Besoldung Thüringen 2026–2028: Gesetzentwurf, Nachzahlungen und die Umsetzung des BVerfG-Urteils

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
07. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit
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Besoldung Thüringen 2026–2028: Gesetzentwurf, Nachzahlungen und die Umsetzung des BVerfG-Urteils

Besoldung Thüringen 2026–2028: Gesetzentwurf, Nachzahlungen und die Umsetzung des BVerfG-Urteils

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft von Florian, EinfachVerbeamtet

Für Thüringens Beamtinnen und Beamte liegt seit Juni 2026 ein umfangreicher Gesetzentwurf im Landtag, der gleich mehrere Dinge regelt: die reguläre Besoldungserhöhung nach dem TV-L, die Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung und die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Beschlusses vom September 2025 zur verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung seit 2008. Für Zündstoff sorgt vor allem, wer die Nachzahlungen für die Vergangenheit bekommt – und welche dienstrechtlichen Verschlechterungen als Gegenfinanzierung geplant sind. Dieser Beitrag erklärt alle Bestandteile verständlich.

+2,8 / +2,0 / +1,0 %
TV-L-Stufen 2026, 2027 und 2028.
4,8 % Sonderzahlung
Weihnachtsgeld wird ab 2026 wieder eingeführt.
Nachzahlung 2025
Für alle – rückwirkend, ohne Klage.
2008–2024
Nur für ~1.300 Kläger – großer Streitpunkt.

Worum es beim Thüringer Besoldungsgesetz geht

Der Entwurf trägt den sperrigen Namen „Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028“. Finanzministerin Katja Wolf stellte ihn Anfang Juni 2026 vor, am 23. Juni 2026 brachten die Regierungsfraktionen ihn in den Landtag ein. Es handelt sich um ein umfangreiches Mantelgesetz von rund 180 Seiten, das gleich mehrere Regelwerke ändert – vom Besoldungs- bis zum Beamtenversorgungsgesetz.

Inhaltlich reagiert der Entwurf auf zwei Entwicklungen zugleich, die man auseinanderhalten sollte:

Teil 1 · laufende Anpassung
Tarifübertragung & Sonderzahlung

Übertragung des TV-L-Ergebnisses vom 14. Februar 2026 auf die Beamten sowie die Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung von 4,8 %. Das erhöht die laufende Besoldung – für alle.

Teil 2 · Verfassungsurteil
Umsetzung des BVerfG-Beschlusses

Umsetzung des Beschlusses vom 17. September 2025 zur seit 2008 verfassungswidrigen Besoldung – mit Nachzahlungen, die aber nur teilweise allen zugutekommen.

Besonderheit Thüringens: Anders als etwa Brandenburg, wo ein eigenes Karlsruher Urteil noch aussteht, gibt es für Thüringen bereits einen konkreten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvL 20/17). Der Freistaat erkennt im Gesetzentwurf sogar selbst an, seine Beamten seit 2008 verfassungswidrig zu niedrig besoldet zu haben.

Die Besoldungserhöhung und die neue Jahressonderzahlung

Grundlage der laufenden Erhöhung ist der TV-L-Tarifabschluss vom 14. Februar 2026, den Thüringen zeit- und systemgerecht auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger überträgt. Die linearen Stufen:

StufeTerminErhöhungHinweis
1. Stufe1. April 2026+2,8 %mindestens 100 €; Anwärter +60 €
2. Stufe1. März 2027+2,0 %Anwärter +60 €
3. Stufe1. Januar 2028+1,0 %Anwärter +30 €
A9 & A121. Januar 2026gesondertvorgezogen zur Wahrung des Abstandsgebots

Neu: Jahressonderzahlung von 4,8 Prozent

Ab 2026 wird eine Jahressonderzahlung – faktisch ein Weihnachtsgeld – in Höhe von 4,8 % der Jahresbruttobesoldung wieder eingeführt. Sie dient nicht nur als Gehaltsbestandteil, sondern auch dazu, das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestbesoldungsniveau zu erreichen. Ausgezahlt werden soll sie erstmals mit den Dezemberbezügen 2026.

