Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die verfassungsrechtlich geschützt sind. Es verpflichtet den Dienstherrn, seine Beamten und deren Familien lebenslang angemessen finanziell zu versorgen.
Die Alimentation ist kein Entgelt für konkret geleistete Arbeit im Sinne eines Lohns, sondern eine umfassende Versorgung, die es Beamten ermöglichen soll, sich ganz ihrem Amt zu widmen, ohne sich um den Lebensunterhalt sorgen zu müssen.
- Sie umfasst Besoldung im aktiven Dienst und Versorgung (Pension) im Ruhestand.
- Sie berücksichtigt auch Familienstand und Kinder, etwa über den Familienzuschlag.
- Die Höhe muss dem Amt und der Verantwortung angemessen sein (amtsangemessene Alimentation).