Glossar · Fachbegriff einfach erklärt

Besoldungsordnung A und B

Die Besoldungsordnungen A und B gliedern die Ämter der Beamten. Ordnung A umfasst die aufsteigenden Gehälter der meisten Beamten, Ordnung B feste Gehälter für hohe Leitungsämter.

Die Besoldungsordnungen sind Verzeichnisse, in denen die Ämter der Beamten mit ihren Besoldungsgruppen zusammengefasst sind. Am wichtigsten sind die Ordnungen A und B.

Die Besoldungsordnung A gilt für die große Mehrheit der Beamten. Innerhalb ihrer Besoldungsgruppen (z.B. A 9 bis A 16) steigt das Gehalt mit zunehmender Berufserfahrung in Stufen an. Nahezu alle Lehrkräfte und Polizeibediensteten fallen unter Ordnung A.

Die Besoldungsordnung B gilt für herausgehobene Leitungsämter. Hier gibt es keine aufsteigenden Erfahrungsstufen, sondern feste Grundgehälter je Besoldungsgruppe.

  • Ordnung A: aufsteigende Gehälter nach Erfahrungsstufen.
  • Ordnung B: feste Gehälter für Spitzenpositionen.
  • Daneben existieren weitere Ordnungen, etwa für Richter oder Professoren.

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