Anwartschaftsversicherung für die Polizei: Warum sie trotz Heilfürsorge so wichtig ist
Als Polizeianwärter genießt du in den meisten Bundesländern freie Heilfürsorge – dein Dienstherr übernimmt die Krankheitskosten komplett. Klingt nach null Handlungsbedarf. Der Haken: Die Heilfürsorge endet, in einigen Ländern schon nach der Ausbildung, spätestens mit der Pension. Genau dann brauchst du eine private Krankenversicherung – und für Beamte ist die im Schnitt gut bezahlbar (laut PKV-Verband rund 256 € im Monat), weil die Beihilfe den Großteil trägt. Der Beitrag hängt aber stark von deinem Gesundheitszustand beim Einstieg ab. Mit einer Anwartschaft ab rund 1 € im Monat frierst du deinen jetzigen Zustand ein und sicherst dir den späteren Einstieg ohne neue Gesundheitsprüfung.
Heilfürsorge: der Rundum-Schutz mit Ablaufdatum
Die freie Heilfürsorge ist ein echter Vorteil des Polizeiberufs: Dein Dienstherr übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte während der aktiven Dienstzeit – ganz ohne monatliche Beiträge wie in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Vom Leistungsniveau ähnelt sie in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung. Rechtsgrundlage ist bei der Bundespolizei § 70 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), bei den Ländern die jeweiligen Landesgesetze.
Der entscheidende Punkt, den viele Anwärter unterschätzen: Die Heilfürsorge ist kein lebenslanger Schutz. Sie endet spätestens mit deinem Eintritt in den Ruhestand – und in mehreren Bundesländern bereits nach der Ausbildung. Ab diesem Moment erhältst du Beihilfe, und die verbleibenden Restkosten musst du selbst über eine private Krankenversicherung absichern.
Das Grundproblem: Solange du Heilfürsorge hast, baust du keine Alterungsrückstellungen in einer PKV auf. Wenn die Heilfürsorge endet, steigst du also erst spät und älter in die private Krankenversicherung ein – und genau dann fragt die PKV nach deinem Gesundheitszustand. Vorerkrankungen, die bis dahin entstanden sind, können den Beitrag verteuern oder zu Leistungsausschlüssen führen.
Ich hatte immer Heilfürsorge und nie Beihilfe – was passiert in der Pension?
Das ist der wichtigste Fall für alle Polizisten in den Ländern mit durchgängiger Heilfürsorge (u. a. NRW, Niedersachsen, Bayern nach der Bereitschaftszeit, Bundespolizei). Während der aktiven Dienstzeit bist du nicht beihilfeberechtigt – der Staat zahlt über die Heilfürsorge 100 % deiner Krankheitskosten. Das ändert sich schlagartig mit dem Ruhestand.
Der Systemwechsel zur Pension: Mit deiner Versetzung in den Ruhestand endet die Heilfürsorge und du erhältst automatisch einen Beihilfeanspruch als Versorgungsempfänger – in der Regel 70 % (§ 46 BBhV; die Länder weichen im Detail ab). Die verbleibenden rund 30 % musst du privat absichern. Und zwar zwingend: Wegen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht ist es dir sogar verboten, diese 30 % einfach selbst zu tragen – sie müssen über eine (beihilfekonforme) Krankenversicherung abgedeckt sein. Genau deshalb ist die Anwartschaft für Heilfürsorge-Polizisten keine Kür, sondern praktisch Pflicht: Sie sorgt dafür, dass dieser erzwungene PKV-Einstieg im Alter ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Zuschläge gelingt.
Gleiches gilt übrigens bei einer vorzeitigen Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit: Auch dann endet die Heilfürsorge und der Beihilfe-plus-PKV-Mechanismus greift – unabhängig vom Alter. Für die Pflege gilt schon während der aktiven Zeit: Die Pflegepflichtversicherung (PVB) ist trotz Heilfürsorge nachzuweisen, da die Heilfürsorge im Pflegefall nicht leistet.
Mehr Grundlagen dazu findest du auf unserer Themenseite zur Heilfürsorge für Beamte.
Wann endet deine Heilfürsorge? Übersicht nach Bundesland
Ob und wie lange du Anspruch auf freie Heilfürsorge hast, hängt vom Bundesland und teils vom Dienstweg ab. Grob lassen sich drei Gruppen unterscheiden – die Tabelle zeigt den typischen Stand für Polizeivollzugsbeamte. Da sich die Länderregelungen ändern können, solltest du deinen konkreten Fall vor dem Abschluss immer prüfen.
