der Beihilfestelle klären, bevor du dich entscheidest.

Der Haken, der oft untergeht

Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Die Beihilfestelle formuliert es so: Mit ihrer Inanspruchnahme verzichtet man unwiderruflich auf eine aufwendungsbezogene und ergänzende Beihilfe.

Praktisch heißt das: Wer sie einmal wählt, kann später nicht mehr in die Kombination aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung zurück – auch nicht, wenn sich Einkommen, Familienstand oder Gesundheitszustand ändern.

Was daraus für das Referendariat folgt

Im Vorbereitungsdienst ist der PKV-Anwärtertarif mit 90 bis 130 € der günstigste Weg, auch gegenüber der pauschalen Beihilfe. Der Grund ist der Anwärtertarif selbst: eine Sonderkondition, die es nur in dieser Lebensphase gibt.

Interessanter wird die pauschale Beihilfe später – etwa bei Teilzeit, mehreren Kindern oder Vorerkrankungen, die den PKV-Beitrag dauerhaft nach oben treiben. Genau deshalb sollte man die Entscheidung nicht im Referendariat auf Verdacht treffen, sondern rechnen: einmal für die 18 Monate und einmal für die 35 Jahre danach.

Und noch ein Punkt, der oft zu spät bedacht wird: In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag lebenslang nach dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Wer heute gesund ist und erst in ein oder zwei Jahren einsteigt, kann sich diesen Zustand über eine Anwartschaft sichern. In Baden-Württemberg ist der Druck geringer als in NRW oder Bayern, weil die pauschale Beihilfe als Auffangnetz existiert – aber sie ist eben ein Netz, aus dem man nicht wieder herauskommt.

Häufig übersehen: die Dienstunfähigkeit. Ansprüche auf Versorgung entstehen in der Regel erst mit dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Wer im Vorbereitungsdienst oder in der Probezeit dienstunfähig wird, steht deutlich schlechter da als die meisten annehmen.

Baden-Württemberg im Ländervergleich

Drei Länder, drei Systeme – und die Unterschiede liegen nicht im Grundbetrag, der überall dicht beieinander liegt, sondern in den Regeln drumherum.

Referendariat in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern
MerkmalBaden-WürttembergNordrhein-WestfalenBayern
Höchster Anwärtergrundbetrag1.822,62 €1.829,43 €1.830,08 €
GrundschullehramtA 12 – 1.753,53 €A 13 – 1.793,28 €A 12 – 1.763,44 €
Dauer des Vorbereitungsdienstes18 Monate18 Monate24 Monate
Letzte Erhöhung1. April 20261. April 20261. Oktober 2026
Zuschlag nach Wohnortneinab dem ersten Kind nach Mietenstufeja, nach Ortsklasse
Anwärtersonderzuschlag45 bis 70 % in Mangelfächernmöglich, kein Automatismusbis 70 %, in Ausnahmen 100 %
Pauschale Beihilfeja, seit 2023neinnein

Baden-Württemberg: Stand 1. April 2026. Nordrhein-Westfalen: Anlage 12 LBesG NRW ab 1. August 2026. Bayern: Anlage 10 BayBesG ab 1. Oktober 2026.

Die vollständigen Rechnungen für die beiden anderen Länder, jeweils mit Netto und Krankenversicherung:

Gehalt im Referendariat NRW Anwärterbezüge Bayern

Wie lange dauert das Referendariat – und was kommt insgesamt zusammen?

Der Vorbereitungsdienst dauert in Baden-Württemberg für alle Lehrämter 18 Monate, vom Grundschul- bis zum Gymnasiallehramt. Das ist ein halbes Jahr kürzer als in Bayern und entspricht dem Rhythmus in Nordrhein-Westfalen. Für die Frage, was am Ende auf dem Konto gelandet ist, lohnt sich deshalb die Hochrechnung über die gesamte Zeit statt nur über den Monat.

