Die Besoldungsordnungen sind Verzeichnisse, in denen die Ämter der Beamten mit ihren Besoldungsgruppen zusammengefasst sind. Am wichtigsten sind die Ordnungen A und B.
Die Besoldungsordnung A gilt für die große Mehrheit der Beamten. Innerhalb ihrer Besoldungsgruppen (z.B. A 9 bis A 16) steigt das Gehalt mit zunehmender Berufserfahrung in Stufen an. Nahezu alle Lehrkräfte und Polizeibediensteten fallen unter Ordnung A.
Die Besoldungsordnung B gilt für herausgehobene Leitungsämter. Hier gibt es keine aufsteigenden Erfahrungsstufen, sondern feste Grundgehälter je Besoldungsgruppe.
- Ordnung A: aufsteigende Gehälter nach Erfahrungsstufen.
- Ordnung B: feste Gehälter für Spitzenpositionen.
- Daneben existieren weitere Ordnungen, etwa für Richter oder Professoren.