Die Heilfürsorge, oft als freie Heilfürsorge bezeichnet, ist eine besondere Form der Gesundheitsfürsorge, die bestimmte Beamtengruppen anstelle der Beihilfe erhalten. Typisch ist sie für Polizeivollzugsbeamte, teilweise auch für Feuerwehr oder Justizvollzug.
Bei der Heilfürsorge trägt der Dienstherr die notwendigen Krankheitskosten weitgehend unmittelbar, sodass in dieser Zeit oft keine ergänzende private Krankenversicherung für die Restkosten nötig ist. Sie gilt in der Regel nur während des aktiven Dienstes.
- Vorteil: keine oder deutlich geringere eigene Beiträge im aktiven Dienst.
- Wichtig: Im Ruhestand greift meist wieder die Beihilfe, weshalb frühzeitig eine Anwartschaft auf eine PKV sinnvoll sein kann.
- Der genaue Umfang ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.