Glossar · Fachbegriff einfach erklärt

Laufbahn

Die Laufbahn umfasst alle Ämter einer Fachrichtung, die eine bestimmte Vorbildung und Ausbildung voraussetzen. Sie bestimmt den beruflichen Werdegang und die Aufstiegsmöglichkeiten von Beamten.

Die Laufbahn ist ein zentrales Ordnungsprinzip im Beamtenrecht. Sie fasst alle Ämter zusammen, die derselben Fachrichtung angehören und dieselbe Vorbildung und Ausbildung voraussetzen.

Über die Laufbahn wird geregelt, mit welchem Einstiegsamt eine Person startet und welche Beförderungsämter ihr grundsätzlich offenstehen. So bildet die Laufbahn den Rahmen für den gesamten beruflichen Werdegang.

  • Traditionell werden Laufbahnen den Laufbahngruppen zugeordnet: einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst.
  • Der Zugang zu einer Laufbahn hängt vom Bildungsabschluss und dem erfolgreich abgeschlossenen Vorbereitungsdienst ab.

Für Lehrkräfte und Polizeibedienstete ist die Laufbahn entscheidend dafür, in welche Besoldungsgruppe sie eingestellt werden und welche Aufstiegschancen bestehen.

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