Gewerkschaftliche Kritik: Der tbb (Thüringer Beamtenbund) bemängelt, die Sonderzahlung sei nicht ruhegehaltsfähig und diene vor allem dazu, die Mindestbesoldung rechnerisch zu erfüllen. Er fordert, den Betrag stattdessen direkt in die Besoldungstabelle einzuarbeiten – und die Höhe auf 5 % anzuheben.

Zusätzlich für Familien: Der Entwurf sieht außerdem einen erhöhten alimentativen Ergänzungszuschlag vor – nach den vorliegenden Angaben rund 450 Euro für verheiratete Beamte mit Kind bzw. Kindern. Auch dieser Baustein dient dazu, das verfassungsrechtlich geforderte Mindestniveau der Familienalimentation zu sichern.

Die Nachzahlungen: ein Gesetz, zwei Klassen

Der politisch brisanteste Teil betrifft die Vergangenheit. Der Gesetzentwurf erkennt an, dass Thüringen seit 2008 verfassungswidrig zu niedrig besoldet hat – zieht daraus bei den Nachzahlungen aber eine umstrittene Grenze:

  • Für das Jahr 2025: Nachzahlung für alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger – unabhängig davon, ob sie geklagt oder Widerspruch eingelegt haben. Höhe: 3 % der 2025 gewährten Summe aus Grundgehalt, Amts- und allgemeiner Zulage (in A9 rund 3,45 %, in A12 rund 5,72 %)
  • Für die Jahre 2008 bis 2024: Nachzahlung nur für diejenigen, die ihren Anspruch zeitnah im jeweiligen Haushaltsjahr geltend gemacht haben – also Klage erhoben oder Widerspruch eingelegt haben und deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Im Kern geht es um rund 1.300 Klagen, die damit erledigt werden sollen

Der zentrale Streitpunkt: Diese Regelung teilt die Beamtenschaft in „Gewinner“ und „Verlierer“. Gewerkschaften wie tbb und GdP sowie mehrere Landtagsfraktionen kritisieren die Begrenzung auf die rund 1.300 Kläger scharf – wer auf die Rechtmäßigkeit des Dienstherrn vertraut und nicht geklagt hat, ginge für 2008–2024 leer aus. Die Linke und die AfD fordern eine Nachzahlung für alle rund 33.000 Beamten; das Finanzministerium beziffert die Mehrkosten dafür auf zusätzlich rund 400 Mio. Euro. Der Ausgang ist offen.

Hinweis zur Steuer: Der tbb weist darauf hin, dass Nachzahlungen steuerlich nachteilig sein können, weil sie vollständig im Zuflussjahr versteuert werden und dadurch die Progression stärker zuschlägt. Wer eine größere Nachzahlung erwartet, sollte dies bei der Steuerplanung berücksichtigen.

Die geplanten „Ausgleichsmaßnahmen“ als Gegenfinanzierung

Die verfassungskonforme Besoldung kostet Geld – für 2026 und 2027 rechnet das Finanzministerium mit rund 415 Mio. Euro, gedeckt aus einer Rücklage. Als „solidarischen Ausgleich“ sieht der Entwurf zusätzlich drei dienstrechtliche Änderungen vor, die bei den Beamten für Unmut sorgen:

  • Anhebung der Antragsaltersgrenze für den Ruhestand von 62 auf 63 Jahre
  • Einschränkung der anlasslosen Teilzeit: künftig müssen mindestens 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit geleistet werden (bisher 50 %)
  • Streichung des Arbeitszeitverkürzungstags (AZV-Tag)

Deutliche Kritik der Gewerkschaften: Der tbb lehnt diese Maßnahmen „in Gänze“ ab und spricht von einer „Täter-Opfer-Umkehr“ – es sei nicht einzusehen, warum die Umsetzung eines höchstrichterlichen Urteils überhaupt eine Gegenleistung der Beamten erfordere. Wichtig zur Einordnung: Diese Punkte sind Teil des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens und nicht endgültig beschlossen. Mehrere Fraktionen haben Nachbesserungen angekündigt.

Der Hintergrund: das BVerfG-Urteil vom September 2025

Auslöser der gesamten Reform ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 20/17). Karlsruhe hat darin die Vorgaben für eine verfassungsgemäße Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG – nach eigener Darstellung des Ministeriums „für alle unerwartet“ – grundlegend geändert.

