Der Familienzuschlag ist ein Teil der Beamtenbesoldung, der die familiäre Situation berücksichtigt. Er soll den erhöhten Bedarf ausgleichen, der durch Ehe oder Lebenspartnerschaft und durch Kinder entsteht.
Der Familienzuschlag setzt sich in der Regel aus einer Stufe für verheiratete bzw. verpartnerte Beamte und weiteren Beträgen pro Kind zusammen. Damit spiegelt sich das Alimentationsprinzip wider, das auch die Versorgung der Familie im Blick hat.
- Grundbetrag für Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Beamte.
- Zusätzliche kinderbezogene Anteile je nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.
- Die genaue Höhe ist je nach Dienstherr unterschiedlich geregelt.