Besoldung Schleswig-Holstein 2025–2027: Bis zu 11,9 % mehr – und Nachzahlung ganz ohne Antrag
Schleswig-Holstein gehört bei der Beamtenbesoldung zu den Vorreitern: Der Gesetzentwurf für die Jahre 2025 bis 2027 sieht ein Plus von insgesamt bis zu rund 11,9 Prozent vor – deutlich mehr als das reine Tarifergebnis. Der Grund: Das Land setzt zugleich den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation um. Und das Beste für Betroffene: Die verfassungskonforme Nachbesserung rückwirkend ab 2025 gibt es antragsunabhängig – ohne dass irgendjemand einen Antrag oder Widerspruch stellen muss. Dieser Beitrag erklärt alle Stufen, Termine und was für dich zu beachten ist.
Zwei Entwicklungen, die zusammenkommen
Dass die Besoldung in Schleswig-Holstein so deutlich steigt, liegt an zwei Dingen, die gleichzeitig wirken – und gemeinsam das Gesamtplus von bis zu 11,9 Prozent ergeben:
Das Tarifergebnis der Länder vom 14. Februar 2026 (5,8 % über 27 Monate) wird systemgerecht auf die Beamten übertragen – die Basis der Anpassung.
Die Umsetzung des Karlsruher Beschlusses vom 17. September 2025 zwingt zu einer Anhebung über den Tarif hinaus – rückwirkend schon ab 2025.
Wichtig zu verstehen: Tarif und Besoldung sind durch das Karlsruher Urteil rechtlich entkoppelt. Was früher eine „zeit- und wirkungsgleiche“ Übertragung des Tarifergebnisses war, ist jetzt eine eigenständige, verfassungsrechtlich getriebene Anpassung. Deshalb liegt die Besoldungserhöhung in Schleswig-Holstein deutlich über den reinen Tarifprozenten.
Die Erhöhung in drei Stufen: 2025, 2026, 2027
Die Anpassung erfolgt in drei zeitlich gestaffelten Schritten. Anders als viele Länder, die erst ab April 2026 anfangen, beginnt Schleswig-Holstein bereits rückwirkend zum 1. Januar 2025:
| Jahr | Erhöhung | Details |
|---|---|---|
| ab 01.01.2025 | +3,2 % | A6–A15, B1, W2, W3: mind. 125 €; B-/R-Besoldung bis 4,58 % |
| ab 01.01.2026 | +4,0 % | linear, alle Gruppen; Familienzuschlag +15–25 % |
| ab 01.01.2027 | +3,8 % | linear, alle Gruppen; Familienzuschlag +12–22 % |
| Anwärter | +60 / +60 / +30 € | zum 04/2026, 03/2027, 01/2028 (gesamt 150 €) |
Warum profitieren höhere Gruppen teils stärker? In den höheren Besoldungsgruppen (B- und R-Besoldung) steigen die Bezüge 2025 um bis zu 4,58 Prozent – mehr als die 3,2 Prozent der Gruppen A6 bis A15. Das ist eine Folge früherer sozialer Komponenten (Sockel- und Mindestbeträge), die die prozentualen Abstände zwischen den Gruppen verfassungswidrig verringert hatten. Diese Stauchung wird nun korrigiert, um das Abstandsgebot zwischen den Ämtern zu wahren.
Familien profitieren zusätzlich: Neben der linearen Anhebung wird der Familienergänzungszuschlag nach § 45a SHBesG bedarfsgerecht angehoben – 2026 um überwiegend 15 bis 25 Prozent, 2027 um überwiegend 12 bis 22 Prozent. Alle Anpassungen gelten auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Der große Pluspunkt: Nachzahlung ohne Antrag
Während Beamtinnen und Beamte in vielen Ländern jahrelang Widerspruch einlegen mussten, um sich Nachzahlungen zu sichern, geht Schleswig-Holstein einen anderen, deutlich beamtenfreundlicheren Weg.
Die antragsunabhängige Zusage: Bereits im Dezember 2025 hat die Landesregierung zugesagt, die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend ab 2025 umzusetzen – und zwar ohne dass es eines Antrags auf amtsangemessene Alimentation bedarf. Die Zusage gilt für alle Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Zusätzlich hat das Land auf das sonst übliche Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung verzichtet. Das bedeutet: Sollten die Korrekturen für 2025 später als unzureichend bewertet werden, können ergänzende Ansprüche auch nach Ablauf des Haushaltsjahres noch geltend gemacht werden – ein weiteres Zugeständnis, das Betroffenen Sicherheit gibt.