Der neue Maßstab: Die sogenannte Mindestbesoldung wird nicht mehr an das Grundsicherungsniveau gekoppelt, sondern an die Entwicklung des Median-Äquivalenzeinkommens – also an die statistisch abgebildeten Thüringer Netto-Haushaltseinkommen. Dieser neue Maßstab zwingt praktisch alle Bundesländer, ihre Besoldung zu überprüfen und anzuheben.

Für Thüringen bedeutet das: Der Freistaat muss seine Besoldung strukturell anheben und erkennt im Gesetzentwurf ausdrücklich an, dass er seine Beamten seit 2008 – also seit fast zwei Jahrzehnten – verfassungswidrig zu niedrig besoldet hat.

Der Zeitplan im Überblick

Sep
2025
erledigt BVerfG-Beschluss (2 BvL 20/17) Karlsruhe ändert die Maßstäbe für die amtsangemessene Alimentation grundlegend und koppelt die Mindestbesoldung an das Median-Äquivalenzeinkommen.
Feb
2026
erledigt TV-L-Tarifabschluss TdL und Gewerkschaften einigen sich am 14. Februar 2026 auf die lineare Erhöhung in drei Stufen (2,8 / 2,0 / 1,0 %).
Jun
2026
erledigt Gesetzentwurf im Landtag Vorstellung durch Finanzministerin Wolf (2. Juni), Einbringung in den Landtag (23. Juni) und Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss.
2026
laufend Beratung & mögliche Nachschärfung Anhörungen im Ausschuss, Online-Diskussionsforum des Landtags. Mehrere Fraktionen und Gewerkschaften fordern Änderungen, vor allem beim Kreis der Nachzahlungsberechtigten.
Nov
2026
geplant Auszahlung der Nachzahlung Die Bezügestelle ist bereits angewiesen, die Nachzahlung mit den Novemberbezügen 2026 und die neue Jahressonderzahlung mit den Dezemberbezügen 2026 auszuzahlen – vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses.

Verfahrenshinweis: Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren und kann sich im Detail noch ändern – gerade bei den umstrittenen Punkten (Nachzahlungskreis, Ausgleichsmaßnahmen). Verbindlich wird erst das verkündete Gesetz. Betroffene sollten die Kommunikation von Landtag, Dienstherr und Gewerkschaft verfolgen.

Was Thüringer Beamte jetzt beachten sollten

  • Die Nachzahlung für 2025 kommt laut Entwurf für alle – hier ist kein Widerspruch nötig
  • Für die laufenden Jahre 2026/2027 prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist – mehrere Gewerkschaften zweifeln die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Besoldung an
  • Ein Widerspruch lässt sich nicht rückwirkend nachholen – wer unsicher ist, sollte rechtzeitig vor Jahresende handeln
  • Wer für 2008–2024 geklagt hat, sollte die Abwicklung des eigenen Verfahrens im Blick behalten
  • Bei erwarteten Nachzahlungen die steuerliche Wirkung (Progression im Zuflussjahr) berücksichtigen
  • Bei Unsicherheit die zuständige Gewerkschaft (z. B. tbb, GdP, GEW) oder eine Fachanwältin für Beamtenrecht kontaktieren

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob ein Widerspruch im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation ab.

Häufige Fragen zur Besoldung Thüringen 2026–2028

Der Gesetzentwurf überträgt das TV-L-Ergebnis in drei Stufen: +2,8 % (mind. 100 €) zum 1. April 2026, +2,0 % zum 1. März 2027 und +1,0 % zum 1. Januar 2028. Zusätzlich wird ab 2026 eine Jahressonderzahlung von 4,8 % wieder eingeführt. Die Gruppen A9 und A12 werden zur Wahrung des Abstandsgebots bereits zum 1. Januar 2026 gesondert angehoben.

Mit Beschluss vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 20/17) hat das BVerfG die Vorgaben für eine verfassungsgemäße Alimentation grundlegend geändert. Die Mindestbesoldung wird nun an das Median-Äquivalenzeinkommen statt an das Grundsicherungsniveau gekoppelt. Der Thüringer Gesetzentwurf erkennt selbst an, dass der Freistaat seine Beamten seit 2008 verfassungswidrig zu niedrig besoldet hat.

