Die Erfahrungsstufe (früher oft „Dienstaltersstufe“) beeinflusst die Höhe des Grundgehalts innerhalb einer Besoldungsgruppe. Anders als früher richtet sie sich heute überwiegend nach der tatsächlich erworbenen Berufserfahrung und nicht mehr allein nach dem Lebensalter.
Beim Einstieg werden Beamte einer bestimmten Stufe zugeordnet. Mit fortschreitender Dienstzeit steigen sie regelmäßig in die nächsthöhere Erfahrungsstufe auf, wodurch das Grundgehalt zunimmt.
- Der Aufstieg erfolgt in festgelegten Zeitabständen, die mit höheren Stufen häufig länger werden.
- Anrechenbare Vorbeschäftigungen können die Einstufung verbessern.
- Bei erheblichen Leistungsmängeln kann der Aufstieg in Einzelfällen ausgesetzt werden.