Die Mindestversorgung sorgt dafür, dass das Ruhegehalt einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreitet. Sie greift vor allem dann, wenn die reguläre Berechnung aus Dienstzeit und Dienstbezügen zu einem sehr niedrigen Ergebnis führen würde.
Damit wird verhindert, dass Beamte, die nur eine kurze Dienstzeit erreichen konnten oder etwa früh dienstunfähig wurden, ohne ausreichende Absicherung dastehen. Die Mindestversorgung ist somit ein soziales Auffangnetz innerhalb des Versorgungssystems.
- Sie wird als amtsunabhängiger oder amtsbezogener Mindestbetrag ausgestaltet.
- Relevanz besonders bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit ohne lange Dienstzeit.
- Die konkrete Höhe richtet sich nach den Versorgungsgesetzen des Dienstherrn.