Die Beihilfeverordnung ist das Regelwerk, das die Beihilfe im Detail ausgestaltet. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Dienstherr die Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen übernimmt.
Da Beihilfe weitgehend Ländersache ist, gibt es keine einheitliche bundesweite Regelung. Bund und Länder haben jeweils eigene Beihilfeverordnungen, weshalb sich Details je nach Dienstherr unterscheiden können.
- Definiert die beihilfefähigen Aufwendungen und mögliche Höchstbeträge.
- Legt die Beihilfebemessungssätze fest.
- Regelt Verfahren, Fristen und Nachweispflichten bei der Antragstellung.
Wer seine Absicherung plant, sollte die Beihilfeverordnung seines konkreten Dienstherrn zugrunde legen.