| Bundesland | Heilfürsorge | Bedeutung für die Anwartschaft |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis zur Pension | Anwartschaft für den Übergang in die PKV zur Pension |
| Bayern | nur Ausbildung | PKV oft schon nach der Ausbildung nötig |
| Berlin | nur Ausbildung (m. D.) | Gehobener Dienst durchgängig Beihilfe |
| Brandenburg | nur Ausbildung | PKV oft schon nach der Ausbildung nötig |
| Bremen | bis zur Pension | Anwartschaft für den Übergang zur Pension |
| Hamburg | bis zur Pension | Beihilfe nach Ausbildung teils möglich |
| Hessen | durchgängig Beihilfe | PKV von Anfang an – Anwartschaft früh prüfen |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis zur Pension | Anwartschaft für den Übergang zur Pension |
| Niedersachsen | bis zur Pension | Beihilfe nach Ausbildung teils möglich |
| Nordrhein-Westfalen | bis zur Pension | Anwartschaft für den Übergang zur Pension |
| Rheinland-Pfalz | Beihilfe* | *Ausnahme Bereitschaftspolizei nach Ausbildung |
| Saarland | durchgängig Beihilfe | PKV von Anfang an – Anwartschaft früh prüfen |
| Sachsen | bis zur Pension | Anwartschaft für den Übergang zur Pension |
| Sachsen-Anhalt | bis zur Pension | Beihilfe nach Ausbildung teils möglich |
| Schleswig-Holstein | Wahlrecht | Wahl zwischen Heilfürsorge und Beihilfe |
| Thüringen | nur Ausbildung | PKV oft schon nach der Ausbildung nötig |
| Bundespolizei | bis zur Pension | Anwartschaft für den Übergang zur Pension |
Kurz gesagt: In Bayern, Berlin (mittlerer Dienst), Brandenburg und Thüringen brauchst du die PKV oft schon nach der Ausbildung. In Hessen und im Saarland gilt durchgehend Beihilfe. In den übrigen Ländern und bei der Bundespolizei begleitet dich die Heilfürsorge bis zur Pension – aber auch dann kommt der PKV-Wechsel. In allen Fällen gilt: Je früher du deinen Gesundheitszustand über eine Anwartschaft einfrierst, desto sicherer und günstiger der spätere Einstieg.
Die Details deines Bundeslandes findest du in unserer Bundesland-Übersicht.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung überhaupt?
Eine Anwartschaft ist kein vollständiger Krankenversicherungsvertrag. Du schließt sie ab, während du noch Heilfürsorge (oder GKV) hast, zahlst einen kleinen monatlichen Beitrag und sicherst dir damit das Recht, später zu den Konditionen von heute in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Das Entscheidende: Dein Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft zählt – nicht der zum Zeitpunkt des späteren Wechsels. Was zwischen heute und dem Ende deiner Heilfürsorge an Diagnosen dazukommt, spielt für deinen PKV-Einstieg keine Rolle mehr.
Konkretes Beispiel: Du schließt als Polizeianwärter mit 21 Jahren eine Anwartschaft ab – gesund. Nach 20 Dienstjahren endet in deinem Bundesland die Heilfürsorge zur Pension. In der Zwischenzeit sind Rücken- und Knieprobleme dazugekommen, wie sie im Polizeidienst häufig vorkommen. Ohne Anwartschaft würde die PKV das mit Zuschlägen oder Ausschlüssen bewerten. Mit Anwartschaft wechselst du zu den Bedingungen von damals.
Es gibt zwei Varianten: Die kleine Anwartschaft sichert dir nur das Recht auf den späteren Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft baut zusätzlich schon jetzt Alterungsrückstellungen auf und hält deinen späteren Beitrag stabiler – kostet aber mehr. Was für dich passt, hängt vor allem davon ab, ob deine Heilfürsorge schon nach der Ausbildung oder erst zur Pension endet. Mehr Details auf unserer Seite zur PKV-Anwartschaft für Beamte.
So funktioniert die Anwartschaft: Schritt für Schritt
Die Logik ist einfach: Du sicherst dir heute die Bedingungen für den Tag, an dem deine Heilfürsorge endet. Hier siehst du den Weg – vom Ausbildungsstart bis zum PKV-Einstieg.
Das Wichtigste auf einen Blick: Die Anwartschaft ist keine Versicherung, die du aktiv nutzt, solange du Heilfürsorge hast – sie ist ein Platzhalter. Du zahlst ab rund 1 € im Monat und sicherst dir das Recht, später ohne Wenn und Aber in die PKV zu wechseln.
Früh sichern oder abwarten: Was kostet der Unterschied?
Der häufigste Gedanke lautet: „Ich habe doch Heilfürsorge, ich kümmere mich später darum.“ Das klingt logisch, verschiebt die Gesundheitsprüfung aber in eine Lebensphase, in der nach vielen Dienstjahren deutlich häufiger Diagnosen vorliegen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Polizeibeamter lässt sich über Jahre wegen wiederkehrender Rückenbeschwerden behandeln – nicht ungewöhnlich bei Schicht- und Einsatzdienst. Als seine Heilfürsorge endet und er in die PKV wechseln will, bewertet die Versicherung die Wirbelsäule mit einem Zuschlag. Mit einer Anwartschaft aus der Anwärterzeit wäre das nicht passiert.
Wann lohnt sich eine Anwartschaft nicht?
Ehrlichkeit gehört dazu: Nicht in jedem Fall ist eine Anwartschaft zwingend. Wenn du dir noch gar nicht sicher bist, ob du im Polizeidienst bleibst, solltest du das in deine Entscheidung einbeziehen – kündbar ist die Anwartschaft aber jederzeit.
