Glossar · Fachbegriff einfach erklärt

Beihilfeverordnung

Die Beihilfeverordnung regelt die Einzelheiten des Beihilfeanspruchs, etwa welche Kosten beihilfefähig sind und wie hoch der Bemessungssatz ausfällt. Jeder Dienstherr hat eigene Regelungen.

Die Beihilfeverordnung ist das Regelwerk, das die Beihilfe im Detail ausgestaltet. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Dienstherr die Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen übernimmt.

Da Beihilfe weitgehend Ländersache ist, gibt es keine einheitliche bundesweite Regelung. Bund und Länder haben jeweils eigene Beihilfeverordnungen, weshalb sich Details je nach Dienstherr unterscheiden können.

  • Definiert die beihilfefähigen Aufwendungen und mögliche Höchstbeträge.
  • Legt die Beihilfebemessungssätze fest.
  • Regelt Verfahren, Fristen und Nachweispflichten bei der Antragstellung.

Wer seine Absicherung plant, sollte die Beihilfeverordnung seines konkreten Dienstherrn zugrunde legen.

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