Was über die 18 Monate zusammenkommt – Brutto ohne Familienzuschlag
Eingangsamtpro Monatüber 18 Monatemit 70 % Sonderzuschlag
A 12 – Grund-, Haupt- und Werkrealschule1.753,53 €31.563,54 €53.658,00 €
A 13 gehobener Dienst – Realschule1.786,46 €32.156,28 €54.665,64 €
A 13 höherer Dienst – Gymnasium, berufliche Schulen1.822,62 €32.807,16 €55.772,10 €

Gerechnet mit den Beträgen ab 1. April 2026 über volle 18 Monate. In der Praxis fällt die Summe etwas höher aus, weil die Erhöhung zum 1. März 2027 in den Zeitraum fällt. Nicht enthalten sind Familienzuschlag und mögliche Reisekostenerstattungen.

Die Bewerbungsfristen und den Einstellungstermin lässt du am besten nicht auf dich zukommen: Sie liegen deutlich vor dem Dienstbeginn, und wer sie verpasst, wartet ein ganzes Jahr.

Was verdienst du nach dem Referendariat?

Das ist die Zahl, die das Referendariat überhaupt erst einordnet. Mit der Zweiten Staatsprüfung und der Einstellung in den Schuldienst springt das Gehalt nicht um ein paar Hundert Euro nach oben – es verdreifacht sich nahezu.

Vergleich Baden-Württemberg 2026: Anwärterbezüge im Referendariat 1.753 bis 1.823 Euro gegenüber dem Einstiegsgehalt als fertige Lehrkraft 4.654 bis 5.451 Euro
Aus 1.822,62 € im Referendariat werden 5.450,72 € im ersten Berufsjahr am Gymnasium – der Sprung ist größer als jede spätere Stufensteigerung der gesamten Laufbahn.
Anwärterbezüge und Einstiegsgehalt im Vergleich, Stand 1. April 2026
Lehramtim Referendariatals Lehrkraft, Stufe 1Unterschied
Grund-, Haupt- und Werkrealschule (A 12)1.753,53 €4.654,11 €+ 2.900,58 €
Realschule (A 13 gehobener Dienst)1.786,46 €5.332,12 €+ 3.545,66 €
Gymnasium, berufliche Schulen (A 13 höherer Dienst)1.822,62 €5.450,72 €+ 3.628,10 €

Grundgehälter der Stufe 1 nach der Besoldungstabelle des LBV ab 1. April 2026. Für Gymnasium und berufliche Schulen ist die Strukturzulage nach § 46 LBesGBW von 118,60 € enthalten. Ohne Familienzuschlag, Amtszulagen und Zulagen für besondere Funktionen.

Zwei Dinge relativieren den Sprung allerdings. Erstens steigt mit dem höheren Brutto auch die Steuerlast überproportional; netto bleibt weniger als das Dreifache übrig. Zweitens fällt die Krankenversicherung teurer aus, weil der günstige Anwärtertarif der privaten Krankenversicherung mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes ausläuft. Wer das früh einkalkuliert, erlebt beim ersten Gehalt als Lehrkraft keine Überraschung.

Wie es nach dem Referendariat weitergeht – Gehaltssystem, Wege in den Schuldienst und die Frage Beamtenverhältnis oder Angestelltenvertrag:

Besoldungstabelle Baden-Württemberg für Lehrer Beamter oder Angestellter als Lehrer in Baden-Württemberg Lehrer werden in Baden-Württemberg Wechsel nach Baden-Württemberg als Lehrer

Wann die Anwärterbezüge gekürzt werden können

Der Anwärtergrundbetrag kann herabgesetzt werden, wenn die vorgeschriebene Laufbahnprüfung nicht bestanden wurde oder sich die Ausbildung aus einem Grund verzögert, den du zu vertreten hast. Bei einer Verlängerung wegen Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit bleibt es in der Regel beim vollen Betrag. Beim Anwärtersonderzuschlag kommt hinzu, dass er bei vorzeitigem Ausscheiden zurückgefordert werden kann.

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Referendariat Baden-Württemberg: Bewerbung und Fristen

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Häufige Fragen zu den Anwärterbezügen in Baden-Württemberg

Wie viel verdient man im Referendariat in Baden-Württemberg?

