Glossar · Fachbegriff einfach erklärt

Familienzuschlag

Der Familienzuschlag ist ein Bestandteil der Besoldung, der Beamte mit Familie zusätzlich unterstützt. Er richtet sich nach Familienstand und Anzahl der Kinder.

Der Familienzuschlag ist ein Teil der Beamtenbesoldung, der die familiäre Situation berücksichtigt. Er soll den erhöhten Bedarf ausgleichen, der durch Ehe oder Lebenspartnerschaft und durch Kinder entsteht.

Der Familienzuschlag setzt sich in der Regel aus einer Stufe für verheiratete bzw. verpartnerte Beamte und weiteren Beträgen pro Kind zusammen. Damit spiegelt sich das Alimentationsprinzip wider, das auch die Versorgung der Familie im Blick hat.

  • Grundbetrag für Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Beamte.
  • Zusätzliche kinderbezogene Anteile je nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.
  • Die genaue Höhe ist je nach Dienstherr unterschiedlich geregelt.

Passende Artikel aus dem Blog

Vertiefe dein Wissen mit unseren Fachartikeln

Das sagen unsere Kunden

Echte Bewertungen von Beamten, die wir beraten durften.

5,0
Basierend auf 26 Google-Bewertungen

Lass deine Absicherung als Beamter prüfen

Kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch – abgestimmt auf deine persönliche Situation vor und im Beamtenverhältnis.

Absicherung als Beamter prüfen