Der Entwurf unterscheidet: Für das Jahr 2025 erhalten alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger eine Nachzahlung – unabhängig von einer Klage. Für die Jahre 2008 bis 2024 dagegen bekommen nur diejenigen eine Nachzahlung, die ihren Anspruch zeitnah geltend gemacht haben (Klage oder Widerspruch, Verfahren noch nicht abgeschlossen) – im Kern rund 1.300 Klagen. Dieser Punkt ist der größte Streitpunkt des Gesetzes. Die Auszahlung ist mit den Novemberbezügen 2026 vorgesehen.

Für 2025 ist eine Nachzahlung von 3 % der 2025 gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage vorgesehen. In einzelnen Gruppen fällt sie höher aus – etwa 3,45 % in A9 und 5,72 % in A12 –, weil dort zusätzlich das Abstandsgebot gewahrt werden muss.

Ab 2026 wird in Thüringen eine Jahressonderzahlung – vergleichbar mit einem Weihnachtsgeld – von 4,8 % der Jahresbruttobesoldung wieder eingeführt. Sie dient auch dazu, das geforderte Mindestbesoldungsniveau zu erreichen, und soll erstmals mit den Dezemberbezügen 2026 ausgezahlt werden. Der tbb kritisiert, dass sie nicht ruhegehaltsfähig ist, und fordert, den Betrag direkt in die Besoldungstabelle einzuarbeiten.

Zur Gegenfinanzierung sind drei dienstrechtliche Änderungen geplant: Anhebung der Antragsaltersgrenze für den Ruhestand von 62 auf 63 Jahre, Einschränkung der anlasslosen Teilzeit (künftig mindestens 75 statt 50 % der Arbeitszeit) und die Streichung des Arbeitszeitverkürzungstags. Gewerkschaften wie der tbb lehnen diese Ausgleichsmaßnahmen ab. Sie sind Teil des laufenden Verfahrens und noch nicht endgültig.

Weil eine Nachzahlung für zurückliegende Jahre grundsätzlich nur bei rechtzeitig geltend gemachten Ansprüchen geboten ist und mehrere Gewerkschaften die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung für 2026/2027 anzweifeln, sollte jeder individuell prüfen, ob für das laufende Jahr ein Widerspruch sinnvoll ist. Ein Widerspruch lässt sich später nicht rückwirkend nachholen. Konkrete Hinweise geben Gewerkschaften und Fachanwälte für Beamtenrecht.

Fazit

Für Thüringens Beamtinnen und Beamte bringt das Gesetz 2026–2028 spürbar mehr Geld: die TV-L-Stufen (2,8 / 2,0 / 1,0 %), eine wieder eingeführte Jahressonderzahlung von 4,8 % und für alle eine Nachzahlung für 2025. Damit setzt Thüringen als eines der ersten Länder den Karlsruher Beschluss vom September 2025 um.

Der große Konflikt liegt in der Vergangenheit: Für die Jahre 2008 bis 2024 sollen nur die rund 1.300 Kläger Geld sehen – eine Zwei-Klassen-Regelung, die Gewerkschaften und mehrere Fraktionen scharf kritisieren. Dazu kommen umstrittene dienstrechtliche Verschlechterungen als Gegenfinanzierung. Weil all das noch im Gesetzgebungsverfahren steht, sollten Betroffene die Entwicklung eng verfolgen und individuell prüfen, ob für das laufende Jahr ein Widerspruch sinnvoll ist.

Quellen & Rechtsgrundlagen: Thüringer Finanzministerium, Medieninfo zum Gesetzentwurf; Stellungnahmen des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen und der GdP Thüringen (Juni 2026); Diskussionsforum des Thüringer Landtags; BVerfG, Beschluss vom 17.09.2025 (Az. 2 BvL 20/17). Art. 33 Abs. 5 GG. Die Angaben beruhen auf einem Gesetzentwurf im laufenden Verfahren; maßgeblich ist das verkündete Gesetz. Dieser Beitrag ist eine journalistische Aufbereitung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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