Dienstunfähigkeit bedeutet, dass eine Beamtin oder ein Beamter wegen des körperlichen oder gesundheitlichen Zustands die Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der beamtenrechtliche Sonderfall, der einer Berufsunfähigkeit bei Arbeitnehmern ähnelt.
Wird Dienstunfähigkeit festgestellt, kann dies zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand führen. Zuvor wird jedoch häufig geprüft, ob eine anderweitige Verwendung oder eine begrenzte Dienstfähigkeit möglich ist.
- Die Feststellung erfolgt in der Regel auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens.
- Bei vorzeitigem Ruhestand greift die Versorgung, ggf. mit Mindestversorgung und Versorgungsabschlag.
- Gerade für jüngere Beamte kann eine zusätzliche private Absicherung sinnvoll sein, da die Versorgung bei kurzer Dienstzeit gering ausfallen kann.