Die Besoldung ist das, was bei Angestellten das Gehalt ist: die finanzielle Vergütung, die Beamte für ihren Dienst erhalten. Im Unterschied zum Tariflohn wird die Besoldung jedoch durch Gesetz festgelegt und ist nicht individuell verhandelbar.
Die Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe (die dem Amt entspricht) und der Erfahrungsstufe (die von der Berufserfahrung abhängt). Hinzu kommen je nach Situation weitere Bestandteile.
- Grundgehalt als Kernbestandteil.
- Familienzuschlag je nach Familienstand und Kinderzahl.
- ggf. Zulagen sowie eine Jahressonderzahlung.
Weil das Besoldungsrecht in weiten Teilen Ländersache ist, unterscheiden sich die konkreten Beträge je nach Dienstherr.