Was heißt das konkret für dich? Für die zugesagte Nachbesserung ab 2025 musst du in Schleswig-Holstein nichts tun – kein Antrag, kein Widerspruch. Die Erhöhung und Nachzahlung kommt automatisch. Wer allerdings ganz sichergehen oder darüber hinausgehende Ansprüche wahren will, kann seine Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Beamtenrecht zur individuellen Lage befragen.
Der Hintergrund: das BVerfG-Urteil vom September 2025
Auslöser ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 20/17 u.a.), veröffentlicht am 19. November 2025. Karlsruhe hatte darin die Berliner Besoldung als verfassungswidrig eingestuft und zugleich die Maßstäbe für die amtsangemessene Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG teils fortentwickelt, teils völlig neu festgelegt.
Der neue Maßstab: Das Gericht führt eine Vorabprüfung der Mindestbesoldung ein, die sich am Median-Äquivalenzeinkommen einer vierköpfigen Familie ausrichtet. Die frühere Bemessung anhand der Grundsicherung wurde ausdrücklich aufgegeben. Dieser Maßstab bindet alle Länder – und das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat nach eigener Prüfung bestätigt, dass die Besoldung im Land bislang nicht verfassungskonform war.
Genau deshalb reicht in Schleswig-Holstein eine bloße Tarifübertragung nicht aus: Das Land muss die Besoldung strukturell und rückwirkend anheben, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen.
Was das kostet – und wie es finanziert wird
Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich, zumal die rückwirkende Regelung für 2025 fiskalisch erst 2026 wirkt. Die Größenordnungen aus den offiziellen Angaben:
- Für die Jahre 2025 und 2026 zusammen belasten die Anpassungen den Kernhaushalt mit rund 460 Mio. Euro
- Davon können rund 385 Mio. Euro aus getroffener Vorsorge und Rücklagen gedeckt werden; für die verbleibenden rund 75 Mio. Euro wird ein Nachtragshaushalt eingebracht
- Für 2027 werden vorsorglich Kosten von etwa 505 Mio. Euro berücksichtigt – davon sind rund 224 Mio. Euro noch nicht ausfinanziert
- Zur Vorsorge wurde eine zweckgebundene Rücklage von bis zu 250 Mio. Euro aus einem möglichen Haushaltsüberschuss 2025 gebildet; ergänzend erfolgt die Finanzierung über den Versorgungsfonds des Landes
Hinweis: Spätestens mit dem Landtagsbeschluss über das Gesetz muss ein Nachtragshaushaltsgesetz für 2026 verabschiedet werden, um die Mittel bereitzustellen. Einzelne Werte im Entwurf sind vorläufig, da sie auf statistischen Prognosen beruhen und im weiteren Verfahren noch feinjustiert werden.
Der Zeitplan im Überblick
2025
2025
2026
2026
2026
Verfahrenshinweis: Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren; einzelne Werte können sich noch ändern. Verbindlich wird erst das verkündete Gesetz. Den Entwurf gibt es auf der Website des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Betroffene sollten die Kommunikation von Land und Gewerkschaft verfolgen.
Was Schleswig-Holsteiner Beamte jetzt wissen sollten
- Für die zugesagte Nachbesserung ab 2025 ist kein Antrag und kein Widerspruch nötig – die Erhöhung kommt automatisch
- Die Auszahlung inklusive Nachzahlungen ist mit den November-Bezügen geplant
- Das Land hat auf die haushaltsnahe Geltendmachung verzichtet – ergänzende Ansprüche können ggf. auch später geltend gemacht werden
- Wer über die Zusage hinausgehende Ansprüche prüfen will, kann sich an die Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Beamtenrecht wenden
- Familien sollten die erhöhten Familienergänzungszuschläge auf ihrer Bezügemitteilung prüfen
- Den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens (zweite Lesung nach der Sommerpause) im Blick behalten
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall zusätzliche Schritte sinnvoll sind, hängt von der persönlichen Situation ab.
