Glossar · Fachbegriff einfach erklärt

Ernennung

Die Ernennung ist der formale Verwaltungsakt, mit dem ein Beamtenverhältnis begründet, umgewandelt oder ein Beamter befördert wird. Sie erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde.

Die Ernennung ist der rechtsförmliche Akt, durch den ein Beamtenverhältnis überhaupt erst entsteht oder verändert wird. Ohne eine wirksame Ernennung gibt es kein Beamtenverhältnis.

Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Erst mit diesem Dokument werden die neuen Rechte und Pflichten wirksam. Bestimmte Formvorschriften müssen dabei zwingend eingehalten werden.

  • Begründung eines Beamtenverhältnisses (z.B. erstmalige Verbeamtung).
  • Umwandlung, etwa von „auf Probe“ in „auf Lebenszeit“.
  • Beförderung in ein höheres Amt mit anderer Amtsbezeichnung.

Fehler bei der Ernennung können im Extremfall dazu führen, dass sie zurückgenommen oder für nichtig erklärt wird.

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