Glossar · Fachbegriff einfach erklärt

Dienstherr

Der Dienstherr ist die öffentlich-rechtliche Körperschaft, in deren Dienst ein Beamter steht, etwa Bund, Land oder Kommune. Er zahlt Besoldung und Versorgung und trägt die Fürsorgepflicht.

Der Dienstherr ist der Träger, in dessen Beamtenverhältnis eine Person steht. Das können der Bund, ein Bundesland, eine Kommune oder eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, die das Recht besitzt, Beamte zu haben.

Der Dienstherr übernimmt die dienstrechtlichen Aufgaben gegenüber seinen Beamten: Er ernennt sie, zahlt Besoldung und später Pension, gewährt Beihilfe und ist an die Fürsorgepflicht gebunden.

  • Für Lehrkräfte ist in der Regel das jeweilige Bundesland der Dienstherr.
  • Für Polizeibedienstete ist meist das Land, bei der Bundespolizei der Bund, der Dienstherr.

Weil viele Regelungen (etwa Besoldungshöhe oder Beihilfe) Ländersache sind, kann sich der konkrete Status je nach Dienstherr im Detail unterscheiden.

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