Häufige Fragen zur Besoldung Schleswig-Holstein 2025–2027
Der Gesetzentwurf sieht über drei Jahre ein Plus von insgesamt bis zu rund 11,9 % vor. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 steigen die Grundgehälter in den Gruppen A6 bis A15 sowie B1, W2 und W3 um 3,2 %, mindestens 125 €; in der B- und R-Besoldung sind es bis zu 4,58 %. Zum 1. Januar 2026 folgen 4,0 % linear, zum 1. Januar 2027 weitere 3,8 %. Damit geht das Land bewusst über das reine Tarifergebnis hinaus.
Nein. Die Landesregierung hat bereits im Dezember 2025 eine antragsunabhängige Besoldungszusage gegeben: Die verfassungskonforme Nachbesserung rückwirkend ab 2025 gilt für alle Beamtinnen, Beamten, Richter und Versorgungsempfänger, ohne dass es eines Antrags bedarf. Zusätzlich wurde auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung verzichtet.
Das Finanzministerium beabsichtigt, die erhöhten Bezüge einschließlich möglicher Nachzahlungen mit den November-Bezügen auszuzahlen. Voraussetzung ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens: erste Lesung vor der Sommerpause, zweite Lesung danach.
Weil zwei Dinge zusammenkommen: die Übertragung des TV-L-Ergebnisses und die Umsetzung des BVerfG-Beschlusses vom 17. September 2025. Karlsruhe hat die Maßstäbe für die amtsangemessene Alimentation neu gesetzt; Tarif und Besoldung sind dadurch rechtlich entkoppelt. Um verfassungskonform zu werden, muss Schleswig-Holstein deutlich über das Tarifergebnis hinausgehen.
Der Familienergänzungszuschlag wird bedarfsgerecht angehoben: für 2026 um überwiegend 15 bis 25 %, für 2027 um überwiegend 12 bis 22 %. Damit reagiert das Land auf die Vorgaben zur Mindestalimentation von Familien. Alle Anpassungen gelten auch für Versorgungsempfänger.
Die Anwärtergrundbeträge werden zeit- und wirkungsgleich zum Tarifergebnis angehoben: zum 1. April 2026 um 60 €, zum 1. März 2027 um weitere 60 € und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 €. Insgesamt steigen die Bezüge damit in drei Schritten um 150 €.
Der Gesetzentwurf regelt die verfassungskonforme Besoldung rückwirkend ab 2025, und diese Nachzahlung erhalten alle antragsunabhängig. Sollten die Korrekturen für 2025 später als unzureichend bewertet werden, hat das Land zugesagt, dass ergänzende Ansprüche auch nachträglich geltend gemacht werden können. Für weiter zurückliegende Jahre gelten die allgemeinen Grundsätze der rechtzeitigen Geltendmachung.
Fazit
Schleswig-Holstein zählt bei der Umsetzung des Karlsruher Besoldungsurteils zu den Vorreitern – und geht dabei ungewöhnlich beamtenfreundlich vor. Mit einem Gesamtplus von bis zu rund 11,9 Prozent über die Jahre 2025 bis 2027, rückwirkend beginnend schon 2025, liegt die Anpassung deutlich über dem reinen Tarifergebnis. Höhere Familienzuschläge und die Einbeziehung der Versorgungsempfänger runden das Paket ab.
Der größte Pluspunkt ist die antragsunabhängige Zusage: Anders als in vielen anderen Ländern müssen Schleswig-Holsteiner Beamtinnen und Beamte für die Nachbesserung ab 2025 weder Antrag noch Widerspruch stellen. Die Auszahlung inklusive Nachzahlung ist mit den November-Bezügen geplant – vorbehaltlich des Landtagsbeschlusses. Wer darüber hinausgehende Ansprüche prüfen möchte, sollte sich an seine Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Beamtenrecht wenden.
Quellen & Rechtsgrundlagen: Finanzministerium Schleswig-Holstein, Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss (02.06.2026); Schleswig-Holsteinischer Landtag, Unterrichtung 20/00338; Finanzministerium SH, antragsunabhängige Besoldungszusage (04.12.2025); Stellungnahmen des dbb sh und DGB Nord; BVerfG, Beschluss vom 17.09.2025 (Az. 2 BvL 20/17 u.a.). §§ 45a SHBesG, Art. 33 Abs. 5 GG. Die Angaben beruhen auf einem Gesetzentwurf im laufenden Verfahren; maßgeblich ist das verkündete Gesetz. Dieser Beitrag ist eine journalistische Aufbereitung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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