Die Hinterbliebenenversorgung ist Teil des beamtenrechtlichen Versorgungssystems und schützt die Angehörigen nach dem Tod einer Beamtin oder eines Beamten. Sie ist Ausdruck der Fürsorgepflicht, die auch über den Tod hinaus wirkt.
Die Leistungen leiten sich in der Regel von der Versorgung ab, die dem verstorbenen Beamten zugestanden hätte. Damit erhalten Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder eine finanzielle Grundabsicherung.
- Witwen- bzw. Witwergeld für den überlebenden Ehe- oder Lebenspartner.
- Waisengeld für berücksichtigungsfähige Kinder.
- ggf. weitere Leistungen wie ein Sterbegeld.
Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach den Versorgungsgesetzen des jeweiligen Dienstherrn.