Seit dem 1. April 2026 beträgt der Anwärtergrundbetrag 1.753,53 € für Grund-, Haupt- und Werkrealschule (A 12), 1.786,46 € für Realschule (A 13 gehobener Dienst) und 1.822,62 € für Gymnasium und berufliche Schulen (A 13 höherer Dienst). In Mangelfächern kommt ein Anwärtersonderzuschlag von 45 bis 70 Prozent hinzu, dazu gegebenenfalls der Familienzuschlag.

Was bleibt netto vom Referendariatsgehalt in Baden-Württemberg?

Bei A 13 höherer Dienst, ledig, Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer bleiben von 1.822,62 € brutto nach 121,14 € Lohnsteuer 1.701,47 € vor Krankenversicherung. Nach Abzug eines PKV-Anwärtertarifs von 90 bis 130 € landen rund 1.570 bis 1.610 € auf dem Konto. Für A 13 gehobener Dienst sind es 1.674,17 €, für A 12 1.649,26 € netto vor Krankenversicherung. Sozialabgaben fallen nicht an.

Gibt es in Baden-Württemberg eine pauschale Beihilfe?

Ja. Seit dem 1. Januar 2023 übernimmt das Land nach § 78a Landesbeamtengesetz 50 Prozent des Krankenkassenbeitrags, wenn du dich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidest – auch als Anwärterin, Anwärter oder Referendar. Damit gehört Baden-Württemberg zu den neun Ländern mit dieser Regelung; Nordrhein-Westfalen und Bayern haben sie nicht.

Kann ich die pauschale Beihilfe später wieder abwählen?

Nein. Mit der Inanspruchnahme verzichtet man unwiderruflich auf die aufwendungsbezogene und ergänzende Beihilfe. Ein Wechsel zurück in die Kombination aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung ist danach nicht mehr vorgesehen – auch nicht bei geänderter Lebenssituation. Deshalb sollte die Entscheidung nicht nur für die 18 Monate des Vorbereitungsdienstes gerechnet werden, sondern für die gesamte Laufbahn.

Was kostet die Krankenversicherung im Referendariat in Baden-Württemberg?

Ein PKV-Anwärtertarif liegt typischerweise bei 90 bis 130 € im Monat. Wer die gesetzliche Kasse mit pauschaler Beihilfe wählt, zahlt bei A 13 höherer Dienst rund 190 bis 230 € – je nachdem, ob die Pflegeversicherung in den Zuschuss einbezogen wird. Ohne Zuschuss, wie in NRW und Bayern, wären es rund 385 €.

Was ist der Anwärtersonderzuschlag und wer bekommt ihn?

Ein Zuschlag von 45 bis 70 Prozent des Anwärtergrundbetrags für Laufbahnen und Fachrichtungen, in denen Bewerber fehlen. Bei A 13 höherer Dienst sind 70 Prozent 1.275,83 € zusätzlich im Monat, das Gesamtbrutto steigt damit auf 3.098,45 €. Welche Fachrichtungen begünstigt sind, ändert sich mit der Bedarfslage; verbindlich ist die Auskunft des Regierungspräsidiums.

Muss ich den Anwärtersonderzuschlag zurückzahlen?

Möglich ist das. Der Zuschlag ist an eine Bindungsfrist geknüpft. Wer den Dienst vorzeitig verlässt oder die Prüfung nicht ablegt, muss ihn in der Regel ganz oder teilweise zurückzahlen. Die genauen Bedingungen stehen im Bewilligungsbescheid.

Gibt es in Baden-Württemberg einen Ortszuschlag?

Nein. Anders als Bayern, wo der Orts- und Familienzuschlag von der Ortsklasse abhängt, und anders als Nordrhein-Westfalen, wo ab dem ersten Kind die Mietenstufe entscheidet, kennt Baden-Württemberg keinen wohnortabhängigen Zuschlag. Ob du in Stuttgart oder auf der Schwäbischen Alb referendierst, ändert am Betrag nichts.

Wie hoch ist der Familienzuschlag für Referendare?

Seit dem 1. April 2026 beträgt der ehebezogene Teil 180,46 € im Monat, bei zwei Beihilfeberechtigten die Hälfte davon. Für das erste und zweite Kind gibt es je einen Grundbetrag von 157,78 €; in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 kommt beim ersten Kind ein Erhöhungsbetrag von 28,41 € hinzu. Ab dem dritten Kind sind es einheitlich 989,17 € je Kind.

