Die Probezeit ist der Zeitraum, in dem eine Person als Beamter auf Probe ihre Eignung für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unter Beweis stellen muss. Sie folgt in der Regel auf den erfolgreich abgeschlossenen Vorbereitungsdienst.
Während der Probezeit werden fachliche Leistung, persönliche Eignung und gesundheitliche Belastbarkeit beobachtet. Bewährt sich die Person, wird sie anschließend auf Lebenszeit verbeamtet.
- Die Dauer ist gesetzlich festgelegt und kann sich je nach Laufbahn und Dienstherr unterscheiden.
- Bei besonders guter oder unzureichender Bewährung kann sie in Grenzen verkürzt oder verlängert werden.
- Erst nach bestandener Probezeit ist der hohe Schutz der Lebenszeitverbeamtung erreicht.