Außerdem gilt: Wer bereits Vorerkrankungen hat, die in der PKV problematisch sein könnten, sollte sich vorab beraten lassen. Die Gesundheitsprüfung findet beim Abschluss der Anwartschaft statt – nicht erst beim späteren Wechsel. Gerade dann lohnt sich eine anonyme Risikovoranfrage über einen Berater, der die Annahmekriterien der Gesellschaften kennt.
Muss es nach der Heilfürsorge zwingend die PKV sein – oder geht auch die gesetzliche Kasse?
Eine berechtigte Frage. Wenn deine Heilfürsorge endet, bist du als Beamter mit Beihilfeanspruch nicht gesetzlich versicherungspflichtig – du kannst dich also entscheiden. Zwei Wege stehen offen:
Kurz gesagt: Die GKV ist theoretisch möglich, für gesunde Polizisten aber meist teurer, weil der Beihilfevorteil dort nur eingeschränkt greift. Der Standardweg ist deshalb: früh eine Anwartschaft sichern und später beihilfekonform in die PKV wechseln. Nur bei ernsteren Vorerkrankungen, bei denen die PKV Zuschläge oder Ausschlüsse verlangen würde, kann die freiwillige GKV die bessere Wahl sein – denn sie nimmt dich ohne Risikoprüfung auf.
Häufige Fragen zur Anwartschaft für Polizisten
Die kleine Anwartschaft startet bereits ab rund 1 € im Monat. Damit sicherst du dir das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln – etwa wenn deine Heilfürsorge nach der Ausbildung oder zur Pension endet. Die große Anwartschaft baut zusätzlich Alterungsrückstellungen auf und kostet entsprechend mehr.
Ja, in den meisten Fällen. Die Heilfürsorge endet spätestens mit dem Ruhestand, in einigen Bundesländern schon nach der Ausbildung. Danach greift die Beihilfe – für Versorgungsempfänger in der Regel 70 % – und du sicherst die Restkosten über eine PKV ab. Die Anwartschaft friert deinen heutigen Gesundheitszustand ein und sichert diesen Wechsel ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge.
In Bayern, Berlin (mittlerer Dienst – im gehobenen Dienst gilt in Berlin von Beginn an Beihilfe), Brandenburg und Thüringen besteht Heilfürsorge in der Regel nur während der Ausbildung, danach greift die Beihilfe. In Hessen und im Saarland gilt durchgehend Beihilfe, in Rheinland-Pfalz ebenso (außer Bereitschaftspolizei). Da sich Regelungen ändern können, prüfe den aktuellen Stand für dein Bundesland.
Die kleine Anwartschaft sichert das Recht auf den späteren Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft baut zusätzlich Alterungsrückstellungen auf und hält den späteren Beitrag stabiler, ist aber teurer. Welche Variante passt, hängt davon ab, ob deine Heilfürsorge schon nach der Ausbildung oder erst zur Pension endet – das klärst du am besten individuell.
Ja. Auch mit freier Heilfürsorge bist du gesetzlich verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung (Tarif PVB) nachzuweisen. Diese lässt sich in der Regel zusammen mit einer Anwartschaft vereinbaren.
Ja. Wenn der Polizeidienst oder die Verbeamtung doch nicht in Frage kommt, kannst du die Anwartschaft kündigen. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet, aber du bist zu keiner weiteren Zahlung verpflichtet.
Fazit: Heilfürsorge ist stark – aber nicht für immer
Die freie Heilfürsorge nimmt dir als Polizist im aktiven Dienst die Sorge um Krankheitskosten ab. Aber sie hat ein Ablaufdatum. Spätestens zur Pension, in einigen Ländern schon nach der Ausbildung, brauchst du eine private Krankenversicherung – und deren Konditionen entscheiden sich an deinem Gesundheitszustand beim Einstieg.
Eine Anwartschaftsversicherung kostet dich als Anwärter wenig und sichert dir viel: Sie friert deinen heutigen, gesunden Zustand ein und macht dich unabhängig davon, was der Dienst über die Jahre gesundheitlich mit sich bringt.
- Anwartschaft früh abschließen, solange du jung und gesund bist
- Kleiner Monatsbeitrag ab rund 1 € sichert einen großen späteren Vorteil
- Dienstbedingte Diagnosen bis zum Ende der Heilfürsorge spielen keine Rolle mehr
- Prüfen, wann deine Heilfürsorge endet – nach Ausbildung oder zur Pension
- Pflegepflichtversicherung (PVB) nicht vergessen – gilt auch mit Heilfürsorge
- Individuell beraten lassen, ob kleine oder große Anwartschaft passt
Rechtsgrundlagen & Quellen: § 70 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG, Heilfürsorge Bundespolizei), § 46 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV, Bemessungssätze), jeweilige Landesbeihilfe- und Heilfürsorgeverordnungen sowie Angaben des PKV-Verbands. Da sich Länderregelungen ändern können, ist der individuelle Stand vor Abschluss zu prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine persönliche Beratung.
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