Wann steigen die Anwärterbezüge in Baden-Württemberg das nächste Mal?

Zum 1. März 2027 um 60 € und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 € – Anwärterinnen und Anwärter bekommen Festbeträge, nicht die Prozentsätze der Besoldung. A 13 höherer Dienst steigt damit von 1.822,62 € auf 1.882,62 € und danach auf 1.912,62 €. Beide Schritte sind im Tarifergebnis vereinbart und vom LBV veröffentlicht, stehen aber unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung.

Wie lange dauert das Referendariat in Baden-Württemberg?

18 Monate, und zwar für alle Lehrämter vom Grundschul- bis zum Gymnasiallehramt. Damit ist der Vorbereitungsdienst ein halbes Jahr kürzer als in Bayern. Über die gesamte Zeit kommen bei A 13 höherer Dienst 32.807,16 € brutto zusammen, bei A 13 gehobener Dienst 32.156,28 € und bei A 12 31.563,54 € – jeweils ohne Familienzuschlag und ohne Sonderzuschlag.

Was verdient man nach dem Referendariat in Baden-Württemberg?

In der Eingangsstufe ab 1. April 2026: 4.654,11 € für Grund-, Haupt- und Werkrealschule (A 12), 5.332,12 € für Realschule (A 13 gehobener Dienst) und 5.450,72 € für Gymnasium und berufliche Schulen (A 13 höherer Dienst, inklusive Strukturzulage von 118,60 €). Das Gehalt steigt mit der Übernahme in den Schuldienst also auf fast das Dreifache der Anwärterbezüge.

Wann wird die Erhöhung zum 1. April 2026 ausgezahlt?

Sie wurde mit den Bezügen für August 2026 ausgezahlt, überwiesen Ende Juli 2026, samt Nachzahlung für April bis Juli. Der Finanzausschuss des Landtags hatte dieser vorgriffsweisen Anpassung am 2. Juli 2026 zugestimmt. Das Besoldungsanpassungsgesetz soll im Oktober 2026 in den Landtag; bis dahin stehen die Zahlungen unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.

Wann überweist das LBV die Anwärterbezüge?

Am letzten Werktag des Monats für den jeweils folgenden Monat. Die Bezüge für Februar kommen also Ende Januar. Das LBV hat dafür bis 24 Uhr Zeit, je nach Bank erscheint die Gutschrift erst am nächsten Werktag. Sind die Personalunterlagen bei Dienstantritt noch nicht vollständig erfasst, kann sich die erste Zahlung verzögern und wird später nachgezahlt.

Zahlen Referendare in Baden-Württemberg Sozialabgaben?

Nein. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Abgezogen werden Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Beitrag zur Krankenversicherung. Der Solidaritätszuschlag entfällt bei diesen Beträgen wegen der Freigrenze.

Kann der Anwärtergrundbetrag gekürzt werden?

Ja. Er kann herabgesetzt werden, wenn die vorgeschriebene Laufbahnprüfung nicht bestanden wurde oder sich die Ausbildung aus einem selbst zu vertretenden Grund verzögert. Bei einer Verlängerung wegen Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit bleibt es in der Regel beim vollen Betrag.

Offizielle Quellen

Fachlich geprüft von Florian, EinfachVerbeamtet.

Stand: 31. Juli 2026. Anwärtergrundbeträge nach den Angaben des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Familienzuschlag nach der Tabelle für Beamte im aktiven Dienst, jeweils in der ab 1. April 2026 geltenden Fassung (gültig bis 28. Februar 2027). Nettobeträge berechnet nach § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Vorsorgepauschale. Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % (§ 243 SGB V), dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 % und dem Pflegebeitrag von 4,2 % für Kinderlose. Pauschale Beihilfe nach § 78a Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg. Die Anpassung zum 1. April 2026 wurde vorgriffsweise mit den Bezügen für August 2026 ausgezahlt und steht bis zur Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung; die Beträge für 2027 und 2028 beruhen auf den bereits veröffentlichten Festbeträgen. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Auskünfte des LBV und der Beihilfestelle.

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