Die Pension ist die Versorgung, die Beamte nach dem Eintritt in den Ruhestand erhalten. Sie ist das beamtenrechtliche Gegenstück zur gesetzlichen Rente von Arbeitnehmern und wird direkt vom Dienstherrn gezahlt.
Grundlage der Pension ist das Alimentationsprinzip: Der Dienstherr versorgt seine Beamten auch im Alter. Die Höhe hängt vor allem von den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ab.
- Beamte zahlen keine eigenen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
- Die Pension fällt im Verhältnis zum letzten Einkommen häufig höher aus als eine gesetzliche Rente.
- Fachsprachlich wird die Pension als Ruhegehalt bezeichnet.