Details zur Versorgung
Was in deine Pension einfließt – und was nicht
Das bayerische Versorgungsrecht bewertet nicht dein Gehalt, sondern deine ruhegehaltfähigen Bezüge und deine ruhegehaltfähige Dienstzeit. Der Unterschied ist erheblich.
Die Polizeizulage zählt voll mit
Die Polizeizulage nach Art. 34 BayBesG beträgt nach einem Dienstjahr 93,11 € und nach zwei Dienstjahren 186,27 € monatlich. Sie gehört zu den Zulagen für besondere Berufsgruppen – und die zählen wie das Grundgehalt zu den ruhegehaltfähigen Bezügen.
Der Clou: Auf die Zweijahresfrist, die bei Beförderungsämtern gilt, kommt es hier nicht an. Dazu kommt die Strukturzulage von 111,85 € für A 9 bis A 13 – ebenfalls ruhegehaltfähig. Zusammen sind das rund 298 €, die dauerhaft in deine Pensionsberechnung einfließen.
Nicht ruhegehaltfähig sind dagegen die Erschwerniszulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst. Sie erhöhen dein laufendes Einkommen, nicht aber deine Versorgung – genau deshalb fällt der Einkommensbruch beim Wechsel in den Ruhestand oft größer aus als erwartet. Alle Zulagen im Überblick →
Welche Bezüge zählen sonst noch?
Ruhegehaltfähig sind das Grundgehalt, die Strukturzulage, Amtszulagen, die Zulagen für besondere Berufsgruppen sowie der Familienzuschlag bis zur Stufe 1.
In Bayern hängt der Familienzuschlag an der Ortsklasse deines Wohnorts. Der Ehezuschlag reicht von 85,11 € in Ortsklasse I bis 165,59 € in Ortsklasse VII – ein Unterschied von rund 80 € im Monat, der über den Familienzuschlag der Stufe 1 bis in die Pension durchschlägt. Ein Umzug über Ortsklassengrenzen hinweg ist damit auch eine Versorgungsentscheidung.
Was passiert bei Teilzeit?
Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht. Ein Jahr mit 16 von 40 Wochenstunden zählt also nur mit rund 146 Tagen.
Die Höhe der Bezüge bleibt davon unberührt: Für die Berechnung werden die vollen, ungekürzten Bezüge zugrunde gelegt. Teilzeit wirkt ausschließlich über die Dienstzeit – dafür aber dauerhaft.
Was gilt bei einer Beförderung kurz vor Schluss?
Standen dir die Bezüge aus einem Beförderungsamt nicht mindestens zwei Jahre lang zu, sind nur die Bezüge des vorherigen Amtes ruhegehaltfähig. Die Frist beginnt mit dem Tag, ab dem der Anspruch auf die höheren Bezüge bestand.
Eine Beförderung im letzten Dienstjahr erhöht dein Gehalt also noch, deine Pension aber nicht mehr.
Was ist bei einem Dienstunfall anders?
Wirst du infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig, erhältst du ein Unfallruhegehalt. Der errechnete Ruhegehaltssatz erhöht sich um 20 Prozentpunkte, beträgt mindestens 63,78 Prozent und höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge.
Ein Versorgungsabschlag fällt in diesem Fall nicht an. Bei einer Diensthandlung mit besonderer Lebensgefahr und einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent kommt zusätzlich das erhöhte Unfallruhegehalt in Betracht.
Gibt es eine Untergrenze?
Ja. Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge oder, falls günstiger, 66,5 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 3.
Diese Mindestversorgung fängt den Extremfall ab – als Ersatz für dein gewohntes Einkommen taugt sie nicht. Sie kann durch Anrechnungs- und Kürzungsregelungen sogar unterschritten werden.
Wie wird die Pension besteuert?
Versorgungsbezüge sind steuerpflichtig. Berücksichtigt werden ein Versorgungsfreibetrag und ein Zuschlag dazu, deren Höhe sich nach dem Jahr des Versorgungsbeginns richtet.
Beide werden für jeden neu hinzukommenden Jahrgang abgeschmolzen und entfallen ab 2040 vollständig. Wer heute im Dienst ist, sollte mit einer nahezu vollständigen Besteuerung rechnen.
Besoldungswerte nach der dbb-Besoldungstabelle Bayern, Stand 1. Februar 2025. Versorgungsrecht nach BayBeamtVG und der Broschüre „Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern“, Rechtsstand Januar 2020. Prozentsätze und Systematik sind unverändert; Eurobeträge ändern sich mit jeder Besoldungsrunde.